Common use of Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank Clause in Contracts

Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank. (1) Der Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er der Bank zugeht. Dies gilt auch, wenn der Überweisungsauftrag über einen Zahlungsauslösedienstleister erteilt wird. Der Zugang erfolgt durch den Eingang des Auftrags in den dafür vorgesehenen Empfangsvorrichtungen der Bank (zum Beispiel mit Abgabe in den Geschäftsräumen oder Eingang auf dem Online-Banking-Server). (2) Fällt der Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftrags nach Absatz 1 Satz 2 nicht auf einen Geschäftstag der Bank gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“, so gilt der Überweisungsauftrag erst am darauffolgenden Geschäftstag als zugegangen. (3) Geht ein Überweisungsauftrag nach der Annahmezeit ein, so gilt er im Hinblick auf die Ausführungsfrist als erst am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Zahlungs Und Überweisungsverkehr

Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank. (1) Der Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er der Bank zugeht. Dies Das gilt auch, wenn der Überweisungsauftrag über einen Zahlungsauslösedienstleister erteilt wird. Der Zugang erfolgt durch den Eingang des Auftrags in den dafür vorgesehenen Empfangsvorrichtungen der Bank (zum Beispiel mit Abgabe in den Geschäftsräumen oder Eingang auf dem Online-Banking-Server).Bank (2) Fällt der Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftrags nach Absatz 1 Satz 2 3 nicht auf einen Geschäftstag der Bank gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“den AGB, so gilt der Überweisungsauftrag erst am darauffolgenden darauf folgenden Geschäftstag als zugegangen. (3) Geht ein Überweisungsauftrag nach der Annahmezeit ein, so gilt er im Hinblick auf die Ausführungsfrist als erst am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Und Sonderbedingungen

Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank. (1) Der Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er der Bank zugeht. Dies Das gilt auch, wenn der Überweisungsauftrag über einen Zahlungsauslösedienstleister erteilt wird. Der Zugang erfolgt durch den Eingang des Auftrags in den dafür vorgesehenen Empfangsvorrichtungen der Bank (zum Beispiel mit Abgabe in den Geschäftsräumen oder Eingang auf dem Online-Banking-ServerServer der Bank). (2) Fällt der Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftrags nach Absatz 1 Satz 2 3 nicht auf einen Geschäftstag der Bank gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“den AGB, so gilt der Überweisungsauftrag erst am darauffolgenden darauf folgenden Geschäftstag als zugegangen. (3) Geht ein der Überweisungsauftrag nach der Annahmezeit dem in den AGB angegebenen Annahmezeitpunkt ein, so gilt er der Überweisungsauftrag im Hinblick auf die Bestimmung der Ausführungsfrist als erst am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen.(siehe Nummer

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Und Sonderbedingungen

Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank. (1) Der Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er der Bank zugeht. Dies Das gilt auch, wenn der Überweisungsauftrag über einen Zahlungsauslösedienstleister erteilt wird. Der Zugang erfolgt durch den Eingang des Auftrags in den dafür vorgesehenen Empfangsvorrichtungen der Bank (zum Beispiel mit Abgabe in den Geschäftsräumen oder Eingang auf dem Online-Banking-ServerServer der Bank). (2) Fällt der Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftrags nach Absatz 1 Satz 2 3 nicht auf einen Geschäftstag der Bank gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“den AGB, so gilt der Überweisungsauftrag erst am darauffolgenden darauf folgenden Geschäftstag als zugegangen. (3) Geht ein Überweisungsauftrag nach der Annahmezeit ein, so gilt er im Hinblick auf die Ausführungsfrist als erst am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Und Sonderbedingungen