Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. 8.1 Die Bank wird die bei der Nutzung der Kreditkarte entstandenen, sofort fälligen Forderungen der Vertragsunternehmen gegen den Karteninhaber bezahlen. Der Karteninhaber ist seinerseits verpflichtet, der Bank diese Forderungsbeträge zu erstatten. Entsprechendes gilt für im Rahmen des Bargeldservices entstandene Forderungen. Auch wenn der Karteninhaber die finanzielle Nut- zungsgrenze bei seinen Zahlungsaufträgen nicht einhält, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Kreditkarte entstehen. Die Genehmigung einzelner Kartenumsätze führt weder zur Einräumung eines Kredits noch zur Erhöhung eines zuvor eingeräumten Kredits, sondern erfolgt in der Erwartung, dass ein Ausgleich der Kartenum- sätze bei Fälligkeit gewährleistet ist. 8.2 Der Karteninhaber ermächtigt die Bank, fällige Zahlungen aus dem Kreditkartenverhältnis, auch soweit sie vom Inhaber einer Zusatzkarte veranlasst sind, insbesondere die geschuldeten Erstattungsleistungen und Entgelte, dem auf dem Kartenantrag angeführten Girokonto (Abrech- nungskonto) zu belasten bzw. per Lastschrift einzuziehen. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass auf diesem Abrechnungskonto bei Einzug des jeweiligen Forderungsbetrages aus- reichend Deckung besteht.
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Samples: Kreditkartenantrag, Kreditkartenbedingungen
Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. 8.1 Die Bank wird ist gegenüber Vertragsunternehmen sowie den Kreditinstituten, die bei die MLP Kreditkarte an ihren Geldauto- maten akzeptieren, verpflichtet, die vom Karteninhaber mit der Nutzung der Kreditkarte entstandenen, sofort fälligen Forderungen der Vertragsunternehmen gegen Karte getätigten Umsätze zu begleichen. Die Bank unter- richtet den Karteninhaber bezahlenmindestens einmal monatlich auf dem vereinbarten Weg über alle im Zusammenhang mit der Begleichung der Kartenumsätze entstehenden Aufwendungen. Mit Karteninhabern, die keine Verbraucher sind, werden die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart. Der Karteninhaber Betrag ist seinerseits verpflichtetfällig, der Bank diese Forderungsbeträge zu erstatten. Entsprechendes gilt für im Rahmen des Bargeldservices entstandene Forderungen. Auch wenn der Karteninhaber die finanzielle Nut- zungsgrenze bei seinen Zahlungsaufträgen nicht einhält, ist nachdem die Bank berechtigtdem Karteninhaber Abrechnung erteilt hat. Nach Erteilung der Abrechnung werden die Umsätze dem vereinbarten Abrech- nungskonto belastet. Abweichend hiervon werden Umsätze aus mit der MLP Kreditkarte getätigten Bargeldabhebungen an Geldautomaten und Kassen von Kreditinstituten (Bargeld- service) nicht erst nach Abrechnung, den Ersatz sondern unverzüglich nach Begleichung der Aufwendungen zu verlangen, Kartenumsätze durch die aus der Nutzung der Bank dem als Abrechnungskonto zur MLP Kreditkarte entstehenhinterlegten Girokonto belastet. Die Genehmigung einzelner Kartenumsätze führt weder zur Einräumung eines Kredits noch zur Erhöhung eines zuvor eingeräumten Kredits, sondern erfolgt in der Erwartung, dass ein Ausgleich der Kartenum- sätze bei Fälligkeit gewährleistet ist.
8.2 Der Karteninhaber ermächtigt die Bank, fällige Zahlungen Beträge aus dem KreditkartenverhältnisBargeldservice sind somit be- reits mit Begleichung der Kartenumsätze durch die Bank fällig. Einwendungen und sonstige Beanstandungen des Kartenin- habers aus seinem Vertragsverhältnis zu dem Vertragsunter- nehmen, auch soweit sie vom Inhaber einer Zusatzkarte veranlasst sindbei dem die Karte eingesetzt wurde, insbesondere die geschuldeten Erstattungsleistungen und Entgelte, sind unmittelbar gegenüber dem auf dem Kartenantrag angeführten Girokonto (Abrech- nungskonto) Vertragsunternehmen geltend zu belasten bzw. per Lastschrift einzuziehen. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass auf diesem Abrechnungskonto bei Einzug des jeweiligen Forderungsbetrages aus- reichend Deckung bestehtmachen.
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Samples: Kreditkartenbedingungen
Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. 8.1 6.1 Die Bank ist verpflichtet, für Rechnung des Karteninhabers von Akzeptanzstellen erhobene Ansprüche zu erfüllen, die der Karteninhaber mittels Verwendung der Kredit- karte nach Ziffer 3 verursacht hat. Dies gilt nicht, wenn für die Bank offensichtlich ist, dass der von der Akzeptanzstelle erhobene Anspruch aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht besteht, wenn der von der Bank gemäß Ziffer 4 eingeräumte Verfügungs- rahmen überschritten wird oder wenn die bei der Nutzung der Kreditkarte entstandenen, sofort fälligen Forderungen der Vertragsunternehmen gegen den Karteninhaber bezahlengesperrt ist. Der Karteninhaber ist seinerseits verpflichtet, der Bank diese Forderungsbeträge vorbehaltlich des Satzes 2 alle Leistungen, die sie gemäß Satz 1 erbracht hat, sowie die hierfür vereinbarten Zinssätze, Gebühren und Entgelte gemäß Ziffer 15 zu erstatten.
