Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele des Vertrages (1) Ziel des Vertrages ist die aktive Teilnahme der Versicherten bei der Umsetzung des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 1 in der Region der KV Berlin. (2) Die an diesem Vertrag teilnehmenden Ärzte übernehmen mit Unterstützung der Kran- kenkassen die Versorgungsaufgaben dieses Vertrages und strukturieren die Behand- lungsabläufe im Sinne eines Koordinators. Darüber hinaus soll der Patient durch Infor- mation und Motivation zur aktiven Teilnahme und Erfüllung von Behandlungsoptionen angeregt werden, die nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse geeignet sind, den Krankheitsverlauf günstig zu beeinflussen und die in Abs. 3 genannten Ziele zu erreichen. (3) Die Ziele und Anforderungen an dieses Behandlungsprogramm sowie die medi- zinischen Grundlagen sind in der RSAV sowie den diese ergänzenden Regelungen der DMP-A-RL festgelegt. Entsprechend der Anlage 7 Nummer 1.3 der DMP-A-RL streben die Vertragspartner dieses Vertrages folgende Ziele an: - Vermeidung der mikrovaskulären Folgeschäden (Retinopathie mit schwerer Sehbehinderung oder Erblindung, Niereninsuffizienz mit der Notwendigkeit einer Nierenersatztherapie), - Vermeidung von Neuropathien bzw. Linderung von damit verbundenen Symptomen, insbesondere Schmerzen, - Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- und/oder ostheoarthropatischen Läsionen und von Amputationen, - Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makroangiopathische Morbidität und Mortalität, - Vermeidung von Stoffwechselentgleisungen (Ketoaszidosen) und Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (insbesondere schwere oder rezidivierende Hypoglykämien [Eine schwere Hypoglykämie ist dadurch definiert, dass Fremdhilfe erforderlich ist]). (4) Folgende Ziele stehen bei der medizinischen Betreuung von pädiatrischen Patienten bis zum Alter von 18 Jahren entsprechend Anlage 8 dieses Vertrages „Versorgungsinhalte“ Ziffer 1.7.1 mit Diabetes mellitus Typ 1 im Vordergrund: - Vermeidung akuter Stoffwechselentgleisungen (Ketoazidose, diabetisches Koma, schwere Hypoglykämie), - Reduktion der Häufigkeit diabetesbedingter Folgeerkrankungen, auch im subklinischen Stadium; dies setzt eine möglichst normnahe Blutglu-koseeinstellung sowie die frühzeitige Erkennung und Behandlung von zusätzlichen Risikofaktoren (z. B. Hypertonie, Dyslipidämie, Adipositas, Rauchen) voraus, - altersentsprechende körperliche Entwicklung (Längenwachstum, Ge- wichtszunahme, Pubertätsbeginn), altersentsprechende geistige und körperliche Leistungsfähigkeit, - möglichst geringe Beeinträchtigung der psychosozialen Entwicklung und der sozialen Integration der Kinder und Jugendlichen durch den Diabetes und seine Therapie; die Familie soll in den Behandlungsprozess einbezogen werden, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Patienten sind altersentsprechend zu stärken.
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Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele des Vertragesder Vereinbarung
(1) Ziel des Vertrages der Vereinbarung ist die aktive Teilnahme der Versicherten bei der Umsetzung des Disease-Management-Programms DMP Diabetes mellitus Typ 1 2 in der Region der KV BerlinKVH. Über dieses Behandlungsprogramm soll unter Beachtung der nach § 11 dieses Vertrages geregelten Versorgungsinhalte eine indikationsge- steuerte und systematische Koordination der Behandlung der Versicherten mit Diabetes melli- tus Typ 2, insbesondere im Hinblick auf eine interdisziplinäre Kooperation und Kommunikation aller beteiligten Leistungserbringer und der teilnehmenden Krankenkassen erfolgen, um die Versorgung der Patienten zu optimieren. Der koordinierende Arzt spielt eine zentrale Rolle beim Zugang des Versicherten in das DMP und bei der Umsetzung des DMP, auch im Hin- blick auf die Einbeziehung, insbesondere des diabetologisch qualifizierten Versorgungssek- tors.
(2) Die an diesem Vertrag teilnehmenden Ärzte übernehmen mit Unterstützung der Kran- kenkassen die Versorgungsaufgaben dieses Vertrages und strukturieren die Behand- lungsabläufe im Sinne eines Koordinators. Darüber hinaus soll der Patient durch Infor- mation und Motivation zur aktiven Teilnahme und Erfüllung von Behandlungsoptionen angeregt werden, die nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse geeignet sind, den Krankheitsverlauf günstig zu beeinflussen und die in Abs. 3 genannten Ziele zu erreichen.
(3) Die Ziele und Anforderungen an dieses Behandlungsprogramm die DMP sowie die medi- zinischen medizinischen Grundlagen sind in der RSAV sowie den diese ergänzenden Regelungen der DMP-A-RL in der jeweils gültigen Fassung festgelegt. Entsprechend der Nr. 1.3.1 Anlage 7 Nummer 1.3 1 der DMP-A-RL streben die Vertragspartner dieses Vertrages folgende Ziele an: - − Vermeidung von Symptomen der Erkrankung (z. B. Polyurie, Polydipsie, Abgeschlagenheit) einschließlich der Vermeidung neuropathischer Symptome, Vermeidung von Nebenwirkun- gen der Therapie (insbesondere schwere oder rezidivierende Hypoglykämien) sowie schwerer hyperglykämischer Stoffwechselentgleisungen, − Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makroangiopa- thische Morbidität und Mortalität, − Vermeidung der mikrovaskulären Folgeschäden Folgekomplikationen (insbesondere Retinopathie mit schwerer Sehbehinderung oder Erblindung, Niereninsuffizienz mit der Notwendigkeit einer Nierenersatztherapie), - Vermeidung von Neuropathien bzw. Linderung von damit verbundenen Symptomen, insbesondere Schmerzen, - − Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- und/oder ostheoarthropatischen osteoarthropathi- schen Läsionen und von Amputationen, - Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre . Generell geht es dabei um die Erhöhung der Lebenserwartung sowie die Erhaltung und sonstige makroangiopathische Morbidität und Mortalität, - Vermeidung von Stoffwechselentgleisungen (Ketoaszidosen) und Vermeidung von Nebenwirkungen Ver- besserung der Therapie (insbesondere schwere oder rezidivierende Hypoglykämien [Eine schwere Hypoglykämie ist dadurch definiert, dass Fremdhilfe erforderlich ist]).
(4) Folgende Ziele stehen bei der medizinischen Betreuung von pädiatrischen Patienten bis zum Alter von 18 Jahren entsprechend Anlage 8 dieses Vertrages „Versorgungsinhalte“ Ziffer 1.7.1 mit durch Diabetes mellitus Typ 1 2 beeinträchtigten Lebensqualität. Dabei werden in Abhängigkeit z.B. von Alter und Begleiterkrankung des Patienten unterschiedliche, individuelle Therapierziele, die sich an den o .g. Therapiezielen orientieren, festgelegt und eine individuelle Therapieplanung vorgenommen. Die Patienten sollen im Vordergrund: - Vermeidung akuter Stoffwechselentgleisungen (Ketoazidose, diabetisches Koma, schwere Hypoglykämie), - Reduktion der Häufigkeit diabetesbedingter Folgeerkrankungen, auch im subklinischen Stadium; dies setzt eine möglichst normnahe Blutglu-koseeinstellung sowie Hinblick auf die frühzeitige Erkennung und Behandlung genannten Therapie- ziele von zusätzlichen Risikofaktoren (z. B. Hypertonie, Dyslipidämie, Adipositas, Rauchen) voraus, - altersentsprechende körperliche Entwicklung (Längenwachstum, Ge- wichtszunahme, Pubertätsbeginn), altersentsprechende geistige und körperliche Leistungsfähigkeit, - möglichst geringe Beeinträchtigung der psychosozialen Entwicklung und der sozialen Integration der Kinder und Jugendlichen durch den Diabetes und seine Therapie; die Familie soll in den Behandlungsprozess einbezogen werden, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Patienten sind altersentsprechend zu stärkenIhrer Einschreibung profitieren.
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Samples: Vertrag Über Die Durchführung Eines Strukturierten Behandlungsprogramms
Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele des Vertrages
(1) Ziel des Vertrages ist es, der Versicherten die aktive Teilnahme am DMP Brustkrebs zu ermöglichen. Angestrebt wird eine indikationsgesteuerte und systematische Koordination der Behandlung der Versicherten mit Brustkrebs, insbesondere im Hinblick auf eine interdisziplinäre Kooperation und Kommunikation aller Leistungserbringer und der teilnehmenden Krankenkassen, um die Versorgung der Patientinnen zu optimieren. Krankenhausfachärzte und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe spielen als DMP-Ärzte eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des der Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 1 in der Region der KV BerlinProgramme. Die teilnehmenden Krankenhäuser und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sollen ein interdisziplinäres Kompetenzzentrum zur Behandlung von Brustkrebs- patientinnen (Brust-Kompetenzzentrum) im Krankenhausversorgungsgebiet bilden. Das rahmenvertragsschließende Krankenhaus übernimmt dabei eine Koordinationsfunktion (Koordinations-Krankenhaus) innerhalb des Brust-Kompetenzzentrums. Damit koordiniert es übergreifende Fragestellungen zum strukturierten Behandlungsprogramm und ist Ansprechpartner für die Krankenkassen.
(2) Die an diesem Vertrag teilnehmenden Ärzte übernehmen mit Unterstützung der Kran- kenkassen die Versorgungsaufgaben dieses Vertrages und strukturieren die Behand- lungsabläufe im Sinne eines Koordinators. Darüber hinaus soll der Patient durch Infor- mation und Motivation zur aktiven Teilnahme und Erfüllung von Behandlungsoptionen angeregt werden, die nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse geeignet sind, den Krankheitsverlauf günstig zu beeinflussen und die in Abs. 3 genannten Ziele zu erreichen.
(3) Die Ziele und Anforderungen an dieses Behandlungsprogramm sowie das Disease-Management-Programm und die medi- zinischen medizinischen Grundlagen sind in der RSAV sowie den diese ergänzenden Regelungen und in der DMP-A-RL festgelegt. Entsprechend der Anlage 7 Nummer 1.3 der DMP-A-RL streben festgelegt und sollen durch die Vertragspartner erreicht werden.
1. Die Patientinnen, bezogen auf ihren Krankheitsfall und unter angemessener Berücksichtigung ihres Lebensumfeldes, während des Behandlungsprozesses zu begleiten und sie durch gezielte, patientinnenorientierte, neutrale sowie qualitativ gesicherte Informationen aufzuklären. Dabei sollen sie über Nutzen und Risiken der Behandlungsmöglichkeit informiert werden. Die Informationen sollen die Patientinnen in die Lage versetzen, selbst stärker aktiv am Behandlungsprozess mitzuwirken.
2. Verbesserung und Erhaltung der bestmöglichen Lebensqualität der Patientinnen.
3. Die Einhaltung des operativen Standards, insbesondere im Hinblick auf eine nachhaltige Senkung der Anzahl der Brustamputationen durch Erhöhung des Anteils brusterhaltender Operationen.
4. Die Einhaltung der Standards der adjuvanten Therapie durch Anwendung der in § 9 dieses Vertrages folgende Ziele an: - Vermeidung der mikrovaskulären Folgeschäden (Retinopathie mit schwerer Sehbehinderung oder Erblindunggeregelten Versorgungsinhalte.
5. Hilfestellung durch ein strukturiertes Begleitungs- und Beratungsangebot im psychosozialen Bereich, Niereninsuffizienz um Auswirkungen und Folgezustände im Zusammenhang mit der Notwendigkeit einer Nierenersatztherapie)Krebserkrankung zu lindern, - Vermeidung von Neuropathien damit Patientinnen die individuell empfundene Gefährdung ihrer Gesundheit besser verarbeiten können.
6. Eine umfassende Nachsorge, insbesondere in Hinblick auf die physische, psychische und psychosoziale Rehabilitation.
7. Das frühzeitige Erkennen eines lokoregionären Rezidivs bzw. Linderung von damit verbundenen Symptomen, insbesondere Schmerzen, - Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- und/oder ostheoarthropatischen Läsionen eines kontralateralen Tumors.
8. Die Unterstützung der Patientin in der Umsetzung der empfohlenen und von Amputationen, - Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre vereinbarten Therapie und sonstige makroangiopathische Morbidität und Mortalität, - Vermeidung von Stoffwechselentgleisungen (Ketoaszidosen) und Vermeidung die Einleitung geeigneter vorbeugender Maßnahmen sowie das frühzeitige Erkennen von Nebenwirkungen und Folgeerscheinungen der Therapie (insbesondere schwere oder rezidivierende Hypoglykämien [Eine schwere Hypoglykämie ist dadurch definiert, dass Fremdhilfe erforderlich ist])Therapie.
(4) Folgende Ziele stehen bei der medizinischen Betreuung von pädiatrischen Patienten bis zum Alter von 18 Jahren entsprechend Anlage 8 dieses Vertrages „Versorgungsinhalte“ Ziffer 1.7.1 mit Diabetes mellitus Typ 1 im Vordergrund: - Vermeidung akuter Stoffwechselentgleisungen (Ketoazidose, diabetisches Koma, schwere Hypoglykämie), - Reduktion der Häufigkeit diabetesbedingter Folgeerkrankungen, auch im subklinischen Stadium; dies setzt eine möglichst normnahe Blutglu-koseeinstellung sowie die frühzeitige Erkennung und Behandlung von zusätzlichen Risikofaktoren (z. B. Hypertonie, Dyslipidämie, Adipositas, Rauchen) voraus, - altersentsprechende körperliche Entwicklung (Längenwachstum, Ge- wichtszunahme, Pubertätsbeginn), altersentsprechende geistige und körperliche Leistungsfähigkeit, - möglichst geringe Beeinträchtigung der psychosozialen Entwicklung und der sozialen Integration der Kinder und Jugendlichen durch den Diabetes und seine Therapie; die Familie soll in den Behandlungsprozess einbezogen werden, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Patienten sind altersentsprechend zu stärken.
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Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele des Vertrages
(1) Ziel des Vertrages ist eine indikationsgesteuerte und systematische Koordination der Behand- lung von chronisch kranken Versicherten mit KHK. Die an diesem Vertrag nach § 3 teilneh- menden Vertragsärzte übernehmen die Versorgungsaufgaben dieses Vertrages und struktu- rieren die Behandlungsabläufe im Sinne eines Koordinators. Die hausärztlich tätigen Ver- tragsärzte spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung dieses Vertrages. Die Vertragsärzte und die Krankenkassen wirken gemeinsam auf eine aktive Teilnahme der Versicherten bei der Umsetzung des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 1 am DMP KHK in der Region der KV BerlinKVS hin.
(2) Die an diesem Vertrag teilnehmenden Ärzte übernehmen mit Unterstützung der Kran- kenkassen die Versorgungsaufgaben dieses Vertrages und strukturieren die Behand- lungsabläufe im Sinne eines Koordinators. Darüber hinaus soll der Patient durch Infor- mation und Motivation zur aktiven Teilnahme und Erfüllung von Behandlungsoptionen angeregt werden, die nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse geeignet sind, den Krankheitsverlauf günstig zu beeinflussen und die in Abs. 3 genannten Ziele zu erreichen.
(3) Die Ziele und Anforderungen an dieses Behandlungsprogramm das DMP KHK sowie die medi- zinischen medizinischen Grundlagen sind in der RSAV sowie den diese ergänzenden Regelungen und der DMP-A-RL festgelegt. Entsprechend der Die Vertragspartner streben mit diesem Vertrag für die am Programm teilnehmenden Versicherten folgende Therapieziele gemäß Anlage 7 Nummer 5 Ziffer 1.3 der DMP-A-RL streben an:
1. Reduktion der Sterblichkeit,
2. Reduktion der kardiovaskulären Morbidität, insbesondere Vermeidung von Herzinfarkten und der Entwicklung einer Herzinsuffizienz,
3. Steigerung der Lebensqualität, insbesondere durch Vermeidung von Angina-pectoris- Beschwerden, Verringerung psychosozialer Beeinträchtigung und Erhaltung der Belas- tungsfähigkeit. Auf der Basis der individuellen Risikoabschätzung und der allgemeinen Therapieziele werden individuelle Therapieziele, z. B. in Bezug auf Blutdruck, Gewicht, Nikotinverzicht, körperliche Aktivität, Ernährung sowie Stoffwechselparameter gemeinsam mit den Patienten vereinbart. Im Rahmen der Verlaufskontrolle sollen die Vertragspartner dieses Vertrages folgende Ziele an: - Vermeidung individuell vereinbarten Therapieziele überprüft und wenn notwendig angepasst werden.
(3) Zur Förderung der mikrovaskulären Folgeschäden Adhärenz soll eine patientenzentrierte Vorgehensweise beitragen. Dabei wird mit dem Patienten vor Durchführung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen ausführlich über die Erkrankung, die möglichen Maßnahmen und deren Auswirkungen, sowie über möglich zielführende Verhaltensoptionen des Patienten selbst gesprochen. Entschei- dungen über die jeweiligen Behandlungsschritte sollen im Gespräch mit dem informierten Pa- tienten, auf Basis einer auf den Patienten abgestimmten, neutralen Informationsvermittlung erfolgen. Ein angemessenes Eingehen auf die psychosoziale Situation und emotionale Be- findlichkeit des Patienten soll erfolgen. Dabei ist auch das Recht des Patienten, eine gemein- same Entscheidungsfindung nicht in Anspruch zu nehmen, zu berücksichtigen. Auf die Mög- lichkeit der Unterstützung durch geeignete flankierende Maßnahmen (Retinopathie mit schwerer Sehbehinderung oder Erblindungz. B. Selbsthilfe) wird hingewiesen.
(1) Dieser Vertrag gilt für § 2
1. Vertragsärzte in der Region der KVS, Niereninsuffizienz die nach Maßgabe des Abschnitts II ihre Teilnah- me erklärt haben,
2. die Behandlung von Versicherten der teilnehmenden Krankenkassen, die sich nach Maßgabe des Abschnitts V eingeschrieben haben,
3. die Behandlung von Versicherten anderer Krankenkassen, die sich nach Maßgabe des Abschnitts V eingeschrieben haben, sofern vorab die Wahrnehmung der sich aus die- sem Vertrag ergebenden Pflichten durch die am Vertrag teilnehmende Krankenkasse mit der Notwendigkeit einer Nierenersatztherapie), - Vermeidung von Neuropathien bzwKrankenkasse des Versicherten geregelt und die KVS darüber informiert wurde. Linderung von damit verbundenen Symptomen, insbesondere Schmerzen, - Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- und/oder ostheoarthropatischen Läsionen und von Amputationen, - Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makroangiopathische Morbidität und Mortalität, - Vermeidung von Stoffwechselentgleisungen (Ketoaszidosen) und Vermeidung von Nebenwirkungen Die betroffenen Krankenkassen erklären gegenüber der Therapie (insbesondere schwere oder rezidivierende Hypoglykämien [Eine schwere Hypoglykämie ist dadurch definiertKVS, dass Fremdhilfe erforderlich ist])sie die außerbudge- tären Vergütungen gemäß § 35 anerkennen. Die KVS informiert die teilnehmenden Ver- tragsärzte.
4. die Behandlung von Versicherten der teilnehmenden BKK, die einen nach diesem Ver- trag teilnehmenden Vertragsarzt gemäß Ziffer 1 in Sachsen aufsuchen und sich nach Maßgabe des Abschnitts V eingeschrieben haben. Die Durchführung des Programms erfolgt durch die jeweilige BKK.
(2) Die Vergütungen im Falle des Abs. 1, Nr. 3 und 4 erfolgen im Rahmen des Fremdkassen- zahlungsausgleichs, sofern der Versicherte seinen Wohnort außerhalb Sachsens hat und soweit nicht andere vertragliche Vereinbarungen oder gesetzliche Regelungen vorliegen.
(3) Dieser Vertrag gilt in Bezug auf die vereinbarten Sondervergütungen nach § 35 Abs. 1 für Versicherte, soweit sie nicht noch an einem anderen DMP im Rahmen des Multimorbidi- tätsvertrages teilnehmen.
(4) Folgende Ziele stehen bei der medizinischen Betreuung von pädiatrischen Patienten bis zum Alter von 18 Jahren entsprechend Anlage 8 Grundlage dieses Vertrages „Versorgungsinhalte“ Ziffer 1.7.1 mit Diabetes mellitus Typ 1 im Vordergrund: - Vermeidung akuter Stoffwechselentgleisungen (Ketoazidosesind die Regelungen und Anforderungen der RSAV sowie der DMP-A-RL in der jeweils gültigen Fassung. Die Anlagen dieses Vertrages, diabetisches Koma, schwere Hypoglykämie), - Reduktion der Häufigkeit diabetesbedingter Folgeerkrankungen, auch im subklinischen Stadium; dies setzt eine möglichst normnahe Blutglu-koseeinstellung die die Versor- gungsinhalte sowie die frühzeitige Erkennung und Behandlung von zusätzlichen Risikofaktoren (z. B. HypertonieDokumentationen betreffen, Dyslipidämie, Adipositas, Rauchen) voraus, - altersentsprechende körperliche Entwicklung (Längenwachstum, Ge- wichtszunahme, Pubertätsbeginn), altersentsprechende geistige und körperliche Leistungsfähigkeit, - möglichst geringe Beeinträchtigung entsprechen wörtlich den Anlagen 5 sowie der psychosozialen Entwicklung und Anlage 2 i. V. m. Anlage 6 der sozialen Integration DMP-A-RL in der Kinder und Jugendlichen durch den Diabetes und seine Therapie; die Familie soll in den Behandlungsprozess einbezogen werden, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Patienten sind altersentsprechend zu stärkenjeweils gültigen Fassung.
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Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele des VertragesZiel der Vereinbarung
(1) Ziel des Vertrages der Vereinbarung ist eine indikationsgesteuerte und systematische Koordinierung der Behandlung von chronisch kranken Versicherten mit Diabetes mellitus Typ 2, insbeson- dere im Hinblick auf eine interdisziplinäre Kooperation und Kommunikation aller Leis- tungserbringer und der teilnehmenden Krankenkassen, um die Versorgung der Patienten zu optimieren. Die Vertragspartner wirken gemeinsam auf eine aktive Teilnahme der Versicherten bei der Umsetzung des am Disease-Management-Programms Programm Diabetes mellitus Typ 1 2 in der Region der KV BerlinSchleswig- Holstein hin.
(2) Die an diesem Vertrag teilnehmenden Ärzte übernehmen mit Unterstützung der Kran- kenkassen die Versorgungsaufgaben dieses Vertrages und strukturieren die Behand- lungsabläufe im Sinne eines Koordinators. Darüber hinaus soll der Patient durch Infor- mation und Motivation zur aktiven Teilnahme und Erfüllung von Behandlungsoptionen angeregt werden, die nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse geeignet sind, den Krankheitsverlauf günstig zu beeinflussen und die in Abs. 3 genannten Ziele zu erreichen.
(3) Die Ziele und Anforderungen an dieses Behandlungsprogramm sowie die medi- zinischen Grundlagen das Disease-Management-Programm Diabetes mellitus Typ 2 sind in den §§ 24 und 25 der RSAV sowie den diese ergänzenden Regelungen RSAV, die medizinischen Grundlagen in der DMP-A-A- RL festgelegt. Entsprechend der Anlage 7 Nummer 1.3 1 Ziffer 1.3.1 der DMP-A-RL streben die Vertragspartner dieses Vertrages Ver- tragspartner dieser Vereinbarung folgende Ziele an: - Vermeidung von Symptomen der Erkrankung (z. B. Polyurie, Polydipsie, Abgeschla- genheit) einschließlich der Vermeidung neuropathischer Symptome, Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (insbesondere schwere oder rezidivierende Hypogly- kämien1) sowie schwerer hyperglykämischer Stoffwechselentgleisungen, - Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makro- angiopathische Morbidität und Mortalität, - Vermeidung der mikrovaskulären Folgeschäden Folgekomplikationen (insbesondere Retinopathie mit schwerer Sehbehinderung oder Erblindung, Niereninsuffizienz mit der Notwendigkeit Notwendig- keit einer Nierenersatztherapie), - Vermeidung von Neuropathien bzw. Linderung von damit verbundenen Symptomen, insbesondere Schmerzen, - Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- und/oder ostheoarthropatischen osteoarthro- pathischen Läsionen und von Amputationen.
(3) Generell geht es dabei um die Erhöhung der Lebenserwartung sowie die Erhaltung oder Verbesserung der durch Diabetes mellitus Typ 2 beeinträchtigten Lebensqualität. Dabei werden in Abhängigkeit z. B. von Alter und Begleiterkrankungen des Patienten unter- schiedliche, - Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makroangiopathische Morbidität und Mortalität, - Vermeidung von Stoffwechselentgleisungen (Ketoaszidosen) und Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (insbesondere schwere oder rezidivierende Hypoglykämien [Eine schwere Hypoglykämie ist dadurch definiert, dass Fremdhilfe erforderlich ist])individuelle Therapieziele angestrebt.
