Common use of Zustandekommen des Vertrages und Lieferbeginn Clause in Contracts

Zustandekommen des Vertrages und Lieferbeginn. 1.1 Die Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH (im Folgenden: BEW) benötigt zur Energielieferung das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Angebot (Auftrag) des Kunden. 1.2 Der Energieliefervertrag kommt zu dem in der mit einem weiteren Schreiben übersandten Vertragsbestätigung der BEW genannten Datum zustande (Datum des Lieferbeginns), spätestens jedoch mit Aufnahme der Belieferung durch die BEW. Die Energielieferung beginnt entsprechend den gesetzlichen Regelungen zum Lieferantenwechsel regelmäßig spätestens drei Wochen nach Zugang der Anmeldung der Netznutzung bei dem für den Kunden zuständigen Netzbetreiber. Voraussetzung ist allerdings, dass der bisherige Energieliefervertrag des Kunden vor Lieferbeginn beendet werden konnte. 1.3 Sollte Ihr bisheriger Energieliefervertrag eine längere Kündigungsfrist beinhalten, aufgrund derer die Aufnahme des Lieferbeginns durch die BEW im vorgenannten Zeitraum nicht möglich ist, wird der Energieliefervertrag des Kunden mit der BEW sowie der Lieferbeginn zu dem auf die Beendigung des bisherigen Energieliefervertrags des Kunden folgenden Tag wirksam. 1.4 Die BEW ist berechtigt, eine Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen. Zu diesem Zweck übermittelt die BEW Namen, Anschrift und Geburtsdatum des Kunden an den Verband der Vereine Creditreform e.V., Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx. Bei Vorliegen einer negativen Auskunft der vorstehend genannten Gesellschaft zu Merkmalen der Bonität des Kunden, kann die BEW den Auftrag des Kunden zur Energielieferung ablehnen.

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Samples: Energieliefervertrag, Energieliefervertrag

Zustandekommen des Vertrages und Lieferbeginn. 1.1 Die Bocholter Energie- und Wasserversorgung Energieversorgung Bad Bentheim GmbH & Co. KG (im Folgenden: BEWebb) benötigt zur Energielieferung das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Angebot (AuftragAuftragserteilung) des Kunden. 1.2 Der Energieliefervertrag kommt zu dem in der mit einem weiteren Schreiben übersandten Vertragsbestätigung der BEW ebb genannten Datum zustande (Datum des Lieferbeginns), spätestens jedoch mit Aufnahme der Belieferung durch die BEWebb. Die Energielieferung beginnt entsprechend den gesetzlichen Regelungen zum Lieferantenwechsel regelmäßig spätestens drei Wochen nach Zugang der Anmeldung der Netznutzung bei dem für den Kunden zuständigen Netzbetreiber. Voraussetzung ist allerdings, dass der bisherige Energieliefervertrag des Kunden vor Lieferbeginn beendet werden konnte. 1.3 Sollte Ihr bisheriger Energieliefervertrag eine längere Kündigungsfrist beinhalten, aufgrund derer die Aufnahme des Lieferbeginns durch die BEW ebb im vorgenannten Zeitraum nicht möglich ist, wird der Energieliefervertrag des Kunden mit der BEW ebb sowie der Lieferbeginn zu dem auf die Beendigung des bisherigen Energieliefervertrags Energieliefervertrages des Kunden folgenden Tag wirksam. 1.4 Die BEW ebb ist berechtigt, eine Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen. Zu diesem Zweck übermittelt die BEW Namen, Anschrift und Geburtsdatum des Kunden an den Verband der Vereine Creditreform e.V., Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx. Bei Vorliegen einer negativen Auskunft der vorstehend genannten Gesellschaft zu Merkmalen der Bonität des Kunden, kann die BEW ebb den Auftrag des Kunden zur Energielieferung ablehnen.

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Samples: Energieliefervertrag

