Zusatzdienstleistungen. Für die vereinbarten Zusatzdienstleistungen legt die Auftragnehmerin in Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin die Tarife fest.
Zusatzdienstleistungen. 4.1 Für Zusatzdienstleistungen oder Premiumdienste gemäß Ziffer 3.7, die EPS erbringt, gelten separate Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten insbesondere mit ggf. abweichenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. Änderungen einer Zusatzdienstleistung zuungunsten des Kunden (z.B. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags.
Zusatzdienstleistungen. 8. Reporting / Controlling Seite 12
Zusatzdienstleistungen. Zusätzlich erbringt die Spitexorganisation folgende Dienstleistungen 🞏 Fahrdienst 🞏 Hauswirtschaftliche Leistungen ausserhalb § 22 kantonales KVG 🞏 ………………………………. Zusätzlich koordiniert die Spitexorganisation folgende Dienstleistungen 🞏 ………………………………. 🞏 ……………………………….
Zusatzdienstleistungen. 4.1 Für Prepaid Zusatzdienstleistungen oder Premiumdienste gemäß Ziffer 3.6, die ORTEL erbringt, gelten separate Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten insbesondere mit ggf. abweichenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. Änderungen einer Prepaid Zusatzdienstleistung zuungunsten des Kunden (z.B. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Prepaid-Mobilfunkvertrags.
Zusatzdienstleistungen. 5.1 Der Mietvermittler kann dem Mieter selbst Zusatzdienstleistungen anbieten, beispielsweise die Vermietung von Fahrrädern. Die daraus erwachsenden Erträge stehen vollständig dem Mietvermittler zu.
Zusatzdienstleistungen. 4.2 Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages können zwischen AG und AN Zusatzdienstleistungen vereinbart werden. Es gelten sodann ergänzend etwaig bestehende Leistungsbedingungen der jeweiligen Zusatzdienstleistung.
Zusatzdienstleistungen. 4.1 Soweit EPS Prepaid Zusatzdienstleistungen anbietet, ist der Kunde berechtigt, Prepaid Zusatzdienstleistungen, die in den jeweiligen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten als solche kenntlich gemacht werden, oder Premiumdienste gemäß Ziffer 3.6 im Rahmen eines separaten Vertragsverhältnisses in Anspruch zu nehmen.
Zusatzdienstleistungen. Folgende Dienstleistungen, die nicht im Rahmen dieses Betreuungs- und Wartungsvertrages eingeschlossen sind, übernimmt Kienzle nach gesonderter Vereinbarung mit dem Auftraggeber zu den jeweils gültigen Preisen und Bedingungen von Kienzle:
Zusatzdienstleistungen. Die Gebühren der Zusatzdienstleistungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste der healthy+ AG. Die Zahlungspflicht beginnt, sofern nichts anderes vereinbart wird, mit der Inbetriebnahme, d.h. mit der Freischaltung des Add-ons. Bei der Bestellung einer oder mehrerer kostenpflichtiger Zusatzdienstleistungen während einer laufenden Rechnungs- resp. Vertragsperiode, stellt die healthy+ AG eine Pro-Rata-Rechnung über die verbleibende Dauer aus. Der Cloud-Speicherplatz, der dem Kunden maximal zur Verfügung steht, ist in der Individualvereinbarung für die Dienstleistungen festgelegt. Dieser Speicherplatz beinhaltet sämtliche Inhaltsdaten (z.B. Artikel, Dokumente, Bilder). Nutzt der Kunde mehr als den vereinbarten Speicherplatz, werden die zusätzlichen Kosten ohne vorherige Mitteilung in Rechnung gestellt. Als Stichtag gilt der Tag, an welchem der Speicherplatz überschritten wurde. Die Verrechnung beginnt rückwirkend ab Monatsbeginn. Steigen die Gebühren durch die Erhöhung um mehr als 30% des aktuell bezahlten Preises, nimmt die healthy+ AG Kontakt mit dem Kunden auf und stellt ihm eine neue Offerte aus. Die healthy+ AG ist berechtigt, die vereinbarten Preise jeweils auf das Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Mitteilungsfrist von 60 Tagen anzupassen. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, kann er den Vertrag innerhalb von 2 Wochen auf den Zeitpunkt der Gebührenanpassung schriftlich kündigen.