6.2 Die einzelnen Zahlungsansprüche der Bank werden dem Karteninhaber monatlich in Rechnung gestellt und sind mit Zugang der Rechnung fällig. Entsprechendes gilt für im Rahmen Die fälligen Zahlungs- ansprüche belastet die Bank gemäß der vom Karteninhaber erteilten SEPA-Basis-Last- schrift dem Konto des Bargeldservices entstandene ForderungenKarteninhabers. Auch wenn Werden die Zahlungsansprüche der Bank nicht innerhalb einer Frist von 28 Tagen nach Fälligkeit ausgeglichen, gerät der Karteninhaber die finanzielle Nut- zungsgrenze bei seinen Zahlungsaufträgen nicht einhält, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Kreditkarte entstehenohne Mahnung in Verzug. Die Genehmigung einzelner Kartenumsätze führt weder zur Einräumung eines Kredits noch zur Erhöhung eines zuvor eingeräumten Kreditsmonatliche Kreditkartenabrechnung kann unterbleiben, sondern erfolgt in der Erwartung, dass ein Ausgleich der Kartenum- sätze bei Fälligkeit gewährleistet wenn kein Kartenumsatz angefallen ist.
8.2 Der Karteninhaber ermächtigt 6.3 Besteht ein Zahlungsrückstand, kann die Bank, fällige Zahlungen aus dem Kreditkartenverhältnis, auch soweit sie vom Inhaber einer Zusatzkarte veranlasst sind, insbesondere Bank die geschuldeten Erstattungsleistungen und Entgelte, dem auf dem Kartenantrag angeführten Girokonto (Abrech- nungskonto) zu belasten bzw. per Lastschrift einzuziehen. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass auf diesem Abrechnungskonto bei Einzug des jeweiligen Forderungsbetrages aus- reichend Deckung bestehtunter Ziffer 1 Absatz 3 bezeich- nete Einwilligung verweigern.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. 8.1 Die Bank wird ist verpflichtet, für Rechnung des Karteninhabers von Akzeptanz- tellen erhobene Ansprüche zu erfüllen, die bei der Nutzung Karteninhaber mittels Verwen- dung der Kreditkarte entstandenennach Ziffer 3 verursacht hat. Dies gilt nicht, sofort fälligen Forderungen wenn für die Bank offensichtlich ist, dass der Vertragsunternehmen gegen den Karteninhaber bezahlenvon der Akzeptanzstelle erhobene Anspruch aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht besteht, wenn der von der Bank gemäß Ziffer 4 eingeräumte Verfügungsrahmen überschritten wird oder wenn die Kreditkarte gesperrt ist. Der Karteninhaber ist seinerseits verpflichtet, der Bank diese Forderungsbeträge vorbehaltlich des Satzes 2 alle Leistungen, die sie gemäß Satz 1 erbracht hat, sowie die hierfür vereinbarten Zinssätze, Gebühren und Entgelte gemäß Ziffer 5 zu erstattenerstatten . Entsprechendes gilt für im Rahmen Die einzelnen Zahlungsansprüche der Bank werden dem Karteninhaber monatlich in Rechnung gestellt und sind mit Zugang der Rechnung fällig. Die fälligen Zahlungsansprüche belastet die Bank gemäß der vom Karteninhaber erteilten SEPA-Basislastschrift dem Konto des Bargeldservices entstandene ForderungenKarteninhabers. Auch wenn Werden die Zahlungsansprüche der Bank nicht innerhalb einer Frist von 28 Tagen nach Fälligkeit ausgeglichen, gerät der Karteninhaber die finanzielle Nut- zungsgrenze bei seinen Zahlungsaufträgen nicht einhältohne Mahnung in Verzug. Die monatliche Kreditkartenabrechnung kann unterbleiben, ist wenn kein Kar- tenumsatz angefallen ist. . Besteht ein Zahlungsrückstand, kann die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Kreditkarte entstehen. Die Genehmigung einzelner Kartenumsätze führt weder zur Einräumung eines Kredits noch zur Erhöhung eines zuvor eingeräumten Kredits, sondern erfolgt in der Erwartung, dass ein Ausgleich der Kartenum- sätze bei Fälligkeit gewährleistet istunter Ziffer 1 Absatz 3 bezeichnete Einwilligung verweigern.
8.2 Der Karteninhaber ermächtigt die Bank, fällige Zahlungen aus dem Kreditkartenverhältnis, auch soweit sie vom Inhaber einer Zusatzkarte veranlasst sind, insbesondere die geschuldeten Erstattungsleistungen und Entgelte, dem auf dem Kartenantrag angeführten Girokonto (Abrech- nungskonto) zu belasten bzw. per Lastschrift einzuziehen. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass auf diesem Abrechnungskonto bei Einzug des jeweiligen Forderungsbetrages aus- reichend Deckung besteht.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen