Zusatzvereinbarung zum Xxxxxxx-Abo Musterklauseln

Zusatzvereinbarung zum Xxxxxxx-Abo. Bei Abschluss eines Xxxxxxx-Abos bei der VLG oder der TWSB tritt der Vertragspartner alle (Teil-) Erstattungsansprüche gegenüber dem Schulverwaltungsamt Gotha für die Schulwegkosten an das Verkehrsunternehmen ab. Das vertragsführende Verkehrsunternehmen bucht monatlich nur den Dif- ferenzbetrag zwischen dem Preis des Xxxxxxx-Abos und dem (Teil-)Erstattungsbetrag des Schulverwal- tungsamtes Gotha vom angegebenen Konto ab. Eventuelle Widersprüche gegen Entscheidungen des Schulverwaltungsamtes Gotha über (Teil-) Erstattungsbeträge muss der Anspruchsteller selbst führen. Diese Zusatzvereinbarung wird bei Vertragsabschluss für das Xxxxxxx-Abo mit der VLG oder der TWSB Vertragsbestandteil und gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Xxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxx 000 Xxxxxx – Weimar – Jena – Gera werden in den Fernverkehrszügen alle VMT- Fahrausweise entsprechend ihrer räumlichen und zeitlichen Gültigkeit anerkannt. Die Fahrradmitnahme richtet sich im VMT-Gebiet nach den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedin- gungen des VMT in der jeweils aktuellen Fassung und ergänzend nach den für die Fahrradmitnahme geltenden Beförderungsbedingungen der Deutsche Bahn AG (BB DB). Für die Fahrradmitnahme in den IC-/EC-Zügen der DB Fv besteht eine Reservierungspflicht für die Stellplätze gemäß den Regelungen in den BB DB. Die Fahrradmitnahme bei DB Fv erfolgt vorbehaltlich Verfügbarkeit von Stellplätzen und vorheriger kostenpflichtiger Stellplatzreservierung bei DB Fv gemäß BB DB. Fahrausweise der Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV Sömmerda mbH (VWG) Auf den gemeinsam bedienten Linienabschnitten – Rastenberg - Buttstädt (Linien VWG-278 und PVG-226) – Buttstädt - Hauenthal (Linien VWG-216 und PVG-226) – Hauenthal - Buttelstedt - Weimar (Linien VWG-216, 231 und PVG-226) – Sömmerda - Schloßvippach - Dielsdorf (Linien VWG-208, 270 und PVG-219) werden der Baustein VMT-Semesterticket sowie alle Arten von Wochen-, Monats- und Abo-Karten der PVG- WL und der VWG gegenseitig anerkannt. In diese gegenseitige Anerkennung sind auch VMT-Fahrausweise anderer Unternehmen des Verkehrsverbundes Mittelthüringen (VMT) mit einbezogen. Fahrausweise der KomBus Verkehr GmbH (KomBus) Auf dem gemeinsam bedienten Linienabschnitt – Weimar - Rudolstadt (Linien KomBus-114 und PVG-221) werden der Baustein VMT-Semesterticket, das KomBus-Mobilitäts-Ticket, die Job-Tickets sowie alle Arten von Wochen-, Monats- und Abo-Karten der PVG-WL und der KomBus gegenseitig anerkannt. In diese gegenseitige Anerkennung sind auch VMT-...
Zusatzvereinbarung zum Xxxxxxx-Abo. Bei Abschluss eines Xxxxxxx-Abos bei der VLG oder der TWSB tritt der Vertragspartner alle (Teil-)Erstattungsansprüche gegenüber dem Schulverwaltungsamt Gotha für die Schulwegkosten an das Verkehrsunternehmen ab. Das vertragsführende Verkehrsunternehmen bucht monatlich nur den Differenzbetrag zwischen dem Preis des Xxxxxxx-Abos und dem (Teil-)Erstattungsbetrag des Schulverwaltungsamtes Gotha vom angegebenen Konto ab. Eventuelle Widersprüche gegen Entscheidungen des Schulverwaltungsamtes Gotha über (Teil-)Erstattungsbeträge muss der Anspruchsteller selbst führen. Diese Zusatzvereinbarung wird bei Vertragsabschluss für das Xxxxxxx-Abo mit der VLG oder der TWSB Vertragsbestandteil und gilt für die gesamte Vertragslaufzeit.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.