Zugelassene Karten. An Terminals des girocard-Systems der deutschen Kreditwirtschaft können von deutschen Kreditinstituten herausgegebene Karten, die mit einem girocard-Logo gemäß Kap. 2.3 versehen sind, eingesetzt werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Kartenzahlungsverkehr, Händlerbedingungen, Händlerbedingungen
Zugelassene Karten. An den Terminals des girocardelectronic-cash-Systems der deutschen Deutschen Kreditwirtschaft können von deutschen Kreditinstituten herausgegebene Karten, die mit einem girocard-Logo gemäß Kap. 2.3 versehen sind, eingesetzt werden.
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Samples: Terminal Und Servicevertrag, Terminal Und Servicevertrag, Terminal Und Servicevertrag
Zugelassene Karten. An Terminals des girocardelectronic cash-Systems der deutschen Kreditwirtschaft können von deutschen Kreditinstituten herausgegebene Karten, die mit einem girocard-Logo gemäß Kap. 2.3 versehen sind, eingesetzt werden.
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Samples: Händlerbedingungen, Händlerbedingungen
Zugelassene Karten. An Terminals des girocard-Systems der deutschen Kreditwirtschaft können von deutschen Kreditinstituten Kredit- instituten herausgegebene Karten, die mit einem girocard-Logo gemäß Kap. 2.3 versehen sind, eingesetzt werden.
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Samples: Händlerbedingungen Für Die Teilnahme Am Electronic Cash System
Zugelassene Karten. An Terminals des girocardelectronic-cash-Systems der deutschen Kreditwirtschaft deutschenKreditwirtschaft können von deutschen Kreditinstituten herausgegebene Karten, die mit einem girocard-Logo gemäß Kap. 2.3 versehen sind, eingesetzt werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Kartenzahlungsverkehr
Zugelassene Karten. An Terminals des girocardelectronic-cash-Systems der deutschen Kreditwirtschaft Kreditwirt- schaft können von deutschen Kreditinstituten herausgegebene Karten, die mit einem girocard-Logo gemäß Kap. 2.3 versehen sind, eingesetzt werden.
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Samples: Händlerbedingungen
Zugelassene Karten. An Terminals des girocard-Systems der deutschen Kreditwirtschaft können von deutschen deut- schen Kreditinstituten herausgegebene Karten, die mit einem girocard-Logo gemäß Kap. 2.3 versehen sind, eingesetzt werden.
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Samples: Girocard Participation Agreement
Zugelassene Karten. An den Terminals des girocard-Systems der deutschen Deutschen Kreditwirtschaft können von deutschen Kreditinstituten herausgegebene Karten, die mit einem girocard-Logo gemäß Kap. 2.3 versehen sind, eingesetzt werden.
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Samples: Terminal Und Servicevertrag
Zugelassene Karten. An Terminals des girocardelectronic-cash-Systems der deutschen Kreditwirtschaft Kre- ditwirtschaft können von deutschen Kreditinstituten herausgegebene herausge- gebene Karten, die mit einem girocard-Logo gemäß Kap. 2.3 versehen sind, eingesetzt werden.
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Samples: Händlerbedingungen
Zugelassene Karten. An Terminals des girocard-Systems der deutschen Kreditwirtschaft können von deutschen Kreditinstituten Kreditinsti- tuten herausgegebene Karten, die mit einem girocardgiro- card-Logo gemäß Kap. 2.3 versehen sind, eingesetzt werden.
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Samples: Pos Service Agreement