Common use of Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank Clause in Contracts

Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank. (1)Der Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er der Bank zugeht und von ihr bestätigt wird. Der Zugang erfolgt durch den Eingang des Überweisungsauftrages auf dem Online-Banking-Server. (2)Fällt der Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftrags nach Absatz 1 Satz 2 nicht auf einen Geschäftstag der Bank gemäß des „Preis-/ Bonusverzeichnisses“, so gilt der Überweisungsauftrag erst am darauf folgenden Geschäftstag als zugegangen.

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