Zuordnungsermächtigung. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der elektronisch erteilten Zuordnungsermächtigung.
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Samples: Zuordnungsvereinbarung, Zuordnungsvereinbarung, Zuordnungsvereinbarung
Zuordnungsermächtigung. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der elektronisch erteilten beigefügten Zuordnungsermächtigung.
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Zuordnungsermächtigung. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der elektronisch erteilten Zuordnungsermächtigung.
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Samples: Netznutzungsvertrag
Zuordnungsermächtigung. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der elektronisch erteilten ZuordnungsermächtigungZuordnungsermächti- gung.
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Samples: Zuordnungsvereinbarung
Zuordnungsermächtigung. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der elektronisch erteilten ZuordnungsermächtigungBKV.
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Samples: Zuordnungsvereinbarung
Zuordnungsermächtigung. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung (Anlage 1 zu diesem Vertrag), die elektronisch erteilten Zuordnungsermächtigungan die EDIFACT-Adresse (siehe Anlage Datenblatt) zu senden ist.
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Samples: Netznutzungsvertrag
Zuordnungsermächtigung. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der elektronisch erteilten übermittelten Zuordnungsermächtigung.
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Samples: Zuordnungsvereinbarung