Zuschlagsfrist. Der Bieter bleibt ab dem Ende Angebotsfrist an sein Angebot für die Dauer von fünf Monaten gebunden.
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Zuschlagsfrist. Der Bieter bleibt ab dem Ende Angebotsfrist an sein Angebot jedenfalls für die Dauer von fünf Monaten an sein Angebot gebunden.
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Zuschlagsfrist. Der Bieter bleibt ab dem Ende Angebotsfrist an sein Angebot für die Dauer von fünf Monaten gebunden.
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