Zusatzurlaub. 1Für die Gewährung eines Zusatzurlaubs gelten die für die Beamten des jeweiligen Landes jeweils maßgebenden Bestimmungen für Grund und Dauer sinngemäß. 2Die beamtrechtlichen Bestimmungen gelten nicht für den Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit und Nachtarbeit.
Appears in 29 contracts
Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag Für Den Öffentlichen Dienst Der Länder (Tv L), Tarifvertrag Für Den Öffentlichen Dienst Der Länder (Tv L)
Zusatzurlaub. 1Für die Gewährung eines Zusatzurlaubs gelten die für die Beamten des jeweiligen Landes jeweils maßgebenden Bestimmungen für Grund und Dauer sinngemäß. 2Die beamtrechtlichen beamtenrechtlichen Bestimmungen gelten nicht für den Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit und Nachtarbeit.
Appears in 13 contracts
Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Tarifvertrag Für Den Öffentlichen Dienst Der Länder (Tv L) / Wissenschaft Humboldt Universität Zu Berlin (Tv L Hu)
Zusatzurlaub. 1Für die Gewährung eines Zusatzurlaubs gelten die für die Beamtinnen und Beamten des jeweiligen Landes jeweils maßgebenden Bestimmungen für Grund und Dauer sinngemäß. 2Die beamtrechtlichen beamtenrechtlichen Bestimmungen gelten nicht für den Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit und Nachtarbeit.
Appears in 5 contracts
Samples: Änderungstarifvertrag, Tarifverträge Der Länder – Forst, Manteltarifvertrag Tv Forst
Zusatzurlaub. 1Für die Gewährung eines Zusatzurlaubs gelten die für die Beamten des jeweiligen Landes Lan- des jeweils maßgebenden Bestimmungen für Grund und Dauer sinngemäß. 2Die beamtrechtlichen beamten- rechtlichen Bestimmungen gelten nicht für den Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit Schicht- arbeit und Nachtarbeit.
Appears in 4 contracts
Samples: Dienstvertragsordnung Tarifvertrag Für Den Öffentlichen Dienst Der Länder, Dienstvertragsordnung Tarifvertrag Für Den Öffentlichen Dienst Der Länder, Dienstvertragsordnung Tarifvertrag Für Den Öffentlichen Dienst Der Länder (Tv L)
Zusatzurlaub. 1Für die Gewährung eines Zusatzurlaubs gelten die für die Beamten des jeweiligen Landes jeweils maßgebenden Bestimmungen für Grund und Dauer sinngemäß. 2Die beamtrechtlichen be- amtrechtlichen Bestimmungen gelten nicht für den Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit und Nachtarbeit.
Appears in 1 contract
Zusatzurlaub. 1Für die Gewährung eines Zusatzurlaubs gelten die für die Beamten des jeweiligen Landes jeweils maßgebenden Bestimmungen für Grund und Dauer sinngemäß. 2Die beamtrechtlichen beamtenrechtlichen Bestimmungen gelten nicht für den Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit und Nachtarbeit.
Appears in 1 contract
Samples: Tarifvertrag Für Ärztinnen Und Ärzte an Universitätskliniken
Zusatzurlaub. 1Für die Gewährung eines Zusatzurlaubs gelten die für die Beamten des jeweiligen Landes jeweils maßgebenden Bestimmungen für Grund und Dauer sinngemäß. 2Die beamtrechtlichen Bestimmungen gelten nicht für den Zusatzurlaub für WechselschichtarbeitWechsel- schichtarbeit, Schichtarbeit und Nachtarbeit.
Appears in 1 contract
Zusatzurlaub. 1Für die Gewährung eines Zusatzurlaubs gelten die für die Beamten des jeweiligen Landes jeweils maßgebenden Bestimmungen für Grund und Dauer sinngemäß. 2Die beamtrechtlichen Bestimmungen gelten nicht für den Zusatzurlaub Zu- satzurlaub für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit und Nachtarbeit.
Appears in 1 contract
Samples: Tarifvertrag