Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. 8.1 Die Bank wird die bei der Nutzung der Kreditkarte entstandenen sofort fälligen Forderungen der Vertragsunternehmen gegen den Karteninhaber bezahlen. Der Karten- inhaber ist seinerseits verpflichtet, der Bank diese Forderungsbeträge zu erstatten. Entspre- chendes gilt für im Rahmen des Bargeldservices entstandene Forderungen. Auch wenn der Karteninhaber die finanzielle Nutzungsgrenze bei seinen Zahlungsaufträgen nicht einhält, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Kreditkarte entstehen. Die Genehmigung einzelner Kartenumsätze führt weder zur Ein- räumung eines Kredits noch zur Erhöhung eines zuvor eingeräumten Kredits, sondern er- folgt in der Erwartung, dass ein Ausgleich der Kartenumsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist. 8.2 Der Karteninhaber ermächtigt die Bank, fällige Zahlungen aus dem Kreditkarten- verhältnis, insbesondere die geschuldeten Erstattungsleistungen und Entgelte, dem auf dem Kartenantrag angeführten Girokonto (Abrechnungskonto) zu belasten bzw. per Last- schrift einzuziehen. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass auf diesem Abrech- nungskonto bei Einzug des jeweiligen Forderungsbetrages ausreichend Deckung besteht.
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Samples: Corporate Credit Card Agreement, Corporateworld Mastercard Application
Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. 8.1 Die Bank wird die bei der Nutzung der Kreditkarte entstandenen sofort fälligen Forderungen der Vertragsunternehmen gegen den Karteninhaber bezahlen. Der Karten- inhaber Karteninhaber ist seinerseits seiner- seits verpflichtet, der Bank diese Forderungsbeträge zu erstatten. Entspre- chendes Entsprechendes gilt für im Rahmen des Bargeldservices entstandene Forderungen. Auch wenn der Karteninhaber die finanzielle Nutzungsgrenze bei seinen Zahlungsaufträgen nicht einhält, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Kreditkarte entstehen. Die Genehmigung einzelner Kartenumsätze führt weder zur Ein- räumung Einräumung eines Kredits noch zur Erhöhung eines zuvor eingeräumten Kredits, sondern er- folgt erfolgt in der Erwartung, dass ein Ausgleich der Kartenumsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist.
8.2 Der Karteninhaber ermächtigt die Bank, fällige Zahlungen aus dem Kreditkarten- verhältnisKreditkartenverhältnis, auch soweit sie vom Inhaber einer Zusatzkarte veranlasst sind, insbesondere die geschuldeten geschul- deten Erstattungsleistungen und Entgelte, dem auf dem Kartenantrag angeführten Girokonto (Abrechnungskonto) zu belasten bzw. per Last- schrift Lastschrift einzuziehen. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass auf diesem Abrech- nungskonto Abrechnungskonto bei Einzug des jeweiligen Forderungsbetrages ausreichend Deckung besteht.
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Samples: Kreditkarten Kundenbedingungen
Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. 8.1 Die Bank wird die bei der Nutzung der Kreditkarte entstandenen entstandenen, sofort fälligen Forderungen der Vertragsunternehmen gegen den Karteninhaber bezahlen. Der Karten- inhaber Karteninhaber ist seinerseits verpflichtet, der Bank diese Forderungsbeträge zu erstatten. Entspre- chendes Entsprechendes gilt für im Rahmen des Bargeldservices entstandene Forderungen. Auch wenn der Karteninhaber die finanzielle Nutzungsgrenze bei seinen Zahlungsaufträgen nicht einhält, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Kreditkarte entstehen. Die Genehmigung Genehmi- gung einzelner Kartenumsätze führt weder zur Ein- räumung Einräumung eines Kredits noch zur Erhöhung eines zuvor eingeräumten Kredits, sondern er- folgt erfolgt in der Erwartung, dass ein Ausgleich der Kartenumsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist.
8.2 Der Karteninhaber ermächtigt die Bank, fällige Zahlungen aus dem Kreditkarten- verhältnisKreditkartenverhältnis, auch soweit sie vom Inhaber einer Zusatzkarte veranlasst sind, insbesondere die geschuldeten Erstattungsleistungen und Entgelte, dem auf dem Kartenantrag angeführten Girokonto (AbrechnungskontoAbrech- nungskonto) zu belasten bzw. per Last- schrift Lastschrift einzuziehen. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass auf diesem Abrech- nungskonto bei Einzug des jeweiligen Forderungsbetrages ausreichend Deckung besteht.
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Samples: Kreditkartenbedingungen