(4) Folgende Ziele stehen bei der medizinischen Betreuung von pädiatrischen Patienten bis zum Alter von 18 Jahren entsprechend Anlage 8 dieses Vertrages „Versorgungsinhalte“ Ziffer 1.7.1 mit Diabetes mellitus Typ 1 Den Versicherten wird durch individuelle Beratungen und Informationen die Möglichkeit gegeben, stärker aktiv am Behandlungsprozess mitzuwirken.
(5) Die Vertragspartner stimmen darin überein, dass im Vordergrund: - Vermeidung akuter Stoffwechselentgleisungen (Ketoazidose, diabetisches Koma, schwere Hypoglykämie), - Reduktion der Häufigkeit diabetesbedingter Folgeerkrankungen, auch im subklinischen Stadium; dies setzt eine möglichst normnahe Blutglu-koseeinstellung sowie Rahmen dieser Vereinbarung die frühzeitige Erkennung Vertrauensbeziehung zwischen Patient und Behandlung von zusätzlichen Risikofaktoren (z. B. Hypertonie, Dyslipidämie, Adipositas, Rauchen) voraus, - altersentsprechende körperliche Entwicklung (Längenwachstum, Ge- wichtszunahme, Pubertätsbeginn), altersentsprechende geistige und körperliche Leistungsfähigkeit, - möglichst geringe Beeinträchtigung der psychosozialen Entwicklung und der sozialen Integration der Kinder und Jugendlichen durch den Diabetes und seine Therapie; die Familie soll in den Behandlungsprozess einbezogen werden, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Patienten sind altersentsprechend zu stärkenArzt nicht gestört werden soll.
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Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms Nach § 137f SGB V
Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele des VertragesVertrags
(1) Ziel des Vertrages Vertrags ist die aktive Teilnahme eine indikationsgesteuerte und systematische Koordination der Behandlung von chronisch kranken Versicherten bei der Umsetzung des Disease-Management-Programms mit Diabetes mellitus Typ 1 in der Region der KV Berlin.
(1, Diabetes mellitus Typ 2) , KHK und/oder Asthma bzw. COPD. Die an diesem Vertrag dieser Vereinbarung nach § 3 teilnehmenden Ärzte übernehmen mit Unterstützung der Kran- kenkassen die Versorgungsaufgaben dieses Vertrages und strukturieren struk- turieren die Behand- lungsabläufe Behandlungsabläufe im Sinne eines Koordinators. Darüber hinaus soll Die Ärzte und die Kran- kenkassen wirken gemeinsam darauf hin, dass der Patient durch Infor- mation Information und Motivation Motiva- tion zur aktiven Teilnahme und Erfüllung von Behandlungsoptionen angeregt werdenwird, die nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse geeignet sind, den Krankheitsverlauf Krankheitsver- lauf günstig zu beeinflussen und die in unter Abs. 3 2 genannten Ziele zu erreichen.
(32) Die Ziele und Anforderungen an dieses Behandlungsprogramm die DMP sowie die medi- zinischen medizinischen Grundlagen sind in der RSAV sowie den diese ergänzenden Regelungen und in der DMP-A-RL festgelegt. Entsprechend Die Vertragspartner streben mit diesem Ver- trag für die am jeweiligen Programm teilnehmenden Versicherten folgende Therapieziele an:
1. DMP Diabetes mellitus Typ 1 (gemäß Nummer 1.3.1 der Anlage 7 Nummer 1.3 der DMP-A-RL streben die Vertragspartner dieses Vertrages folgende Ziele anRL): Die Therapie dient der Verbesserung der von einem Diabetes mellitus beeinträchtigten Lebensqualität, der Vermeidung diabetesbedingter und -assoziierter Folgeschäden sowie der Erhöhung der Lebenserwartung. Hieraus ergeben sich insbesondere folgen- de Therapieziele: - Vermeidung der mikrovaskulären Folgeschäden (Retinopathie mit schwerer Sehbehinderung oder Erblindung, Niereninsuffizienz mit der Notwendigkeit einer Nierenersatztherapie), - Vermeidung von Neuropathien bzw. Linderung von damit verbundenen Symptomen, insbesondere Schmerzen, - Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- und/oder ostheoarthropatischen osteo- arthropathischen Läsionen und von Amputationen, - Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makroangiopathische Morbidität und Mortalität, - Vermeidung von Stoffwechselentgleisungen (KetoaszidosenKetoazidosen und Hypoglykämie) und Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (insbesondere schwere oder rezidivierende Hypoglykämien [Eine schwere Hypoglykämie ist dadurch definiert, dass Fremdhilfe erforderlich ist]( z. B. Lipohypertrophien).
(4) Folgende Ziele stehen bei der medizinischen . - Für die Betreuung von pädiatrischen Patienten bis zum Alter von 18 Jahren Kindern und Jugendlichen stehen entsprechend Nummer 1.7.1 der Anlage 8 dieses Vertrages „Versorgungsinhalte“ Ziffer 1.7.1 mit Diabetes mellitus Typ 1 7 der DMP-A-RL folgende Ziele im Vordergrund: - Vermeidung akuter Stoffwechselentgleisungen (Ketoazidose, diabetisches Koma, schwere Hypoglykämie), - Reduktion der Häufigkeit diabetesbedingter Folgeerkrankungen, auch im subklinischen subklini- schen Stadium; dies setzt eine möglichst normnahe Blutglu-koseeinstellung Glukoseeinstellung sowie die frühzeitige Erkennung und Behandlung von zusätzlichen Risikofaktoren (z. B. HypertonieHy- pertonie, Dyslipidämie, Adipositas, Rauchen) voraus, - altersentsprechende körperliche Entwicklung (Längenwachstum, Ge- wichtszunahmeGewichtszunahme, Pubertätsbeginn), altersentsprechende geistige und körperliche Leistungsfähigkeit, - möglichst geringe Beeinträchtigung der psychosozialen Entwicklung und der sozialen sozia- len Integration der Kinder und Jugendlichen durch den Diabetes und seine TherapieThera- pie; die Familie soll in den Behandlungsprozess einbezogen werden, Selbstständigkeit Selbstständig- keit und Eigenverantwortung der Patienten sind altersentsprechend zu stärken.
2. DMP Diabetes mellitus Typ 2 (gemäß Nummer 1.3.1 der Anlage 1 der DMP-A-RL): Die Therapie dient der Erhöhung der Lebenserwartung sowie der Erhaltung oder der Verbesserung der von einem Diabetes mellitus Typ 2 beeinträchtigten Lebensqualität. Dabei sind in Abhängigkeit z. B. von Alter und Begleiterkrankungen der Versicherten folgende individuelle Therapieziele anzustreben: - Vermeidung von Symptomen der Erkrankung (z. B. Polyurie, Polydipsie, Abgeschlagenheit) einschließlich der Vermeidung neuropathischer Symptome, Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (insbesondere schwere oder rezidivierende Hypoglykämien) sowie schwerer hyperglykämischer Stoffwechselent- gleisungen, - Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makroangiopathische Morbidität und Mortalität, - Vermeidung der mikrovaskulären Folgeschäden (insbesondere Retinopathie mit schwerer Sehbehinderung oder Erblindung, Niereninsuffizienz mit der Notwendigkeit einer Nierenersatztherapie), - Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- und/oder osteo- arthopathischen Läsionen und von Amputationen.
3. DMP KHK (gemäß Nummer 1.3 der Anlage 5 der DMP-A-RL): Eine koronare Herzkrankheit ist mit einem erhöhten Morbiditäts- und Mortalitätsrisiko verbunden. Bei häufigem Auftreten von Angina pectoris-Beschwerden ist die Lebens- qualität vermindert. Daraus ergeben sich folgende Therapieziele: - Reduktion der Sterblichkeit, - Reduktion der kardiovaskulären Morbidität, insbesondere Vermeidung von Herzinfarkten und der Entwicklung einer Herzinsuffizienz, - Steigerung der Lebensqualität, insbesondere durch Vermeidung von Angina pectoris-Beschwerden, Verringerung psychosozialer Beeinträchtigungen und Stei- gerung oder Erhaltung der Belastungsfähigkeit.
4. DMP Asthma (gemäß Nummer 1.3 der Anlage 9 DMP-A-RL): Die Therapie dient insbesondere der Erhaltung und Verbesserung der asthmabezogenen Lebensqualität und der Reduktion krankheitsbedingter Risiken. Da- bei sind folgende Therapieziele in Abhängigkeit von Alter und Begleiterkrankungen der Versicherten anzustreben: - Vermeidung/Reduktion: - von akuten und chronischen Krankheitsbeeinträchtigungen (z. B. Symptome, Asthma-Anfälle/Exazerbationen), - von krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der körperlichen und sozialen Akti- vitäten im Alltag, - einer Progredienz der Krankheit, - von unerwünschten Wirkungen der Therapie, - von krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der physischen, psychischen und geistigen Entwicklung bei Kindern/Jugendlichen bei Normalisierung bzw. Anstreben der bestmöglichen Lungenfunktion und Reduktion der bronchialen Hyperreagibilität; - Reduktion der Asthma-bedingten Letalität, - adäquate Behandlung der Komorbiditäten, - das Erlernen von Selbstmanagementmaßnahmen.
5. DMP COPD (gemäß Nummer 1.3 der Anlage 11 der DMP-A-RL.): Die Therapie dient der Steigerung der Lebenserwartung sowie der Erhaltung und Ver- besserung der COPD-bezogenen Lebensqualität. Dabei sind folgende Therapieziele in Abhängigkeit von Alter und Begleiterkrankungen der Versicherten anzustreben: - Vermeidung/Reduktion von: - akuten und chronischen Krankheitsbeeinträchtigungen (z. B. Symptomen, Exazerbationen, Begleit- und Folgeerkrankungen), - einer krankheitsbedingten Beeinträchtigung der körperlichen und sozialen Aktivi- tät im Alltag, - einer raschen Progredienz der Erkrankung bei Anstreben der bestmöglichen Lungenfunktion unter Minimierung der unerwünschten Wirkungen der Therapie; - Reduktion der COPD-bedingten Letalität, - adäquate Behandlung der Komorbiditäten.
(3) Auf der Basis der allgemeinen Therapieziele und unter Berücksichtigung des individuel- len Risikos sowie der vorliegenden Folgeschäden bzw. Begleiterkrankungen (auch unter Einbeziehung des Alters) ist gemeinsam mit dem Patienten eine differenzierte Therapie- planung zu vereinbaren. Für die individuelle Risikoabschätzung sind insbesondere diag- nosespezifische Therapieziele (z. B. für Blutdruck, BMI, Lebensstilmodifikation, Stoff- wechselparameter, Lungenfunktion, Raucherstatus, etc.) festzulegen sowie das Vorlie- gen von Mischformen und Komorbiditäten zu berücksichtigen (Asthma und COPD), vgl. Nummer 1.3.2 der Anlage 7 der DMP-A-RL DMP Diabetes mellitus Typ 1, Nummer 1.3.2 der Anlage 1 der DMP-A-RL DMP Diabetes mellitus Typ 2 , Nummer 1.4 der Anlage 5 der DMP-A-RL DMP KHK, Nummer 1.4. der Anlage 9 der DMP-A-RL DMP Asthma, Nummer 1.4 der Anlage 11 der DMP-A-RL DMP COPD. Der Arzt hat zu prüfen, ob der Patient im Hinblick auf die in Abs. 2 genannten Therapieziele von einer bestimmten Inter- vention profitieren kann. § 2 Geltungsbereich und Grundlage
(1) Dieser Vertrag gilt für
1. Ärzte im Bereich der KVB, die nach Maßgabe des Abschnitts II ihre Teilnahme erklärt haben,
2. die Behandlung von Versicherten der teilnehmenden Krankenkassen, die sich nach Maßgabe des Abschnitts V eingeschrieben haben. Sonderregelung für die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse: Dieser Vertrag gilt zusätzlich für die Behandlung von Versicherten anderer AOKn, die sich nach Maßgabe des Abschnitts V eingeschrieben haben, sofern vorab die Wahrneh- mung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten durch die AOK Bayern mit der AOK des Versicherten geregelt und die KVB darüber informiert wurde. Die KVB informiert die teilnehmenden Ärzte. Dem Vertrag können weitere AOKn beitreten, sofern sie gegenüber der KVB erklären, dass sie die außerbudgetären Vergütungen gemäß Anlage 11 „Vergütung“ im Rahmen des Fremdkassenausgleichs anerkennen. Die KVB informiert die teilnehmenden Ärzte. Nach dem Beitritt gilt dieser Vertrag auch für Versicherte der beigetretenen AOK. Die Durchführung der Programme erfolgt durch die AOK Bayern. Sonderregelungen für die IKK classic: Dem Vertrag können weitere IKKn beitreten, sofern sie gegenüber der KVB und der IKK classic erklären, dass sie die außerbudgetären Vergütungen im DMP gemäß Anlage 11 „Vergütung“ im Rahmen des Fremdkassenausgleichs anerkennen. Die KVB und die IKK classic werden von der beitretenden IKK informiert. Die KVB informiert die teilnehmenden Ärzte. Nach dem Beitritt gilt dieser Vertrag auch für Versicherte der beigetretenen IKK. Teilnehmende Ärzte leiten die Information an ihre angestellten Ärzte weiter.