Zustandekommen des Vertrages und Lieferbeginn. 1.1 Die Bocholter Energie- und Wasserversorgung Stadtwerke Bexbach GmbH (im Folgenden: BEWSWB) benötigt zur Energielieferung das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Angebot (Auftrag) des Kunden. Der Energieliefervertrag kommt zustande, wenn der Auftrag auf Versorgung durch die SWB angenommen und dem Kunden schriftlich (durch z.B. Unterschrift auf dem Kundenvertrag) bestätigt wurde, spätestens aber nach Durchführung des Lieferantenwechsels nach §20a EnWG mit Lieferbeginn. 1.2 Alternativ zu 1.1. kann der Kunde per Mausklick im Internet ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Energieliefervertrages abgeben. Nach Anklicken des ausgewählten Produkts/Tarifs, Ausfüllen der geforderten Angaben im Antragsformular und dem Absenden des verbindlichen Angebotes hat der Kunde die Möglichkeit, das von ihm ausgefüllte Antragsformular auszudrucken. Den elektronischen Zugang des verbindlichen Angebots des Kunden wird die SWB dem Kunden durch Zusendung einer automatisch generierten E-Mail bestätigen. Anschließend prüft die SWB das Angebot des Kunden. 1.3 Der Energieliefervertrag zu 1.2. kommt zu zustande, indem die SWB dem Kunden in der mit einem weiteren Schreiben übersandten Vertragsbestätigung per E-Mail und unverzüglich nach Zugang des Angebots sowohl den Vertragsschluss bestätigt als auch das Lieferbeginn-Datum mitteilt. 1.4 Der Lieferantenwechsel wird von der BEW genannten Datum zustande (Datum SWB zügig und unentgeltlich durchgeführt. Er darf drei Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Lieferbeginns), spätestens jedoch mit Aufnahme Zugangs der Belieferung Anmeldung zur Netznutzung durch die BEW. Die Energielieferung beginnt entsprechend den gesetzlichen Regelungen zum Lieferantenwechsel regelmäßig spätestens drei Wochen nach Zugang der Anmeldung der Netznutzung SWB bei dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Entnahmestelle angeschlossen ist, nicht überschreiten. Besteht für den Kunden zuständigen Netzbetreiber. Voraussetzung ist allerdings, dass der bisherige Energieliefervertrag die zu beliefernde Lieferstelle des Kunden vor Lieferbeginn beendet werden konnte. 1.3 Sollte Ihr bisheriger Energieliefervertrag eine längere Kündigungsfrist beinhaltenbei Vertragsschluss noch ein Stromliefervertrag mit einem anderen Lieferanten, aufgrund derer die Aufnahme des Lieferbeginns durch die BEW im vorgenannten Zeitraum nicht möglich istso beginnt diese Stromlieferung erst mit dem Tag, wird der Energieliefervertrag des Kunden mit der BEW sowie der Lieferbeginn zu dem auf die Beendigung des bisherigen Energieliefervertrags Altstromliefervertrages folgt. Der Kunde kann in seinem Auftrag einen Wunschtermin für den Lieferbeginn angeben. Sollte der gewünschte Termin nicht realisierbar sein, erfolgt die Lieferung zum nächstmöglichen Termin. 1.5 Der Kunde zeigt der SWB unter Mitteilung seiner neuen Anschrift einen Umzug spätestens zwei Wochen vor dem Umzugstermin an. Beide Parteien sind im Fall eines Umzugs des Kunden folgenden Tag wirksamberechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Die SWB kann dem Kunden jedoch anbieten, den Vertrag auf die neue Lieferanschrift zu übertragen. 1.4 Die BEW ist berechtigt1.6 Der Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen durch die SWB gekündigt werden, eine Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen. Zu diesem Zweck übermittelt die BEW Namen, Anschrift und Geburtsdatum wenn nach Vertragsschluss der tatsächliche Stromverbrauch des Kunden an den Verband der Vereine Creditreform e.V., Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx100.000 kWh pro Jahr übersteigt und/oder eine Leistungsmessung installiert worden ist. Bei Vorliegen einer negativen Auskunft der vorstehend genannten Gesellschaft zu Merkmalen der Bonität des Kunden, kann In diesem Fall wird die BEW den Auftrag des SWB dem Kunden zur Energielieferung ablehneneinen RLM-Kundenvertrag anbieten.

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Samples: Energieliefervertrag

