Common use of Ziele, Geltungsbereich Clause in Contracts

Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele der Vereinbarung (1) Ziel der Vereinbarung ist u.a. die aktive Teilnahme der Versicherten bei der Umsetzung der DMP Asthma bronchiale und COPD im Bereich der KV Hessen. Über diese Be- handlungsprogramme soll unter Beachtung der nach § 9 (entspricht wörtlich der DMP- RL Teil B II. und Anlage 11 der DMP-A-RL) dieses Vertrages geregelten Versorgungs- inhalte eine indikationsgesteuerte und systematische Koordination der Behandlung der Versicherten mit Asthma bronchiale oder COPD, insbesondere im Hinblick auf eine in- terdisziplinäre Kooperation und Kommunikation aller beteiligten Leistungserbringer und der teilnehmenden Krankenkassen erfolgen, um die Versorgung der Patienten zu opti- mieren. (2) Die Ziele und Anforderungen an die DMP sowie die medizinischen Grundlagen sind in der RSAV und den Richtlinien des G-BA in ihrer jeweils gültigen Fassung festgelegt. Die Vertragspartner dieses Vertrages streben folgende Therapieziele in Abhängigkeit von Alter und Begleiterkrankungen an: 1. Vermeidung/Reduktion von: − akuten und chronischen Krankheitsbeeinträchtigungen (z.B. Symptome, Asth- ma-Anfälle/Exazerbationen), − krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der physischen, psychischen und geis- tigen Entwicklung bei Kindern/Jugendlichen, − krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der körperlichen und sozialen Aktivitä- ten im Alltag, − einer Progredienz der Krankheit, unerwünschten Wirkungen der Therapie bei Normalisierung bzw. Anstreben der bestmöglichen Lungenfunktion und Re- duktion der bronchialen Hyperreagibilität; 2. Reduktion der Asthma-bedingten Letalität. − Vermeidung/Reduktion von: − akuten und chronischen Krankheitsbeeinträchtigungen (z.B. Symptomen, Exazerbationen, Begleit- und Folgeerkrankungen), − krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der körperlichen und sozialen Aktivität im Alltag, − einer raschen Progredienz der Erkrankung. bei Anstreben der bestmöglichen Lungenfunktion unter Minimierung der uner- wünschten Wirkungen der Therapie; − Reduktion der COPD-bedingten Letalität. − adäquate Behandlung der Komorbiditäten.

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Samples: Vereinbarung Zur Durchführung Der Strukturierten Behandlungsprogramme (Dmp)

Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele der Vereinbarung (1) Ziel der Vereinbarung ist u.a. die aktive Teilnahme der Versicherten bei der Umsetzung des Disease- Management-Programms Asthma in der DMP Asthma bronchiale und COPD im Bereich Region der KV HessenNiedersachsen. Über diese Be- handlungsprogramme dieses Behand- lungsprogramm soll unter Beachtung der nach § 9 (entspricht wörtlich der DMP- RL Teil B II. und Anlage 11 der DMP-A-RL) dieses Vertrages geregelten Versorgungs- inhalte Versorgungsin- halte eine indikationsgesteuerte und systematische Koordination der Behandlung der Versicherten Versicher- ten mit Asthma bronchiale oder COPDAsthma, insbesondere im Hinblick auf eine in- terdisziplinäre interdisziplinäre Kooperation und Kommunikation Kommunika- tion aller beteiligten Leistungserbringer und der teilnehmenden Krankenkassen erfolgengewährleistet werden, um die Versorgung der Patienten zu opti- mierenoptimieren. Der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmende Arzt spielt als DMP-Arzt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung. Kindern und Jugendlichen im Al- ter ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahr ist im DMP Asthma ein besonderer Schwerpunkt gewidmet. Aus diesem Grunde sind auch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin für das DMP Asthma teilnahmeberechtigt, die die Anforderungen an die Strukturqualität nach Anlage 1 persönlich oder durch angestellte Ärzte erfüllen. (2) Generell geht es um die Erhöhung der Lebenserwartung sowie die Erhaltung oder Verbesserung der durch Asthma beeinträchtigten Lebensqualität der Patienten. Dabei werden in Abhängigkeit z.B. von Alter und Begleiterkrankungen des Patienten unterschiedliche, individuelle Therapieziele angestrebt. (3) Die Ziele und Anforderungen an die DMP Disease-Management-Programme sowie die medizinischen Grundlagen sind in der RSAV und den Richtlinien des Gin der DMP-BA A-Richtlinie (insbesondere Anlage 9) in ihrer der jeweils gültigen Fassung festgelegt. Die Vertragspartner dieses Vertrages streben mit diesem Vertrag folgende Therapieziele Ziele in Abhängigkeit von Alter und Begleiterkrankungen an: 1. Vermeidung/Reduktion von: − Vermeidung/ Reduktion − von akuten und chronischen Krankheitsbeeinträchtigungen (z.z. B. Symptome, Asth- ma-Anfälle/Asthma- Anfälle/ Exazerbationen), − krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der physischen, psychischen und geis- tigen Entwicklung bei Kindern/Jugendlichen, − von krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der körperlichen und sozialen Aktivitä- ten Aktivitäten im Alltag, − einer Progredienz der Krankheit, − von unerwünschten Wirkungen der Therapie Therapie, − von krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der physischen, psychischen und geistigen Entwicklung bei Kindern/ Jugendlichen und Erwachsenen, bei Normalisierung bzw. Anstreben der bestmöglichen Lungenfunktion und Re- duktion Reduktion der bronchialen Hyperreagibilität; 2. Hyperreagibilität − Reduktion der Asthma-bedingten Letalität. − Vermeidung/Reduktion von: − akuten und chronischen Krankheitsbeeinträchtigungen (z.B. Symptomen, Exazerbationen, Begleit- und Folgeerkrankungen), − krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der körperlichen und sozialen Aktivität im Alltag, − einer raschen Progredienz der Erkrankung. bei Anstreben der bestmöglichen Lungenfunktion unter Minimierung der uner- wünschten Wirkungen der Therapie; − Reduktion der COPD-bedingten Letalität. − adäquate Behandlung der Komorbiditäten, − das Erlernen von Selbstmanagementmaßnahmen.