(2) Grundlagen dieses Vertrages sind die RSAV und die DMP-A-RL.
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Samples: Vertrag Zur Durchführung Der Strukturierten Behandlungsprogramme (Dmp) Nach § 137f SGB V
Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele Ziel des Vertrages
(1) Ziel des Vertrages ist eine indikationsgesteuerte und systematische Koordination der Behand- lung von chronisch kranken Versicherten mit Diabetes mellitus Typ 2. Die an diesem Vertrag nach § 3 teilnehmenden Vertragsärzte übernehmen die Versorgungsaufgaben dieses Vertra- ges und strukturieren die Behandlungsabläufe im Sinne eines Koordinators. Die hausärztlich tätigen Ärzte spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung dieses Vertrages. Die Vertrags- ärzte und die Krankenkassen wirken gemeinsam auf eine aktive Teilnahme der Versicherten bei der Umsetzung des Disease-Management-Programms am DMP Diabetes mellitus Typ 1 2 in der Region der KV BerlinKVS hin.
(2) Die an diesem Vertrag teilnehmenden Ärzte übernehmen mit Unterstützung der Kran- kenkassen die Versorgungsaufgaben dieses Vertrages und strukturieren die Behand- lungsabläufe im Sinne eines Koordinators. Darüber hinaus soll der Patient durch Infor- mation und Motivation zur aktiven Teilnahme und Erfüllung von Behandlungsoptionen angeregt werden, die nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse geeignet sind, den Krankheitsverlauf günstig zu beeinflussen und die in Abs. 3 genannten Ziele zu erreichen.
(3) Die Ziele und Anforderungen an dieses Behandlungsprogramm das DMP Diabetes mellitus Typ 2 sowie die medi- zinischen medizinischen Grundlagen sind in der RSAV sowie den diese ergänzenden Regelungen und der DMP-A-RL RL, insbesondere in der Anlage 1 festgelegt. Entsprechend der Anlage 7 1 Nummer 1.3 1.3.1 der DMP-A-RL streben die Vertragspartner dieses Vertrages Ver- trages folgende Ziele an: - • Vermeidung von Symptomen der Erkrankung (z. B. Polyurie, Polydipsie, Abgeschlagenheit) einschließlich der Vermeidung neuropathischer Symptome, Vermeidung von Nebenwirkun- gen der Therapie (insbesondere schwere oder rezidivierende Hypoglykämien1) sowie schwerer hyperglykämischer Stoffwechselentgleisungen, • Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makroangio- pathische Morbidität und Mortalität,
1 Eine schwere Hypoglykämie ist dadurch definiert, dass Fremdhilfe erforderlich ist. • Vermeidung der mikrovaskulären Folgeschäden Folgekomplikationen (insbesondere Retinopathie mit schwerer Sehbehinderung oder Erblindung, Niereninsuffizienz mit der Notwendigkeit einer Nierenersatztherapie), - Vermeidung von Neuropathien bzw. Linderung von damit verbundenen Symptomen, insbesondere Schmerzen, - • Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- angio-, und/oder ostheoarthropatischen osteoarthropathi- schen Läsionen und von Amputationen. Generell geht es dabei um die Erhöhung der Lebenserwartung, - Reduktion die Erhaltung oder Verbesse- rung der durch Diabetes mellitus beeinträchtigten Lebensqualität sowie die Vermeidung diabe- tesbedingter und –assoziierter Folgeschäden. Dabei werden unter Berücksichtigung des erhöhten indi- viduellen Risikos für kardialeunter Einbeziehung des Alters sowie der vorliegenden Folgeschäden bzw. Begleiterkrankungen individuelle Therapieziele gemeinsam mit den Patienten festgelegt und eine differenzierte Therapieplanung vorgenommen. Das Ziel der antihyperglykämischen The- rapie, zerebrovaskuläre gemessen am HbA1c-Bereich, ist individuell unter Berücksichtigung der Orientierungs- größen gemäß Anlage 1 Nummer 1.3.2.2. der DMP-A-RL festzulegen.
(3) Zur Förderung der Adhärenz soll eine patientenzentrierte Vorgehensweise beitragen. Dabei wird mit dem Patienten vor Durchführung diagnostischer und sonstige makroangiopathische Morbidität therapeutischer Maßnahmen aus- führlich über die Erkrankung, die möglichen Maßnahmen und Mortalitätderen Auswirkungen, - Vermeidung von Stoffwechselentgleisungen sowie über möglich zielführende Verhaltensoptionen des Patienten selbst gesprochen. Entscheidungen über die jeweiligen Behandlungsschritte sollen im Gespräch mit dem informierten Patienten, auf Basis einer auf den Patienten abgestimmten, neutralen Informationsvermittlung erfolgen. Ein angemessenes Eingehen auf die psychosoziale Situation und emotionale Befindlichkeit des Patienten soll erfolgen. Dabei ist auch das Recht des Patienten, eine gemeinsame Ent- scheidungsfindung nicht in Anspruch zu nehmen, zu berücksichtigen. Auf die Möglichkeit der Unterstützung durch geeignete flankierende Maßnahmen (Ketoaszidosenz. B. Selbsthilfe) und Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (insbesondere schwere oder rezidivierende Hypoglykämien [Eine schwere Hypoglykämie ist dadurch definiert, dass Fremdhilfe erforderlich ist])wird hingewiesen.
(4) Folgende Ziele stehen bei Die Behandlung und Betreuung der medizinischen Betreuung von pädiatrischen Patienten bis zum Alter von 18 Jahren entsprechend Anlage 8 dieses Vertrages „Versorgungsinhalte“ Ziffer 1.7.1 mit Diabetes mellitus Typ 1 2-Diabetiker erfolgt in folgenden Versorgungsebenen:
1. im Vordergrund: - Vermeidung akuter Stoffwechselentgleisungen (Ketoazidose, diabetisches Koma, schwere Hypoglykämie), - Reduktion Rahmen der Häufigkeit diabetesbedingter Folgeerkrankungen, auch im subklinischen Stadium; dies setzt eine möglichst normnahe Blutglu-koseeinstellung sowie die frühzeitige Erkennung und Behandlung von zusätzlichen Risikofaktoren (z. B. Hypertonie, Dyslipidämie, Adipositas, Rauchen) voraus, - altersentsprechende körperliche Entwicklung (Längenwachstum, Ge- wichtszunahme, Pubertätsbeginn), altersentsprechende geistige und körperliche Leistungsfähigkeit, - möglichst geringe Beeinträchtigung der psychosozialen Entwicklung und der sozialen Integration der Kinder und Jugendlichen durch den Diabetes und seine Therapie; die Familie soll hausärztlichen Versorgung,
2. in den Behandlungsprozess einbezogen werden, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Patienten sind altersentsprechend zu stärken.diabetologischen Schwerpunktpraxen,
3. in stationären Einrichtungen. § 2
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Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele des Vertragesder Vereinbarung
(1) Ziel des Vertrages der Vereinbarung ist die aktive Teilnahme der Versicherten bei der Umsetzung des Disease-Management-Programms DMP Diabetes mellitus Typ 1 in der Region 2 im Bereich der KV BerlinNordrhein. Über dieses Behandlungs- programm soll unter Beachtung der nach § 9 dieses Vertrages geregelten Versorgungs- inhalte eine indikationsgesteuerte und systematische Koordination der Behandlung der Versicherten mit Diabetes mellitus Typ 2, insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung anderer Ärzte und der teilnehmenden Krankenkassen, gewährleistet werden, um die Versorgung der Versicherten zu optimieren. Der an der hausärztlichen Versorgung teil- nehmende Vertragsarzt spielt als koordinierender Arzt eine zentrale Rolle bei der Um- setzung.
(2) Die an diesem Vertrag teilnehmenden Ärzte übernehmen mit Unterstützung der Kran- kenkassen die Versorgungsaufgaben dieses Vertrages und strukturieren die Behand- lungsabläufe im Sinne eines Koordinators. Darüber hinaus soll der Patient durch Infor- mation und Motivation zur aktiven Teilnahme und Erfüllung von Behandlungsoptionen angeregt werden, die nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse geeignet sind, den Krankheitsverlauf günstig zu beeinflussen und die in Abs. 3 genannten Ziele zu erreichen.
(3) Die Ziele und Anforderungen an dieses Behandlungsprogramm die DMP sowie die medi- zinischen medizinischen Grundlagen sind in der RSAV sowie den diese ergänzenden Regelungen der DMP-A-RL festgelegt. Entsprechend der Entspre- chend Anlage 7 Nummer 1.3 1 Nummer1.3.1 der DMP-A-RL streben die Vertragspartner dieses Vertrages Vertra- ges folgende Ziele an: - Vermeidung von Symptomen der Erkrankung (z.B. Polyurie, Polydipsie, Abgeschla- genheit) einschließlich der Vermeidung neuropathischer Symptome, Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (insbesondere schwere oder rezidivierende Hypoglykämien) sowie schwerer hyperglykämischer Stoffwechselentgleisungen, - Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makro- angiopathische Morbidität und Mortalität, - Vermeidung der mikrovaskulären Folgeschäden Folgekomplikationen (insbesondere Retinopathie mit schwerer Sehbehinderung oder Erblindung, Niereninsuffizienz mit der Notwendigkeit Notwen- digkeit einer Nierenersatztherapie), - Vermeidung von Neuropathien bzw. Linderung von damit verbundenen Symptomen, insbesondere Schmerzen, - Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- und/oder ostheoarthropatischen osteopathi- schen Läsionen und von Amputationen, - Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makroangiopathische Morbidität und Mortalität, - Vermeidung von Stoffwechselentgleisungen (Ketoaszidosen) und Vermeidung von Nebenwirkungen . Generell geht es dabei um die Erhöhung der Therapie (insbesondere schwere Lebenserwartung sowie die Erhaltung oder rezidivierende Hypoglykämien [Eine schwere Hypoglykämie ist dadurch definiert, dass Fremdhilfe erforderlich ist]).
(4) Folgende Ziele stehen bei Verbesserung der medizinischen Betreuung von pädiatrischen Patienten bis zum Alter von 18 Jahren entsprechend Anlage 8 dieses Vertrages „Versorgungsinhalte“ Ziffer 1.7.1 mit durch den Diabetes mellitus Typ 1 2 beeinträchtigten Lebensqualität. Dabei werden in Abhängigkeit z. B. von Alter und Begleiterkrankung des Patienten unter- schiedliche, individuelle Therapieziele, die sich an den o. g. Therapiezielen orientieren, festgelegt und eine individuelle Therapieplanung vorgenommen. Die Patienten sollen im Vordergrund: - Vermeidung akuter Stoffwechselentgleisungen (Ketoazidose, diabetisches Koma, schwere Hypoglykämie), - Reduktion der Häufigkeit diabetesbedingter Folgeerkrankungen, auch im subklinischen Stadium; dies setzt eine möglichst normnahe Blutglu-koseeinstellung sowie Hinblick auf die frühzeitige Erkennung und Behandlung genannten Therapieziele von zusätzlichen Risikofaktoren (z. B. Hypertonie, Dyslipidämie, Adipositas, Rauchen) voraus, - altersentsprechende körperliche Entwicklung (Längenwachstum, Ge- wichtszunahme, Pubertätsbeginn), altersentsprechende geistige und körperliche Leistungsfähigkeit, - möglichst geringe Beeinträchtigung der psychosozialen Entwicklung und der sozialen Integration der Kinder und Jugendlichen durch den Diabetes und seine Therapie; die Familie soll in den Behandlungsprozess einbezogen werden, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Patienten sind altersentsprechend zu stärkenihrer Einschreibung profitieren.
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Samples: DMP Agreement
Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele des VertragesZiel der Vereinbarung
(1) Ziel des Vertrages der Vereinbarung ist die aktive Teilnahme eine indikationsgesteuerte und systematische Koordination der Behandlung von chronisch kranken Versicherten bei der Umsetzung des Disease-Management-Programms mit Diabetes mellitus Typ 1 in der Region der KV Berlin.
