Zusatzdienstleistungen. 4.1 Soweit EPS jeweils Zusatzdienstleistungen anbietet, ist der Kunde berechtigt, Zusatzdienstleistungen, die in den jeweiligen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten als solche kenntlich gemacht werden, im Rahmen eines separaten Vertragsverhältnisses in Anspruch zu nehmen. 4.2 Für Zusatzdienstleistungen, die EPS erbringt, gelten separate Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten insbesondere mit gegebenenfalls abweichenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. Änderungen einer Zusatzdienstleistung zuungunsten des Kunden (z.B. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags. 4.3 Werden Zusatzdienstleistungen durch Kooperationspartner erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner. Die Kooperationspartner sind in der Leistungsbeschreibung oder Preisliste kenntlich gemacht. Die Leistung von EPS beschränkt sich hierbei auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zu den Endeinrichtungen des Kooperationspartners sowie die Diensteverwaltung und das Inkasso. Für Fehlleistungen der von dem Kooperationspartner eingesetzten Endgeräte sowie für die Erfüllung von dessen Pflichten haftet EPS nicht. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen der Kooperationspartner berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunk Laufzeitverträge
Zusatzdienstleistungen. 4.1 Soweit EPS jeweils Für Prepaid Zusatzdienstleistungen anbietet, ist der Kunde berechtigt, Zusatzdienstleistungenoder Premiumdienste gemäß Ziffer 3.6, die in den jeweiligen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten als solche kenntlich gemacht werden, im Rahmen eines separaten Vertragsverhältnisses in Anspruch zu nehmen.
4.2 Für Zusatzdienstleistungen, die EPS ORTEL erbringt, gelten separate Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten insbesondere mit gegebenenfalls ggf. abweichenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. Änderungen einer Prepaid Zusatzdienstleistung zuungunsten des Kunden (z.B. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Prepaid-Mobilfunkvertrags.
4.3 4.2 Werden Zusatzdienstleistungen durch Kooperationspartner erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner. Die Kooperationspartner sind im Rahmen des Angebotes und/oder in der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder Preisliste kenntlich gemacht. Die Leistung von EPS ORTEL beschränkt sich hierbei auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zu den Endeinrichtungen des Kooperationspartners sowie die Diensteverwaltung und das Inkasso. Für Fehlleistungen der von dem Kooperationspartner eingesetzten Endgeräte sowie für die Erfüllung von dessen Pflichten haftet EPS ORTEL nicht. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen der Kooperationspartner berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags. Entsprechend finden diese in Ziffer 4.2 festgelegten Bedingungen auch Anwendung auf Premiumdienste gemäß Ziffer 3.6 soweit diese durch Dritte erbracht werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Prepaid Mobilfunkdienstleistungen
Zusatzdienstleistungen. 4.1 Soweit EPS jeweils Für Zusatzdienstleistungen anbietet, ist der Kunde berechtigt, Zusatzdienstleistungen, die in den jeweiligen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten als solche kenntlich gemacht werden, im Rahmen eines separaten Vertragsverhältnisses in Anspruch zu nehmen.
4.2 Für Zusatzdienstleistungenoder Premiumdienste gemäß Ziffer 3.7, die EPS erbringt, gelten separate Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten insbesondere mit gegebenenfalls ggf. abweichenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. Änderungen einer Zusatzdienstleistung zuungunsten des Kunden (z.B. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags.
4.3 4.2 Werden Zusatzdienstleistungen durch Kooperationspartner erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner. Die Kooperationspartner sind im Rahmen des Angebotes und/oder in der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder Preisliste kenntlich gemacht. Die Leistung von EPS beschränkt sich hierbei auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zu den Endeinrichtungen des Kooperationspartners sowie die Diensteverwaltung und das Inkasso. Für Fehlleistungen der von dem Kooperationspartner eingesetzten Endgeräte sowie für die Erfüllung von dessen Pflichten haftet EPS nicht. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen der Kooperationspartner berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags. Entsprechend finden diese in Ziffer 4.2 festgelegten Bedingungen auch Anwendung auf Premiumdienste gemäß Ziffer 3.7 soweit diese Durch Dritte erbracht werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunklaufzeitverträge
Zusatzdienstleistungen. 4.1 Soweit EPS jeweils Für Prepaid Zusatzdienstleistungen anbietet, ist der Kunde berechtigt, Zusatzdienstleistungen, die in den jeweiligen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten als solche kenntlich gemacht werden, im Rahmen eines separaten Vertragsverhältnisses in Anspruch zu nehmen.
4.2 Für Zusatzdienstleistungenoder Premiumdienste gemäß Ziffer 3,6, die EPS erbringt, gelten separate Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten insbesondere mit gegebenenfalls ggf. abweichenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. Änderungen einer Prepaid Zusatzdienstleistung zuungunsten des Kunden (z.B. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Prepaid-Mobilfunkvertrags.
4.3 4.2 Werden Zusatzdienstleistungen durch Kooperationspartner erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner. Die Kooperationspartner sind im Rahmen des Angebotes und/oder in der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder Preisliste kenntlich gemacht. Die Leistung von EPS beschränkt sich hierbei auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zu den Endeinrichtungen des Kooperationspartners sowie die Diensteverwaltung und das Inkasso. Für Fehlleistungen der von dem Kooperationspartner eingesetzten Endgeräte sowie für die Erfüllung von dessen Pflichten haftet EPS nicht. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen der Kooperationspartner berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags. Entsprechend finden diese in Ziffer 4.2 festgelegten Bedingungen auch Anwendung auf Premiumdienste gemäß Ziffer 3.6 soweit diese Durch Dritte erbracht werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Prepaid Mobilfunkdienstleistungen
Zusatzdienstleistungen. 4.1 Soweit EPS jeweils Für Zusatzdienstleistungen anbietet, ist der Kunde berechtigt, Zusatzdienstleistungen, die in den jeweiligen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten als solche kenntlich gemacht werden, im Rahmen eines separaten Vertragsverhältnisses in Anspruch zu nehmen.
4.2 Für Zusatzdienstleistungenoder Premiumdienste gemäß Ziffer 3.7, die EPS erbringt, gelten separate Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten insbesondere mit gegebenenfalls ggf. abweichenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. Änderungen einer Zusatzdienstleistung zuungunsten des Kunden (z.B. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags.
4.3 4.2 Werden Zusatzdienstleistungen durch Kooperationspartner erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner. Die Kooperationspartner sind im Rahmen des Angebotes und/oder in der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder Preisliste kenntlich gemacht. Die Leistung von EPS beschränkt sich hierbei auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zu den Endeinrichtungen des Kooperationspartners sowie die Diensteverwaltung und das Inkasso. Für Fehlleistungen der von dem Kooperationspartner eingesetzten Endgeräte sowie für die Erfüllung von dessen Pflichten haftet EPS nicht. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen der Kooperationspartner berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags. Entsprechend finden diese in Ziffer 4.2 festgelegten Bedingungen auch Anwendung auf Premiumdienste gemäß Ziffer 3.7 soweit diese durch Dritte erbracht werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunklaufzeitverträge