Zulassung zur Prüfung Musterklauseln

Zulassung zur Prüfung. Zur Ersten Dienstprüfung kann zugelassen werden, wer die erfolgreiche Teilnahme an der Grundausbildung nachgewiesen hat.
Zulassung zur Prüfung. Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach Abschluß des Anerkennungsjahres die erfolgreiche Teilnahme an den erforderlichen Kur- sen der Aufbauausbildung (Studienkurse, Praxisberatung und Supervision) nachgewiesen sowie eine anerkannte schriftliche Hausarbeit vorgelegt hat. Die erforderlichen Kurse werden von der Bibelschule des Diakonissenmutterhauses Aidlingen oder der Evangeli- schen Missionsschule der Bahnauer Bruderschaft Unterweissach in Zusammenarbeit mit den staatlichen Seminaren für schulpraktische Ausbildung, in der Regel mit denen an Grund-, Haupt- oder Realschulen, durchgeführt. Über Ausnahmen von der zeitlichen Bin- dung entscheidet der Oberkirchenrat.
Zulassung zur Prüfung. Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer die erfolgreiche Teilnahme an der Grundaus- bildung nachgewiesen hat.
Zulassung zur Prüfung. Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach Abschluß des Anerkennungsjahres die erfolgreiche Teilnahme an den erforderlichen Kur- sen der Aufbauausbildung (Studienkurse, Praxisberatung und Supervision) nachgewiesen sowie eine anerkannte schriftliche Hausarbeit vorgelegt hat. Die erforderlichen Kurse werden überwiegend am Karlshöher Seminar Ludwigsburg als Kontaktstudium in Ko- operation mit der Evangelischen Fachhochschule Reutlingen-Ludwigsburg durchgeführt. Über Ausnahmen von der zeitlichen Bindung entscheidet der Oberkirchenrat.
Zulassung zur Prüfung. Nach Anmeldeschluss erhalten Sie per E-Mail eine Benachrichtigung, dass Sie das Dokument „Zulassung zur Prüfung“ in Ihrem persönlichen TestAS-Teilnehmerportal herunterladen und ausdrucken können. Sie müssen dann überprüfen, ob Ihre persönlichen Angaben auf dem Zulassungs- schreiben korrekt sind. Name und Geburtsdatum stehen später auf Ihrem TestAS- Zertifikat. Bei fehlerhaften Angaben können Sie uns über das Teilnehmerportal Ihre Änderungen mitteilen. Das Zulassungsschreiben enthält wichtige Regeln für den Prüfungstag. Mit Ihrer Un- terschrift erkennen Sie diese Regeln an. Sie müssen die unterschriebenen Xxxxxx zusammen mit dem Dokument „Zulassung zur Prüfung“ am Prüfungstag im Testzent- rum abgeben.
Zulassung zur Prüfung. 2.4 Schriftliche und mündliche Prüfung
Zulassung zur Prüfung. Jede*r Prüfungskandidat*in muss bei der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer die Zulassung zur Prüfung beantragen. Dies erfolgt mittels eines Vordrucks, den die Steuerberaterkammern online zur Verfügung stellen. Dem Antrag sind beizufügen:
Zulassung zur Prüfung. 10 Tage nach Anmeldeschluss erhalten Sie per E-Mail eine Benachrichtigung, dass Sie das Dokument „Zulassung zur Prüfung“ in Ihrem persönlichen TestDaF-Teilneh- merportal herunterladen und ausdrucken können. Sie müssen dann überprüfen, ob Ihre persönlichen Angaben auf dem Zulassungs- schreiben korrekt sind. Name und Geburtsdatum stehen später auf Ihrem TestDaF- Zeugnis. Sollte das Zulassungsschreiben fehlerhafte Angaben enthalten, so teilen Sie dem TestDaF-Institut die Änderungen bis spätestens 2-3 Werktage vor der Prüfung mit. Das Zulassungsschreiben enthält wichtige Regeln für den Prüfungstag. Mit Ihrer Un- terschrift erkennen Sie diese Regeln an. Sie müssen die unterschriebenen Regeln zu- sammen mit dem Dokument „Zulassung zur Prüfung“ am Prüfungstag im Testzentrum abgeben.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.