(2) . Die an diesem Vertrag dieser Vereinbarung nach § 3 teilnehmenden koordinierenden Ärzte übernehmen mit Unterstützung der Kran- kenkassen die Versorgungsaufgaben dieses Vertrages und strukturieren die Behand- lungsabläufe Behandlungsabläufe im Sinne eines Koordinators. Darüber hinaus soll der Patient durch Infor- mation und Motivation zur aktiven Teilnahme und Erfüllung von Behandlungsoptionen angeregt werden, die nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse geeignet sind, den Krankheitsverlauf günstig zu beeinflussen Die koordinierenden Ärzte und die Krankenkassen wirken gemeinsam auf eine aktive Teilnahme der Versicherten am DMP Diabetes mellitus Typ 2 in Abs. 3 genannten Ziele zu erreichender Region der KV Hessen hin.
(32) Die Ziele und Anforderungen an dieses Behandlungsprogramm das DMP Diabetes mellitus Typ 2 sowie die medi- zinischen medizini- schen Grundlagen sind in der RSAV sowie den diese ergänzenden Regelungen der DMP-A-RL in der jeweils gültigen Fassung festgelegt. Entsprechend der Anlage 7 1 Nummer 1.3 1.3.1 der DMP-A-RL streben die Vertragspartner dieses Vertrages die- ser Vereinbarung folgende Ziele an: - − Vermeidung von Symptomen der Erkrankung (z.B. Polyurie, Polydipsie, Abge- schlagenheit) einschließlich der Vermeidung neuropathischer Symptome, Ver- meidung von Nebenwirkungen der Therapie (insbesondere schwere oder rezidi- vierende Hypoglykämien) sowie schwerer hyperglykämischer Stoffwechselent- gleisungen, − Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige mak- roangiopathische Morbidität und Mortalität, − Vermeidung der mikrovaskulären Folgeschäden (insbesondere Retinopathie mit schwerer Sehbehinderung oder Erblindung, Niereninsuffizienz mit der Notwendigkeit Notwen- digkeit einer Nierenersatztherapie), - Vermeidung von Neuropathien bzw. Linderung von damit verbundenen Symptomen, insbesondere Schmerzen, - − Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- und/oder ostheoarthropatischen osteo- arthropathischen Läsionen und von Amputationen.
(3) Generell geht es dabei um die Erhöhung der Lebenserwartung sowie die Erhaltung oder Verbesserung der durch Diabetes mellitus beeinträchtigten Lebensqualität. Dabei sind in Abhängigkeit z.B. von Alter und Begleiterkrankungen des Patienten individuelle Therapieziele anzustreben.
(1) Diese Vereinbarung gilt für
1. die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Vertragsärzte und Ein- richtungen in der Region der KV Hessen, die nach Maßgabe des Abschnitts II ih- re Teilnahme erklärt haben, die entsprechenden Voraussetzungen - Reduktion persönlich oder durch angestellte Ärzte - erfüllen und eine Genehmigung erhalten haben.
2. die Behandlung von Versicherten der teilnehmenden Krankenkassen in Hessen, die sich nach Maßgabe des erhöhten Risikos für kardialeAbschnitts V eingeschrieben haben.
3. die Behandlung von Versicherten anderer Krankenkassen, zerebrovaskuläre die sich nach Maßga- be des Abschnitts V eingeschrieben haben, sofern vorab die Wahrnehmung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten durch eine am Vertrag teilneh- mende Krankenkasse mit der Krankenkasse des Versicherten geregelt und sonstige makroangiopathische Morbidität und Mortalität, - Vermeidung von Stoffwechselentgleisungen (Ketoaszidosen) und Vermeidung von Nebenwirkungen die KV Hessen darüber informiert wurde. Die betroffenen Krankenkassen erklären gegenüber der Therapie (insbesondere schwere oder rezidivierende Hypoglykämien [Eine schwere Hypoglykämie ist dadurch definiertKV Hessen, dass Fremdhilfe erforderlich ist])sie die außerbudgetären Vergütungen gemäß § 35 anerkennen. Die KV Hessen informiert die teilnehmenden Vertragsärzte.
(2) Diesem Vertrag können weitere Krankenkassen vorbehaltlich der Zustimmung der Ver- tragspartner beitreten; die KV Hessen informiert die teilnehmenden Vertragsärzte und die Krankenkassen die sonstigen teilnehmenden Einrichtungen.
(3) Die Vergütungen im Falle des Absatzes 1 Nr. 3 sowie des Absatzes 2 erfolgen im Rahmen des Fremdkassenzahlungsausgleichs, soweit nicht andere vertragliche Ver- einbarungen oder gesetzliche Regelungen vorliegen.
(4) Folgende Ziele stehen bei Der Sicherstellungsauftrag der medizinischen Betreuung von pädiatrischen Patienten bis zum Alter von 18 Jahren entsprechend Anlage 8 vertragsärztlichen Versorgung gemäß §§ 72 und 75 SGB V bleibt unberührt.
(5) Grundlage dieses Vertrages „Versorgungsinhalte“ Ziffer 1.7.1 mit Diabetes mellitus Typ 1 im Vordergrund: - Vermeidung akuter Stoffwechselentgleisungen (Ketoazidose, diabetisches Koma, schwere Hypoglykämie), - Reduktion sind die §§ 24 und 25 der Häufigkeit diabetesbedingter Folgeerkrankungen, auch im subklinischen Stadium; dies setzt eine möglichst normnahe Blutglu-koseeinstellung RSAV sowie die frühzeitige Erkennung und Behandlung von zusätzlichen Risikofaktoren (z. B. Hypertonie, Dyslipidämie, Adipositas, Rauchen) voraus, - altersentsprechende körperliche Entwicklung (Längenwachstum, Ge- wichtszunahme, Pubertätsbeginn), altersentsprechende geistige und körperliche Leistungsfähigkeit, - möglichst geringe Beeinträchtigung diese ergän- zenden Regelungen der psychosozialen Entwicklung und der sozialen Integration der Kinder und Jugendlichen durch den Diabetes und seine Therapie; die Familie soll DMP-A-RL in den Behandlungsprozess einbezogen werden, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Patienten sind altersentsprechend zu stärkenihrer jeweils gültigen Fassung.
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Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele Ziel des Vertrages
(1) Ziel des Vertrages ist die aktive Teilnahme eine indikationsgesteuerte und systematische Koordination der Behandlung von chronisch kranken Versicherten bei der Umsetzung des Disease-Management-Programms mit Diabetes mellitus Typ 1 in der Region der KV Berlin.
(2) . Die an diesem Vertrag teilnehmenden Ärzte Vertragsärzte übernehmen mit Unterstützung der Kran- kenkassen die Versorgungsaufgaben dieses Vertrages und strukturieren die Behand- lungsabläufe Behandlungsabläufe im Sinne eines Koordinators. Darüber hinaus soll Der Hausarzt spielt eine zentrale Rolle bei der Patient durch Infor- mation und Motivation zur aktiven Teilnahme und Erfüllung von Behandlungsoptionen angeregt werden, die nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse geeignet sind, den Krankheitsverlauf günstig zu beeinflussen Umsetzung dieses Vertrages. Die Vertragsärzte und die in Abs. 3 genannten Ziele zu erreichenKrankenkasse wirken gemeinsam auf eine aktive Teilnahme der Versicherten am Disease-Management-Programm Diabetes mellitus Typ 2 im Bereich der KVSA hin.
(32) Die Ziele und Anforderungen an dieses Behandlungsprogramm das Disease-Management-Programm Diabetes-mellitus-Typ-2 sowie die medi- zinischen medizinischen Grundlagen sind in der Risikostrukturausgleichsverordnung (im Folgenden RSAV sowie den diese ergänzenden Regelungen der DMP-A-RL genannt) vom 27.06.2002 festgelegt. Entsprechend Anlage 1.3.1 der Anlage 7 Nummer 1.3 der DMP-A-RL RSAV streben die Vertragspartner dieses Vertrages dieser Vereinbarung folgende Ziele an: - Vermeidung der mikrovaskulären Folgeschäden (Retinopathie mit schwerer Sehbehinderung oder Erblindung, Niereninsuffizienz mit der Notwendigkeit einer Nierenersatztherapie), - :
1. Vermeidung von Neuropathien bzwSymptomen der Erkrankung (z. B. Polyurie, Polydipsie, Abgeschlagenheit) einschließlich der Vermeidung neuropathischer Symptome, Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie sowie schwerer Stoffwechselentgleisungen,
2. Linderung von damit verbundenen Symptomen, insbesondere Schmerzen, - Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- und/oder ostheoarthropatischen Läsionen und von Amputationen, - Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makroangiopathische Morbidität und MortalitätMortalität einschließlich Amputationen,
3. Vermeidung der mikrovaskulären Folgekomplikationen mit schwerer Sehbehinderung oder Erblindung, - Niereninsuffizienz mit der Notwendigkeit einer Nierenersatztherapie (Dialyse, Transplantation),
4. Vermeidung von Stoffwechselentgleisungen (Ketoaszidosen) und Vermeidung von Nebenwirkungen des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- und/oder osteopathischen Läsionen. Generell geht es dabei um die Erhöhung der Therapie (insbesondere schwere Lebenserwartung sowie die Erhaltung oder rezidivierende Hypoglykämien [Eine schwere Hypoglykämie ist dadurch definiert, dass Fremdhilfe erforderlich ist]).
(4) Folgende Ziele stehen bei Verbesserung der medizinischen Betreuung von pädiatrischen Patienten bis zum Alter von 18 Jahren entsprechend Anlage 8 dieses Vertrages „Versorgungsinhalte“ Ziffer 1.7.1 mit durch den Diabetes mellitus Typ 1 im Vordergrund: - Vermeidung akuter Stoffwechselentgleisungen (Ketoazidose, diabetisches Koma, schwere Hypoglykämie), - Reduktion der Häufigkeit diabetesbedingter Folgeerkrankungen, auch im subklinischen Stadium; dies setzt eine möglichst normnahe Blutglu-koseeinstellung sowie die frühzeitige Erkennung 2 beeinträchtigten Lebensqualität. Dabei werden in Abhängigkeit z.B. von Alter und Behandlung von zusätzlichen Risikofaktoren (z. B. Hypertonie, Dyslipidämie, Adipositas, Rauchen) voraus, - altersentsprechende körperliche Entwicklung (Längenwachstum, Ge- wichtszunahme, Pubertätsbeginn), altersentsprechende geistige und körperliche Leistungsfähigkeit, - möglichst geringe Beeinträchtigung der psychosozialen Entwicklung und der sozialen Integration der Kinder und Jugendlichen durch den Diabetes und seine Therapie; die Familie soll in den Behandlungsprozess einbezogen werden, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Begleiterkrankungen des Patienten sind altersentsprechend zu stärkenindividuelle Therapieziele angestrebt.
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Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms Nach § 137f SGB V
Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele Ziel des Vertrages
(1) Ziel des Vertrages ist eine indikationsgesteuerte und systematische Koordination der Be- handlung von chronisch kranken Versicherten mit Diabetes mellitus Typ 1. Die an diesem Vertrag nach § 3 teilnehmenden Vertragsärzte übernehmen die Versorgungsaufgaben dieses Vertrages und strukturieren die Behandlungsabläufe im Sinne eines Koordinators. Die Ärzte und die Krankenkassen wirken gemeinsam auf eine aktive Teilnahme der Versicherten bei der Umsetzung des Disease-Management-Programms am DMP Diabetes mellitus Typ 1 in der Region der KV BerlinKVS hin.
(2) Die an diesem Vertrag teilnehmenden Ärzte übernehmen mit Unterstützung der Kran- kenkassen die Versorgungsaufgaben dieses Vertrages und strukturieren die Behand- lungsabläufe im Sinne eines Koordinators. Darüber hinaus soll der Patient durch Infor- mation und Motivation zur aktiven Teilnahme und Erfüllung von Behandlungsoptionen angeregt werden, die nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse geeignet sind, den Krankheitsverlauf günstig zu beeinflussen und die in Abs. 3 genannten Ziele zu erreichen.
(3) Die Ziele und Anforderungen an dieses Behandlungsprogramm das DMP Diabetes mellitus Typ 1 sowie die medi- zinischen medizinischen Grundlagen sind in der RSAV sowie den diese ergänzenden Regelungen und der DMP-A-RL RL, insbesondere in der Anlage 7 festgelegt. Entsprechend der Anlage 7 Nummer 1.3 1.3.1 der DMP-A-RL streben die Vertragspartner dieses Vertrages folgende Ziele an: - Vermeidung der mikrovaskulären Folgeschäden (Retinopathie mit schwerer Sehbehinderung Sehbehinde- rung oder Erblindung, Niereninsuffizienz mit der Notwendigkeit einer NierenersatztherapieNierenersatzthera- pie), - Vermeidung von Neuropathien bzw. Linderung von damit verbundenen Symptomen, insbesondere ins- besondere Schmerzen, - Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- und/oder ostheoarthropatischen osteoarthropa- thischen Läsionen und von Amputationen, - Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makroangiopathische makroangio- pathische Morbidität und Mortalität, - Vermeidung von Stoffwechselentgleisungen (KetoaszidosenKetoazidosen und Hypoglykämie) und Vermeidung Ver- meidung von Nebenwirkungen der Therapie (insbesondere schwere zum Beispiel Lipohypertrophien). Generell geht es dabei um die Erhöhung der Lebenserwartung, die Erhaltung oder rezidivierende Hypoglykämien [Eine schwere Hypoglykämie Verbesse- rung der durch Diabetes mellitus beeinträchtigten Lebensqualität sowie die Vermeidung dia- betesbedingter und –assoziierter Folgeschäden. Dabei werden unter Berücksichtigung des individuellen Risikos sowie der vorliegenden Folgeschäden bzw. Begleiterkrankungen indivi- duelle Therapieziele gemeinsam mit den Patienten festgelegt und eine differenzierte Thera- pieplanung vorgenommen. Ziel der antihyperglykämischen Therapie ist dadurch definiert, dass Fremdhilfe erforderlich ist]).
(4) Folgende Ziele stehen bei eine normnahe Ein- stellung der medizinischen Betreuung Glukose unter Vermeidung von pädiatrischen Patienten bis zum Alter von 18 Jahren entsprechend Anlage 8 dieses Vertrages „Versorgungsinhalte“ Ziffer 1.7.1 Hyper- und Hypoglykämien. Bei Erwachsenen mit Diabetes mellitus Typ 1 sollte ein HbA1c-Wert ≤ 7,5 % (≤ 58 mmol/mol) angestrebt wer- den, solange keine problematischen Hypoglykämien auftreten.
(3) Für die medizinische Betreuung von Kindern und Jugendlichen stehen entsprechend Anlage 7 Nummer 1.7.1 der DMP-A-RL folgende Ziele im Vordergrund: - Vermeidung akuter Stoffwechselentgleisungen (Ketoazidose, diabetisches Koma, schwere Hypoglykämie), - Reduktion der Häufigkeit diabetesbedingter Folgeerkrankungen, auch im subklinischen Stadium; dies setzt eine möglichst normnahe Blutglu-koseeinstellung Glukoseeinstellung sowie die frühzeitige Erkennung Er- kennung und Behandlung von zusätzlichen Risikofaktoren (z. B. Hypertonie, Dyslipidämie, Adipositas, Rauchen) voraus, - altersentsprechende körperliche Entwicklung (Längenwachstum, Ge- wichtszunahmeGewichtszunahme, PubertätsbeginnPu- bertätsbeginn), altersentsprechende geistige und körperliche Leistungsfähigkeit, - möglichst geringe Beeinträchtigung der psychosozialen Entwicklung und der sozialen Integration In- tegration der Kinder und Jugendlichen durch den Diabetes und seine Therapie; die Familie Fami- lie soll in den Behandlungsprozess einbezogen werden, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung Eigenver- antwortung der Patienten sind altersentsprechend zu stärken.
(4) Zur Förderung der Adhärenz soll eine patientenzentrierte Vorgehensweise beitragen. Dabei wird mit dem Patienten vor Durchführung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen ausführlich über die Erkrankung, die möglichen Maßnahmen und deren Auswirkungen, so- wie über möglich zielführende Verhaltensoptionen des Patienten selbst gesprochen. Ent- scheidungen über die jeweiligen Behandlungsschritte sollen im Gespräch mit dem informier- ten Patienten, auf Basis einer auf den Patienten abgestimmten, neutralen Informationsver- mittlung erfolgen. Ein angemessenes Eingehen auf die psychosoziale Situation und emotio- nale Befindlichkeit des Patienten soll erfolgen. Dabei ist auch das Recht des Patienten, eine gemeinsame Entscheidungsfindung nicht in Anspruch zu nehmen, zu berücksichtigen. Auf die Möglichkeit der Unterstützung durch geeignete flankierende Maßnahmen (z. B. Selbst- hilfe) wird hingewiesen. § 2
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Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele des Vertragesder Vereinbarung
(1) Ziel des Vertrages der Vereinbarung ist unter Beachtung der nach § 9 ge- regelten Versorgungsinhalte eine indikationsgesteuerte und systematische Koordination der Behandlung von chro- nisch kranken Versicherten mit Diabetes mellitus Typ 1. Die an dieser Vereinbarung nach § 3 teilnehmenden Vertrags- ärzte/Einrichtungen und Krankenkassen übernehmen die aktive Versorgungsaufgaben und wirken gemeinsam auf eine akti- ve Teilnahme der Versicherten bei der Umsetzung des Disease-Management-Programms an dem DMP Diabetes mellitus melli- tus Typ 1 in der Region der KV BerlinNordrhein hin.
(2) Die an diesem Vertrag teilnehmenden Ärzte übernehmen mit Unterstützung der Kran- kenkassen die Versorgungsaufgaben dieses Vertrages und strukturieren die Behand- lungsabläufe im Sinne eines Koordinators. Darüber hinaus soll der Patient durch Infor- mation und Motivation zur aktiven Teilnahme und Erfüllung von Behandlungsoptionen angeregt werden, die nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse geeignet sind, den Krankheitsverlauf günstig zu beeinflussen und die in Abs. 3 genannten Ziele zu erreichen.
(3) Die Ziele und Anforderungen an dieses Behandlungsprogramm das DMP Diabetes mellitus Typ 1 sowie die medi- zinischen medizinischen Grundlagen sind in der RSAV sowie den diese ergänzenden Regelungen der und DMP-A-RL festgelegt. Entsprechend der Anlage 7 Nummer 1.3 der DMP-A-RL 6 Ziffer 1.3.1 streben die Vertragspartner dieses Vertrages folgende Ziele an: - :
1. Vermeidung der mikrovaskulären Folgeschäden (Retinopathie Reti- nopathie mit schwerer Sehbehinderung oder ErblindungErblin- dung, Niereninsuffizienz mit der Notwendigkeit einer Nierenersatztherapie), - ,
2. Vermeidung von Neuropathien bzw. Linderung von damit verbundenen Symptomen, insbesondere Schmerzen, - ,
3. Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- und/oder ostheoarthropatischen osteoarthropathischen Läsionen und von Amputationen, - ,
4. Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre zerebro- vaskuläre und sonstige makroangiopathische Morbidität und Mortalität, - ,
5. Vermeidung von Stoffwechselentgleisungen (KetoaszidosenKeto- azidosen) und Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (insbesondere schwere oder rezidivierende Hypoglykämien [Eine schwere Hypoglykämie ist dadurch definiert, dass Fremdhilfe erforderlich ist]Hypoglykämien).
(43) Folgende Ziele stehen bei der medizinischen Für die Betreuung von pädiatrischen Patienten bis zum Alter von 18 Jahren stehen entsprechend Anlage 8 dieses Vertrages „Versorgungsinhalte“ 6 Ziffer 1.7.1 mit Diabetes mellitus Typ 1 folgende Ziele im Vordergrund: - :
1. Vermeidung akuter Stoffwechselentgleisungen (KetoazidoseKetoa- zidose, diabetisches Koma, schwere Hypoglykämie), - ,
2. Reduktion der Häufigkeit diabetesbedingter FolgeerkrankungenFolgeer- krankungen, auch im subklinischen Stadium; dies setzt eine möglichst normnahe Blutglu-koseeinstellung Blutglukoseeinstellung sowie die frühzeitige Erkennung und Behandlung von zusätzlichen zusätz- lichen Risikofaktoren (z. z.B. Hypertonie, Dyslipidämie, Adipositas, Rauchen) voraus, - ,
3. altersentsprechende körperliche Entwicklung (LängenwachstumLängen- wachstum, Ge- wichtszunahmeGewichtszunahme, Pubertätsbeginn), altersentsprechende alters- entsprechende geistige und körperliche Leistungsfähigkeit, - Leistungs- fähigkeit,
4. möglichst geringe Beeinträchtigung der psychosozialen Entwicklung und der sozialen Integration der Kinder und Jugendlichen durch den Diabetes und seine TherapieThera- pie; die Familie soll in den Behandlungsprozess einbezogen einbe- zogen werden, Selbstständigkeit Selbständigkeit und Eigenverantwortung Eigenverantwor- tung der Patienten sind altersentsprechend zu stärken.
(4) Generell geht es dabei um die Verbesserung der von einem Diabetes mellitus beeinträchtigten Lebensqualität, der Ver- meidung diabetesbedingter und –assoziierter Folgeschä- den sowie der Erhöhung der Lebenserwartung.
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Samples: Behandlungsprogrammvertrag
Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele des Vertrages
(1) Ziel des dieses Vertrages ist eine indikationsgesteuerte und systematische Koordination der Behandlung der Versicherten mit Brustkrebs, insbesondere im Hinblick auf eine interdisziplinäre Kooperation und Kommunikation aller an der Behandlung der Patientin- nen Beteiligten sowie den Krankenkassen, um die aktive Versorgung der Patientinnen zu opti- mieren. Die Leistungserbringer und die Krankenkassen wirken gemeinsam auf eine akti- ve Teilnahme der Versicherten bei der Umsetzung des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 1 in der Region der KV Berlinhin.
(2) Die Ziele und Anforderungen an das DMP sowie die medizinischen Grundlagen sind in der RSAV und den Richtlinien des G-BA in ihrer jeweils gültigen Fassung festgelegt. Entsprechend der Aussagen der DMP-A-Richtlinie Anlage 3 sollen durch die Vertrags- partner die folgenden Ziele erreicht werden:
1. die Patientinnen, bezogen auf ihren Krankheitsfall und unter angemessener Be- rücksichtigung ihres Lebensumfeldes, während des Behandlungsprozesses zu begleiten und sie durch gezielte, patientinnenorientierte, qualitativ gesicherte Informationen aufzuklären. Die Informationen sollen die Patientinnen in die Lage versetzen, selbst stärker aktiv am Behandlungsprozess mitzuwirken,
2. Verbesserung der Lebensqualität der Patientinnen,
3. Verbesserung des operativen Standards, insbesondere im Hinblick auf eine nach- haltige Senkung der Anzahl der Brustamputationen,
4. Verbesserung der Standards der adjuvanten Therapie durch Anwendung der in § 10 geregelten Versorgungsinhalte,
5. Hilfestellung durch ein strukturiertes Begleitungs- und Beratungsangebot im psychosozialen Bereich, um Auswirkungen und Folgezustände im Zusammenhang mit der Krebserkrankung zu lindern, damit Patientinnen die individuell empfundene Gefährdung ihrer Gesundheit besser verarbeiten können, eine umfassende Nach- sorge, insbesondere im Hinblick auf die physische, psychische und psychosoziale Rehabilitation, unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der erkrankten Versicherten,
6. das frühzeitige Erkennen eines lokoregionären Rezidivs bzw. eines kontralateralen Tumors sowie
7. die Unterstützung der Patientin in der Umsetzung der empfohlenen und vereinbar- ten Therapie und die Einleitung geeigneter vorbeugender Maßnahmen sowie das frühzeitige Erkennen von Nebenwirkungen und Folgeerscheinungen der Therapie.
(1) Grundlage dieses Vertrages sind die RSAV und die DMP-A-RL in ihrer jeweils gültigen Fassung.
(2) Dieser Vertrag gilt
1. für Ärzte und Psychotherapeuten in der Region der KVB, die nach Maßgabe des Abschnitts II an diesem Vertrag teilnehmen sowie
2. für die Behandlung von Versicherten der teilnehmenden Ärzte übernehmen mit Unterstützung der Kran- kenkassen die Versorgungsaufgaben dieses Vertrages und strukturieren die Behand- lungsabläufe im Sinne eines Koordinators. Darüber hinaus soll der Patient durch Infor- mation und Motivation zur aktiven Teilnahme und Erfüllung von Behandlungsoptionen angeregt werdenKrankenkassen, die sich nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse geeignet sind, den Krankheitsverlauf günstig zu beeinflussen und die in Abs. 3 genannten Ziele zu erreichenMaßgabe des Abschnitts V eingeschrieben haben.