Zustandekommen des Vertrages und Lieferbeginn. 1.1 Die Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH (im Folgenden: BEW) ELE benötigt zur Energielieferung das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Angebot (Auftrag) des Kunden. Anschließend prüft ELE das Angebot des Kunden. 1.2 Alternativ zu Ziffer 1.1 kann der Kunde telefonisch oder per Mausklick im Internet ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Energieliefervertrages abgeben. Den elektronischen Zugang des Angebots des Kunden wird ELE dem Kunden durch Zusendung einer automatisch generierten E-Mail bestätigen. Anschließend prüft ELE das Angebot des Kunden. 1.3 Der Energieliefervertrag kommt zu zustande, indem ELE dem Kunden in der mit einem weiteren Schreiben übersandten Vertragsbestätigung der BEW genannten Schrei- ben (bzw. bei Auftragserteilung gemäß Ziffer 1.2 ggf. auch per E-Mail) sowohl den Vertragsschluss bestätigt als auch das Lieferbeginn-Datum zustande (Datum des Lieferbeginns), spätestens jedoch mit Aufnahme der Belieferung durch die BEWmitteilt. Die Energielieferung Lieferung beginnt entsprechend den gesetzlichen Regelungen zum Lieferantenwechsel regelmäßig regel- mäßig spätestens drei Wochen nach Zugang der Anmeldung der Netznutzung bei dem für den Kunden zuständigen Netzbetreiber. Voraussetzung ist allerdings, dass der bisherige Energieliefervertrag des Kunden vor Lieferbeginn beendet werden konnte. 1.3 Sollte Ihr bisheriger Energieliefervertrag eine längere Kündigungsfrist beinhalten, aufgrund derer die Aufnahme des Lieferbeginns durch die BEW im vorgenannten Zeitraum nicht möglich ist, wird der Energieliefervertrag des Kunden mit der BEW sowie der Lieferbeginn zu dem auf die Beendigung des bisherigen Energieliefervertrags des Kunden folgenden Tag wirksam. 1.4 Die BEW ELE ist berechtigt, eine Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen. Zu diesem Zweck übermittelt die BEW NamenELE Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kunden an den Verband der Vereine die Creditreform e.V.Boniversum GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx. 00, 00000 XxxxxXxxxx oder an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Bei Vorliegen negativer Bonitätsmerkmale, insbesondere bei Vorliegen einer negativen Auskunft der vorstehend oben genannten Gesellschaft Gesellschaften zu Merkmalen der Bonität des Kunden, kann die BEW ELE den Auftrag des Kunden zur Energielieferung ablehnen.

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Samples: Energieliefervertrag

Zustandekommen des Vertrages und Lieferbeginn. 1.1 Die Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH (im Folgenden: BEW) ELE benötigt zur Energielieferung außerhalb der Grundversorgung (Sondervertrag) das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Angebot (Auftrag) des Kunden. Anschließend prüft ELE das Angebot des Kunden. 1.2 Alternativ zu Ziffer 1.1 kann der Kunde per Mausklick im Internet ein ver- bindliches Angebot zum Abschluss eines Energieliefervertrages abgeben. Den elektronischen Zugang des Angebots des Kunden wird ELE dem Kun- den durch Zusendung einer automatisch generierten E-Mail bestätigen. Anschließend prüft ELE das Angebot des Kunden. 1.3 Der Energieliefervertrag kommt zu zustande, indem ELE dem Kunden in der mit einem weiteren Schreiben übersandten Vertragsbestätigung der BEW genannten (bzw. bei Auftragserteilung gemäß Ziffer 1.2 ggf. auch per E-Mail) sowohl den Vertragsschluss bestätigt als auch das Lieferbeginn- Datum zustande (Datum des Lieferbeginns), spätestens jedoch mit Aufnahme der Belieferung durch die BEWmitteilt. Die Energielieferung Lieferung beginnt entsprechend den gesetzlichen Regelungen zum Lieferantenwechsel regelmäßig spätestens drei Wochen nach Zugang der Anmeldung der Netznutzung bei dem für den Kunden zuständigen zu- ständigen Netzbetreiber. Voraussetzung ist allerdings, dass der bisherige Energieliefervertrag des Kunden vor Lieferbeginn beendet werden konnte. 1.3 Sollte Ihr bisheriger Energieliefervertrag eine längere . Bis zum Beginn der Belieferung hat der Kunde das Recht, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beinhalten, aufgrund derer die Aufnahme des Lieferbeginns durch die BEW im vorgenannten Zeitraum nicht möglich ist, wird der Energieliefervertrag des Kunden mit der BEW sowie der Lieferbeginn zu dem auf die Beendigung des bisherigen Energieliefervertrags des Kunden folgenden Tag wirksamkündigen; etwaige Widerrufsrechte bleiben unberührt. 1.4 Die BEW ELE ist berechtigt, eine Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen. Zu diesem Zweck übermittelt die BEW NamenELE Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kunden Kun- den an den Verband der Vereine die Creditreform e.V.Boniversum GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx. 00, 00000 XxxxxXxxxx oder an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Bei Vorliegen negativer Bonitätsmerkmale, insbesondere bei Vorliegen einer negativen Auskunft der vorstehend oben genannten Gesellschaft Gesellschaften zu Merkmalen der Bonität des Kunden, kann die BEW ELE den Auftrag des Kunden zur Energielieferung ablehnen.

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Samples: Stromlieferungsvertrag