Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. Die Bank ist gegenüber Vertragsunternehmen sowie den Kreditinsti- tuten, die die Karte an ihren Geldautomaten akzeptieren, verpflichtet, die vom Karteninhaber mit der Karte getätigten Umsätze zu begleichen. Die Umsätze, die mit der Karte getätigt wurden, werden dem vereinbarten Abrechnungskonto am Tag des Eingangs bei der Bank belastet. Die Bank unterrichtet den Karteninhaber mindestens einmal monatlich auf dem vereinbarten Weg über alle im Zusammenhang mit der Begleichung der Kartenumsätze entstehenden Aufwendungen. Mit Karteninhabern, die keine Verbraucher sind, wird die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart. Einwendungen und sonstige Beanstandungen des Karteninhabers aus seinem Vertragsverhältnis zu dem Vertragsunternehmen, bei dem die Karte eingesetzt wurde, sind unmittelbar gegenüber dem Vertrags- unternehmen geltend zu machen.
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Samples: Sonderbedingungen Für Die Jetzz Card Mit Verfügungsrahmen (Für Geschäftskunden), Sonderbedingungen Für Die Jetzz Card Mit Verfügungsrahmen
Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. Die Bank ist gegenüber Vertragsunternehmen sowie den Kreditinsti- tutenKredit- instituten, die die Karte Mastercard an ihren Geldautomaten akzeptieren, verpflichtet, die vom Karteninhaber mit der Karte getätigten Umsätze zu begleichen. Die Umsätze, die mit der Karte getätigt wurden, werden dem vereinbarten Abrechnungskonto am Tag des Eingangs bei der Bank belastet. Die Bank unterrichtet den Karteninhaber mindestens einmal monatlich mo- natlich auf dem vereinbarten Weg über alle im Zusammenhang mit der Begleichung der Kartenumsätze entstehenden Aufwendungen. Mit Karteninhabern, die keine Verbraucher sind, wird die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbartver- einbart. Einwendungen Der Betrag ist fällig, nachdem die Bank dem Karteninhaber Abrechnung erteilt hat. Nach Erteilung der Abrechnung werden die Umsätze dem vereinbarten Abrechnungskonto belastet. Einwendun- gen und sonstige Beanstandungen des Karteninhabers aus seinem Vertragsverhältnis zu dem Vertragsunternehmen, bei dem die Karte eingesetzt wurde, sind unmittelbar gegenüber dem Vertrags- unternehmen Vertragsunter- nehmen geltend zu machen.
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Samples: Mastercard Terms and Conditions
Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. Die Bank ist gegenüber Vertragsunternehmen sowie den Kreditinsti- tutenKredit- instituten, die die Karte Visa Card an ihren Geldautomaten akzeptierenakzeptie- ren, verpflichtet, die vom Karteninhaber mit der Karte getätigten Umsätze zu begleichen. Die Umsätze, die mit der Karte getätigt wurden, werden dem vereinbarten Abrechnungskonto am Tag des Eingangs bei der Bank belastet. Die Bank unterrichtet den Karteninhaber Kartenin- haber mindestens einmal monatlich auf dem vereinbarten Weg über alle im Zusammenhang mit der Begleichung der Kartenumsätze entstehenden Karten- Umsätze entstandenen Aufwendungen. Mit Karteninhabern, die keine nicht Verbraucher sind, wird kann die Art und Weise sowie die zeitliche zeitli- che Folge der Unterrichtung gesondert vereinbartvereinbart werden. Der Kunde muss den Kontoauszug auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen. Einwendungen und sonstige Beanstandungen des Karteninhabers aus seinem Vertragsverhältnis, insbesondere bei Mängeln der erworbenen Waren oder Dienstleistungen oder Leis- tungsstörungen im Vertragsverhältnis zu dem des Karteninhabers zum Vertragsunternehmen, bei dem die Karte eingesetzt wurde, sind unmittelbar gegenüber dem Vertrags- unternehmen diesem Ver- tragsunternehmen geltend zu machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. Die Bank ist gegenüber den Vertragsunternehmen sowie den Kreditinsti- tutenKreditinstituten, die die Karte zur Bargeldauszahlung an ihren Geldautomaten akzeptieren, verpflichtet, die vom Karteninhaber mit der Karte getätigten Umsätze zu begleichen. Die Umsätze, die mit der Karte getätigt wurden, werden dem vereinbarten Abrechnungskonto am Tag des Eingangs bei der Bank belastet. Die Bank unterrichtet den Karteninhaber mindestens einmal monatlich auf dem vereinbarten Weg über alle im Zusammenhang mit der Begleichung der Kartenumsätze entstehenden Aufwendungen. Mit Karteninhabern, die keine Verbraucher sind, wird die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart. Einwendungen und sonstige Beanstandungen des Karteninhabers aus seinem Vertragsverhältnis zu dem Vertragsunternehmen, bei dem die Karte eingesetzt wurde, sind unmittelbar gegenüber dem Vertrags- unternehmen Vertragsunternehmen geltend zu machenma- chen. Die Bank unterrichtet den Kontoinhaber mindestens einmal monatlich über die mit der Karte getätigten Zahlungsvorgänge auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg. Mit Kontoinhabern, die nicht Verbraucher sind, wird die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart.
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