Zeugnisse Musterklauseln

Zeugnisse. 4.1 Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist dem Beschäftigten ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis hat Auskunft über die ausgeübte Tätigkeit und deren Dauer zu geben. Auf Wunsch des Beschäftigten hat das Zeugnis auch Auskunft über Verhalten und Leistung des Beschäftigten zu geben.
Zeugnisse. (1) Soweit nach dieser Vereinbarung für den Nachweis der fachlichen Befähigung die Berechtigung zum Führen der in dieser Vereinbarung in den §§ 5 bis 10 ge- nannten Facharztbezeichnungen ausreichend ist, ist diese Berechtigung durch die Vorlage des Facharztzeugnisses oder der Urkunde über die Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung nachzuweisen.
Zeugnisse. Die Trinity Privatschule besitzt in der Primarstufe das bleibende Öffentlichkeitsrecht und stellt selbst Zeugnisse aus. In der Skundarstufe1 wird das Öffentlichkeitsrecht bis zum vollständigen Ausbau für jedes Schuljahr einzeln und nachträglich vergeben, bis das bleibende Öffentlichkeitsrecht erreicht wird. 2 nur für die Xxxxxxx und Schülerinnen der Sekundarstufe1
Zeugnisse. Originalzeugnisse werden ausgehändigt, wenn die Leistungen es zulassen und alle Verpflichtungen gegenüber der Schule erfüllt sind. Die Zeugnisse werden nach der jeweils geltenden Fassung des Hessischen Schulgesetzes erteilt.
Zeugnisse. ⮚ Allgemeines ⮚ Anspruchsberechtigte ⮚ Form des Zeugnisses ⮚ Zeitpunkt der Zeugniserteilung ⮚ Zeugnisarten Einfaches Zeugnis Qualifiziertes Zeugnis Zwischenzeugnis Musterzeugnisse ⮚ Wahrheit und wohlwollende Beurteilung ⮚ Übermittlung des Arbeitszeugnisses ⮚ Verjährung und Verwirkung des Anspruchs auf Zeugniserteilung ⮚ Rechtsfolgen bei Nichterstellung oder Fehlerhaftigkeit In der Praxis kommt es häufig vor, dass sowohl durch den Praxisinhaber als auch durch den Mitarbeiter einzelne Vertragsbestandteile abgeändert werden sollen. Bei dem Praxisinhaber liegen meistens betriebsbedingte Gründe vor, die zur Veränderung der Arbeitsbedingungen führen können. Daneben sind aber auch personen- und verhaltens- bedingte Gründe geeignet, Veränderungen der Arbeitsbedingungen herbeizuführen. Für den Mitarbeiter stellen Verringerung und Verlängerung der Arbeitszeit mögliche Gründe für Veränderungen der Arbeitsbedingungen dar, § 8 Abs. 3 TzBfG und § 9 TzBfG. Sofern eine Einigung zwischen den Vertragsparteien zur Veränderung der Arbeitsbedingungen nicht erzielt werden kann, hat der Praxisinhaber die Möglichkeit, Veränderungen der Arbeits- bedingungen mit einer Änderungskündigung durchzusetzen. Die Änderungskündigung wird auch oftmals ausgesprochen, um eine betriebsbedingte Be- endigungskündigung zu vermeiden. Eine Änderungskündigung liegt vor, wenn der Praxisinhaber das Arbeitsverhältnis kündigt und dem Mitarbeiter im Zusammenhang damit die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen anbietet. Die Änderungskündigung hat also zwei Bestandteile: die (Beendigungs-)Kündigung des Arbeitsverhältnisses und das Angebot auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen. Die Änderungskündigung hat unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zu erfolgen, sodass der betreffende Mitarbeiter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu den bisherigen Konditionen weiter beschäftigt werden muss. Für die Änderungskündigung gilt, wie für jede andere Kündigungsart auch, dass sie den gesetzlichen Vorschriften entsprechen muss. Für Praxen, die mehr als 5 bzw. 10 Mitarbeiter beschäftigen und mithin dem Kündigungsschutzgesetz unterliegen, bedeutet dies, dass auch bei einer Änderungskündigung personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe für die Änderungskündigung vorliegen müssen. Eine Änderungskündigung, die allein dem Zwecke der Entgeltkürzung dient, ist nach der Rechtsprechung nur zulässig, wenn dringende betriebliche Erfordernisse (z. B. Insolve...
Zeugnisse. ⮚ Allgemeines Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass das Zeugnis einerseits dem Mitarbeiter als Unterlage einer neuen Bewerbung diene, andererseits soll es zur Unterrichtung eines Dritten bestimmt sein, der die Einstellung des Zeugnisinhabers erwägt. Arbeitszeugnisse besitzen als Dokumentation der bisherigen beruflichen Stationen und der erzielten Qualifikation im Rahmen der Mitarbeiterauswahl für die Praxen einen besonderen Stellenwert.
Zeugnisse. Eine bestandene Erfolgskontrolle bzw. Abschlussprüfung wird den Teilnehmern/ Teilnehmerinnen durch eine Urkunde oder ein Zertifikat bescheinigt.
Zeugnisse. 61 Abs. 1 und 2 BAT gilt entsprechend. Soweit dieser Tarifvertrag die Anwendung von Tarifvorschriften für Angestellte vorsieht, gelten diese Tarifvorschriften mit allen künftigen Änderungen und Ergänzungen in ihrer jeweiligen Fassung. Die an die Stelle dieser Tarifvorschriften tretenden Bestimmungen finden von ihrem Inkrafttreten an in der jeweiligen Fassung ebenfalls Anwendung. Wird § 70 BAT geändert, wird § 22 angepasst.
Zeugnisse. Originalzeugnisse werden ausgehändigt, wenn die schulischen Voraussetzungen und alle Verpflichtungen gegenüber der Schule erfüllt sind. Die Zeugnisse werden nach der jeweils geltenden Fassung des Hessischen Schulgesetzes erteilt. Verlust oder Fund von Gegenständen in der Schule sind sofort der Direktion, einer Lehrkraft oder dem Service Center zu melden. Eine Haftung für Kleidungsstücke, Geldbörsen, Wertgegenstände, Handys o. ä. sowie Fahrzeuge oder Zweiräder werden nicht übernommen. Gefundene Gegenstände können nach sechs Wochen vom Bildungsunternehmen eigenständig entsorgt werden.
Zeugnisse. (1) Soweit die fachliche Befähigung nach § 4 Abs. 1 erworben wurde, gilt diese durch die Vorlage der Urkunde über die Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung Nephrologie als nachgewiesen.