ZU ERBRINGENDE UNTERLAGEN NACH ZUS CHLAGS ERTEILUNG‌ Musterklauseln

ZU ERBRINGENDE UNTERLAGEN NACH ZUS CHLAGS ERTEILUNG‌. Ein Abgrenzungsvertrag (gemäß § 15 StrlSchV) muss mit der JEN mbH abgeschlossen wer- den, falls dieser noch nicht vorliegt. 19.01.2018 10 SONSTIGES‌ Zur Koordination fachlicher, organisatorischer, terminlicher und abrechnungstechnischer Be- lange mit der JEN mbH hat der AN einen qualifizierten Verantwortlichen namentlich zu benen- nen. Dieser muss während der gesamten Vertragslaufzeit kurzfristig vor Ort verfügbar sein. Veränderungen in der Person des Verantwortlichen sind mind. fünf Arbeitstage vorher der JEN mbH schriftlich anzuzeigen. Bei Urlaub der eingesetzten Personen ist unverzüglich, bei Krankheit spätestens nach drei Arbeitstagen gleichwertiger Ersatz zu stellen. Regelungen und sicherheitsrelevante Anweisungen des AG sind einzuhalten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte schriftlich (per Mail) an: Xxxx Xxxxx Xxxxxxxx: E-Mail: xxxxx.xxxxxxxx@xxx-xxxxxxx.xx Tel.: 0 24 61 / 629 47 - 246 Bieterfragen werden ausschließlich bis 10 Tage vor Angebotsfrist beantwortet. Vergabenummer 844/2000059138/2018 Datum 19.01.2018 Der Bieter legt mit dem Angebot folgende Nachweise/Eigenerklärungen vor: Erklärung der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister Erklärung über eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre Angaben über den Durchschnitt der Beschäftigten der letzten 3 Geschäftsjahre mit Gliederung nach Qualifikation Angaben über das technische Leitungs- und Aufsichtspersonal Bescheinigung der zuständigen Stellen oder Erklärungen darüber, dass die in § 6 (5), VOL/A genannten Ausschlussgründe auf das Unternehmen nicht zutreffen Referenzen: Drei, bzgl. Auftragsvolumen mit der vorliegenden Ausschreibung vergleichbare Aufträge innerhalb der Jahre 2013-2016 inkl. Angabe des Auftragsvolumens und Benennung eines Ansprechpartners Angaben zur Lohn- und Stoffgleitung, u.a. - Tarifvereinbarungen aus dem Tarifverband des Auftragnehmers und/oder der Preisindex des jeweiligen Rohstoffpreises und/oder Fachserie 17 in der zutreffenden Reihe (Quelle: Statistisches Bundesamt) Nachweis über die Genehmigung nach § 15 StrlSchV Benennung zuverlässigkeitsüberprüftes Personal nach § 12b AtG Nachweis über die Zulassung nach § 19 WHG Nachweis zur gewerbsmäßigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach den §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassun...

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  • Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. a) die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen b) die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden c) die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen d) die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung e) die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde (2) Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung beanspruchen.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung 3.1. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Pkt. 1 oder 2 vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegen- heit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. 3.2. Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E- Mail, Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. 3.3. Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat. Dies gilt auch, wenn der Ver- sicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Ver- sicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320