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Samples: Vertrag

Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele der Vereinbarungdes Vertrages (1) Ziel der Vereinbarung des Vertrages ist u.a. die aktive Teilnahme der Versicherten bei der Umsetzung der DMP Asthma bronchiale und COPD im Bereich der KV Hessen. Über diese Be- handlungsprogramme soll unter Beachtung der nach § 9 (entspricht wörtlich der DMP- RL Teil B II. und Anlage 11 der DMP-A-RL) dieses Vertrages geregelten Versorgungs- inhalte eine indikationsgesteuerte und systematische Koordination der Behandlung Behand- lung von chronisch kranken Versicherten mit COPD. Die an diesem Vertrag nach § 3 teilneh- menden Vertragsärzte übernehmen die Versorgungsaufgaben dieses Vertrages und strukturie- ren die Behandlungsabläufe im Sinne eines Koordinators. Die hausärztlich tätigen Ärzte spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung dieses Vertrages. Die Vertragsärzte und Krankenkassen wirken gemeinsam auf eine aktive Teilnahme der Versicherten mit Asthma bronchiale oder COPD, insbesondere im Hinblick auf eine in- terdisziplinäre Kooperation und Kommunikation aller beteiligten Leistungserbringer und am DMP COPD in der teilnehmenden Krankenkassen erfolgen, um die Versorgung Region der Patienten zu opti- mierenKVS hin. (2) Die Ziele und Anforderungen an die das DMP COPD sowie die medizinischen Grundlagen sind in der RSAV und den Richtlinien des G-BA in ihrer jeweils gültigen Fassung festgelegt. Die The- rapie dient der Steigerung der Lebenserwartung sowie der Erhaltung und der Verbesserung der COPD-bezogenen Lebensqualität. Entsprechend XXX-X-XX Xxxxxx 00 Nummer 1.3 streben die Vertragspartner dieses Vertrages streben folgende Therapieziele in Abhängigkeit von Alter und Begleiterkrankungen fol- gende Ziele an: 1. : Vermeidung/Reduktion von: - akuten und chronischen Krankheitsbeeinträchtigungen (z.B. Symptome, Asth- maKrankheits-Anfälle/Exazerbationen), − krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der physischen, psychischen und geis- tigen Entwicklung bei Kindern/Jugendlichen, − krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der körperlichen und sozialen Aktivitä- ten im Alltag, − einer Progredienz der Krankheit, unerwünschten Wirkungen der Therapie bei Normalisierung bzw. Anstreben der bestmöglichen Lungenfunktion und Re- duktion der bronchialen Hyperreagibilität; 2. Reduktion der Asthma-bedingten Letalität. − Vermeidung/Reduktion von: − akuten und chronischen Krankheitsbeeinträchtigungen (z.B. Symptomen, ExazerbationenExazerbati- onen, Begleit- und Folgeerkrankungen), - einer krankheitsbedingten Beeinträchtigungen Beeinträchtigung der körperlichen und sozialen Aktivität im Alltag, - einer raschen Progredienz der Erkrankung. Erkrankung bei Anstreben der bestmöglichen Lungenfunktion unter Minimierung der uner- wünschten Wirkungen unerwünschten Wir- kungen der Therapie; - Reduktion der COPD-bedingten Letalität. − , - adäquate Behandlung der Komorbiditäten (3) Zur Förderung der Adhärenz soll eine patientenzentrierte Vorgehensweise beitragen. Dabei wird mit dem Patienten vor Durchführung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen ausführlich über die Erkrankung, die möglichen Maßnahmen und deren Auswirkungen, sowie über möglich zielführende Verhaltensoptionen des Patienten selbst gesprochen. Entscheidun- gen über die jeweiligen Behandlungsschritte sollen im Gespräch mit dem informierten Patien- ten, auf Basis einer auf den Patienten abgestimmten, neutralen Informationsvermittlung erfolgen. Ein angemessenes Eingehen auf die psychosoziale Situation und emotionale Be- findlichkeit des Patienten soll erfolgen. Dabei ist auch das Recht des Patienten, eine gemein- same Entscheidungsfindung nicht in Anspruch zu nehmen, zu berücksichtigen. Auf die Mög- lichkeit der Unterstützung durch geeignete flankierende Maßnahmen (z. B. Selbsthilfe) wird hingewiesen. Darüber hinaus sind gemäß XXX-X-XX Xxxxxx 00 Nummer 1.4 auf der Basis der individuellen Risikoabschätzung und der allgemeinen Therapieziele gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten eine differenzierte Therapieplanung vorzunehmen und individuelle Therapieziele festzulegen. Für die individuelle Risikoabschätzung sind insbesondere der Raucherstatus, die Lungenfunktion (FEV1, alle sechs bis zwölf Monate), Häufigkeit und Schwere von Exazerbatio- nen, körperliche Aktivität, der Ernährungszustand und die Komorbiditäten prognostisch rele- vant. (1) Dieser Vertrag gilt für § 2 1. Vertragsärzte in der Region der KVS, die nach Maßgabe des Abschnitts II ihre Teilnahme erklärt haben. 2. die Behandlung von Versicherten der teilnehmenden Krankenkassen, die sich nach Maß- gabe des Abschnitts V eingeschrieben haben. 3. die Behandlung von Versicherten anderer Krankenkassen, die sich nach Maßgabe des Ab- schnitts V eingeschrieben haben, sofern vorab die Wahrnehmung der sich aus diesem Ver- trag ergebenden Pflichten durch eine am Vertrag teilnehmende Krankenkasse mit der Kran- kenkasse des Versicherten geregelt und die KVS darüber informiert wurde. Die betroffenen Krankenkassen erklären gegenüber der KVS, dass sie die außerbudgetären Vergütungen gemäß § 35 anerkennen. Die KVS informiert die teilnehmenden Vertragsärzte. 4. die Behandlung von Versicherten der BKK, die einen nach diesem Vertrag teilnehmenden Vertragsarzt gemäß Ziffer 1 in Sachsen aufsuchen und sich nach Maßgabe des Abschnitts V eingeschrieben haben. Die Durchführung des Programms erfolgt durch die jeweilige BKK. (2) Die Vergütungen im Falle des Absatzes 1 Nr. 3 erfolgt im Rahmen des Fremdkassenzahlungs- ausgleichs, soweit nicht andere vertragliche Vereinbarungen oder gesetzliche Regelungen vor- liegen. (3) Dieser Vertrag gilt in Bezug auf die vereinbarten Sondervergütungen nach § 35 Abs. 1 für Ver- sicherte, soweit sie nicht noch in einem anderen DMP im Rahmen des Multimorbiditätsvertra- ges teilnehmen. (4) Grundlage dieses Vertrages ist die RSAV sowie die diese ergänzenden Regelungen der DMP- A-RL in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Anlagen dieses Vertrages, die die Versorgungsin- halte sowie die Dokumentationen betreffen, entsprechen der Anlage 11 sowie der Anlage 2 i. V. m. Anlage 12 der DMP-A-RL in ihrer jeweils gültigen Fassung.