(3) Sonderregelung für die AOK Bayern – Die Ziele und Anforderungen an dieses Behandlungsprogramm sowie Gesundheitskasse: Dieser Vertrag gilt zusätzlich für die medi- zinischen Grundlagen sind in Behandlung von Versicherten anderer AOKn, die sich nach Maßgabe des Abschnitts V eingeschrieben haben, sofern vorab die Wahr- nehmung der RSAV sowie den diese ergänzenden Regelungen der DMP-A-RL festgelegt. Entsprechend der Anlage 7 Nummer 1.3 der DMP-A-RL streben sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten durch die Vertragspartner dieses Vertrages folgende Ziele an: - Vermeidung der mikrovaskulären Folgeschäden (Retinopathie mit schwerer Sehbehinderung oder Erblindung, Niereninsuffizienz AOK Bayern mit der Notwendigkeit einer Nierenersatztherapie)AOK der Versicherten geregelt und die KVB darüber informiert wurde. Die KVB in- formiert die teilnehmenden Ärzte/Psychotherapeuten. Dem Vertrag können weitere AOKn beitreten, - Vermeidung von Neuropathien bzw. Linderung von damit verbundenen Symptomen, insbesondere Schmerzen, - Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- und/oder ostheoarthropatischen Läsionen und von Amputationen, - Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makroangiopathische Morbidität und Mortalität, - Vermeidung von Stoffwechselentgleisungen (Ketoaszidosen) und Vermeidung von Nebenwirkungen sofern sie gegenüber der Therapie (insbesondere schwere oder rezidivierende Hypoglykämien [Eine schwere Hypoglykämie ist dadurch definiertKVB erklären, dass Fremdhilfe erforderlich ist])sie die außerbudgetären Vergütungen Anlage 9 „Vergütung“ im Rahmen des Fremdkassenzahlungsausgleichs anerkennen. Die KVB informiert die teilnehmenden Ärzte/Psychotherapeuten. Nach dem Beitritt gilt dieser Vertrag auch für Versicherte der beigetretenen AOK. Die Durchführung der Programme erfolgt durch die AOK Bayern.
(4) Folgende Ziele stehen bei Sonderregelung für die IKK classic: Dem Vertrag können weitere IKKn beitreten, sofern sie gegenüber der medizinischen Betreuung von pädiatrischen Patienten bis zum Alter von 18 Jahren entsprechend KVB und der IKK classic erklären, dass sie die außerbudgetären Vergütungen gemäß Anlage 8 dieses Vertrages 9 „VersorgungsinhalteVergü- tung“ Ziffer 1.7.1 mit Diabetes mellitus Typ 1 im Vordergrund: - Vermeidung akuter Stoffwechselentgleisungen Rahmen des Fremdkassenzahlungsausgleichs anerkennen. Die KVB und die IKK classic werden von der beitretenden IKK informiert. Die KVB informiert die teilneh- menden Ärzte/Psychotherapeuten. Nach dem Beitritt gilt dieser Vertrag auch für Versi- cherte der beigetretenen IKK. Die Durchführung der Programme erfolgt durch die IKK classic.
(Ketoazidose5) Teilnehmende Ärzte/Psychotherapeuten leiten die Informationen gemäß Abs. 3 Satz 2 und 4, diabetisches Koma, schwere Hypoglykämie), - Reduktion der Häufigkeit diabetesbedingter Folgeerkrankungen, auch im subklinischen Stadium; dies setzt eine möglichst normnahe Blutglu-koseeinstellung sowie die frühzeitige Erkennung und Behandlung von zusätzlichen Risikofaktoren (z. B. Hypertonie, Dyslipidämie, Adipositas, Rauchen) voraus, - altersentsprechende körperliche Entwicklung (Längenwachstum, Ge- wichtszunahme, Pubertätsbeginn), altersentsprechende geistige und körperliche Leistungsfähigkeit, - möglichst geringe Beeinträchtigung der psychosozialen Entwicklung und der sozialen Integration der Kinder und Jugendlichen durch den Diabetes und seine Therapie; die Familie soll in den Behandlungsprozess einbezogen werden, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Patienten sind altersentsprechend zu stärkenAbs. 4 Satz 3 an bei ihnen angestellte Ärzte/Psychotherapeuten weiter.
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Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms (Dmp) Nach § 137f SGB v Brustkrebs
Ziele, Geltungsbereich. 1 - Ziele des Vertragesder Vereinbarung
(1) Ziel des Vertrages der Vereinbarung ist die aktive Teilnahme der Versicherten bei der Umsetzung Umset-zung des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 1 2 in der Region der KV BerlinKVH. Über dieses Behandlungsprogramm soll unter Beachtung der nach § 11 dieses Vertrages geregelten Versorgungsinhalte eine indikationsgesteuerte und systematische Koordination der Behandlung der Versicherten mit Diabetes mellitus Typ 2, insbesondere im Hinblick auf eine interdisziplinäre Kooperation und Kommunikation aller beteiligten Leistungserbringer und der teilnehmenden Krankenkassen erfolgen, um die Versorgung der Patienten zu optimieren. Der koordinierende Arzt spielt eine zentrale Rolle beim Zugang des Versicherten in das DMP und bei der Umsetzung des DMP, auch im Hinblick auf die Einbeziehung, insbesondere des diabetologisch qualifizierten Versorgungssektors.
(2) Die an diesem Vertrag teilnehmenden Ärzte übernehmen mit Unterstützung der Kran- kenkassen die Versorgungsaufgaben dieses Vertrages und strukturieren die Behand- lungsabläufe im Sinne eines Koordinators. Darüber hinaus soll der Patient durch Infor- mation und Motivation zur aktiven Teilnahme und Erfüllung von Behandlungsoptionen angeregt werden, die nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse geeignet sind, den Krankheitsverlauf günstig zu beeinflussen und die in Abs. 3 genannten Ziele zu erreichen.
(3) Die Ziele und Anforderungen an dieses Behandlungsprogramm die Disease-Management-Programme sowie die medi- zinischen medizinischen Grundlagen sind in der Risikostrukturausgleichsverordnung (im folgenden RSAV sowie den diese ergänzenden Regelungen der DMP-A-RL genannt) festgelegt. Entsprechend Anlage 1 Ziffer 1.3.1 der Anlage 7 Nummer 1.3 der DMP-A-RL RSAV streben die Vertragspartner dieses Vertrages folgende Ziele an: - :
1. Vermeidung von Symptomen der Erkrankung (z.B. Polyurie, Polydipsie, Abgeschlagenheit) einschließlich der Vermeidung neuropathischer Symptome, Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (insbesondere schwere oder rezidivierende Hypoglykämien) sowie schwerer hyperglykämischer Stoffwechselentgleisungen,
2. Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makroangiopathische Morbidität und Mortalität,
3. Vermeidung der mikrovaskulären Folgeschäden Folgekomplikationen (insbesondere Retinopathie mit schwerer Sehbehinderung oder Erblindung, Niereninsuffizienz mit der Notwendigkeit einer Nierenersatztherapie), - Vermeidung von Neuropathien bzw,
4. Linderung von damit verbundenen Symptomen, insbesondere Schmerzen, - Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- und/oder ostheoarthropatischen osteoarthropathischen Läsionen und von Amputationen.
5. Generell geht es dabei um Erhaltung und Verbesserung der durch Diabetes Mellitus beeinträchtigten Lebensqualität. Dabei werden in Abhängigkeit z. B von Alter und Begleiterkrankung des Patienten unterschiedliche, - Reduktion individuelle Therapierziele, die sich an den o.g. Therapiezielen orientieren, festgelegt und eine individuelle Therapieplanung vorgenommen.
6. Die Patienten sollen im Hinblick auf die genannten Therapieziele von Ihrer Einschreibung profitieren.
(1) Diese Vereinbarung gilt für
1. Vertragsärzte in der Region der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg sowie für ermächtigte Krankenhausärzte der Region Hamburg und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), die nach Maßgabe des erhöhten Risikos Abschnitts II ihre Teilnahme erklärt haben, die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen und eine Genehmigung erhalten haben,
2. die Behandlung von Versicherten, die sich nach Maßgabe des Abschnitts V dieses Vertrages eingeschrieben haben, die entsprechenden Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllen und Mitglied einer an diesem Vertrag teilnehmenden Krankenkassen sind.
3. Es gelten des Weiteren folgende Regelungen für kardialedie jeweilige Kassenart: Im AOK-System gilt der Vertrag auch für die Behandlung von Versicherten von Krankenkassen außerhalb von Hamburgs. Die anderen AOKn haben die AOK Hamburg mit der Wahrnehmung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten beauftragt und die außerbudgetäre Vergütung anerkannt. Dieser Vertrag gilt für Betriebskrankenkassen, zerebrovaskuläre die gegenüber dem BKK- Landesverband NORD ihren Beitritt erklären. Dieser Vertrag gilt auch für außerhamburgische Innungskrankenkassen, die ihren Beitritt gegenüber der IKK Hamburg erklären und sonstige makroangiopathische Morbidität die Vergütungen gemäß §§ 26 bis 27 im Rahmen des Fremdkassenzahlungsausgleichs anerkennen, soweit nicht bereits andere vertragliche oder gesetzliche Vorschriften gelten. Mit der Beitrittserklärung gegenüber der IKK Hamburg wird bzw. wurde gleichzeitig der Vertragsbeitritt gegenüber der KVH erklärt. Die IKK Hamburg meldet die beigetretenen Innungskrankenkassen schriftlich an die KVH. Ebenso gilt dieser Vertrag für diejenigen Innungskrankenkassen, die bereits zuvor Vertragspartner waren. Die KVH informiert die teilnehmenden Vertragsärzte. Nach dem Beitritt gilt dieser Vertrag auch für Versicherte der beigetretenen IKK.
(2) Grundlage dieses Vertrages ist insbesondere die RSAV in der jeweils gültigen Fassung. Sollten sich auf Grund nachfolgender Änderungsverordnungen der RSAV oder auf Grund einer Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses inhaltliche Änderungen ergeben, hat eine Anpassung dieses Vertrages zu erfolgen. Näheres hierzu regelt § 40 dieses Vertrages. Die Anlagen dieses Vertrages, die die Dokumentation betreffen, entsprechen wörtlich der Anlage 2 RSAV i. V. m. Anlage 8 RSAV.
(1) Die abgestufte, flächendeckende Versorgung von eingeschriebenen Versicherten auf Grund von Diabetes mellitus Typ 2 erfolgt im Rahmen dieser Vereinbarung auf drei Versorgungsebenen:
1. Koordinierender Arzt (grundsätzlich hausärztlicher Sektor, Versorgungsebene 1)
2. Diabetologische Schwerpunktpraxis (Versorgungsebene 2)
3. Diabetologisch qualifizierte Krankenhäuser und MortalitätRehabilitationseinrichtungen (Stationärer Sektor, - Vermeidung von Stoffwechselentgleisungen Versorgungsebene 3).
(Ketoaszidosen2) und Vermeidung von Nebenwirkungen Der Arzt der Therapie Versorgungsebene 2 wird in der Regel (insbesondere schwere oder rezidivierende Hypoglykämien [Eine schwere Hypoglykämie ist dadurch definiert, dass Fremdhilfe erforderlich ist])Notfälle sind ausgenommen) durch Überweisung eines Vertragsarztes der Versorgungsebene 1 tätig.
(3) Die Einweisung eines Versicherten in eine stationäre Einrichtung der Versorgungsebene 3 bedarf in der Regel (Notfälle sind ausgenommen) der vorherigen Absprache der 1. Versorgungsebene mit der 2. Versorgungsebene.
(4) Folgende Ziele stehen bei Die Strukturqualität und die Aufgaben der medizinischen Betreuung von pädiatrischen Patienten bis zum Alter von 18 Jahren entsprechend Anlage 8 dieses Vertrages „Versorgungsinhalte“ Ziffer 1.7.1 mit Diabetes mellitus Typ Versorgungsebenen 1 im Vordergrund: - Vermeidung akuter Stoffwechselentgleisungen und 2 sind in den §§ 4 und 5 dargestellt.
(Ketoazidose, diabetisches Koma, schwere Hypoglykämie), - Reduktion 5) Die Strukturqualität der Häufigkeit diabetesbedingter Folgeerkrankungen, auch im subklinischen Stadium; dies setzt eine möglichst normnahe Blutglu-koseeinstellung Krankenhäuser sowie die frühzeitige Erkennung und Behandlung von zusätzlichen Risikofaktoren der Rehabilitationseinrichtungen (z. B. Hypertonie, Dyslipidämie, Adipositas, RauchenVersorgungsebene 3) voraus, - altersentsprechende körperliche Entwicklung (Längenwachstum, Ge- wichtszunahme, Pubertätsbeginn), altersentsprechende geistige und körperliche Leistungsfähigkeit, - möglichst geringe Beeinträchtigung der psychosozialen Entwicklung und der sozialen Integration der Kinder und Jugendlichen durch den Diabetes und seine Therapiewird in gesonderten Verträgen geregelt; die Familie soll der sonstigen Leistungserbringer in den Behandlungsprozess einbezogen werden, Selbstständigkeit § 9.
(6) Ärzte der Versorgungsebene 1 und Eigenverantwortung 2 müssen an von der Patienten sind altersentsprechend zu stärkenKVH anzuerkennenden strukturierten Qualitätszirkel teilnehmen. Die Teilnahme der Ärzte der Versorgungsebene 3 wird angestrebt.
