Zahlungsweisen Musterklauseln

Zahlungsweisen. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Kunden das Lastschriftverfahren durch Erteilung eines SEPA-Mandats und die Überweisung zur Verfügung. Alternativ kann der Kunde seine fälligen Zahlungen auch bar bei der BEW einzahlen. Zahlungen an die BEW sind gebührenfrei zu entrichten. Das Lastschriftverfahren stellt die bevorzugte Zahlungsweise dar. Die BEW weist darauf hin, dass bei Überweisung der termingerechte Zahlungseingang auf die mitgeteilte Bankverbindung durch den Kunden sicherzustellen ist. Eine für das SEPA-Lastschriftverfahren erforderliche Vorabankündigung (Pre-Notification) hat spätestens 5 Tage vor dem jeweiligen Belastungsdatum zu erfolgen.
Zahlungsweisen. Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates ist keine Voraussetzung für das Zustandekommen dieses Vertrages. Neben der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren können Zahlungen auch im Wege der SEPA-Überweisung erfolgen.
Zahlungsweisen. 1. Der Kunde kann im Rahmen seines Fahrkartenkaufs grundsätzlich zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen: a) Zahlung mittels SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (siehe Buchstabe G) Ziffer 2 dieser AGB) b) Zahlung über Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express) siehe Buchstabe G) Ziffer 3 dieser AGB) c) Zahlung über PayPal (nur möglich beim Verkaufsdienst "RMV-HandyTicket") d) Zahlung über Couponing e) Zahlung mittels RMV-PrepaidRabatt-Guthaben (nur möglich beim Verkaufsdienst "RMV-HandyTicket", siehe Buchstabe G) Ziffer 4 dieser AGB) f) Zahlung über die Mobilfunkrechnung bzw. Mobilfunk-Prepaid-Karte (nur möglich beim Verkaufsdienst "RMV-HandyTicket",) Bei Zahlung über Mobilfunkrechnung, Mobilfunk-Prepaid-Karte oder mit PayPal müssen die jeweils gültigen Geschäftsbedingungen zum Zahlverfahren der jeweiligen Dienstleister bei jedem Fahrkartenkauf vom Kunden akzeptiert werden. (1) Für die Zahlung per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist eine persönliche Registrierung bei "mein RMV“ nebst Angaben zum Bezahlverfahren erforderlich. Der SEPA-Basis-Lastschrifteinzug erfolgt aufgrund eines dem Verkäufer erteilten Mandats. Mit diesem SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat wird der Zahlungsempfänger des Vertragspartners ermächtigt, entsprechend der vereinbarten Zahlungstermine die jeweiligen Beträge von einem Konto eines Kreditinstituts mit Sitz im SEPA-Raum in EURO (€) abzubuchen. (2) Beim Verkaufsdienst "RMV-TicketShop" werden bei Abonnements die jeweiligen Beträge für die Vertragslaufzeit monatlich oder einmalig im Voraus abgebucht. Abweichend von der 14 Tage-Vorankündigungsfrist (Pre-Notification), basierend auf dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, wird bei Abonnements eine Vorankündigungspflicht von mindestens sieben Tagen und bei allen weiteren Zeitkarten von mindestens vier Tagen vereinbart. (3) Beim Verkaufsdienst "RMV-HandyTicket" werden die jeweiligen Beträge monatlich im Nachhinein abgebucht, spätestens jedoch, wenn die Rechnungsbeträge 50,00€ übersteigen. Abweichend von der 14 Tage-Vorankündigungsfrist (Pre- Notification), basierend auf dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, wird eine Vorankündigungspflicht von mindestens vier Tagen vereinbart. (4) Die Mandatsreferenz auf Basis des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens wird dem Kunden im Rahmen der Vorankündigung mitgeteilt. Grundsätzlich wird die Vorankündigung an die vom Kunden in "meinRMV“ mitgeteilte E-Mail-Adresse des Kontoinhabers gesendet. Hat der Kunde die E-Mail-Adresse des Kontoinhabers nicht mitgeteilt, wird...
Zahlungsweisen. Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit, seine Rechnungsbeträge bzw. Abschlags- zahlungen im Wege der SEPA-Lastschrift, Überweisung oder durch Bareinzahlung bis höchstens 00.000 € im Kundenzentrum der Stadtwerke Xxxxxxxxxx Xxxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxx-Xxxxxx 00–50, 00000 Xxxxxxxxxx zu leisten.
Zahlungsweisen. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Kunden das Lastschriftverfahren durch Erteilung eines SEPA-Mandats und die Überweisung zur Verfügung. WEV weist darauf hin, dass bei Überweisung der termingerechte Zahlungseingang auf die mitgeteilten Bankverbindungen sicherzustellen ist. Eine für das SEPA-Lastschriftverfahren erforderliche Vorabankündigung (Pre- Notification) hat spätestens 5 Tage vor dem jeweiligen Belastungsdatum zu er- folgen.
Zahlungsweisen. Der Kunde hat die Möglichkeit, am Bankeinzug mittels Lastschriftverfahren von einem inländischen Konto teilzunehmen, fällige Abschlagsbeträge und Rechnungsbeträge selbst zu überweisen oder mittels Bareinzahlung am Kassenautomat Beträge einzuzahlen.
Zahlungsweisen. Der Kunde hat die Möglichkeit ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen oder fällige Abschlagsbeträge und Rechnungsbeträge selbst zu überweisen.
Zahlungsweisen. Die evo bietet dem Kunden nach Maßgabe der geltenden Rechtsvorschriften vor Vertragsschluss mehrere Zahlungsmöglichkeiten an. Soweit eine Zahlungsmöglichkeit vereinbart wird, die als „kostenpflichtig“ gekennzeichnet ist, ist der Kunde verpflichtet, die von der evo für die jeweilige Zahlungsmöglichkeit festgesetzte Gebühr zu zahlen. Die aktuell gültige Höhe der Gebühren ist unter xxxxx://xxx.xxx-xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxx angegeben.
Zahlungsweisen. 1. Der Xxxx ist verpflichtet, den Gegenwert der Jagddienstleistung vor Ort, in Bargeld oder auf der im Vertrag vereinbarten Zahlungsweise (durch Überweisung) zu begleichen. Wird die Zahlung durch den Xxxx vor Ort in Bar geleistet, so wird der Empfang des Betrages durch eine Pro-forma- Rechnung bestätigt. Die endgültige Rechnung wird später ausgestellt und an den Xxxx in E-Mail oder per Post übermittelt. Für inländische Gäste wird die Rechnung in HUF oder EUR, für ausländische Gäste in EUR ausgestellt. Bei einer Rechnungserteilung in HUF wird der Abrechnung der am letzten Tag der Jagddienstleistung geltende Devisenmittelkurs der MNB zugrunde gelegt. 2. Wird der Gegenwert der Jagddienstleistung durch Überweisung beglichen, ist der Xxxx – in Ermangelung einer anderslautenden Einzelvereinbarung mit dem Anbieter – verpflichtet, den Gegenwert nach der Abreise auf das Bankkonto des Anbieters zu überweisen. Im Falle von Zahlung durch Überweisung ist der Gegenwert der Jagddienstleistung auf das folgende Bankkonto zu überweisen: HUF 10918001-00000036-96850003, EUR 11763433-18447886-00000000 3. Die Kosten gehen bei allen Zahlungsweisen zu Lasten des Vertragspartners.
Zahlungsweisen. Die evo bietet dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vor Vertragsschluss mehrere Zahlungsmöglichkeiten an.