Common use of Zollamtliche Abwicklung Clause in Contracts

Zollamtliche Abwicklung. 5.1 Der Auftrag zur Versendung nach einem Bestimmungsort im Ausland schließt den Auftrag zur zollamtlichen Abfertigung ein, wenn ohne sie die Beförderung bis zum Bestimmungsort nicht ausführbar ist. 5.2 Für die zollamtliche Abfertigung kann der Spediteur neben den tatsächlich auflaufenden Kosten eine besondere Vergütung berechnen. 5.3 Der Auftrag, unter Zollverschluss eingehende Sendungen zuzuführen oder frei Haus zu liefern, schließt die Ermächtigung für den Spediteur ein, über die Erledigung der erforderlichen Zollförmlichkeiten und die Auslegung der zollamtlich festgesetzten Abgaben zu entscheiden.

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Samples: Allgemeine Deutsche Speditionsbedingungen (Adsp), Allgemeine Deutsche Spediteursbedingungen (Adsp), Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zollamtliche Abwicklung. 5.1 Der Auftrag zur Versendung nach einem Bestimmungsort im Ausland schließt den Auftrag zur zollamtlichen Abfertigung ein, wenn ohne sie die Beförderung bis zum Bestimmungsort nicht ausführbar ist. 5.2 Für die zollamtliche Abfertigung kann der Spediteur neben den tatsächlich auflaufenden auf- laufenden Kosten eine besondere Vergütung berechnen. 5.3 Der Auftrag, unter Zollverschluss Zollverschluß eingehende Sendungen zuzuführen oder frei Haus zu liefern, schließt die Ermächtigung für den Spediteur ein, über die Erledigung Erledi- gung der erforderlichen Zollförmlichkeiten und die Auslegung der zollamtlich festgesetzten fest- gesetzten Abgaben zu entscheiden.

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Samples: Kundeninformationsbroschüre, Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (Adsp)

Zollamtliche Abwicklung. 5.1 Der Auftrag zur Versendung nach einem Bestimmungsort im Ausland schließt den Auftrag zur zollamtlichen Abfertigung ein, wenn ohne sie die Beförderung bis zum Bestimmungsort nicht ausführbar ausführ- bar ist. 5.2 Für die zollamtliche Abfertigung kann der Spediteur neben den tatsächlich auflaufenden Kosten eine besondere Vergütung berechnen. 5.3 Der Auftrag, unter Zollverschluss eingehende Sendungen zuzuführen oder frei Haus zu liefern, schließt die Ermächtigung für den Spediteur ein, über die Erledigung der erforderlichen Zollförmlichkeiten Zollförmlich- keiten und die Auslegung der zollamtlich festgesetzten Abgaben zu entscheiden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zollamtliche Abwicklung. 5.1 Der Auftrag zur Versendung nach einem Bestimmungsort im Ausland schließt den Auftrag zur zollamtlichen Abfertigung ein, wenn ohne sie die Beförderung bis zum Bestimmungsort nicht ausführbar ist. 5.2 Für die zollamtliche Abfertigung kann der Spediteur neben den tatsächlich tatsächlichen auflaufenden Kosten eine besondere Vergütung berechnen. 5.3 Der Auftrag, unter Zollverschluss Zollverschluß eingehende Sendungen zuzuführen oder frei Haus zu liefern, schließt die Ermächtigung für den Spediteur ein, über die Erledigung der erforderlichen Zollförmlichkeiten und die Auslegung der zollamtlich festgesetzten Abgaben zu entscheiden.

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Samples: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (Adsp)

Zollamtliche Abwicklung. 5.1 Der Auftrag zur Versendung nach einem Bestimmungsort im Ausland schließt den Auftrag zur zollamtlichen Abfertigung ein, wenn ohne sie die Beförderung bis zum Bestimmungsort nicht ausführbar ist. 5.2 Für die zollamtliche Abfertigung kann der Spediteur neben den tatsächlich auflaufenden Kosten eine besondere Vergütung berechnen. 5.3 Der Auftrag, unter Zollverschluss Zollverschlüsse eingehende Sendungen zuzuführen oder frei Haus zu liefern, schließt die Ermächtigung für den Spediteur ein, über die Erledigung der erforderlichen Zollförmlichkeiten und die Auslegung der zollamtlich festgesetzten Abgaben zu entscheiden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zollamtliche Abwicklung. 5.1 Der Auftrag zur Versendung nach einem Bestimmungsort im Ausland schließt den Auftrag zur zollamtlichen Abfertigung Ab- fertigung ein, wenn ohne sie die Beförderung bis zum Bestimmungsort nicht ausführbar ist. 5.2 Für die zollamtliche Abfertigung kann der Spediteur neben den tatsächlich auflaufenden Kosten eine besondere Vergütung berechnen. 5.3 Der Auftrag, unter Zollverschluss eingehende Sendungen zuzuführen oder frei Haus zu liefern, schließt die Ermächtigung Er- mächtigung für den Spediteur ein, über die Erledigung der erforderlichen Zollförmlichkeiten und die Auslegung der zollamtlich festgesetzten Abgaben zu entscheiden.

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Samples: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (Adsp)

Zollamtliche Abwicklung. 5.1 Der Auftrag zur Versendung nach einem Bestimmungsort im Ausland schließt den Auftrag zur zollamtlichen Abfertigung ein, wenn ohne sie die Beförderung bis zum Bestimmungsort nicht ausführbar ist. 5.2 Für die zollamtliche Abfertigung kann der Spediteur neben den tatsächlich auflaufenden auflaufen- den Kosten eine besondere Vergütung berechnen. 5.3 Der Auftrag, unter Zollverschluss Zollverschluß eingehende Sendungen zuzuführen oder frei Haus zu liefern, schließt die Ermächtigung für den Spediteur ein, über die Erledigung der erforderlichen er- forderlichen Zollförmlichkeiten und die Auslegung der zollamtlich festgesetzten Abgaben Ab- gaben zu entscheiden.

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Samples: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (Adsp)