Common use of Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers Clause in Contracts

Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. 7.1 Der Herausgeber ist gegenüber den Akzeptanzstellen, Geldautomatenbetreibern und bargeldauszahlenden Stellen verpflichtet, die vom Karteninhaber autorisierten Zahlungs- aufträge zu begleichen. Der Herausgeber hat daher einen Aufwendungsersatzanspruch gegenüber dem Karteninhaber in Höhe der von ihm autorisierten Zahlungen sowie der von ihm zu tragenden Entgelte und verkauft diesen Anspruch an die Bank. Die Aufwendungsersatzansprüche für die geleisteten Zahlungen, die aus der Verwen- dung der Karte resultierenden Entgelte sowie etwaige Geldeingänge, Kredit- und/oder Guthabenzinsen werden von der Bank – außer bei der Zahlungsweise „Direct Debit“ ge- mäß Ziffer 7.2 – in einer Umsatzaufstellung saldiert. Der Umsatzsaldo sowie der zu begleichende Betrag inkl. des Datums der Belastung werden, sofern Umsätze getätigt wurden, mindestens einmal monatlich auf dem vereinbarten Kommunikationsweg mitge- teilt (Umsatzinformationen). Die Benachrichtigungsfrist vor Fälligkeitsdatum wird mit mindestens fünf Werktagen vereinbart. Der Versand der Umsatzaufstellung erfolgt – für Zusatzkarten mit Zustimmung des Zusatz- karteninhabers – an den Inhaber der Hauptkarte bzw. bei der BasicCard für Jugendliche an die/den Sorgeberechtigten (vgl. Ziffer 13). Der Umsatzsaldo bzw. der zu begleichende Betrag ist mit Erteilung der Umsatzaufstellung zur Zahlung fällig und gemäß der im Kartenantrag gewählten Zahlungsweise auszugleichen.

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Samples: www.sparda-bank-hamburg.de, www.die-vrbank.de, www.vrbsaale-unstrut.de

Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. 7.1 Der Herausgeber ist gegenüber den AkzeptanzstellenAkzeptanz- stellen, Geldautomatenbetreibern und bargeldauszahlenden bargeldaus- zahlenden Stellen verpflichtet, die vom Karteninhaber Karteninha- ber autorisierten Zahlungs- aufträge Zahlungsaufträge zu begleichen. Der Herausgeber hat daher einen Aufwendungsersatzanspruch Aufwendungser- satzanspruch gegenüber dem Karteninhaber in Höhe der von ihm autorisierten Zahlungen sowie der von ihm zu tragenden Entgelte und verkauft diesen Anspruch an die Bank. Die Aufwendungsersatzansprüche für die geleisteten geleiste- ten Zahlungen, die aus der Verwen- dung Verwendung der Karte resultierenden Entgelte sowie etwaige GeldeingängeGeldeingän- ge, Kredit- und/oder Guthabenzinsen werden von der Bank – außer bei der Zahlungsweise „Direct Debit“ ge- mäß gemäß Ziffer 7.2 – in einer Umsatzaufstellung Umsatzaufstel- lung saldiert. Der Umsatzsaldo sowie der zu begleichende beglei- chende Betrag inkl. des Datums der Belastung werden, sofern Umsätze getätigt wurden, mindestens mindes- tens einmal monatlich auf dem vereinbarten Kommunikationsweg mitge- teilt Kom- munikationsweg mitgeteilt (UmsatzinformationenUmsatzinformatio- nen). Die Benachrichtigungsfrist vor Fälligkeitsdatum Fälligkeits- datum wird mit mindestens fünf Werktagen vereinbartverein- bart. Der Versand der Umsatzaufstellung erfolgt – für Zusatzkarten mit Zustimmung des Zusatz- karteninhabers Zusatzkartenin- habers – an den Inhaber der Hauptkarte bzw. bei der BasicCard für Jugendliche an die/den Sorgeberechtigten Sorgebe- rechtigten (vgl. Ziffer 13). Der Umsatzsaldo bzw. der zu begleichende Betrag ist mit Erteilung der Umsatzaufstellung zur Zahlung fällig und gemäß der im Kartenantrag gewählten Zahlungsweise auszugleichenauszu- gleichen.

