Ziel der Leistung. Gemäß § 90 SGB IX ist es Ziel der Leistung, leistungsberechtigten Personen eine individu- elle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leis- tungen sollen sie befähigen ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
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Ziel der Leistung. Gemäß § 90 SGB IX ist es Ziel der Leistung, leistungsberechtigten Personen Leistungsberechtigten eine individu- elle individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leis- tungen Leistungen sollen sie befähigen ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt selbstbe- stimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
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Ziel der Leistung. Gemäß § 90 SGB IX ist es Ziel der Leistung, leistungsberechtigten Personen eine individu- elle individelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leis- tungen Leistungen sollen sie befähigen ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
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Ziel der Leistung. Gemäß § 90 SGB IX ist es Ziel der Leistung, leistungsberechtigten Personen eine individu- elle indi- viduelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leis- tungen Leistungen sollen sie befähigen ihre Lebensplanung und -führung möglichst mög- lichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
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Ziel der Leistung. Gemäß § 90 SGB IX ist es Ziel der Leistung, leistungsberechtigten Personen eine individu- elle indi- videlle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leis- tungen Leistungen sollen sie befähigen ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt selbst- bestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
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Ziel der Leistung. Gemäß § 90 SGB IX ist es Ziel der Leistung, leistungsberechtigten Personen Leistungsberechtigten eine individu- elle individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leis- tungen Leistungen sollen sie befähigen ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
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