Zeltplatzentgelte Musterklauseln

Zeltplatzentgelte. Für das Zelten im Strandbadgelände sind Zeltplatzentgelte zu entrichten. Mit diesem Entgelt wird kein Versicherungsschutz erworben. Die Bäder- und Hallenmanagement Langen GmbH haftet nicht für die Zerstörung, Beschädigung und für das Abhandenkommen (insbesondere durch Diebstahl) abgestellter Fahrzeuge, deren Teile und deren Inhalt. Dies gilt auch für alle anderen von den Benutzerinnen und Benutzern mitgebrachten Sachen einschließlich Bargeld. Ausgenommen hiervon ist die Haftung für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Bäder- und Hallenmanagement Langen GmbH oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Bäderpersonals beruhen. Freizeit- und Familienbad Langen, Strandbad Langener Waldsee und Hallenbad Langen Onlinepreise Kassenpreise Erwachsene Freizeit- & Familienbad, Hallenbad 4,90 € 5,00 € Erwachsene Strandbad 5,90 € 6,00 € Berechtigte nach § 3 Abs. 2 a) und b) dieser AGB 3,00 € 3,00 € Erwachsene 40,00 € Berechtigte nach § 3 Abs. 2 a) und b) dieser AGB 25,00 € Zwölfmonatskarten (Jahreskarte) Erwachsene Kein Online- Verkauf. Kein Online- verkauf 230,00 € Berechtigte nach § 3 Abs. 2 b), § 3 Abs. 3 und § 3 Abs. 8 dieser AGB 120,00 € Elternkarte je Elternteil 120,00 € Erste Kinderkarte (Kinder gem. § 3 Abs. 2 a) 65,00 € Zweite Kinderkarte 55,00 € Dritte und jede weitere Kinderkarte unentgeltlich Erwachsene 95,00 € Berechtigte nach § 3 Abs. 2 b) und § 3 Abs. 3 dieser AGB 55,00 € Elternkarte je Elternteil 65,00 € Erste Kinderkarte (Kinder gem. § 3 Abs. 2 a) 35,00 € Zweite Kinderkarte 30,00 € Dritte und jede weitere Kinderkarte unentgeltlich Der Verkauf der Saisonkarten erfolgt ausschließlich im Zeitraum von 1. April bis 31. Mai eines Jahres. Alle Entgelte beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise gelten an den Kassen der Langener Bäder. Sollten Karten der Bäder- und Hallenmanagement Langen über ein Online-Portal verkauft werden, verstehen sich die Entgelte zuzüglich eventuell anfallender System- und Vorverkaufsgebühren der Portalbetreiber.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.