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Samples: www.vrbank-lb.de, www.raiba-ke-oa.de, www.raiba-ke-oa.de

Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. 7.1 Der Herausgeber ist gegenüber den AkzeptanzstellenKartenakzeptanzstellen, Geldautomatenbetreibern und bargeldauszahlenden Bargeld auszahlenden Stellen verpflichtet, die vom Karteninhaber Kar- teninhaber autorisierten Zahlungs- aufträge Kartenzahlungen zu begleichen. Der Herausgeber hat daher einen Aufwendungsersatzanspruch gegenüber dem Karteninhaber Karten- inhaber in Höhe der von ihm autorisierten auf seine Weisung geleisteten Zahlungen sowie der von ihm zu tragenden tragender Entgelte und verkauft diesen Anspruch an die Bank. Die Aufwendungsersatzansprüche für die geleisteten Zahlungen, die aus der Verwen- dung der Karte resultierenden Entgelte sowie etwaige Geldeingänge, Kredit- und/oder Guthabenzinsen Zahlungen werden von der Bank – Bank, außer bei der Zahlungsweise Abrechnungsart „Direct Debit“ ge- mäß Ziffer 7.2 – “, in einer Umsatzaufstellung Umsatz- aufstellung saldiert. Der Umsatzsaldo sowie der zu begleichende zur Zahlung fällige Betrag inkl. des Datums der Belastung werden, sofern Umsätze getätigt wurden, werden dem Karteninhaber mindestens einmal monatlich auf dem vereinbarten Kommunikationsweg mitge- teilt (Umsatzinformationen)mitgeteilt. Die Benachrichtigungsfrist vor Fälligkeitsdatum wird mit mindestens fünf Werktagen Kalendertagen vereinbart. Der Versand der Umsatzaufstellung erfolgt – für Zusatzkarten mit Zustimmung des Zusatz- karteninhabers – an den Inhaber der Hauptkarte bzw. bei der BasicCard für Jugendliche an die/den Sorgeberechtigten (vgl. Ziffer 13). Der Umsatzsaldo bzw. der zu begleichende Betrag ist mit Erteilung der Umsatzaufstellung Abrechnung zur Zahlung fällig und gemäß der im Kartenantrag gewählten Zahlungsweise Zah- lungsweise auszugleichen. Sofern bei der/den beantragten Karte(n) Einzahlungen zulässig sind, werden Belastungsbuchungen aus der Nutzung der Karte(n) taggleich mit dem Guthaben verrechnet. Bei der Abrechnungsart „Direct Debit“ wird jeder einzelne Umsatz zeitnah ausgeglichen und die Mitteilung der Umsatzdetails erfolgt über die Kontoauszüge des angegebenen Girokontos.

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Samples: www.edekabank.de, www.edekabank.de, www.raiba-pfaffenwinkel.de

Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. 7.1 Der Herausgeber ist gegenüber den Akzeptanzstellen, Geldautomatenbetreibern Geldautomatenbe- treibern und bargeldauszahlenden Stellen verpflichtet, die vom Karteninhaber autorisierten Zahlungs- aufträge Zahlungsaufträge zu begleichen. Der Herausgeber hat daher einen Aufwendungsersatzanspruch gegenüber dem Karteninhaber in Höhe der von ihm autorisierten Zahlungen sowie der von ihm zu tragenden Entgelte und verkauft ver- kauft diesen Anspruch an die Bank. Die Aufwendungsersatzansprüche für die geleisteten Zahlungen, die aus der Verwen- dung Ver- wendung der Karte resultierenden Entgelte sowie etwaige Geldeingänge, Kredit- und/oder Guthabenzinsen werden von der Bank – außer bei der Zahlungsweise „Direct Debit“ ge- mäß gemäß Ziffer 7.2 – in einer Umsatzaufstellung saldiert. Der Umsatzsaldo sowie der zu begleichende Betrag inkl. des Datums der Belastung werden, sofern Umsätze getätigt wurden, mindestens einmal monatlich auf dem vereinbarten Kommunikationsweg mitge- teilt mitgeteilt (Umsatzinformationen). Die Benachrichtigungsfrist Be- nachrichtigungsfrist vor Fälligkeitsdatum wird mit mindestens fünf Werktagen vereinbart. Der Versand der Umsatzaufstellung erfolgt – für Zusatzkarten mit Zustimmung des Zusatz- karteninhabers Zusatzkarteninhabers – an den Inhaber der Hauptkarte bzw. bei der BasicCard für Jugendliche an die/den Sorgeberechtigten (vgl. Ziffer 13). Der Umsatzsaldo bzw. der zu begleichende Betrag ist mit Erteilung der Umsatzaufstellung zur Zahlung fällig und gemäß der im Kartenantrag gewählten Zahlungsweise auszugleichenauszu- gleichen.

