Zeiten der Dienstleistungen Musterklauseln

Zeiten der Dienstleistungen. Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht 4.3.1 während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen) Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr Xxxxxxx bis von 08:00 bis 15:00 Uhr 4.3.2 während sonstiger Zeiten
Zeiten der Dienstleistungen. Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht gemäß SLA VI Teil A Pkt. 1.2 4.3.1 während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen) 4.3.2 an Sonn- und Feiertagen am Sitz des Auftragnehmers von bis Uhr
Zeiten der Dienstleistungen. Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht, gem. SLA RZ Teil A Pkt.4.3, SLA RZ Teil B Pkt.4.1 4.3.1 während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen) bis von bis Uhr bis von bis Uhr 4.3.2 während sonstiger Zeiten
Zeiten der Dienstleistungen. Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht 4.3.1 während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen) Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V17639/3016010
Zeiten der Dienstleistungen. Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht gem. Leistungsbeschreibung OSI-Plattform Support, Pkt. 2.2, Anl. SLA Prod, Pkt. 4, Anl. SLA Stage, Pkt. 4, Anl. SLA Test, Pkt 4.3.1 während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen) bis von bis Uhr 4.3.2 während sonstiger Zeiten

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  • Dienstleistungen 3.11 Es kann sein, dass der Kunde von AVANTEC Dienstleistungen wünscht, die nicht den Wartungs- und Supportleis- tungen entsprechen, z.B. Implementierungs- oder Beratungsleistungen (die «Dienstleistungen»). Solche Dienst- leistungen werden immer in einem Einzelvertrag vereinbart. 3.12 AVANTEC informiert den Kunden auf dessen Verlangen über den Stand der Erbringung der Dienstleistungen. 3.13 Ist kein Festpreis oder ein fester Zeitaufwand vereinbart, dokumentiert AVANTEC den Zeitaufwand und das ver- wendete Material im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen ordnungsgemäss in einem Tätig- keitsbericht, der dem Kunden zusammen mit der Rechnung für die Dienstleistungen offen gelegt wird. 3.14 Der Kunde hat AVANTEC allfällige Mängel so bald als möglich mitteilen, bei versteckten Mängeln spätestens drei Arbeitstage nach Feststellung derselben. Dies gilt nicht nur im Rahmen einer allfälligen Abnahmeprüfung, son- dern generell bei jedem Mangel einer Software, die Gegenstand eines Vertrags zwischen den Parteien ist. 3.15 Die vom Kunden festgestellten relevanten Mängel muss AVANTEC innert einer von den Parteien festzulegenden, angemessenen Frist beheben. Relevante Mängel im Sinne dieser AGB sind Mängel, welche die Funktionsfähig- keit der Arbeitsresultate beeinträchtigen. Ob für die Behebung der relevanten Mängel eine Entschädigung ge- schuldet ist, hängt von der entsprechenden Vereinbarung der Parteien ab. Nicht relevante Mängel müssen von AVANTEC nicht behoben werden. 3.16 Gelingt es AVANTEC nicht, die relevanten Mängel fristgerecht zu beheben, so kommen die vorstehenden Best- immungen sinngemäss zur Anwendung. 3.17 Bestehen nach den Behebungsarbeiten von AVANTEC gemäss Ziff. 3.16 vorstehend noch immer relevante Män- gel, so kann der Kunde innert 30 Kalendertagen ab Mitteilung der Abnahmebereitschaft durch AVANTEC xxxx- weise (i) AVANTEC erneut die Möglichkeit geben, die Mängel zu verbessern oder (ii) den entsprechenden Einzel- vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere auch Schadenersatzan- sprüche, sind ausgeschlossen. 3.18 Der Zeitpunkt einer allfälligen Inbetriebnahme wird von beiden Parteien vereinbart.