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms (Dmp) Nach § 137f SGB v Chronisch Obstruktive Lungenerkrankungen (Copd)

Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele der Vereinbarungdes Vertrages (1) Ziel der Vereinbarung des Vertrages ist u.a. die aktive Teilnahme der Versicherten bei der Umsetzung des DMP DM 1 in der DMP Asthma bronchiale und COPD im Bereich Region der KV HessenNiedersachsen. Über diese Be- handlungsprogramme dieses Behandlungsprogramm soll unter Beachtung der nach § 9 (entspricht wörtlich der DMP- RL Teil B II. und Anlage 11 der DMP-A-RL) dieses Vertrages geregelten Versorgungs- inhalte Versorgungsinhalte eine indikationsgesteuerte indikations- gesteuerte und systematische Koordination der Behandlung der Versicherten mit Asthma bronchiale oder COPDDM 1, insbesondere im Hinblick auf eine in- terdisziplinäre interdisziplinäre Kooperation und Kommunikation aller beteiligten Leistungserbringer und der den teilnehmenden Krankenkassen erfolgenKrankenkassen, gewährleistet werden, um die Versorgung der Patienten zu opti- mierenoptimieren. (2) Die Erhöhung der Lebenserwartung sowie die Erhaltung oder Verbesserung der durch Dia- betes mellitus beeinträchtigten Lebensqualität der Patienten sollen durch dieses DMP erreicht werden. Dabei werden in Abhängigkeit z. B. von Alter und Begleiterkrankungen des Patienten unterschiedliche, individuelle Therapieziele angestrebt. (3) Die Ziele und Anforderungen an die das DMP sowie die medizinischen Grundlagen sind in der RSAV und den Richtlinien des GDMP-BA A-RL in ihrer der jeweils gültigen Fassung festgelegt. Die Entsprechend Nummer 1.3.1 der Anlage 7 der DMP-A-RL streben die Vertragspartner dieses Vertrages streben folgende Therapieziele in Abhängigkeit von Alter und Begleiterkrankungen Ziele an: 1a) Vermeidung der mikrovaskulären Folgeschäden (Retinopathie mit schwerer Sehbehinde- rung oder Erblindung, Niereninsuffizienz mit der Notwendigkeit einer Nierenersatz- therapie) b) Vermeidung von Neuropathien bzw. VermeidungLinderung von damit verbundenen Symptomen, insbesondere Schmerzen c) Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- und/oder osteoarthro- pathischen Läsionen und von Amputationen d) Reduktion von: − akuten des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und chronischen Krankheitsbeeinträchtigungen sonstige makroangio- pathische Morbidität und Mortalität e) Vermeidung von Stoffwechselentgleisungen (z.Ketoazidosen und Hypoglykämie) und Ver- meidung von Nebenwirkungen der Therapie (z. B. SymptomeLipohypertrophien) (4) Für die Betreuung von pädiatrischen Patienten stehen entsprechend Nummer 1.7.1 der Anlage 7 der DMP-A-RL folgende Ziele im Vordergrund: a) Vermeidung akuter Stoffwechselentgleisungen (Ketoazidose, Asth- ma-Anfälle/Exazerbationendiabetisches Koma, schwere Hypoglykämie) b) Reduktion der Häufigkeit diabetesbedingter Folgeerkrankungen, auch im subklinischen Stadium; dies setzt eine möglichst normnahe Glukoseeinstellung sowie die frühzeitige Erkennung und Behandlung von zusätzlichen Risikofaktoren (z. B. Hypertonie, Dyslipi- dämie, Adipositas, Rauchen) voraus c) Altersentsprechende körperliche Entwicklung (Längenwachstum, Gewichtszunahme, Pubertätsbeginn), − krankheitsbedingten Beeinträchtigungen altersentsprechende geistige und körperliche Leistungsfähigkeit d) Möglichst geringe Beeinträchtigung der physischen, psychischen psychosozialen Entwicklung und geis- tigen Entwicklung bei Kindern/Jugendlichen, − krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der körperlichen sozialen Integration der Kinder und sozialen Aktivitä- ten im Alltag, − einer Progredienz der Krankheit, unerwünschten Wirkungen der Therapie bei Normalisierung bzw. Anstreben der bestmöglichen Lungenfunktion Jugendlichen durch den Diabetes und Re- duktion der bronchialen Hyperreagibilität; 2. Reduktion der Asthma-bedingten Letalität. − Vermeidung/Reduktion von: − akuten und chronischen Krankheitsbeeinträchtigungen (z.B. Symptomen, Exazerbationen, Begleit- und Folgeerkrankungen), − krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der körperlichen und sozialen Aktivität im Alltag, − einer raschen Progredienz der Erkrankung. bei Anstreben der bestmöglichen Lungenfunktion unter Minimierung der uner- wünschten Wirkungen der seiner Therapie; − Reduktion die Familie soll in den Behandlungsprozess einbezogen werden, Selbständigkeit und Eigen- verantwortung der COPD-bedingten Letalität. − adäquate Behandlung der KomorbiditätenPatienten sind altersentsprechend zu stärken.

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Samples: DMP Agreement for Type 1 Diabetes Care

Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele der Vereinbarung (1) Ziel der Vereinbarung ist u.a. die aktive Teilnahme der Versicherten bei der Umsetzung der DMP Asthma bronchiale und COPD im Bereich der KV Hessen. Über diese Be- handlungsprogramme soll unter Beachtung der nach § 9 (entspricht wörtlich der DMP- RL Teil B II. und Anlage 11 der DMP-A-RL) dieses Vertrages geregelten Versorgungs- inhalte eine indikationsgesteuerte und systematische Koordination der Behandlung von chronisch kranken Versicherten mit KHK. Ärzte, die als Vertrags- ärzte an dieser Vereinbarung nach § 3 teilnehmen oder als angestellte Ärzte zur Leis- tungserbringung nach § 3 dieses Vertrages berechtigt sind, übernehmen die Versor- gungsaufgaben dieses Vertrages und strukturieren die Behandlungsabläufe im Sinne eines Koordinators. Die hausärztlich tätigen Ärzte spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung dieses Vertrages. Ärzte und Krankenkassen wirken gemeinsam auf eine aktive Teilnahme der Versicherten mit Asthma bronchiale oder COPD, insbesondere im Hinblick auf eine in- terdisziplinäre Kooperation und Kommunikation aller beteiligten Leistungserbringer und am DMP KHK in der teilnehmenden Krankenkassen erfolgen, um die Versorgung der Patienten zu opti- mierenRegion Schleswig-Holstein hin. (2) Die Ziele und Anforderungen an die das DMP KHK sowie die medizinischen Grundlagen sind in der DMP-A-RL sowie der RSAV und den Richtlinien des G-BA in ihrer jeweils gültigen Fassung festgelegt. Die Vertragspartner dieses Vertrages streben mit die- sem Vertrag für die am DMP teilnehmenden Versicherten folgende Therapieziele in Abhängigkeit ge- mäß Anlage 5 Nummer 1.3 der DMP-A-RL an: • Reduktion der Sterblichkeit, • Reduktion der kardiovaskulären Morbidität, insbesondere Vermeidung von Alter Herzin- farkten und Begleiterkrankungen an:der Entwicklung einer Herzinsuffizienz, • Steigerung der Lebensqualität, insbesondere durch Vermeidung von Angina-Pec- toris-Beschwerden, Verringerung psychosozialer Beeinträchtigungen und Erhal- tung der Belastungsfähigkeit. 1(3) Generell geht es dabei um die Steigerung der Lebenserwartung sowie die Erhaltung oder Verbesserung der durch KHK beeinträchtigten Lebensqualität. Vermeidung/Reduktion von: − akuten Gemeinsam mit dem Patienten prüft der Arzt, ob der Patient hinsichtlich der genannten Therapieziele von einer Einschreibung profitieren und chronischen Krankheitsbeeinträchtigungen aktiv an der Umsetzung mitwirken kann. (4) Den Versicherten wird durch individuelle Beratungen, Informationen und Vereinbarung individueller Therapieziele, z.B. Symptomein Bezug auf Blutdruck, Asth- ma-Anfälle/Exazerbationen)Gewicht, − krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der physischenNikotinverzicht, psychischen und geis- tigen Entwicklung bei Kindern/Jugendlichenkör- perliche Aktivität, − krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der körperlichen und sozialen Aktivitä- ten Ernährung sowie Stoffwechselparameter, die Möglichkeit gegeben, stärker aktiv am Behandlungsprozess mitzuwirken. (5) Die Vertragspartner stimmen darin überein, dass im Alltag, − einer Progredienz der Krankheit, unerwünschten Wirkungen der Therapie bei Normalisierung bzw. Anstreben der bestmöglichen Lungenfunktion Rahmen dieser Vereinbarung die Vertrauensbeziehung zwischen Patient und Re- duktion der bronchialen Hyperreagibilität; 2. Reduktion der Asthma-bedingten Letalität. − Vermeidung/Reduktion von: − akuten und chronischen Krankheitsbeeinträchtigungen (z.B. Symptomen, Exazerbationen, Begleit- und Folgeerkrankungen), − krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der körperlichen und sozialen Aktivität im Alltag, − einer raschen Progredienz der Erkrankung. bei Anstreben der bestmöglichen Lungenfunktion unter Minimierung der uner- wünschten Wirkungen der Therapie; − Reduktion der COPD-bedingten Letalität. − adäquate Behandlung der KomorbiditätenArzt nicht gestört werden soll.

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms (Dmp) Nach § 137f SGB V

Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele der Vereinbarungdes Vertrages (1) Ziel der Vereinbarung des Vertrages ist u.a. die aktive Teilnahme der Versicherten bei der Umsetzung der des DMP Asthma bronchiale DM 1 und COPD die Einbindung von Krankenhäusern im Bereich der KV HessenBundesland Niedersachsen. Über diese Be- handlungsprogramme dieses Behandlungsprogramm soll unter Beachtung der nach § 9 (entspricht wörtlich der DMP- RL Teil B II. und Anlage 11 der DMP-A-RL) dieses Vertrages geregelten Versorgungs- inhalte Ver- sorgungsinhalte eine indikationsgesteuerte und systematische Koordination der Behandlung der Versicherten mit Asthma bronchiale oder COPDDM 1, insbesondere im Hinblick auf eine in- terdisziplinäre interdisziplinäre Kooperation und Kommunikation aller beteiligten Leistungserbringer und der teilnehmenden Krankenkassen erfolgengewähr- leistet werden, um die Versorgung der Patienten zu opti- mierenoptimieren. (2) Die Erhöhung der Lebenserwartung sowie die Erhaltung oder Verbesserung der durch DM 1 beeinträchtigten Lebensqualität der Patienten sollen durch dieses DMP erreicht werden. Dabei werden in Abhängigkeit z. B. von Alter und Begleiterkrankungen des Patienten unter- schiedliche, individuelle Therapieziele angestrebt. (3) Die Ziele und Anforderungen an die das DMP sowie die medizinischen Grundlagen sind in der RSAV und den Richtlinien des GDMP-BA A-RL in ihrer der jeweils gültigen Fassung festgelegt. Die Entsprechend Nummer 1.3.1 der Anlage 7 der DMP-A-RL streben die Vertragspartner dieses Vertrages streben folgende Therapieziele in Abhängigkeit von Alter und Begleiterkrankungen Ziele an: 1a) Vermeidung der mikrovaskulären Folgeschäden (Retinopathie mit schwerer Sehbehinde- rung oder Erblindung, Niereninsuffizienz mit der Notwendigkeit einer Nierenersatz- therapie) b) Vermeidung von Neuropathien bzw. VermeidungLinderung von damit verbundenen Symptomen, insbesondere Schmerzen c) Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- und/oder osteoarthro- pathischen Läsionen und von Amputationen d) Reduktion von: − akuten des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und chronischen Krankheitsbeeinträchtigungen sonstige makroangio- pathische Morbidität und Mortalität e) Vermeidung von Stoffwechselentgleisungen (z.Ketoazidosen und Hypoglykämie) und Ver- meidung von Nebenwirkungen der Therapie (z. B. SymptomeLipohypertrophien) (4) Für die Betreuung von pädiatrischen Patienten stehen entsprechend Nummer 1.7.1 der Anlage 7 der DMP-A-RL folgende Ziele im Vordergrund: a) Vermeidung akuter Stoffwechselentgleisungen (Ketoazidose, Asth- ma-Anfälle/Exazerbationendiabetisches Koma, schwere Hypoglykämie) b) Reduktion der Häufigkeit diabetesbedingter Folgeerkrankungen, auch im subklinischen Stadium; dies setzt eine möglichst normnahe Glukoseeinstellung sowie die frühzeitige Erkennung und Behandlung von zusätzlichen Risikofaktoren (z. B. Hypertonie, Dyslipi- dämie, Adipositas, Rauchen) voraus c) Altersentsprechende körperliche Entwicklung (Längenwachstum, Gewichtszunahme, Pubertätsbeginn), − krankheitsbedingten Beeinträchtigungen altersentsprechende geistige und körperliche Leistungsfähigkeit d) Möglichst geringe Beeinträchtigung der physischen, psychischen psychosozialen Entwicklung und geis- tigen Entwicklung bei Kindern/Jugendlichen, − krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der körperlichen sozialen Integration der Kinder und sozialen Aktivitä- ten im Alltag, − einer Progredienz der Krankheit, unerwünschten Wirkungen der Therapie bei Normalisierung bzw. Anstreben der bestmöglichen Lungenfunktion Jugendlichen durch den Diabetes und Re- duktion der bronchialen Hyperreagibilität; 2. Reduktion der Asthma-bedingten Letalität. − Vermeidung/Reduktion von: − akuten und chronischen Krankheitsbeeinträchtigungen (z.B. Symptomen, Exazerbationen, Begleit- und Folgeerkrankungen), − krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der körperlichen und sozialen Aktivität im Alltag, − einer raschen Progredienz der Erkrankung. bei Anstreben der bestmöglichen Lungenfunktion unter Minimierung der uner- wünschten Wirkungen der seiner Therapie; − Reduktion die Familie soll in den Behandlungsprozess einbezogen werden, Selbständigkeit und Eigen- verantwortung der COPD-bedingten Letalität. − adäquate Behandlung der KomorbiditätenPatienten sind altersentsprechend zu stärken.

