Zulassungsvoraussetzungen Musterklauseln

Zulassungsvoraussetzungen. Die Veranstaltung steht in erster Linie Herstellerfirmen, Händlern oder gewerbetreibenden Unter- nehmen offen. Grundsätzlich werden nur Aussteller zugelassen, deren Produkte und Leistungen dem Angebot der Veranstaltung entsprechen und die die Voraussetzungen nach Satz 1 erfüllen. Die Messe Essen entscheidet über die Zulassung eines Ausstellers auch aufgrund der Zugehörigkeit seines Aus- stellungsprogramms zum Warenverzeichnis der Veranstaltung. Erzeugnisse, die nicht dem Waren- verzeichnis der Veranstaltung entsprechen, dürfen nicht ausgestellt werden, soweit sie nicht für die Darstellung bzw. den Funktionsablauf des eigenen Ausstellungsobjekts unabdingbar erforderlich sind. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht, soweit sich ein solcher nicht aus dem Gesetz ergibt. Aussteller, die ihren finanziellen Verpflichtungen der Messe Essen gegenüber nicht nachgekommen sind oder gegen die Teilnahmebedingungen, Technischen Richtlinien, allgemeine servicespezifische Geschäfts- und Lieferbedingungen, die Hausordnung oder gegen gesetzliche Bestimmungen versto- ßen haben, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Mit der Zusendung der Zulassung wird dem Aussteller die Standzuweisung mitgeteilt. Sollte sich zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Aufplanung eine Änderung der Standfläche ergeben, so ändert sich der geschlossene Vertrag nach Maßgabe der Zulassung, es sei denn, dass der Aussteller binnen zwei Wochen schriftlich widerspricht.
Zulassungsvoraussetzungen. 2.1 SAPV wird von Leistungserbringern erbracht, mit denen die Krankenkasse zur Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung einen Vertrag geschlossen hat. Sie wird intermittierend oder durchgängig nach Bedarf als • Beratungsleistung, • Koordination der Versorgung, • additiv unterstützende Teilversorgung, • vollständige Versorgung erbracht. Den besonderen Belangen von Kindern und Jugendlichen ist Rechnung zu tragen.
Zulassungsvoraussetzungen. Die Zulassung des Ausstellers richtet sich nach den von der agra Veranstaltungs GmbH zuvor bekanntgegebenen Kriterien für die jeweilige Messe oder Veranstaltung (z.B. Nomenklatur, Unternehmereigenschaft). Die agra Veranstaltungs GmbH entscheidet über die Zulassung eines Ausstellers. Sie kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen. Alle Ausstellungs- und Verkaufsgüter und Dienstleistungsangebote müssen der Nomenklatur der jeweiligen Messe oder Veranstaltung entsprechen. Andere Ausstellungs- und Verkaufsgüter dürfen grundsätzlich nicht ausgestellt werden, Ausnahmen sind nach vorheriger Prüfung und Genehmigung durch die agra Veranstaltungs GmbH möglich.
Zulassungsvoraussetzungen. Die Zulassung zum Studium an der Hochschule erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.– Linksammlung zu Ausbildungsbestimmungen und rechtlichen Grundlagen als Anlage 2 –
Zulassungsvoraussetzungen. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin bestätigt, dass Er/Sie sich bei der zuständigen IHK über die Zu- lassungsvoraussetzungen zum Geprüften Handelsfachwirt / zur geprüften Handelsfachwirtin infor- miert hat.
Zulassungsvoraussetzungen. (1) Die Veranstaltungen des DBfK Nordwest e.V. stehen grundsätzlich jeder Interessen- tin und jedem Interessenten offen.
Zulassungsvoraussetzungen. 3.1 Die Teilnahme als Aussteller setzt voraus, dass die auszustellenden Erzeugnisse den aus dem beigefügten Warenverzeichnis ersichtlichen Waren/ Produktgruppen angehören. Der Aussteller verpflichtet sich, über sein Unternehmen und die von ihm auszustellenden Produkte die erforderlichen Auskünfte zu geben.
Zulassungsvoraussetzungen. (1) Die Schulung des Veranstalters stehen jedem Interessenten offen, der über die für den jeweiligen Kurs geforderten Qualifikationen verfügt.
Zulassungsvoraussetzungen. (1) Die Bildungsmaßnahmen des Veranstalters stehen jedem Interessenten offen, der über die von den zuständigen Prüfinstitutionen für die angestrebten Abschlüsse geforderten Qualifikationen verfügt, soweit solche in der Leistungsbeschreibung der Bildungsmaßnah- me gefordert werden.
Zulassungsvoraussetzungen. Die Voraussetzungen für die Zulassung zu den Masterstudiengängen müssen gewährleisten, dass die auf der Bachelorstufe erworbenen Kompetenzen mit den verlangten Eintrittskompetenzen für die Masterstufe kohärent sind.