Common use of Zusatzurlaub Clause in Contracts

Zusatzurlaub. (1) 1Für die Gewährung eines Zusatzurlaubs gelten die für die Beamten des jeweiligen Landes jeweils maßgebenden Bestimmungen für Grund und Dauer sinngemäß. 2Die beamtrechtlichen Bestimmungen gelten nicht für den Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit und Nachtarbeit.

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Samples: www.zi-mannheim.de, Tarifvertrag, Tarifvertrag

Zusatzurlaub. (1) 1Für die Gewährung eines Zusatzurlaubs gelten die für die Beamten des jeweiligen Landes jeweils maßgebenden Bestimmungen für Grund und Dauer sinngemäß. 2Die beamtrechtlichen beamtenrechtlichen Bestimmungen gelten nicht für den Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit und Nachtarbeit.

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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Tarifvertrag

Zusatzurlaub. (1) 1Für die Gewährung eines Zusatzurlaubs gelten die für die Beamtinnen und Beamten des jeweiligen Landes jeweils maßgebenden Bestimmungen für Grund und Dauer sinngemäß. 2Die beamtrechtlichen beamtenrechtlichen Bestimmungen gelten nicht für den Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit und Nachtarbeit.

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Samples: www.verkuendung-bayern.de, Tarifvertrag – Online, www.verkuendung-bayern.de

Zusatzurlaub. (1) 1Für die Gewährung eines Zusatzurlaubs gelten die für die Beamten des jeweiligen Landes Lan- des jeweils maßgebenden Bestimmungen für Grund und Dauer sinngemäß. 2Die beamtrechtlichen beamten- rechtlichen Bestimmungen gelten nicht für den Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit Schicht- arbeit und Nachtarbeit.

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Samples: Tarifvertrag Über Die Eingruppie Rung Und Die Entgeltordnung Für Die Lehrkräfte Der Länder, s76ec9f15eb7182a9.jimcontent.com, s76ec9f15eb7182a9.jimcontent.com

Zusatzurlaub. (1) 1Für die Gewährung eines Zusatzurlaubs gelten die für die Beamten des jeweiligen Landes jeweils maßgebenden Bestimmungen für Grund und Dauer sinngemäß. 2Die beamtrechtlichen Bestimmungen gelten nicht für den Zusatzurlaub Zu- satzurlaub für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit und Nachtarbeit.

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Samples: Tarifvertrag

Zusatzurlaub. (1) 1Für die Gewährung eines Zusatzurlaubs gelten die für die Beamten des jeweiligen Landes jeweils maßgebenden Bestimmungen für Grund und Dauer sinngemäß. 2Die beamtrechtlichen Bestimmungen gelten nicht für den Zusatzurlaub für WechselschichtarbeitWechsel- schichtarbeit, Schichtarbeit und Nachtarbeit.

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Samples: Tarifvertrag

Zusatzurlaub. (1) 1Für die Gewährung eines Zusatzurlaubs gelten die für die Beamten des jeweiligen Landes jeweils maßgebenden Bestimmungen für Grund und Dauer sinngemäß. 2Die beamtrechtlichen be- amtrechtlichen Bestimmungen gelten nicht für den Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit und Nachtarbeit.

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Samples: Tarifvertrag Für Den Öffentlichen Dienst (Tv L)

Zusatzurlaub. (1) 1Für die Gewährung eines Zusatzurlaubs gelten die für die Beamten des jeweiligen Landes jeweils maßgebenden Bestimmungen für Grund und Dauer sinngemäß. 2Die beamtrechtlichen beamtenrechtlichen Bestimmungen gelten nicht für den Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit und Nachtarbeit.

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Samples: Tarifvertrag