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Samples: Rahmenvertrag

Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele der Vereinbarung (1) . Ziel der Vereinbarung ist u.a. die aktive Teilnahme der Versicherten bei der Umsetzung des DMP Diabetes mellitus Typ 1 in der DMP Asthma bronchiale und COPD im Bereich Region der KV HessenKVHB. Über diese Be- handlungsprogramme dieses DMP soll unter Beachtung der nach § 9 (entspricht wörtlich der DMP- RL Teil B II. und Anlage 11 der DMP-A-RL) dieses Vertrages geregelten Versorgungs- inhalte Versorgungsinhalte eine indikationsgesteuerte und systematische Koordination der Behandlung der Versicherten mit Asthma bronchiale oder COPDDiabetes mellitus Typ 1, insbesondere im Hinblick auf eine in- terdisziplinäre interdisziplinäre Kooperation und Kommunikation aller beteiligten Leistungserbringer und der den teilnehmenden Krankenkassen erfolgengewährleistet werden, um die Versorgung der Patienten zu opti- mierenoptimieren. (2) . Generelles Ziel ist die Erhöhung der Lebenserwartung sowie die Erhaltung oder Verbesserung der durch Diabetes mellitus beeinträchtigten Lebensqualität. Dabei werden in Abhängigkeit von Alter und Begleiterkrankungen des Patienten unterschiedliche, individuelle Therapieziele angestrebt. 3. Die Ziele und Anforderungen an die das DMP Diabetes mellitus Typ 1 sowie die medizinischen Grundlagen sind in der RSAV und den Richtlinien des GDMP-BA A-RL in ihrer jeweils gültigen Fassung festgelegt. Die Entsprechend der Nummer 1.3.1 der Anlage 7 DMP-A-RL streben die Vertragspartner dieses Vertrages streben folgende Therapieziele Ziele an: ⮚ Vermeidung der mikrovaskulären Folgeschäden (Retinopathie mit schwerer Sehbehinderung oder Erblindung, Niereninsuffizienz mit der Notwendigkeit einer Nierenersatztherapie), ⮚ Vermeidung von Neuropathien bzw. Linderung von damit verbundenen Symptomen, ins- besondere Schmerzen, ⮚ Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- und/oder osteoathropathischen Läsionen und von Amputationen, ⮚ Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makroangiopathische Morbidität und Mortalität, ⮚ Vermeidung von Stoffwechselentgleisungen (Ketoazidosen und Hyopglykämie) und Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (zum Beispiel Lipohypertrophien). 4. Für die Betreuung von pädiatrischen Patienten stehen gemäß Nummer 1.7.1 der Anlage 7 DMP-A- RL folgende Ziele im Vordergrund: ⮚ Vermeidung akuter Stoffwechselentgleisungen (Ketoazidose, diabetisches Koma, schwere Hypoglykämie), ⮚ Reduktion der Häufigkeit diabetesbedingter Folgeerkrankungen, auch im subklinischen Stadium; dies setzt eine möglichst normnahe Glukoseeinstellung sowie die frühzeitige Erkennung und Behandlung von zusätzlichen Risikofaktoren (z.B. Hypertonie, Dyslipidämie, Adipositas, Rauchen) voraus, ⮚ altersentsprechende körperliche Entwicklung (Längenwachstum, Gewichtszunahme, Pubertätsbeginn), altersentsprechende geistige und körperliche Leistungsfähigkeit, ⮚ möglichst geringe Beeinträchtigung der psychosozialen Entwicklung und der sozialen Integration der Kinder und Jugendlichen durch den Diabetes und seiner Therapie; die Familie soll in Abhängigkeit von Alter den Behandlungsprozess einbezogen werden, Selbständigkeit und Begleiterkrankungen an:Eigenverantwortung der Patienten sind altersentsprechend zu stärken. § 2 Geltungsbereich 1. Vermeidung/Reduktion von: − akuten Diese Vereinbarung gilt für ⮚ Vertragsärzte, Medizinische Versorgungszentren und chronischen Krankheitsbeeinträchtigungen (z.B. Symptomeermächtigte Ärzte in der Region der KVHB, Asth- ma-Anfälle/Exazerbationen)die nach Maßgabe des Abschnitts II ihre Teilnahme erklärt haben, − krankheitsbedingten Beeinträchtigungen ⮚ die Behandlung von Versicherten der physischenteilnehmenden Krankenkassen, psychischen die sich nach Maßgabe des Abschnitts V eingeschrieben haben, ⮚ die Behandlung von Versicherten anderer Krankenkassen, die sich nach Maßgabe des Abschnitts V eingeschrieben haben, sofern vorab die Wahrnehmung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten durch eine am Vertrag teilnehmende Krankenkasse mit der Krankenkasse des Versicherten geregelt und geis- tigen Entwicklung bei Kindern/Jugendlichendie KVHB darüber informiert wurde. Die betroffenen Krankenkassen erklären gegenüber der KVHB, − krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der körperlichen dass sie die außerbudgetären Vergütungen gemäß Abschnitt X anerkennen. Die KVHB informiert die teilnehmenden Vertragsärzte, Medizinischen Versorgungszentren und sozialen Aktivitä- ten im Alltag, − einer Progredienz der Krankheit, unerwünschten Wirkungen der Therapie bei Normalisierung bzw. Anstreben der bestmöglichen Lungenfunktion und Re- duktion der bronchialen Hyperreagibilität;ermächtigten Ärzte. 2. Reduktion Diesem Vertrag können weitere Krankenkassen vorbehaltlich der Asthma-bedingten LetalitätZustimmung der Vertragspartner beitreten; die KVHB informiert die teilnehmenden Vertragsärzte, Medizinischen Versorgungszentren und ermächtigten Ärzte. 3. − Vermeidung/Reduktion von: − akuten und chronischen Krankheitsbeeinträchtigungen (z.B. Symptomen, Exazerbationen, Begleit- und Folgeerkrankungen), − krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der körperlichen und sozialen Aktivität Die Vergütungen im AlltagFalle des Absatzes 1, − einer raschen Progredienz der Erkrankung3. bei Anstreben der bestmöglichen Lungenfunktion unter Minimierung der uner- wünschten Wirkungen der Therapie; − Reduktion der COPDSpiegelstrich sowie des Absatzes 2 erfolgen im Rahmen des Fremdkassenzahlungsausgleichs, soweit nicht andere vertragliche Vereinbarungen oder gesetzliche Regelungen vorliegen. 4. Grundlagen dieses Vertrages sind die RSAV sowie insbesondere die DMP-bedingten LetalitätA-RL in ihrer jeweils gültigen Fassung. − adäquate Behandlung der KomorbiditätenSollten sich auf Grund nachfolgender gesetzlicher Änderungen oder auf Grund von DMP-Richtlinien des G-BA nach § 137f Abs. 2 SGB V inhaltliche Änderungen ergeben, hat eine Anpassung dieses Vertrages in dem dafür vorgesehenen Zeitraum zu erfolgen.

