Allgemeine Forderungen an Terminals Musterklauseln

Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf • den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen • die Gestaltung der so genannten Kundenschnittstelle (Display/Kundenbelege/PIN-Eingabetastatur), um ein einheitliches Erscheinungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • die Systemsicherheit, die die sichere Übertragung von Kaufdaten und persönlicher Geheimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.
Allgemeine Forderungen an Terminals. 15_2287_13.0_DE_de Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforde- rungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händlerbedingungen). Diese beschränken sich auf Stand 07/2019 Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten im Präsenzgeschäft und für die Erbringung von POS-Services („SmartPay-AGB“) • den reibungslosen Ablauf der Transaktionen un- ter Einhaltung weniger Grundfunktionen, • die Gestaltung der sogenannten Kundenschnitt- stelle (Display/Kundenbelege/PIN- Eingabetastatur), um ein einheitliches Erschei- nungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere • die Systemsicherheit, die die sichere Übertra- gung von Kaufdaten und persönlicher Geheim- zahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.
Allgemeine Forderungen an Terminals. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, nur Terminals an sein Netz anzuschließen, die den Anforderungen der Kreditwirtschaft genügen (vgl. Ziffer 3 der Händler- bedingungen). Diese beschränken sich auf • den reibungslosen Ablauf der Transaktionen unter Einhaltung weniger Grundfunktionen, • die Gestaltung der sogenannten Kunden- schnittstelle (Display/Kundenbelege/PIN-Ein- gabetastatur), um ein einheitliches Erschei- nungsbild des Systems zu gewährleisten und insbesondere 15_3003_5.0_DE_de/Stand: 09/2022 • die Systemsicherheit, die die sichere Übertra- gung von Kaufdaten und persönlicher Ge- heimzahl (PIN) durch Einsatz geeigneter Soft- und Hardware gewährleistet.

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  • Allgemeine Bestimmungen Begriffe im Hinblick auf Wertpapierrecht, Status, Garantie, Definitionen (§ 1 der Allgemeinen Be- dingungen) Begriffe im Hinblick auf Abwicklung (§ 2 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Verzinsung (§ 3 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf das Ordentliche Kündigungsrecht der Emittentin; Anpassungs- und Kün- digungsrecht nach Eintritt eines Gesetzesänderungsereignisses (§ 4 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Übertragbarkeit, Wertpapierinhaber (§ 5 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Stellen (§ 6 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Bekanntmachungen (§ 9 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Berichtigungen (§ 10 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Maßgebliches Recht, Gerichtsstand, Zustellungsbevollmächtigter (§ 11 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf indexbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Indexbezogene Bestimmungen) Interessen natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind Bedingungen des Angebots, Anbieterin und Emissionstag der Wertpapiere