Common use of Zustandekommen des Versicherungsvertrags Clause in Contracts

Zustandekommen des Versicherungsvertrags. Der Abschluss eines Versicherungsvertrags setzt zwei über- einstimmende Willenserklärungen voraus. Der Versiche- rungsvertrag kommt somit durch eine von Ihnen abgegebe- ne Willenserklärung (beispielsweise in Form des ausgefüllten Versicherungsantrags) und durch die Übersendung des Ver- sicherungsscheins wirksam zustande, sofern Sie Ihre Ver- tragserklärung nicht wirksam widerrufen (Einzelheiten zum Widerrufsrecht siehe unter Nr. 9). Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Vertragsabschluss, je- doch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versiche- rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Allerdings entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Zah- lung der ersten oder einmaligen Prämie (siehe Allgemeine Bedingungen). Wurde eine vorläufige Deckungszusage abgegeben, gewährt die VPV bis zur Zustellung der Police Versicherungsschutz im Umfang der schriftlich gewährten vorläufigen Deckungszu- sage. Sofern Sie Ihre Vertragserklärung wirksam widerrufen haben, endet der Versicherungsschutz über die vorläufige Deckung mit dem Zugang des Widerrufs bei der VPV.

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Zustandekommen des Versicherungsvertrags. Der Abschluss eines Versicherungsvertrags setzt zwei über- einstimmende Willenserklärungen voraus. Der Versiche- rungsvertrag kommt somit durch eine von Ihnen abgegebe- ne Willenserklärung (beispielsweise in Form des ausgefüllten Versicherungsantrags) und durch die Übersendung des Ver- sicherungsscheins wirksam zustande, sofern Sie Ihre Ver- tragserklärung nicht wirksam widerrufen (Einzelheiten zum Widerrufsrecht siehe unter Nr. Ziffer 9). Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Vertragsabschluss, je- doch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versiche- rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Allerdings entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Zah- lung der ersten oder einmaligen Prämie (siehe Allgemeine Bedingungen). Wurde eine vorläufige Deckungszusage abgegeben, gewährt die VPV bis zur Zustellung der Police Versicherungsschutz im Umfang der schriftlich gewährten vorläufigen Deckungszu- sage. Sofern Sie Ihre Vertragserklärung wirksam widerrufen haben, endet der Versicherungsschutz über die vorläufige Deckung mit dem Zugang des Widerrufs bei der VPV.

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Zustandekommen des Versicherungsvertrags. Der Abschluss eines Versicherungsvertrags setzt zwei über- einstimmende Willenserklärungen voraus. Der Versiche- rungsvertrag kommt somit durch eine von Ihnen abgegebe- ne Willenserklärung (beispielsweise in Form des ausgefüllten Versicherungsantrags) und durch die Übersendung des Ver- sicherungsscheins wirksam zustande, sofern Sie Ihre Ver- tragserklärung nicht wirksam widerrufen (Einzelheiten zum Widerrufsrecht siehe unter Nr. Ziffer 9). Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Vertragsabschluss, je- doch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versiche- rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Allerdings entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Zah- lung der ersten oder einmaligen Prämie (siehe Allgemeine Bedingungen). Wurde eine vorläufige Deckungszusage abgegeben, gewährt ge- währt die VPV bis zur Zustellung der Police Versicherungsschutz Versicherungs- schutz im Umfang der schriftlich gewährten vorläufigen Deckungszu- sageDeckungszusage. Sofern Sie Ihre Vertragserklärung wirksam widerrufen haben, endet der Versicherungsschutz über die vorläufige Deckung mit dem Zugang des Widerrufs bei der VPV.

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Zustandekommen des Versicherungsvertrags. Der Abschluss eines Versicherungsvertrags setzt zwei über- einstimmende Willenserklärungen voraus. Der Versiche- rungsvertrag kommt somit durch eine von Ihnen abgegebe- ne Willenserklärung (beispielsweise in Form des ausgefüllten Versicherungsantrags) und durch die Übersendung des Ver- sicherungsscheins wirksam zustande, sofern Sie Ihre Ver- tragserklärung nicht wirksam widerrufen (Einzelheiten zum Widerrufsrecht siehe unter Nr. 9). Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Vertragsabschluss, je- doch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versiche- rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Allerdings entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Zah- lung der ersten oder einmaligen Prämie (siehe Allgemeine Bedingungen). Wurde eine vorläufige Deckungszusage abgegeben, gewährt ge- währt die VPV bis zur Zustellung der Police Versicherungsschutz Versicherungs- schutz im Umfang der schriftlich gewährten vorläufigen Deckungszu- sageDeckungszusage. Sofern Sie Ihre Vertragserklärung wirksam widerrufen haben, endet der Versicherungsschutz über die vorläufige Deckung mit dem Zugang des Widerrufs bei der VPV.

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