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms Nach § 137f SGB v Für Diabetes Mellitus Typ 1

Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele der Vereinbarung (1) Ziel der Vereinbarung ist u.a. die aktive Teilnahme der Versicherten bei der Umsetzung der DMP Asthma bronchiale und COPD im Bereich der KV Hessen. Über diese Be- handlungsprogramme soll unter Beachtung der nach § 9 (entspricht wörtlich der DMP- RL Teil B II. und Anlage 11 der DMP-A-RL) dieses Vertrages geregelten Versorgungs- inhalte eine indikationsgesteuerte und systematische Koordination der Behandlung von chronisch kranken Versicherten mit COPD. Ärzte, die als Ärzte an die- ser Vereinbarung nach § 3 teilnehmen oder als angestellte Ärzte zur Leistungserbringung nach § 3 dieses Vertrages berechtigt sind, übernehmen die Versorgungsaufgaben dieses Vertrages und strukturieren die Behandlungsabläufe im Sinne eines Koordinators. Die hausärztlich tätigen Ärzte spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung dieses Vertra- ges. Die Vertragspartner wirken gemeinsam auf eine aktive Teilnahme der Versicherten mit Asthma bronchiale oder COPD, insbesondere im Hinblick auf eine in- terdisziplinäre Kooperation und Kommunikation aller beteiligten Leistungserbringer und der teilnehmenden Krankenkassen erfolgen, um die Versorgung der Patienten zu opti- mierenam Disease-Management-Programm COPD in Schleswig-Holstein hin. (2) Die Ziele und Anforderungen an die DMP das Disease-Management-Programm COPD sowie die medizinischen Grundlagen sind in der RSAV und den Richtlinien des G-BA in ihrer jeweils gültigen Fassung der RSAV und insbeson- dere der DMP-A-RL festgelegt. Die Therapie dient der Steigerung der Lebenserwartung sowie der Erhaltung und der Verbesserung der COPD-spezifischen Lebensqualität. Die Vertragspartner dieses Vertrages streben mit diesem Vertrag entsprechend Nummer 1.3 der Anlage 11 der DMP-A-RL folgende Therapieziele in Abhängigkeit von Alter und Begleiterkrankungen an: 1. Vermeidung/: • Vermeidung/ Reduktion von: − akuten und chronischen Krankheitsbeeinträchtigungen (z.B. Symptome, Asth- ma-Anfälle/Exazerbationen), − krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der physischen, psychischen und geis- tigen Entwicklung bei Kindern/Jugendlichen, − krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der körperlichen und sozialen Aktivitä- ten im Alltag, − einer Progredienz der Krankheit, unerwünschten Wirkungen der Therapie bei Normalisierung bzw. Anstreben der bestmöglichen Lungenfunktion und Re- duktion der bronchialen Hyperreagibilität; 2. Reduktion der Asthma-bedingten Letalität. − Vermeidung/Reduktion von: − - akuten und chronischen Krankheitsbeeinträchtigungen (z.B. Symptomen, ExazerbationenExazer- bationen, Begleit- und Folgeerkrankungen), - einer krankheitsbedingten Beeinträchtigungen Beeinträchtigung der körperlichen und sozialen Aktivität Aktivi- täten im Alltag, - einer raschen Progredienz der Erkrankung. , bei Anstreben der bestmöglichen Lungenfunktion unter Minimierung der uner- wünschten unerwünsch- ten Wirkungen der Therapie; − . • Reduktion der COPD-COPD bedingten Letalität. − , • adäquate Behandlung der Komorbiditäten.

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms (Dmp) Nach § 137f SGB V

Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele der Vereinbarungdes Vertrages (1) Ziel der Vereinbarung des Vertrages ist u.a. die aktive Teilnahme der Versicherten bei der Umsetzung der des DMP Asthma bronchiale und COPD im Bereich in der KV HessenRegion der KVS. Über diese Be- handlungsprogramme Durch dieses Behandlungsprogramm soll unter Beachtung der nach § 9 (entspricht wörtlich der DMP- RL Teil B II. und Anlage 11 der DMP-A-RL) dieses Vertrages geregelten Versorgungs- inhalte eine indikationsgesteuerte und indikationsabhängige systematische Koordination zwischen den an der Behandlung Be- handlung beteiligten Ärzten und eine dem aktuellen Stand der medizinischen Versor- gung entsprechende Versorgung von chronisch kranken Versicherten mit Asthma bronchiale oder COPD, insbesondere im Hinblick auf eine in- terdisziplinäre Kooperation und Kommunikation aller beteiligten Leistungserbringer und der teilnehmenden Krankenkassen erfolgen, um die Versorgung der Patienten zu opti- mierenbron- chiale gewährleistet werden. (2) Darüber hinaus soll der Patient durch Information und Motivation zur aktiven Teilnahme und Erfüllung von Behandlungsoptionen angeregt werden, die nach dem Stand der wis- senschaftlichen Erkenntnisse geeignet sind, den Krankheitsverlauf günstig zu beeinflus- sen und die in Abs. 3 genannten Ziele zu erreichen. (3) Die Ziele und Anforderungen an die das DMP sowie die medizinischen Grundlagen sind in der RSAV und den Richtlinien des Gsowie die diese ergänzenden Regelungen der DMP-BA in ihrer jeweils gültigen Fassung A-RL festgelegt. Die Vertragspartner dieses Vertrages streben Therapie dient der Steigerung der Lebenserwartung sowie der Erhaltung und der Verbesserung der asthmabezogenen Lebensqualität. Dabei werden gemäß Anlage 9 Ziffer 1.3 der DMP-A-RL folgende Therapieziele in Abhängigkeit von Alter und Begleiterkrankungen an: 1. Vermeidung/Begleiter- krankungen des Patienten angestrebt: - Vermeidung / Reduktion von: - akuten und chronischen Krankheitsbeeinträchtigungen (z.B. Symptome, Asth- ma-Asthma- Anfälle/Exazerbationen), - krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der physischen, psychischen und geis- tigen geistigen Entwicklung bei Kindern/Jugendlichen, - krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der körperlichen und sozialen Aktivitä- ten Aktivität im Alltag, - einer Progredienz der Krankheit, - unerwünschten Wirkungen der Therapie bei Normalisierung bzw. Anstreben der bestmöglichen Lungenfunktion und Re- duktion Reduktion der bronchialen Hyperreagibilität; 2. ; - Reduktion der Asthma-bedingten Letalität. − Vermeidung/Reduktion von: − akuten und chronischen Krankheitsbeeinträchtigungen (z.B. Symptomen, Exazerbationen, Begleit- und Folgeerkrankungen), − krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der körperlichen und sozialen Aktivität im Alltag, − einer raschen Progredienz der Erkrankung. bei Anstreben der bestmöglichen Lungenfunktion unter Minimierung der uner- wünschten Wirkungen der Therapie; − Reduktion der COPD-bedingten Letalität. − - adäquate Behandlung der Komorbiditäten, - das Erlernen von Selbstmanagementmaßnahmen.

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms Nach § 137f SGB V

Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele der Vereinbarungdes Vertrages (1) Ziel der Vereinbarung des Vertrages ist u.a. die aktive Teilnahme der Versicherten bei der Umsetzung der DMP Asthma bronchiale und COPD im Bereich der KV Hessen. Über diese Be- handlungsprogramme soll unter Beachtung der nach § 9 (entspricht wörtlich der DMP- RL Teil B II. und Anlage 11 der DMP-A-RL) Abschnitt III dieses Vertrages geregelten Versorgungs- inhalte geltenden Versorgungsinhalte eine indikationsgesteuerte und systematische Koordination der Behandlung Behand- lung der weiblichen Versicherten mit Asthma bronchiale oder COPDBrustkrebs (nachfolgend als Patientin bezeichnet), insbesondere ins- besondere im Hinblick auf eine in- terdisziplinäre interdisziplinäre Kooperation und Kommunikation aller beteiligten Ärzte, Leistungserbringer und der teilnehmenden Krankenkassen erfolgenKrankenkassen, um die Versorgung zu op- timieren. Der Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe spielt als betreuender Arzt bei der Patienten zu opti- mierenUmsetzung des Disease-Management-Programmes eine zentrale Rolle. Die Ärzte, Kran- kenhäuser und Krankenkassen wirken gemeinsam auf eine aktive Teilnahme der Patientin- nen am DMP Brustkrebs im Land Brandenburg hin. (2) Die Ziele und Anforderungen an die DMP das Disease-Management-Programm sowie die medizinischen medizini- schen Grundlagen sind insbesondere in Anlage 3 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundes- ausschusses (GBA) zur Zusammenführung von Anforderungen an strukturierte Behand- lungsprogramme nach § 137f Abs. 2 SGB V (DMP-Anforderungen-Richtlinie, DMP-A-RL) vom 20.03.2014 in der RSAV und den Richtlinien des G-BA in ihrer jeweils gültigen Fassung vom 17.11.2017 festgelegt. Die Vertragspartner Entsprechend der Anlage 3 der DMP-A-RL streben die Partner dieses Vertrages streben folgende Therapieziele in Abhängigkeit von Alter und Begleiterkrankungen Ziele an: 1. Vermeidung/Reduktion von: − akuten und chronischen Krankheitsbeeinträchtigungen (z.B. Symptome, Asth- ma-Anfälle/Exazerbationen), − krankheitsbedingten Beeinträchtigungen Senkung der physischen, psychischen und geis- tigen Entwicklung bei Kindern/Jugendlichen, − krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der körperlichen und sozialen Aktivitä- ten im Alltag, − einer Progredienz der Krankheit, unerwünschten Wirkungen der Therapie bei Normalisierung bzw. Anstreben der bestmöglichen Lungenfunktion und Re- duktion der bronchialen Hyperreagibilitätbrustkrebsbedingten Mortalität; 2. Reduktion Begleitung der Asthma-bedingten LetalitätPatientin, bezogen auf ihren Krankheitsfall und unter angemessener Be- rücksichtigung ihres Lebensumfeldes, während des Behandlungsprozesses und ihre Aufklärung durch gezielte, patientenorientierte, qualitativ gesicherte Informationen. − Vermeidung/Reduktion von: − akuten Die Informationen sollen die Patientin in die Lage versetzen, selbst stärker aktiv am Be- handlungsprozess mitzuwirken; 3. Verbesserung und chronischen Krankheitsbeeinträchtigungen (z.B. SymptomenErhalt der Lebensqualität der Patientin; 4. Verbesserung des operativen Standards, Exazerbationen, Begleit- und Folgeerkrankungen), − krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der körperlichen und sozialen Aktivität insbesondere im AlltagHinblick auf eine nachhaltige Senkung der Anzahl der Brustamputationen durch Erhöhung des Anteils brusterhalten- der Operationen, wenn die medizinische Indikation besteht; 1 Vertragsärzte sind sowohl Vertragsärztinnen als auch Vertragsärzte. Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die weiblich Form verzichtet. 5. Verbesserung des Standards der adjuvanten Therapie durch Anwendung der in Anlage „Versorgungsinhalte“ dieses Vertrages geregelten Versorgungsinhalte; 6. Hilfestellung durch ein an die individuelle Situation der Patientin angepasstes struktu- riertes Unterstützungs- und Beratungsangebot im psychosozialen Bereich; 7. Eine umfassende Nachsorge entsprechend Ziffer 1.5 der Anlage „Versorgungsinhalte“, insbesondere im Hinblick auf einer raschen Progredienz die physische, psychische und psychosoziale Rehabilitation, - das frühzeitige Erkennen eines lokoregionären Rezidivs bzw. eines kontralateralen Tumors und - die Unterstützung der Erkrankung. bei Anstreben Patientin in der bestmöglichen Lungenfunktion Umsetzung der empfohlenen und vereinbar- ten Therapie und - Einleitung geeigneter vorbeugender Maßnahmen sowie das frühzeitige Erkennen von Nebenwirkungen und Folgeerscheinungen der Therapie unter Minimierung Berücksichtigung der uner- wünschten Wirkungen individuellen Bedürfnisse der Therapie; − Reduktion der COPD-bedingten Letalität. − adäquate Behandlung der KomorbiditätenPatientin.