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Samples: Vertrag
Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele des Vertrages
(1) Ziel des Vertrages ist eine indikationsgesteuerte und systematische Koordination der Behand- lung von chronisch kranken Versicherten mit KHK. Die an diesem Vertrag nach § 3 teilneh- menden Vertragsärzte übernehmen die Versorgungsaufgaben dieses Vertrages und struktu- rieren die Behandlungsabläufe im Sinne eines Koordinators. Die hausärztlich tätigen Ver- tragsärzte spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung dieses Vertrages. Die Vertragsärzte und die Krankenkassen wirken gemeinsam auf eine aktive Teilnahme der Versicherten bei der Umsetzung des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 1 am DMP KHK in der Region der KV BerlinKVS hin.
(2) Die an diesem Vertrag teilnehmenden Ärzte übernehmen mit Unterstützung der Kran- kenkassen die Versorgungsaufgaben dieses Vertrages und strukturieren die Behand- lungsabläufe im Sinne eines Koordinators. Darüber hinaus soll der Patient durch Infor- mation und Motivation zur aktiven Teilnahme und Erfüllung von Behandlungsoptionen angeregt werden, die nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse geeignet sind, den Krankheitsverlauf günstig zu beeinflussen und die in Abs. 3 genannten Ziele zu erreichen.
(3) Die Ziele und Anforderungen an dieses Behandlungsprogramm das DMP KHK sowie die medi- zinischen medizinischen Grundlagen sind in der RSAV sowie den diese ergänzenden Regelungen und der DMP-A-RL festgelegt. Entsprechend der Die Vertragspartner streben mit diesem Vertrag für die am Programm teilnehmenden Versicherten folgende Therapieziele gemäß Anlage 7 Nummer 5 Ziffer 1.3 der DMP-A-RL streben an:
1. Reduktion der Sterblichkeit,
2. Reduktion der kardiovaskulären Morbidität, insbesondere Vermeidung von Herzinfarkten und der Entwicklung einer Herzinsuffizienz,
3. Steigerung der Lebensqualität, insbesondere durch Vermeidung von Angina-Pectoris- Beschwerden, Verringerung psychosozialer Beeinträchtigung und Erhaltung der Belas- tungsfähigkeit. Auf der Basis der individuellen Risikoabschätzung und der allgemeinen Therapieziele werden individuelle Therapieziele, beispielsweise für Blutdruck, BMI, Lebensstilmodifikation, Stoff- wechselparameter, gemeinsam mit den Patienten vereinbart.
(3) Zur Förderung der Adhärenz soll eine patientenzentrierte Vorgehensweise beitragen. Dabei wird mit dem Patienten vor Durchführung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen ausführlich über die Vertragspartner dieses Vertrages folgende Ziele an: - Vermeidung Erkrankung, die möglichen Maßnahmen und deren Auswirkungen, sowie über möglich zielführende Verhaltensoptionen des Patienten selbst gesprochen. Entschei- dungen über die jeweiligen Behandlungsschritte sollen im Gespräch mit dem informierten Pa- tienten, auf Basis einer auf den Patienten abgestimmten, neutralen Informationsvermittlung erfolgen. Ein angemessenes Eingehen auf die psychosoziale Situation und emotionale Be- findlichkeit des Patienten soll erfolgen. Dabei ist auch das Recht des Patienten, eine gemein- same Entscheidungsfindung nicht in Anspruch zu nehmen, zu berücksichtigen. Auf die Mög- lichkeit der mikrovaskulären Folgeschäden Unterstützung durch geeignete flankierende Maßnahmen (Retinopathie mit schwerer Sehbehinderung oder Erblindungz. B. Selbsthilfe) wird hingewiesen.
(1) Dieser Vertrag gilt für
1. Vertragsärzte in der Region der KVS, Niereninsuffizienz die nach Maßgabe des Abschnitts II ihre Teilnah- me erklärt haben.
2. die Behandlung von Versicherten der teilnehmenden Krankenkassen, die sich nach Maßgabe des Abschnitts V eingeschrieben haben.
3. die Behandlung von Versicherten anderer Krankenkassen, die sich nach Maßgabe des Abschnitts V eingeschrieben haben, sofern vorab die Wahrnehmung der sich aus die- sem Vertrag ergebenden Pflichten durch die am Vertrag teilnehmende Krankenkasse mit der Notwendigkeit einer Nierenersatztherapie), - Vermeidung von Neuropathien bzwKrankenkasse des Versicherten geregelt und die KVS darüber informiert wurde. Linderung von damit verbundenen Symptomen, insbesondere Schmerzen, - Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- und/oder ostheoarthropatischen Läsionen und von Amputationen, - Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makroangiopathische Morbidität und Mortalität, - Vermeidung von Stoffwechselentgleisungen (Ketoaszidosen) und Vermeidung von Nebenwirkungen Die betroffenen Krankenkassen erklären gegenüber der Therapie (insbesondere schwere oder rezidivierende Hypoglykämien [Eine schwere Hypoglykämie ist dadurch definiertKVS, dass Fremdhilfe erforderlich ist])sie die außerbudge- tären Vergütungen gemäß § 35 anerkennen. Die KVS informiert die teilnehmenden Ver- tragsärzte.
4. die Behandlung von Versicherten der teilnehmenden BKK, die einen nach diesem Ver- trag teilnehmenden Vertragsarzt gem. Ziffer 1 in Sachsen aufsuchen und sich nach Maßgabe des Abschnitts V eingeschrieben haben. Die Durchführung des Programms erfolgt durch die jeweilige BKK.
(2) Die Vergütungen im Falle des Absatzes 1, Nr. 3 und 4 erfolgen im Rahmen des Fremdkas- senzahlungsausgleichs, soweit nicht andere vertragliche Vereinbarungen oder gesetzliche Regelungen vorliegen.
(3) Dieser Vertrag gilt in Bezug auf die vereinbarten Sondervergütungen nach § 35 Abs. 1 für Versicherte, soweit sie nicht noch an einem anderen DMP im weiteren Sinne teilnehmen.
(4) Folgende Ziele stehen bei der medizinischen Betreuung von pädiatrischen Patienten bis zum Alter von 18 Jahren entsprechend Anlage 8 Grundlage dieses Vertrages „Versorgungsinhalte“ Ziffer 1.7.1 mit Diabetes mellitus Typ 1 im Vordergrund: - Vermeidung akuter Stoffwechselentgleisungen (Ketoazidose, diabetisches Koma, schwere Hypoglykämie), - Reduktion der Häufigkeit diabetesbedingter Folgeerkrankungen, auch im subklinischen Stadium; dies setzt eine möglichst normnahe Blutglu-koseeinstellung ist die RSAV sowie die frühzeitige Erkennung und Behandlung von zusätzlichen Risikofaktoren (z. B. Hypertoniediese ersetzenden oder ergänzenden Richtlinien des G-BA in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Anlagen dieses Vertrages, Dyslipidämiedie die Versorgungsinhalte sowie die Dokumentation betreffen, Adipositas, Rauchen) voraus, - altersentsprechende körperliche Entwicklung (Längenwachstum, Ge- wichtszunahme, Pubertätsbeginn), altersentsprechende geistige und körperliche Leistungsfähigkeit, - möglichst geringe Beeinträchtigung entsprechen wörtlich den Anla- gen 5 sowie der psychosozialen Entwicklung und Anlage 2 i. V. m. Anlage 6 der sozialen Integration DMP-A-RL in der Kinder und Jugendlichen durch den Diabetes und seine Therapie; die Familie soll in den Behandlungsprozess einbezogen werden, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Patienten sind altersentsprechend zu stärkenjeweils.
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Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele des Vertragesder Vereinbarung
(1) Ziel des Vertrages der Vereinbarung ist die aktive Teilnahme der Versicherten bei der Umsetzung des Disease-Management-Programms DMP Diabetes mellitus Typ 1 in der Region 2 im Bereich der KV BerlinNordrhein. Über dieses Behandlungs- programm soll unter Beachtung der nach § 9 dieses Vertrages geregelten Versorgungs- inhalte eine indikationsgesteuerte und systematische Koordination der Behandlung der Versicherten mit Diabetes mellitus Typ 2, insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung anderer Ärzte und der teilnehmenden Krankenkassen, gewährleistet werden, um die Versorgung der Versicherten zu optimieren. Der an der hausärztlichen Versorgung teil- nehmende Vertragsarzt spielt als koordinierender Arzt eine zentrale Rolle bei der Um- setzung.
(2) Die an diesem Vertrag teilnehmenden Ärzte übernehmen mit Unterstützung der Kran- kenkassen die Versorgungsaufgaben dieses Vertrages und strukturieren die Behand- lungsabläufe im Sinne eines Koordinators. Darüber hinaus soll der Patient durch Infor- mation und Motivation zur aktiven Teilnahme und Erfüllung von Behandlungsoptionen angeregt werden, die nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse geeignet sind, den Krankheitsverlauf günstig zu beeinflussen und die in Abs. 3 genannten Ziele zu erreichen.
(3) Die Ziele und Anforderungen an dieses Behandlungsprogramm die DMP sowie die medi- zinischen medizinischen Grundlagen sind in der RSAV sowie den diese ergänzenden Regelungen der DMP-A-RL festgelegtsowie der RSAV1 vom 03.01.1994 in der jeweils gültigen Fassung festge- legt. Entsprechend der Anlage 7 Nummer 1.3 1 Ziffer 1.3.1 der DMP-A-RL streben die Vertragspartner dieses die- ses Vertrages folgende Ziele an: - Vermeidung von Symptomen der Erkrankung (z.B. Polyurie, Polydipsie, Abgeschla- genheit) einschließlich der Vermeidung neuropathischer Symptome, Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (insbesondere schwere oder rezidivierende Hypogly- kämien) sowie schwerer hyperglykämischer Stoffwechselentgleisungen, - Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makro- angiopathische Morbidität und Mortalität, - Vermeidung der mikrovaskulären Folgeschäden Folgekomplikationen (insbesondere Retinopathie mit schwerer Sehbehinderung oder Erblindung, Niereninsuffizienz mit der Notwendigkeit Notwendig- keit einer Nierenersatztherapie), - Vermeidung von Neuropathien bzw. Linderung von damit verbundenen Symptomen, insbesondere Schmerzen, - Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- und/oder ostheoarthropatischen osteopathi- schen Läsionen und von Amputationen, - Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makroangiopathische Morbidität und Mortalität, - Vermeidung von Stoffwechselentgleisungen (Ketoaszidosen) und Vermeidung von Nebenwirkungen . Generell geht es dabei um die Erhöhung der Therapie (insbesondere schwere Lebenserwartung sowie die Erhaltung oder rezidivierende Hypoglykämien [Eine schwere Hypoglykämie ist dadurch definiert, dass Fremdhilfe erforderlich ist]).
(4) Folgende Ziele stehen bei Verbesserung der medizinischen Betreuung von pädiatrischen Patienten bis zum Alter von 18 Jahren entsprechend Anlage 8 dieses Vertrages „Versorgungsinhalte“ Ziffer 1.7.1 mit durch den Diabetes mellitus Typ 1 im Vordergrund: 2 beeinträchtigten Lebensqualität. Soweit die in den §§ 28d und 28f RSAV geregelten Anforderungen betroffen sind, gelten diese ohne Übergangs- regelung - Vermeidung akuter Stoffwechselentgleisungen (Ketoazidosefort, diabetisches Koma, schwere Hypoglykämie), - Reduktion wenn sie auf die vorgenannten Anforderungen verweisen. Die vertraglichen Anpassungen berück- sichtigen die Änderungen der Häufigkeit diabetesbedingter Folgeerkrankungen, auch im subklinischen Stadium; dies setzt eine möglichst normnahe Blutgluzum 01.07.2014 in Kraft getretenen DMP-koseeinstellung A-RL sowie die frühzeitige Erkennung Änderungen der DMP-A- RL, die am 19.09.2014, 19.03.2016, 01.07.2016 und Behandlung von zusätzlichen Risikofaktoren (01.07.2017 in Kraft getreten sind. Dabei werden in Abhängigkeit z. B. Hypertonie, Dyslipidämie, Adipositas, Rauchen) voraus, - altersentsprechende körperliche Entwicklung (Längenwachstum, Ge- wichtszunahme, Pubertätsbeginn), altersentsprechende geistige von Alter und körperliche Leistungsfähigkeit, - möglichst geringe Beeinträchtigung der psychosozialen Entwicklung und der sozialen Integration der Kinder und Jugendlichen durch den Diabetes und seine Therapie; die Familie soll in den Behandlungsprozess einbezogen werden, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Begleiterkrankung des Patienten sind altersentsprechend zu stärkenindivi- duelle Therapieziele angestrebt.
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Samples: Behandlungsprogramm