Serviceunterbrechung Musterklauseln

Serviceunterbrechung. Um einen bestmöglichen Service zu gewährleisten, behält sich der Anbieter das Recht vor, den Dienst für Wartungen, Systemaktualisierungen oder andere Änderungen zu unterbrechen. Er wird die Nutzer angemessen informieren. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kann der Anbieter den Dienst auch ganz aussetzen oder beenden. Im Fall der Einstellung des Dienstes wird der Anbieter Nutzern die Möglichkeit geben, personenbezogene Daten oder Informationen gemäß jeweils geltendem Recht zu sichern und wird etwaig nach dem jeweils anwendbarem Recht bestehtende Anprüche der Nutzer auf Weiternutzung und/oder Schadensersatz berücksichtigen. Darüber hinaus kann Dienst aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Anbieters liegen (sog. Gründe „höherer Gewalt“), nicht verfügbar sein (z. B. Infrastrukturausfälle oder Stromausfälle usw.).
Serviceunterbrechung. UPS haftet nicht für Unterbrechungen oder Störungen der Serviceleistungen, deren Ursachen nicht in dem alleinigen Verantwortungsbereich von UPS liegen. Beispiele hierfür sind Störungen der Transportwege in der Luft oder zu Lande (z.B. wegen besonderer Witterungsbedingungen), Feuer, Überschwemmung, Krieg, Feindseligkeiten und öffentliche Unruhen, Handlungen staatlicher oder sonstiger Behörden und Arbeitskämpfe oder Verpflichtungen (sei es seitens UPS, seiner Vertreter, Subunternehmer oder Dritter).
Serviceunterbrechung. DEANZANE UG (haf tungsbeschr än.) Xx xxxxxxxx S tr . 110 00000 Xxxxxx Te l . + 0 0 ( 0 ) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 mail@de xxxxxx.xxx www .de anzanestudio .com Social: @de anzanestudio Holvi Bank DEANZANE UG IBAN:XX00000000000000000000 BIC: HOL VDEB1 St e u e r n u m m e r : 37/257/50507 Geschäf tsführ er: Xxxxxxxxx Xx öck el Amtsgericht HRB 201394 B US t. -Id: DE320946607
Serviceunterbrechung. UPS haftet nicht für Unterbrechungen oder Störungen der Serviceleistungen, deren Ursachen nicht in dem alleinigen Verantwortungsbereich von UPS liegen. Beispiele hierfür sind Störungen der Transportwege in der Luft oder zu Lande (z.B. wegen besonderer Witterungsbedingungen), Feuer, Überschwemmung, Krieg, Feindseligkeiten und öffentliche Unruhen, Handlungen staatlicher oder sonstiger Behörden und Arbeitskämpfe oder Verpflichtungen (sei es seitens UPS, seiner Vertreter, Subunternehmer oder Dritter). Bei bestimmten Servicearten und Bestimmungsorten bietet UPS als Zusatzleistung eine Geld-zurück-Garantie an. Einzelheiten sind der Tariftabelle bzw. der UPS Webseite (xxx.xxx.xxx) zu entnehmen, die zur Zeit der Übergabe der Sendung zur Beförderung gültig ist und können auch von der örtlichen UPS Kundendienstzentrale erfragt werden. Die Garantie gilt nicht, wenn die verspätete Zustellung aus der Nichteinhaltung der in Ziffer 3.1 genannten Beschränkungen oder Bedingungen oder aus der Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts von UPS aufgrund dieser Bedingungen resultiert, oder wenn ein Fall der Ziffer 3.3 oder Ziffer 6 vorliegt. Die Geld-zurück-Garantie stellt keine Form von Zusicherung oder Erklärung dar, dass die Sendung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eintrifft. UPS vereinbart oder bestätigt keine Lieferfristen.
Serviceunterbrechung. SAMTEK haftet nicht für Unterbrechungen oder Störungen der Serviceleistungen, deren Ursachen nicht in dem alleinigen Verantwortungsbereich von SAMTEK oder einer von SAMTEK zur Durchführung des Transportes beauftragten Subunternehmer bzw. Partner liegen. Beispiele hierfür sind Störungen der Transportwege in der Luft oder zu Lande (z.B. wegen besonderer Witterungsbedingungen), Feuer, Überschwemmung, Krieg, Feindseligkeiten und öffentliche Unruhen, Handlungen staatlicher oder sonstiger Behörden und Arbeitskämpfe oder Verpflichtungen (sei es seitens SAMTEK, seiner Vertreter, Subunternehmer, Partner oder Dritter). SAMTEK ist ebenfalls von der Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - befreit, wenn und soweit die Entstehung des Schadens auf Umständen beruht, die SAMTEK auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht vermeiden und deren Folgen SAMTEK nicht abwenden konnte. Dies gilt insbesondere, wenn der Schaden durch eine Anweisung des Auftraggebers oder seines Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist, ferner dann, wenn die Schadensentstehung auf Umstände zurückzuführen ist, die SAMTEK nicht zurechenbar sind, wie etwa höhere Gewalt, Beschaffenheit der Sendung, Aufruhr und Unruhen, elektrische oder magnetische Schäden an oder Löschung von elektrischen oder fotografischen Bildern, Daten oder Aufzeichnungen.
Serviceunterbrechung. Um einen bestmöglichen Service zu gewährleisten, behält sich der Anbieter das Recht vor, den Dienst für Wartungen, Systemaktualisierungen oder andere Änderungen zu unterbrechen. Er wird die Nutzer angemessen informieren. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kann der Anbieter den Dienst auch ganz aussetzen oder beenden. Im Fall der Einstellung des Dienstes wird der Anbieter Nutzern die Möglichkeit geben, personenbezogene Daten oder Informationen gemäß jeweils geltendem Recht zu sichern und wird etwaig nach dem jeweils anwendbarem Recht bestehtende Anprüche der Nutzer auf Weiternutzung und/oder Schadensersatz berücksichtigen. Darüber hinaus kann Dienst aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Anbieters liegen (sog. Gründe „höherer Gewalt“), nicht verfügbar sein (z. B. Infrastrukturausfälle oder Stromausfälle usw.). Der Anbieter wird Xxxxxx nach Möglichkeit mindestens 50 Tage im Voraus benachrichtigen.
Serviceunterbrechung. JET-SPEED haftet nicht für Unterbrechungen oder Störungen der Serviceleistungen, deren Ursachen nicht in dem alleinigen Verantwortungsbereich von JET-SPEED liegen. Beispiele hierfür sind Störungen der Transportwege in der Luft oder zu Lande (z.B. wegen besonderer Witterungsbedingungen), Feuer, Überschwemmung, Krieg, Feindseligkeiten und öffentliche Unruhen, Handlungen staatlicher oder sonstiger Behörden und Arbeitskämpfe oder Verpflichtungen (sei es seitens JET-SPEED, seiner Vertreter, Subunternehmer oder Dritter).

Related to Serviceunterbrechung

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.