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms Nach § 137f SGB V

Ziele, Geltungsbereich. 1 Ziele der Vereinbarungdes Vertrages (1) Ziel der Vereinbarung des Vertrages ist u.a. die aktive Teilnahme der Versicherten bei der Umsetzung der DMP Asthma bronchiale und COPD im Bereich der KV Hessen. Über diese Be- handlungsprogramme soll unter Beachtung der nach § 9 (entspricht wörtlich der DMP- RL Teil B II. und Anlage 11 der DMP-A-RL) dieses Vertrages geregelten Versorgungs- inhalte eine indikationsgesteuerte und systematische Koordination der Behandlung Behand- lung von chronisch kranken Versicherten mit Asthma. Die an diesem Vertrag nach § 3 teil- nehmenden Vertragsärzte übernehmen die Versorgungsaufgaben dieses Vertrages und strukturieren die Behandlungsabläufe im Sinne eines Koordinators. Die hausärztlich tätigen Ärzte spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung dieses Vertrages. Die Vertragsärzte und Krankenkassen wirken gemeinsam auf eine aktive Teilnahme der Versicherten mit am DMP Asthma bronchiale oder COPD, insbesondere im Hinblick auf eine in- terdisziplinäre Kooperation und Kommunikation aller beteiligten Leistungserbringer und in der teilnehmenden Krankenkassen erfolgen, um die Versorgung Region der Patienten zu opti- mierenKVS hin. (2) Die Ziele und Anforderungen an die das DMP Asthma sowie die medizinischen Grundlagen sind in der RSAV und sowie den Richtlinien des Gdiese ergänzenden Regelungen der DMP-BA A-RL in ihrer der jeweils gültigen Fassung festgelegt. Die Vertragspartner dieses Vertrages streben mit diesem Vertrag folgende Therapieziele in Abhängigkeit von Alter und Begleiterkrankungen an: 1. : • Vermeidung/Reduktion von: − - von akuten und chronischen Krankheitsbeeinträchtigungen (z.B. Symptome, Asth- ma-Asthma- Anfälle/Exazerbationen), - von krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der körperlichen und sozialen Aktivitäten im Alltag, - einer Progredienz der Krankheit, - von unerwünschten Wirkungen der Therapie - von krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der physischen, psychischen und geis- tigen geisti- gen Entwicklung bei Kindern/Jugendlichen, − krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der körperlichen und sozialen Aktivitä- ten im Alltag, − einer Progredienz der Krankheit, unerwünschten Wirkungen der Therapie Jugendlichen bei Normalisierung bzw. Anstreben der bestmöglichen Lungenfunktion und Re- duktion Reduktion der bronchialen Hyperreagibilität; 2. Hyperreagibilität • Reduktion der Asthma-bedingten Letalität. − Vermeidung/Reduktion von: − akuten und chronischen Krankheitsbeeinträchtigungen (z.B. Symptomen, Exazerbationen, Begleit- und Folgeerkrankungen), − krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der körperlichen und sozialen Aktivität im Alltag, − einer raschen Progredienz der Erkrankung. bei Anstreben der bestmöglichen Lungenfunktion unter Minimierung der uner- wünschten Wirkungen der Therapie; − Reduktion der COPD-bedingten Letalität. − Letalität • adäquate Behandlung der KomorbiditätenKomorbiditäten • das Erlernen von Selbstmanagementmaßnahmen (3) Zur Förderung der Adhärenz soll eine patientenzentrierte Vorgehensweise beitragen. Dabei wird mit dem Patienten vor Durchführung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen ausführlich über die Erkrankung, die möglichen Maßnahmen und deren Auswirkungen, sowie über möglich zielführende Verhaltensoptionen des Patienten selbst gesprochen. Entschei- dungen über die jeweiligen Behandlungsschritte sollen im Gespräch mit dem informierten Pa- tienten, auf Basis einer auf den Patienten abgestimmten, neutralen Informationsvermittlung erfolgen. Ein angemessenes Eingehen auf die psychosoziale Situation und emotionale Be- findlichkeit des Patienten soll erfolgen. Dabei ist auch das Recht des Patienten, eine gemein- same Entscheidungsfindung nicht in Anspruch zu nehmen, zu berücksichtigen. Auf die Mög- lichkeit der Unterstützung durch geeignete flankierende Maßnahmen (z. B. Selbsthilfe) wird hingewiesen. (4) Darüber hinaus sind gemäß DMP-A-RL Anlage 9 Nummer 1.4 auf der Basis der individuellen Risikoabschätzung und der allgemeinen Therapieziele gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten eine differenzierte Therapieplanung vorzunehmen und individuelle Therapieziele festzulegen. Dabei ist auch das Vorliegen von Mischformen (Asthma bronchiale und COPD) und Komorbiditäten (z. B. Rhinosinusitis) zu berücksichtigen. Bei Kindern im Alter von 1 bis 5 Jahren ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass die Einschreibung der Kontrolle der Be- schwerden dient, aber noch keine endgültige Aussage über den weiteren Verlauf der Krank- heitssymptome zulässt. Unter Berücksichtigung der individuellen Konstellation soll auf die Möglichkeit einer spontanen Ausheilung der Erkrankung hingewiesen werden.

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