Common use of Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers Clause in Contracts

Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. Die Bank ist gegenüber den Akzeptanzstellen, Geldautomatenbetreibern und Bargeld auszahlenden Stellen verpflichtet, die vom Karteninhaber autorisierten Zahlungsaufträge zu begleichen. Die Bank hat daher einen Aufwendungsersatzanspruch gegenüber dem Karteninhaber in Höhe der auf seine Weisung geleisteten Zahlungen sowie von ihm zu tragender Entgelte. Die Aufwendungsersatzansprüche für die geleisteten Zahlungen, die aus der Verwendung der Karte resultierenden Entgelte sowie etwaige Gutschriften werden von der Bank in einer Umsatzaufstellung saldiert. Die Umsatzaufstellung wird dem Karteninhaber auf dem zwischen ihm und der Bank vereinbarten Kommunikationsweg mitgeteilt (Umsatzinformationen). Der Versand der Umsatzaufstellung erfolgt – für Zusatzkarten mit Zustimmung des Zusatzkarteninhabers – an den Inhaber der Hauptkarte. Die bis dahin geleisteten Umsätze werden einmal im Monat abgerechnet. Sie sind mit der Mitteilung der Umsatzaufstellung zur Zahlung fällig und werden zu diesem Datum dem hinterlegten Abrechnungskonto belastet.

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Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. Die Bank ist gegenüber den Akzeptanzstellen, Geldautomatenbetreibern und Bargeld auszahlenden Stellen verpflichtet, die vom Karteninhaber autorisierten Zahlungsaufträge ahlungsaufträge zu begleichen. Die Bank hat daher einen Aufwendungsersatzanspruch gegenüber dem Karteninhaber in Höhe der auf seine Weisung geleisteten Zahlungen sowie von ihm zu tragender Entgelte. Die Aufwendungsersatzansprüche für die geleisteten Zahlungen, die aus der Verwendung der Karte resultierenden Entgelte sowie etwaige Gutschriften werden von der Bank in einer Umsatzaufstellung saldiert. Die Umsatzaufstellung wird dem Karteninhaber auf dem zwischen ihm und der Bank vereinbarten Kommunikationsweg mitgeteilt (Umsatzinformationen). Der Versand der Umsatzaufstellung erfolgt – für Zusatzkarten mit Zustimmung des Zusatzkarteninhabers – an den Inhaber der Hauptkarte. Die bis dahin geleisteten Umsätze werden einmal im Monat abgerechnet. Sie sind mit der Mitteilung der Umsatzaufstellung zur Zahlung fällig und werden zu diesem Datum dem hinterlegten Abrechnungskonto belastet.

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Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. Die Bank ist gegenüber Vertragsunternehmen sowie den AkzeptanzstellenKreditinstituten, Geldautomatenbetreibern und Bargeld auszahlenden Stellen die die Mastercard Prepaid an ihren Geldautomaten akzeptieren, verpflichtet, die vom Karteninhaber autorisierten Zahlungsaufträge mit der Karte getätigten Umsätze zu begleichen. Die Bank hat daher unterrichtet den Karteninhaber mindestens einmal monatlich auf dem vereinbarten Weg über alle im Zusammenhang mit der Begleichung der Kartenumsätze entstehenden Aufwendungen. Sollte die Abrechnung einen Aufwendungsersatzanspruch negativen Saldo ausweisen (z.B. Belastung des Auslandseinsatzentgeltes oder des Jahresentgeltes), wird der Rechnungsbetrag zeitnah von dem Abrechnungskonto eingezogen. Mit Karteninhabern, die keine Verbraucher sind, wird die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart. Der Betrag ist fällig, nachdem die Bank dem Karteninhaber Abrechnung erteilt hat. Nach Erteilung der Abrechnung werden die Umsätze dem vereinbarten Abrechnungskonto belastet. Einwendungen und sonstige Beanstandungen des Karteninhabers aus seinem Vertragsverhältnis zu dem Vertragsunternehmen, bei dem die Karte eingesetzt wurde, sind unmittelbar gegenüber dem Karteninhaber in Höhe der auf seine Weisung geleisteten Zahlungen sowie von ihm Vertragsunternehmen geltend zu tragender Entgelte. Die Aufwendungsersatzansprüche für die geleisteten Zahlungen, die aus der Verwendung der Karte resultierenden Entgelte sowie etwaige Gutschriften werden von der Bank in einer Umsatzaufstellung saldiert. Die Umsatzaufstellung wird dem Karteninhaber auf dem zwischen ihm und der Bank vereinbarten Kommunikationsweg mitgeteilt (Umsatzinformationen). Der Versand der Umsatzaufstellung erfolgt – für Zusatzkarten mit Zustimmung des Zusatzkarteninhabers – an den Inhaber der Hauptkarte. Die bis dahin geleisteten Umsätze werden einmal im Monat abgerechnet. Sie sind mit der Mitteilung der Umsatzaufstellung zur Zahlung fällig und werden zu diesem Datum dem hinterlegten Abrechnungskonto belastetmachen.

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