Appears in 3 contracts

Samples: www.bbbank.de, www.vr-werdenfels.de, www.sparda-sw.de

Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. 7.1 Der Herausgeber ist gegenüber den AkzeptanzstellenAkzeptanz- stellen, Geldautomatenbetreibern und bargeldauszahlenden bargeldaus- zahlenden Stellen verpflichtet, die vom Karteninhaber Karteninha- ber autorisierten Zahlungs- aufträge Zahlungsaufträge zu begleichen. Der Herausgeber hat daher einen Aufwendungsersatzanspruch Aufwendungser- satzanspruch gegenüber dem Karteninhaber in Höhe der von ihm autorisierten Zahlungen sowie der von ihm zu tragenden Entgelte Entgelten und verkauft diesen Anspruch an die Bank. Die Aufwendungsersatzansprüche für die geleisteten Zahlungen, die aus der Verwen- dung Verwendung der Karte resultierenden resul- tierenden Entgelte sowie etwaige Geldeingänge, Kredit- und/oder Guthabenzinsen werden von der Bank – außer bei der Zahlungsweise „Direct Debit“ ge- mäß gemäß Ziffer 7.2 – in einer Umsatzaufstellung saldiertsal- diert. Der Umsatzsaldo sowie der zu begleichende Betrag inkl. des Datums der Belastung werden, sofern Umsätze getätigt wurden, mindestens einmal monatlich auf dem vereinbarten Kommunikationsweg mitge- teilt Kommunikations- weg mitgeteilt (Umsatzinformationen). Die Benachrichtigungsfrist Be- nachrichtigungsfrist vor Fälligkeitsdatum wird mit mindestens fünf Werktagen vereinbart. Der Versand der Umsatzaufstellung erfolgt – für Zusatzkarten mit Zustimmung des Zusatz- karteninhabers Zusatzkartenin- habers – an den Inhaber der Hauptkarte bzw. bei der BasicCard für Jugendliche an die/den Sorgeberechtigten Sorgeberech- tigten (vgl. Ziffer 13). Der Umsatzsaldo bzw. der zu begleichende Betrag ist mit Erteilung der Umsatzaufstellung Umsatz- aufstellung zur Zahlung fällig und gemäß der im Kartenantrag Kar- tenantrag gewählten Zahlungsweise auszugleichen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.volksbank-mittweida.de, www.raiba-ke-oa.de

Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. 7.1 Der Herausgeber ist gegenüber den AkzeptanzstellenAkzeptanz- stellen, Geldautomatenbetreibern und bargeldauszahlenden bargeldauszah- lenden Stellen verpflichtet, die vom Karteninhaber autorisierten Zahlungs- aufträge au- torisierten Zahlungsaufträge zu begleichen. Der Herausgeber Her- ausgeber hat daher einen Aufwendungsersatzanspruch Aufwendungsersatzan- spruch gegenüber dem Karteninhaber in Höhe der von ihm autorisierten Zahlungen sowie der von ihm zu tragenden Entgelte und verkauft diesen Anspruch an die Bank. Die Aufwendungsersatzansprüche für die geleisteten Zahlungen, die aus der Verwen- dung Verwendung der Karte resultierenden re- sultierenden Entgelte sowie etwaige Geldeingänge, Kredit- und/oder Guthabenzinsen werden von der Bank – außer bei der Zahlungsweise Zahlweise „Direct Debit“ ge- mäß gemäß Ziffer 7.2 – in einer Umsatzaufstellung saldiert. Der Umsatzsaldo sowie der zu begleichende Betrag inkl. des Datums der Belastung werden, sofern Umsätze getätigt wurden, mindestens einmal monatlich auf dem vereinbarten Kommunikationsweg mitge- teilt mitgeteilt (Umsatzinformationen). Die Benachrichtigungsfrist vor Fälligkeitsdatum wird mit mindestens fünf Werktagen vereinbart. Der Versand der Umsatzaufstellung erfolgt – für Zusatzkarten mit Zustimmung des Zusatz- karteninhabers Zusatzkarteninha- bers – an den Inhaber der Hauptkarte bzw. bei der BasicCard für Jugendliche an die/den Sorgeberechtigten Sorgeberech- tigten (vgl. Ziffer 13). Der Umsatzsaldo bzw. der zu begleichende Betrag ist mit Erteilung der Umsatzaufstellung Umsatzauf- stellung zur Zahlung fällig und gemäß der im Kartenantrag Karten- antrag gewählten Zahlungsweise auszugleichen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.volksbank-jever.de, www.vbu-volksbank.de

Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. 7.1 Der Herausgeber ist gegenüber den Akzeptanzstellen, Geldautomatenbetreibern Geldautomatenbe­ treibern und bargeldauszahlenden Stellen verpflichtet, die vom Karteninhaber autorisierten Zahlungs- aufträge Zahlungsaufträge zu begleichen. Der Herausgeber hat daher einen Aufwendungsersatzanspruch gegenüber dem Karteninhaber in Höhe der von ihm autorisierten Zahlungen sowie der von ihm zu tragenden Entgelte und verkauft ver­ kauft diesen Anspruch an die Bank. Die Aufwendungsersatzansprüche für die geleisteten Zahlungen, die aus der Verwen- dung Ver­ wendung der Karte resultierenden Entgelte sowie etwaige Geldeingänge, Kredit- Kredit­ und/oder Guthabenzinsen werden von der Bank – außer bei der Zahlungsweise „Direct Debit“ ge- mäß gemäß Ziffer 7.2 – in einer Umsatzaufstellung saldiert. Der Umsatzsaldo sowie der zu begleichende Betrag inkl. des Datums der Belastung werden, sofern Umsätze getätigt wurden, mindestens einmal monatlich auf dem vereinbarten Kommunikationsweg mitge- teilt mitgeteilt (Umsatzinformationen). Die Benachrichtigungsfrist vor Fälligkeitsdatum wird mit mindestens fünf Werktagen vereinbart. Der Versand der Umsatzaufstellung erfolgt – für Zusatzkarten mit Zustimmung des Zusatz- karteninhabers Zusatzkarteninhabers – an den Inhaber der Hauptkarte bzw. bei der BasicCard für Jugendliche an die/den Sorgeberechtigten (vgl. Ziffer 13). Der Umsatzsaldo bzw. der zu begleichende Betrag ist mit Erteilung der Umsatzaufstellung zur Zahlung fällig und gemäß der im Kartenantrag gewählten Zahlungsweise auszugleichenauszu­ gleichen.

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Samples: www.psd-nuernberg.de

Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. 7.1 Der Herausgeber ist gegenüber den Akzeptanzstellen, Geldautomatenbetreibern Geld- automatenbetreibern und bargeldauszahlenden Stellen verpflichtet, die vom Karteninhaber autorisierten Zahlungs- aufträge Zahlungsaufträge zu begleichen. Der Herausgeber hat daher einen Aufwendungsersatzanspruch gegenüber dem Karteninhaber in Höhe der von ihm autorisierten Zahlungen sowie der von ihm zu tragenden Entgelte und verkauft diesen Anspruch an die Bank. Die Aufwendungsersatzansprüche für die geleisteten Zahlungen, die aus der Verwen- dung Verwendung der Karte resultierenden Entgelte sowie etwaige Geldeingänge, Kredit- und/oder Guthabenzinsen werden von der Bank – außer bei der Zahlungsweise „Direct Debit“ ge- mäß gemäß Ziffer 7.2 – in einer Umsatzaufstellung saldiert. Der Umsatzsaldo sowie der zu begleichende Betrag inkl. des Datums der Belastung werden, sofern Umsätze getätigt wurden, mindestens einmal monatlich auf dem vereinbarten Kommunikationsweg mitge- teilt mitgeteilt (Umsatzinformationen). Die Benachrichtigungsfrist vor Fälligkeitsdatum wird mit mindestens fünf Werktagen vereinbart. Der Versand der Umsatzaufstellung erfolgt – für Zusatzkarten mit Zustimmung des Zusatz- karteninhabers Zusatzkarteninhabers – an den Inhaber der Hauptkarte Haupt- karte bzw. bei der BasicCard für Jugendliche an die/den Sorgeberechtigten Sorge- berechtigten (vgl. Ziffer 13). Der Umsatzsaldo bzw. der zu begleichende begleichen- de Betrag ist mit Erteilung der Umsatzaufstellung zur Zahlung fällig und gemäß der im Kartenantrag gewählten Zahlungsweise auszugleichenauszu- gleichen.

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Samples: kontoeroeffnung.gls.de

Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. 7.1 Der Herausgeber ist gegenüber den Akzeptanzstellen, Geldautomatenbetreibern und bargeldauszahlenden Stellen verpflichtet, die vom Karteninhaber Karten- inhaber autorisierten Zahlungs- aufträge Zahlungsaufträge zu begleichen. Der Herausgeber hat daher einen Aufwendungsersatzanspruch gegenüber dem Karteninhaber Kar- teninhaber in Höhe der von ihm autorisierten Zahlungen sowie der von ihm zu tragenden Entgelte Entgelten und verkauft diesen Anspruch an die Bank. Die Aufwendungsersatzansprüche für die geleisteten Zahlungen, die aus der Verwen- dung Verwendung der Karte resultierenden Entgelte sowie etwaige Geldeingänge, Kredit- und/oder Guthabenzinsen werden von der Bank – außer bei der Zahlungsweise Zahlweise „Direct Debit“ ge- mäß gemäß Ziffer 7.2 – in einer Umsatzaufstellung Um- satzaufstellung saldiert. Der Umsatzsaldo sowie der zu begleichende Betrag inkl. des Datums der Belastung werden, sofern Umsätze getätigt wurden, mindestens einmal monatlich auf dem vereinbarten Kommunikationsweg mitge- teilt mitgeteilt (Umsatzinformationen). Die Benachrichtigungsfrist Benachrichtigungs- frist vor Fälligkeitsdatum wird mit mindestens fünf Werktagen vereinbart. Der Versand der Umsatzaufstellung erfolgt – für Zusatzkarten mit Zustimmung des Zusatz- karteninhabers Zusatzkarteninhabers – an den Inhaber der Hauptkarte bzw. bei der BasicCard für Jugendliche an die/den Sorgeberechtigten (vgl. Ziffer 13). Der Umsatzsaldo bzw. der zu begleichende Betrag ist mit Erteilung der Umsatzaufstellung zur Zahlung fällig und gemäß der im Kartenantrag gewählten Zahlungsweise auszugleichen.

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Samples: www.vbu-volksbank.de

Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. 7.1 Der Herausgeber ist gegenüber den Akzeptanzstellengegen ber Kartenakzeptanzstellen, Geldautomatenbetreibern und bargeldauszahlenden Stellen verpflichtet, die vom Karteninhaber autorisierten Zahlungs- aufträge Kartenzahlungen zu begleichen. Der Herausgeber hat daher einen Aufwendungsersatzanspruch gegenüber gegen ber dem Karteninhaber in Höhe H he der von ihm autorisierten auf seine Weisung geleiste- ten Zahlungen sowie der von ihm zu tragenden tragender Entgelte und verkauft diesen Anspruch an die Bank. Die Aufwendungsersatzansprüche für Aufwendungsersatzanspr che f r die geleisteten Zahlungen, die aus der Verwen- dung der Karte resultierenden Entgelte sowie etwaige Geldeingänge, Kredit- und/oder Guthabenzinsen Zahlungen werden von der Bank – außer bei der Zahlungsweise „Direct Debit“ ge- mäß Ziffer 7.2 – in einer Umsatzaufstellung saldiert. Der Umsatzsaldo sowie der zu begleichende Betrag inkl. des Datums der Belastung werden, sofern Umsätze getätigt wurden, wird dem Karteninhaber mindestens einmal monatlich auf dem vereinbarten Kommunikationsweg mitge- teilt (Umsatzinformationen). Die Benachrichtigungsfrist vor Fälligkeitsdatum wird mit mindestens fünf Werktagen vereinbart. Der Versand der Umsatzaufstellung erfolgt – für Zusatzkarten mit Zustimmung des Zusatz- karteninhabers – an den Inhaber der Hauptkarte bzw. bei der BasicCard für Jugendliche an die/den Sorgeberechtigten (vgl. Ziffer 13)mitgeteilt. Der Umsatzsaldo bzw. der zu begleichende Betrag ist mit Erteilung der Umsatzaufstellung Abrechnung zur Zahlung fällig f llig und gemäß gem der im Kartenantrag gewählten gew hlten Zahlungsweise auszugleichen. Sofern bei der/den bean- tragten Karte(n) Einzahlungen zul ssig sind, werden Belastungsbuchungen aus der Nutzung der Karte(n) taggleich mit dem Guthaben verrechnet.

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Samples: www.volksbank-plochingen.de

Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. 7.1 Der Herausgeber ist gegenüber den Akzeptanzstellen, Geldautomatenbetreibern Geldautomatenbe- treibern und bargeldauszahlenden Stellen verpflichtet, die vom Karteninhaber autorisierten Zahlungs- aufträge Zahlungsaufträge zu begleichen. Der Herausgeber hat daher einen Aufwendungsersatzanspruch gegenüber dem Karteninhaber in Höhe der von ihm autorisierten Zahlungen sowie der von ihm zu tragenden Entgelte Entgelten und verkauft ver- kauft diesen Anspruch an die Bank. Die Aufwendungsersatzansprüche für die geleisteten Zahlungen, die aus der Verwen- dung Ver- wendung der Karte resultierenden Entgelte sowie etwaige Geldeingänge, Kredit- und/oder Guthabenzinsen werden von der Bank – außer bei der Zahlungsweise „Direct Debit“ ge- mäß gemäß Ziffer 7.2 – in einer Umsatzaufstellung saldiert. Der Umsatzsaldo sowie der zu begleichende Betrag inkl. des Datums der Belastung werden, sofern Umsätze getätigt wurden, mindestens einmal monatlich auf dem vereinbarten Kommunikationsweg mitge- teilt mitgeteilt (Umsatzinformationen). Die Benachrichtigungsfrist Be- nachrichtigungsfrist vor Fälligkeitsdatum wird mit mindestens fünf Werktagen vereinbart. Der Versand der Umsatzaufstellung erfolgt – für Zusatzkarten mit Zustimmung des Zusatz- karteninhabers Zusatzkarteninhabers – an den Inhaber der Hauptkarte bzw. bei der BasicCard für Jugendliche an die/den Sorgeberechtigten (vgl. Ziffer 13). Der Umsatzsaldo bzw. der zu begleichende Betrag ist mit Erteilung der Umsatzaufstellung zur Zahlung fällig und gemäß der im Kartenantrag gewählten Zahlungsweise auszugleichenauszu- gleichen.

