Festpreis Musterklauseln

Festpreis. Der einmalige und der jährliche Festpreis setzen sich gemäß Anlage zusammen. Die Rechnungsstellung des einmaligen und des jährlichen Festpreises erfolgt gemäß Anlage . Preisänderungen dieser Leistung behält sich der Auftragnehmer gemäß Ziffer 3.1 der Dataport AVB vor. Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart: gemäß Anlage Reisekosten werden nicht gesondert vergütet Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet Nebenkosten werden vergütet gemäß Anlage (ergänzend zu / abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung) Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen, die seinem Bereich zuzuordnen sind, einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen außerhalb seines Bereiches einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: Abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Dienstleistungsergebnissen, Zwischenergebnissen und vereinbarungsgemäß bei der Vertragserfüllung erstellten Schulungsunterlagen ein. Dies gilt auch für die Hilfsmittel, die der Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistung entwickelt hat. Der Auftragnehmer bleibt zur beliebigen Verwendung der Hilfsmittel und Werkzeuge, die er bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet hat, berechtigt. Sonstige Nutzungsrechtsvereinbarungen des Auftraggebers:
Festpreis. Ist ein Festpreis für eine Leistung vereinbart, so hat der Auf- tragnehmer diese vollständig zum vereinbarten Preis zu erbringen. Mehraufwände für die vollständige Erbringung vereinbarter Leistungen gehen zu Lasten des Auftragneh- mers. Nachforderungen sind ausgeschlossen.
Festpreis. Der monatliche und der jährliche Festpreis setzen sich gemäß Anlage 2b und 2c zusammen. Die Rechnungsstellung des monatlichen und des jährlichen Festpreises erfolgt gemäß Anlage 2b und 2c. Preisänderungen dieser Leistung behält sich der Auftragnehmer gemäß Ziffer 3.1 der Dataport AVB vor. Reisekosten werden nicht gesondert vergütet Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage 2a Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet Nebenkosten werden vergütet gemäß Anlage (ergänzend zu / abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung) Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen außerhalb seines Bereiches einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: Abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Dienstleistungsergebnissen, Zwischenergebnissen und vereinbarungsgemäß bei der Vertragserfüllung erstellten Schulungsunterlagen ein. Dies gilt auch für die Hilfsmittel, die der Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistung entwickelt hat. Der Auftragnehmer bleibt zur beliebigen Verwendung der Hilfsmittel und Werkzeuge, die er bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet hat, berechtigt. Sonstige Nutzungsrechtsvereinbarungen des Auftraggebers: des Auftragnehmers:
Festpreis. Preis, der auch beim Eintreten von Änderungen der Preisgrundlage für den vereinbarten Zeitraum unveränderlich bleibt.
Festpreis. 13.2.1 Ist ein Festpreis für eine Leistung vereinbart, so hat der Auftragnehmer diese vollständig zum vereinbarten Preis zu erbringen.
Festpreis. Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber einen Festpreis (netto) in Höhe von insgesamt Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart: Reisekosten werden nicht gesondert vergütet Reisekosten werden vergütet gemäß Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet Nebenkosten werden vergütet gemäß (ergänzend zu / abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung)
Festpreis. Der AN hält sich an den vertraglich festgelegtenFestpreis 12 Monate gebunden, sofern der AGseine in§ 5.2. genannten Bauvoraussetzungen eingehalten hat. Ansonsten ist der AN berechtigt, 0,3% aus der Vertragssumme pro Monat für Lieferungsverzögerung zu verrechnen. Der Festpreis verlängert sich jedoch in allenFällen um den Zeitraum, um den der Bau des Hauses ausGründen verzögert wird, die vom AN selbst zu vertreten sind. Die Verzögerung durch den AN muss durch den AG angezeigt werden.
Festpreis. Der jährliche Festpreis setzt sich gemäß den Anlage 2b und 2c zusammen. Die Rechnungsstellung des jährlichen Festpreises erfolgt gemäß den Anlagen 2b und 2c. Preisänderungen dieser Leistung behält sich der Auftragnehmer gemäß Ziffer 3.1 der Dataport AVB vor. Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart: Reisekosten werden nicht gesondert vergütet Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage: 2a. Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet Nebenkosten werden vergütet gemäß Anlage:
Festpreis. Der jährliche Festpreis setzt sich gemäß Anlage 2b zusammen. Die Rechnungsstellung des jährlichen Festpreises erfolgt gemäß Anlage 2b. Preisänderungen dieser Leistung behält sich der Auftragnehmer gemäß Ziffer 3.1 der Dataport AVB vor. Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart: gemäß Anlage 2b Reisekosten werden nicht gesondert vergütet Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet Nebenkosten werden vergütet gemäß Anlage (ergänzend zu / abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung) des Auftraggebers: des Auftragnehmers: Folgende Mitwirkungsleistungen (z. B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente) wer- den vereinbart:
Festpreis. Der Kunde verpflichtet sich, einen festen Kostenbetrag für den Lebenszyklus des Projekts zu zahlen, wie in dem jeweiligen Verkaufsangebot angegeben.