Festpreis. Der einmalige und der jährliche Festpreis setzen sich gemäß Anlage 2b zusammen. Die Rechnungsstellung des einmaligen und des jährlichen Festpreises erfolgt gemäß Anlage 2b. Preisänderungen dieser Leistung behält sich der Auftragnehmer gemäß Ziffer 3.1 der Dataport AVB vor. Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart: gemäß Anlage
Festpreis. Ist ein Festpreis für eine Leistung vereinbart, so hat der Auftragnehmer diese vollständig zum vereinbarten Preis zu erbringen. Mehraufwände für die vollständige Erbringung vereinbarter Leistungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Nachforderungen sind ausgeschlossen.
Festpreis. Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber einen Festpreis (netto) in Höhe von insgesamt Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart:
Festpreis. Preis, der auch beim Eintreten von Änderungen der Preisgrundlage für den vereinbarten Zeitraum unveränderlich bleibt.
Festpreis. Der AN hält sich an den vertraglich festgelegtenFestpreis 12 Monate gebunden, sofern der AGseine in§ 5.2. genannten Bauvoraussetzungen eingehalten hat. Ansonsten ist der AN berechtigt, 0,3% aus der Vertragssumme pro Monat für Lieferungsverzögerung zu verrechnen. Der Festpreis verlängert sich jedoch in allenFällen um den Zeitraum, um den der Bau des Hauses ausGründen verzögert wird, die vom AN selbst zu vertreten sind. Die Verzögerung durch den AN muss durch den AG angezeigt werden.
Festpreis. Der einmalige Festpreis setzt sich gemäß Anlage 2b zusammen. Die Rechnungsstellung des einmaligen Festpreises erfolgt gemäß Anlage 2b. Preisänderungen dieser Leistung behält sich der Auftragnehmer gemäß Ziffer 3.1 der Dataport AVB vor. Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart:
Festpreis. 1.8.1 Átalányár Ist ein Festpreis für eine Leistung vereinbart, so hat der Auftragnehmer diese vollständig zum vereinbarten Preis zu erbringen. Mehraufwände für die vollständige Erbringung vereinbarter Leistungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Nachforderungen sind ausgeschlossen. Ha egy szolgáltatás esetében a Felek átalányárban állapodnak meg, a Szállítónak ezt a szolgáltatást a megállapodás szerinti átalányáron kell teljes körűen nyújtania. A megállapodás szerinti szolgáltatások teljes körű nyújtásával összefüggésben felmerült többletráfordítások a Szállítót terhelik. Utólagos követelések nem támaszthatók.
Festpreis. 13.2.1 Ist ein Festpreis für eine Leistung vereinbart, so hat der Auftragnehmer diese vollständig zum vereinbarten Preis zu erbringen.
13.2.2 Wenn nicht ausdrücklich in der Bestellung bzw. dem Abschluss etwas Abweichendes vereinbart ist, gehen Mehraufwände für die vollständige Erbringung verein- barter Leistungen zu Lasten des Auftragnehmers, es sei denn, diese sind (a) nicht von dem Auftragnehmer zu vertreten und (b) der Auftragnehmer hat diese Über- schreitung dem Auftraggeber rechtzeitig zuvor in Schriftform angezeigt und (c) Daimler hat dem durch eine gesonderte Beauftragung zugestimmt. Ausge- nommen sind insbesondere Zusatzanforderungen des Auftraggebers (Ziffer 15 Zusätzliche Leistungen), die über das jeweils aktuelle Product Backlog hinausge- hen und nicht nach dem Exchange-for-free-Grundsatz kompensiert werden können. Eine Vergütung von Zusatzanforderungen erfolgt nur im Wege einer gesonderten Beauftragung.
13.2.3 Vereinbaren die Parteien Teilzahlungen, und ist in der Bestellung bzw. dem Abschluss nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart, entspricht die für die jeweilige Teilleistung geschuldete Vergütung 75 % der Summe der auf die Teilleistung entfallenden Anzahl an Story Points multipliziert mit dem vereinbarten Preis pro Story Point. Die verbleibenden 25 % der Vergütung sind an die erfolgreiche Endabnahme des Systems gekoppelt und erst nach erfolgreicher finaler Abnahme in Rechnung zu stellen. Im Falle eines vor- zeitigen Abbruchs des Projekts gilt Ziffer 20.2.1
Festpreis. 13.2.1 Ist ein Festpreis für eine Leistung vereinbart, so hat der Auftragnehmer diese vollständig zum vereinbarten Preis zu erbringen.
13.2.2 Wenn nicht ausdrücklich in der Bestellung bzw. dem Abschluss etwas Abweichendes vereinbart ist, gehen Mehraufwände für die vollständige Erbringung vereinbarter Leistungen zu Lasten des Auftragnehmers, es sei denn, diese sind (a) nicht von dem Auftragnehmer zu vertreten und
Festpreis. 3.1. Nach Wirksamwerden des Vertrages - wie unter 1.2 beschrieben ist der Preis der Vertragsleistungen für 12 Monate unverändert gültig.
3.2. Dieser Festpreis bleibt über den gesamten Termin bestehen, wenn die Bauherren die ihnen obliegenden Leistungen als Voraussetzung für die Baudurchführung erbracht haben (siehe Ziffer 8. ff) und SAUERLAND MASSIVHAUS® mit Bauarbeiten beginnen könnte.
3.3. Liegen die unter 3.2 genannten Voraussetzungen nicht vor, wird der Festpreis an die gültige Preisliste angeglichen.
3.4. Auch bei .höherer Gewalt" oder absichtlicher Verzögerung der Bauzeit durch den Bauherren, kann die Festpreisbindung aufgehoben werden.
3.5. Der Gesamtpreis beinhaltet die zurzeit gültige Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %. Eine Nachforderung bleibt SAUERLAND MASSIVHAUS® vorbehalten, wenn die Mehrwertsteuer erhöht werden sollte.