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Samples: www.bbbank.de

Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. 7.1 Der Herausgeber ist gegenüber den AkzeptanzstellenKartenakzeptanzstellen, Geldautomatenbetreibern und bargeldauszahlenden Bargeld auszahlenden Stellen verpflichtet, die vom Karteninhaber autorisierten Zahlungs- aufträge Kartenzahlungen zu begleichen. Der Herausgeber hat daher einen Aufwendungsersatzanspruch gegenüber dem Karteninhaber in Höhe der von ihm autorisierten auf seine Weisung geleisteten Zahlungen sowie der von ihm zu tragenden tragender Entgelte und verkauft diesen Anspruch an die Bank. Die Aufwendungsersatzansprüche für die geleisteten Zahlungen, die aus der Verwen- dung der Karte resultierenden Entgelte sowie etwaige Geldeingänge, Kredit- und/oder Guthabenzinsen Zahlungen werden von der Bank – Bank, außer bei der Zahlungsweise Abrechnungsart „Direct Debit“ ge- mäß Ziffer 7.2 – “, in einer Umsatzaufstellung saldiert. Der Umsatzsaldo sowie der zu begleichende zur Zahlung fällige Betrag inkl. des Datums der Belastung werden, sofern Umsätze getätigt wurden, werden dem Karteninhaber mindestens einmal monatlich auf dem vereinbarten Kommunikationsweg mitge- teilt (Umsatzinformationen)mitgeteilt. Die Benachrichtigungsfrist vor Fälligkeitsdatum wird mit mindestens fünf Werktagen Kalendertagen vereinbart. Der Versand der Umsatzaufstellung erfolgt – für Zusatzkarten mit Zustimmung des Zusatz- karteninhabers – an den Inhaber der Hauptkarte bzw. bei der BasicCard für Jugendliche an die/den Sorgeberechtigten (vgl. Ziffer 13). Der Umsatzsaldo bzw. der zu begleichende Betrag ist mit Erteilung der Umsatzaufstellung Abrechnung zur Zahlung fällig und gemäß der im Kartenantrag gewählten Zahlungsweise auszugleichen. Sofern bei der/den beantragten Karte(n) Einzahlungen zulässig sind, werden Belastungsbuchungen aus der Nutzung der Karte(n) taggleich mit dem Guthaben verrechnet. Bei der Abrechnungsart „Direct Debit“ wird jeder einzelne Umsatz zeitnah ausgeglichen und die Mitteilung der Umsatzdetails erfolgt über die Kontoauszüge des angegebenen Girokontos.

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Samples: www.vbkraichgau.de

Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. 7.1 Der Herausgeber ist gegenüber den Akzeptanzstellen, Geldautomatenbetreibern und bargeldauszahlenden Stellen verpflichtet, die vom Karteninhaber autorisierten Zahlungs- aufträge Zahlungsaufträge zu begleichen. Der Herausgeber hat daher einen Aufwendungsersatzanspruch Aufwendungsersatz- anspruch gegenüber dem Karteninhaber in Höhe der von ihm autorisierten Zahlungen sowie der von ihm zu tragenden Entgelte und verkauft diesen Anspruch an die Bank. Die Aufwendungsersatzansprüche für die geleisteten Zahlungen, die aus der Verwen- dung Verwendung der Karte resultierenden Entgelte sowie etwaige Geldeingänge, Kredit- Kredit-und/oder Guthabenzinsen Gutha- benzinsen werden von der Bank – außer bei der Zahlungsweise „Direct Debit“ ge- mäß gemäß Ziffer 7.2 – in einer Umsatzaufstellung saldiert. Der Umsatzsaldo sowie der zu begleichende beglei- chende Betrag inkl. des Datums der Belastung werden, sofern Umsätze getätigt wurden, mindestens einmal monatlich auf dem vereinbarten Kommunikationsweg mitge- teilt mitgeteilt (Umsatzinformationen). Die Benachrichtigungsfrist vor Fälligkeitsdatum wird mit mindestens fünf Werktagen vereinbart. Der Versand der Umsatzaufstellung erfolgt – für Zusatzkarten mit Zustimmung des Zusatz- karteninhabers Zusatzkarteninhabers – an den Inhaber der Hauptkarte bzw. bei der BasicCard für Jugendliche Ju- gendliche an die/den Sorgeberechtigten (vgl. Ziffer 13). Der Umsatzsaldo bzw. der zu begleichende Betrag ist mit Erteilung der Umsatzaufstellung zur Zahlung fällig und gemäß der im Kartenantrag gewählten Zahlungsweise Zahlungswiese auszugleichen.

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Samples: www.apobank.de