Common use of Zurückweisung / Austausch von Zeitarbeitnehmern Clause in Contracts

Zurückweisung / Austausch von Zeitarbeitnehmern. 5.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Zeitarbeitnehmer durch schriftliche Erklärung unverzüglich gegenüber dem Auftragnehmer zurückzuweisen, wenn ein Grund vorliegt, der den Auftragnehmer zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Zeitarbeitnehmer berechtigen würde (§ 626 BGB). Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gründe für die Zurückweisung detailliert schriftlich darzulegen. Im Falle der Zurückweisung ist der Auftragnehmer be- rechtigt, andere fachlich gleichwertige Zeitarbeitnehmer an den Auf- traggeber zu überlassen. 5.2. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, an den Auftraggeber überlassene Zeitarbeitnehmer auszutauschen und fachlich gleichwertige Zeitarbeitnehmer zu überlassen. Hierüber wird der Auftraggeber von dem Auftragnehmer unverzüglich unterrichtet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Rahmenvertrag Über Arbeitnehmerüberlassungen

Zurückweisung / Austausch von Zeitarbeitnehmern. 5.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Zeitarbeitnehmer durch schriftliche Erklärung unverzüglich gegenüber dem Auftragnehmer zurückzuweisen, wenn ein Grund vorliegt, der den Auftragnehmer zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Zeitarbeitnehmer berechtigen würde (§ 626 BGB). Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gründe für die Zurückweisung detailliert schriftlich darzulegen. Im Falle der Zurückweisung ist der Auftragnehmer be- rechtigtberechtigt, andere fachlich gleichwertige Zeitarbeitnehmer an den Auf- traggeber Auftraggeber zu überlassen. 5.2. Stellt der Auftraggeber innerhalb der ersten vier Stunden fest, dass ein Zeitarbeitnehmer des Auftragnehmers nicht für die vorgesehene Tätigkeit geeignet ist und besteht er auf Austausch, werden ihm, nach vorheriger Rücksprache, bis zu vier Arbeitsstunden nicht berechnet. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, aus organisatorischen oder gesetzlichen Gründen an den Auftraggeber überlassene Zeitarbeitnehmer auszutauschen und fachlich gleichwertige Zeitarbeitnehmer zu überlassen. Hierüber wird der Auftraggeber von dem Auftragnehmer unverzüglich unterrichtet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), General Terms and Conditions

Zurückweisung / Austausch von Zeitarbeitnehmern. 5.17.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Zeitarbeitnehmer durch schriftliche Erklärung unverzüglich gegenüber dem Auftragnehmer zurückzuweisen, wenn ein Grund vorliegt, der den Auftragnehmer zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses Arbeits- verhältnisses mit dem Zeitarbeitnehmer berechtigen würde (§ 626 BGB). Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gründe für die Zurückweisung detailliert schriftlich darzulegen. Im Falle der Zurückweisung ist der Auftragnehmer be- rechtigtberechtigt, andere fachlich gleichwertige Zeitarbeitnehmer an den Auf- traggeber Auftraggeber zu überlassen. 5.27.2. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigtDer Auftraggeber hat einen Anspruch auf Austausch des Leiharbeiters, an den Auftraggeber überlassene Zeitarbeitnehmer auszutauschen und fachlich gleichwertige Zeitarbeitnehmer zu überlassenwenn dieser für die vorgesehene Tätigkeit nicht geeignet ist. Hierüber wird der Auftraggeber von Die fehlende Eignung muss entsprechend nachgewiesen werden. Dieser Anspruch steht dem Auftragnehmer unverzüglich unterrichtetAuftragge- ber auch dann zu, wenn Gründe vorliegen, die ihn im Falle eigener Arbeitgeberposition zur außerordentlichen Kündi- gung berechtigen würde (§ 626 BGB).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zurückweisung / Austausch von Zeitarbeitnehmern. 5.16.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Zeitarbeitnehmer durch schriftliche Erklärung unverzüglich gegenüber dem Auftragnehmer Personaldienstleister zurückzuweisen, wenn ein Grund vorliegt, der den Auftragnehmer Personaldienstleister zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Zeitarbeitnehmer berechtigen würde (§ 626 BGB). Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gründe für die Zurückweisung detailliert schriftlich darzulegen. Im Falle der Zurückweisung ist der Auftragnehmer be- rechtigtPersonaldienstleister berechtigt, andere fachlich gleichwertige Zeitarbeitnehmer an den Auf- traggeber Auftraggeber zu überlassen. 5.26.2. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer Personaldienstleister jederzeit berechtigt, aus organisatorischen oder gesetzlichen Gründen an den Auftraggeber überlassene Zeitarbeitnehmer auszutauschen und fachlich gleichwertige Zeitarbeitnehmer zu überlassen. Hierüber wird der Auftraggeber von dem Auftragnehmer unverzüglich unterrichtet.

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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Zurückweisung / Austausch von Zeitarbeitnehmern. 5.1. 5.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Zeitarbeitnehmer durch schriftliche Erklärung unverzüglich gegenüber dem Auftragnehmer Personaldienstleister zurückzuweisen, wenn ein Grund vorliegt, der den Auftragnehmer Personaldienstleister zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Zeitarbeitnehmer berechtigen würde (§ 626 BGB). Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gründe für die Zurückweisung detailliert schriftlich darzulegen. Im Falle der Zurückweisung ist der Auftragnehmer be- rechtigtPersonaldienstleister berechtigt, andere fachlich gleichwertige Zeitarbeitnehmer Zeitar- beitnehmer an den Auf- traggeber Auftraggeber zu überlassen. 5.2. 5.2 Darüber hinaus ist der Auftragnehmer Personaldienstleister jederzeit berechtigt, aus organisatorischen oder gesetzli- chen Gründen an den Auftraggeber überlassene Zeitarbeitnehmer auszutauschen und fachlich gleichwertige gleichwer- tige Zeitarbeitnehmer zu überlassen. Hierüber wird der Auftraggeber von dem Auftragnehmer unverzüglich unterrichtet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zurückweisung / Austausch von Zeitarbeitnehmern. 5.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Zeitarbeitnehmer durch schriftliche Erklärung unverzüglich gegenüber dem Auftragnehmer der rapid zurückzuweisen, wenn ein Grund vorliegt, der den Auftragnehmer der rapid zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Zeitarbeitnehmer berechtigen würde (§ 626 BGB). Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gründe für die Zurückweisung detailliert schriftlich darzulegen. Im Falle der Zurückweisung ist der Auftragnehmer be- rechtigtdie rapid berechtigt, andere fachlich gleichwertige Zeitarbeitnehmer an den Auf- traggeber Auftraggeber zu überlassen. 5.2. Stellt der Auftraggeber innerhalb der ersten vier Stunden fest, dass ein Zeitarbeitnehmer der rapid nicht für die vorgesehene Tätigkeit geeignet ist und besteht er auf Austausch, werden ihm, nach vorheriger Rücksprache, bis zu vier Arbeitsstunden nicht berechnet. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer rapid jederzeit berechtigt, aus organisatorischen oder gesetzlichen Gründen an den Auftraggeber überlassene Zeitarbeitnehmer auszutauschen und fachlich gleichwertige Zeitarbeitnehmer zu überlassen. Hierüber wird der Auftraggeber von dem Auftragnehmer unverzüglich unterrichtet.

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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag