Zurückhaltung von Zahlungen und Aufrechnung von Zahlungen Musterklauseln

Zurückhaltung von Zahlungen und Aufrechnung von Zahlungen. Kommt der Lieferant seinen Verpflichtungen nicht nach, kann der Auf- traggeber die Zahlung für die vertraglichen Leistungen zurückhalten, bis der Lieferant seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Der Besteller kann seine Forderungen gegen den Lieferant von der dem Lieferant wegen der Nichterfüllung seiner Verpflichtungen zustehenden Vergütung abziehen.
Zurückhaltung von Zahlungen und Aufrechnung von Zahlungen. Kommt der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht nach, kann der Auf- traggeber die Zahlung für die vertraglichen Leistungen zurückhalten, bis der Auftragnehmer seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Der Auftraggeber kann seine Forderungen gegen den Auftragnehmer von der dem Auftrag- nehmer wegen der Nichterfüllung seiner Verpflichtungen zustehenden Ver- gütung abziehen.

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  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.