Common use of Zuordnungsermächtigung Clause in Contracts

Zuordnungsermächtigung. 2.1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag, www.suec-netze.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag, www.kwmk-netz.de, www.sw-pritzwalk.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. 2.1 Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: www.munich-airport.de, www.fairnetzgmbh.de, www.netze-odr.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 MaBiS)I in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: www.stadtwerke-sw.de, www.sw-nuertingen.de, www.albstadtwerke.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- zu-gleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: energienetze-wsf.de, netze.stadtwerke-schwedt.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: www.stadtwerk-am-see.de, www.sachsen-netze.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. 2.1 Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 MaBiS) in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag, www.stadtwerke-bernau.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter Drit- ter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten hier- zu veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit so- weit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: www.stadtwerke-bexbach.de, www.swr-netze-ruesselsheim.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. 2.1 Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Entnahme- stellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung Zuordnungser- mächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bilanzkreisabrech- nung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung Zuordnungser- mächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: www.wesernetz.de, www.wesernetz.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu Dritte rzu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: www.enwag.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. 2.1 Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 MaBiS) in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und Satz 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: www.ulm-netze.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. Der 2.1.Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- zu-gleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: www.enervie-vernetzt.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. 2.1 Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter Drit- ter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 MaBiS) in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: netz.stadtwerke-juelich.com

Zuordnungsermächtigung. 2.1. 2.1 Der Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: www.swst.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: www.enwg-veroeffentlichungen.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. 2.1 Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV BKV, nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 MaBiS) 1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: www.swrng.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter Drit- ter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils je- weils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit so- weit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: www.mainzer-netze.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 MaBiS1) in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten Mitteilungenveröffentlichten Mittei- lungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB VBN elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag Entnahme (Strom)

Zuordnungsermächtigung. 2.1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung Zuordnungsermächti-gung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung Zuordnungs-ermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach elektronischnach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich personenidentisch zugleich personen-identisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: netze.stadtwerke-ratingen.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. 2.1 Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach elektronischnach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: www.ihr-stadtwerk.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 MaBiS)¹ in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung Zuordnungs- ermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten istLieferanten.

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Samples: www.mitnetz-strom.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröff- entlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: www.sg-wismar.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. 2.1 Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 MaBiS)5 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag Strom

Zuordnungsermächtigung. 2.1. 2.1 Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS MaBis zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.,

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Samples: www.freisinger-stadtwerke.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung Zuordnungsermächti- gung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung Zuordnungsermächti- gung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermittelnübermit- teln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: www.nrm-netzdienste.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. 2.1 Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter un- ter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung Zuord- nungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermittelnübermit- teln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: www.ewn-gmbh.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: www.stromnetz.berlin

Zuordnungsermächtigung. 2.1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe Maß- gabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 MaBiS) in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung Zu- ordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit so- weit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: netze.stadtwerke-schwerte.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten ver- öffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch elektro- nisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- zu-gleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: www.enwg-veroeffentlichungen.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. 2.1 Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 MaBiS) in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich personenidentisch zugleich per- sonenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: www.fraport.com

Zuordnungsermächtigung. 2.1. 2.1 Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter Drit- ter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 MaBiS) in jeweils je- weils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach elektronischnach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit so- weit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: stadtwerke-torgau.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung Zuordnungser- mächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Zuordnungsermächtigung. 2.1. 2.1 Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 Bilanzkreisabrech- nung Strom(MaBiS) 1in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten 1und 2gelten auch, soweit der BKV zu- zu-gleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: www.enercity-netz.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Festlegung BK6-07-002 über die Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von MaBiS) der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat in der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich personenidentisch mit dem Lieferanten istjeweils gültigen Fassung.

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Samples: www.swsn.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter Drit- ter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß ge- mäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: www.stadtwerke-huntetal.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. 2.1 Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln Markt- regeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich personenidentisch zugleich per- sonenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: www.swm-infrastruktur.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. 2.1 Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie so-wie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. .Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: www.swte-netz.de

Zuordnungsermächtigung. 2.12. 1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: www.stadtwerke-erkrath.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröff- entlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: www.stadtwerke-waiblingen.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung Zuordnungs- ermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Zuordnungsermächtigung. 2.1. 2.1 Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 Ma- BiS) in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: www.saalfelder-energienetze.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten ver- öffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach elektronischnach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- zu-gleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: www.sw-netz.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. 2.1 Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bi- lanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 MaBiS) in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur Bun- desnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Zuordnungsermächtigung. 2.1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln Markt- regeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten Mitteilungenveröffentlichten Mit- teilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen Fris- ten der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: www.regionetz.de

Zuordnungsermächtigung. 2.1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 MaBiS) 1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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