Zeitguthaben, Zeitausgleich. Bei Abgeltung von Arbeitszeit, Mehrarbeit, Überstunden und Zuschlägen in Form von Zeitausgleich hat der Arbeitgeber ein Zeitkonto zu führen. Das Zeitkonto muss mindestens einmal im Quartal dem Arbeitnehmer zur Bestätigung der Richtigkeit vorgelegt werden. Bestätigt der Arbeitnehmer die Richtigkeit des Zeitkontos, sind weitere Ansprüche auf Zeitguthaben ausgeschlossen. Wird die Richtigkeit nicht bestätigt, gelten die Bestimmungen der Litera A. Vom Arbeitgeber anerkannte Zeitgutschriften verfallen nicht.
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Zeitguthaben, Zeitausgleich. Bei Abgeltung von Arbeitszeit, Mehrarbeit, Überstunden Überstun- den und Zuschlägen in Form von Zeitausgleich hat der Arbeitgeber die Arbeitgeberin ein Zeitkonto zu führen. Das Zeitkonto Zeit- konto muss mindestens einmal im Quartal dem Arbeitnehmer der Arbeit- nehmerin zur Bestätigung der Richtigkeit vorgelegt werden. Bestätigt der Arbeitnehmer die Arbeitnehmerin die Richtigkeit des Zeitkontos, sind weitere Ansprüche auf Zeitguthaben Zeitgutha- ben ausgeschlossen. Wird die Richtigkeit nicht bestätigtbestä- tigt, gelten die Bestimmungen gemäß Punkt 1. Von der Litera A. Vom Arbeitgeber Arbeitgeberin anerkannte Zeitgutschriften verfallen verfal- len nicht.
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Zeitguthaben, Zeitausgleich. Bei Abgeltung von Arbeitszeit, Mehrarbeit, Überstunden und Zuschlägen in Form von Zeitausgleich hat der Arbeitgeber die Arbeitgeberin ein Zeitkonto zu führen. Das Zeitkonto muss mindestens einmal im Quartal dem Arbeitnehmer der Arbeitnehmerin zur Bestätigung der Richtigkeit vorgelegt werden. Bestätigt der Arbeitnehmer die Arbeitnehmerin die Richtigkeit des ZeitkontosZeitkon- tos, sind weitere Ansprüche auf Zeitguthaben ausgeschlossen. Wird die Richtigkeit nicht bestätigt, gelten die Bestimmungen gemäß Punkt 1.. Von der Litera A. Vom Arbeitgeber Arbeitgeberin anerkannte Zeitgutschriften verfallen nicht.
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Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte Und Lehrlinge in Handelsbetrieben, Kollektivvertrag Für Angestellte Und Lehrlinge in Handelsbetrieben
Zeitguthaben, Zeitausgleich. Bei Abgeltung von Arbeitszeit, Mehrarbeit, Überstunden und Zuschlägen in Form von Zeitausgleich hat der Arbeitgeber die Ar- beitgeberin ein Zeitkonto zu führen. Das Zeitkonto muss mindestens einmal im Quartal dem Arbeitnehmer der Arbeitnehmerin zur Bestätigung der Richtigkeit vorgelegt werden. Bestätigt der Arbeitnehmer die Arbeitnehmerin die Richtigkeit des Zeitkontos, sind weitere Ansprüche auf Zeitguthaben ausgeschlossen. Wird die Richtigkeit nicht bestätigt, gelten die Bestimmungen Bestim- mungen gemäß Punkt 1.. Von der Litera A. Vom Arbeitgeber Arbeitgeberin anerkannte Zeitgutschriften verfallen nicht.
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Zeitguthaben, Zeitausgleich. Bei Abgeltung von Arbeitszeit, Mehrarbeit, Überstunden und Zuschlägen in Form von Zeitausgleich hat der Arbeitgeber ein Zeitkonto zu führen. Das Zeitkonto muss mindestens einmal im Quartal dem Arbeitnehmer zur Bestätigung der Richtigkeit vorgelegt werden. Bestätigt der Arbeitnehmer die Richtigkeit des Zeitkontos, sind weitere Ansprüche auf Zeitguthaben ausgeschlossen. Wird die Richtigkeit nicht bestätigt, gelten die Bestimmungen der Litera unter A. Vom Arbeitgeber anerkannte Zeitgutschriften verfallen nicht.
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