Zusatzdienstleistungen. 4.1 Soweit EPS jeweils Zusatzdienstleistungen anbietet, ist der Kunde berechtigt, Zusatzdienstleistungen, die in den jeweiligen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten als solche kenntlich gemacht werden, im Rahmen eines separaten Vertragsverhältnisses in Anspruch zu nehmen.
4.2 Für Zusatzdienstleistungen, die EPS erbringt, gelten separate Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten insbesondere mit gegebenenfalls abweichenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. Änderungen einer Zusatzdienstleistung zuungunsten des Kunden (z.B. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags.
4.3 Werden Zusatzdienstleistungen durch Kooperationspartner erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner. Die Kooperationspartner sind in der Leistungsbeschreibung oder Preisliste kenntlich gemacht. Die Leistung von EPS beschränkt sich hierbei auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zu den Endeinrichtungen des Kooperationspartners sowie die Diensteverwaltung und das Inkasso. Für Fehlleistungen der von dem Kooperationspartner eingesetzten Endgeräte sowie für die Erfüllung von dessen Pflichten haftet EPS nicht. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen der Kooperationspartner berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags.
Zusatzdienstleistungen. Für die vereinbarten Zusatzdienstleistungen legt die Auftragnehmerin in Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin die Tarife fest.
Zusatzdienstleistungen. 4.1. Soweit yourfone jeweils Zusatzdienstleistungen, die in den jeweiligen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten als solche kenntlich gemacht werden, oder Pre- miumdienste gemäß Ziffer 3.7 anbietet, ist der Kunde berechtigt, diese im Rahmen eines separaten Vertragsverhältnisses in Anspruch zu nehmen.
4.2. Für Zusatzdienstleistungen, die yourfone erbringt, gelten separate Geschäftsbedingun- gen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten insbesondere mit gegebenenfalls abweichen- den Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglich- keiten. Änderungen einer Zusatzdienstleistung zuungunsten des Kunden (z.B. Leistungsein- schränkungen oder Preiserhöhungen) berech- tigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags.
4.3. Werden Zusatzdienstleistungen durch Koopera- tionspartner erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner. Die Kooperations- partner sind in der Leistungsbeschreibung oder Preisliste kenntlich gemacht. Die Leistung von yourfone beschränkt sich hierbei auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zu den Endeinrichtungen des Kooperationspartners sowie die Diensteverwaltung und das Inkasso. Für Fehlleistungen der von dem Kooperations- partner eingesetzten Endgeräte sowie für die Erfüllung von dessen Pflichten haftet yourfone nicht. Leistungseinschränkungen oder Preiser- höhungen der Kooperationspartner berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags. Entsprechend finden diese in Ziffer 4.3 festgelegten Bedingungen auch An- wendung auf Premiumdienste gemäß Ziffer 3.7 soweit diese durch Dritte erbracht werden.
Zusatzdienstleistungen. Reporting / Controlling Seite 12
Zusatzdienstleistungen. Zusätzlich erbringt die Spitexorganisation folgende Dienstleistungen 🞏 Fahrdienst 🞏 Hauswirtschaftliche Leistungen ausserhalb § 22 kantonales KVG 🞏 ………………………………. Zusätzlich koordiniert die Spitexorganisation folgende Dienstleistungen 🞏 ………………………………. 🞏 ……………………………….
Zusatzdienstleistungen. Zusatzdienstleistungen werden von der easy immo solutions GmbH nur nach Maßgabe besonderer Vereinbarung gegen besonderes Entgelt erbracht.
Zusatzdienstleistungen. 6.1 Soweit die Anbieterin jeweils Zusatzdienstleistungen oder Premium-, Auskunfts- oder Televotingdienste anbie- tet, ist der Kunde berechtigt, diese im Rahmen eines se- paraten Vertragsverhältnisses in Anspruch zu nehmen.
6.2 Für Zusatzdienstleistungen, die die Anbieterin erbringt, können separate Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten, insbesondere mit ggf. abweichenden Vertragslauf- zeiten und Kündigungsmöglichkeiten, gelten. Änderungen einer Zusatzdienstleistung zuungunsten des Kunden (z. B. Leistungs- einschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags.
6.3 Werden Zusatzdienstleistungen und/oder Premium-, Aus- kunfts- oder Televotingdienste durch Dritte erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Dritten. Dritte sind in der Leistungsbeschreibung oder Preisliste von der Anbieterin kenntlich gemacht. Die Leistung der Anbieterin beschränkt sich in solchen Fällen auf die Bereit- stellung des technischen Zugangs zu den Endeinrichtungen des
Zusatzdienstleistungen. 5.1 Der Mietvermittler kann dem Mieter selbst Zusatzdienstleistungen anbieten, beispielsweise die Vermietung von Fahrrädern. Die daraus erwachsenden Erträge stehen vollständig dem Mietvermittler zu.
Zusatzdienstleistungen. Die Gebühren der Zusatzdienstleistungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste der healthy+ AG. Die Zahlungspflicht beginnt, sofern nichts anderes vereinbart wird, mit der Inbetriebnahme, d.h. mit der Freischaltung des Add-ons. Bei der Bestellung einer oder mehrerer kostenpflichtiger Zusatzdienstleistungen während einer laufenden Rechnungs- resp. Vertragsperiode, stellt die healthy+ AG eine Pro-Rata-Rechnung über die verbleibende Dauer aus. Der Cloud-Speicherplatz, der dem Kunden maximal zur Verfügung steht, ist in der Individualvereinbarung für die Dienstleistungen festgelegt. Dieser Speicherplatz beinhaltet sämtliche Inhaltsdaten (z.B. Artikel, Dokumente, Bilder). Nutzt der Kunde mehr als den vereinbarten Speicherplatz, werden die zusätzlichen Kosten ohne vorherige Mitteilung in Rechnung gestellt. Als Stichtag gilt der Tag, an welchem der Speicherplatz überschritten wurde. Die Verrechnung beginnt rückwirkend ab Monatsbeginn. Steigen die Gebühren durch die Erhöhung um mehr als 30% des aktuell bezahlten Preises, nimmt die healthy+ AG Kontakt mit dem Kunden auf und stellt ihm eine neue Offerte aus. Die healthy+ AG ist berechtigt, die vereinbarten Preise jeweils auf das Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Mitteilungsfrist von 60 Tagen anzupassen. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, kann er den Vertrag innerhalb von 2 Wochen auf den Zeitpunkt der Gebührenanpassung schriftlich kündigen.
Zusatzdienstleistungen. Inserate, Assessment Center, Eignungstests, HR-Profiling und andere bedürfnisbezogene Dienstleistungen, erfolgen in Absprache mit dem Auftraggeber. Die Kosten werden dem Auftraggeber nach Aufwand separat in Rechnung gestellt.