ZUSTIMMUNG ZUR VERWENDUNG DES PROSPEKTS DURCH FINANZINTERMEDIÄRE Musterklauseln

ZUSTIMMUNG ZUR VERWENDUNG DES PROSPEKTS DURCH FINANZINTERMEDIÄRE. Die Emittentin stimmt der Verwendung dieses Prospekts, einschließlich etwaiger Nachträge, durch alle Kreditinstitute im Sinne von Artikel 5 Abs. 1 UAbs. 2 der Prospektverordnung einschließlich Direktban- ken als Finanzintermediäre („Finanzintermediäre“ und jeder ein „Finanzintermediär“) für die Zwecke des öffentlichen Angebotes der unter diesem Prospekt begebenen Wertpapiere im Rahmen der gelten- den Verkaufsbeschränkungen in Deutschland innerhalb der Angebotsfrist (voraussichtlich) vom 18. September 2023 (0:00 Uhr) bis zum 4. Oktober 2023 (24:00 Uhr), zu und übernimmt die Haftung für den Inhalt dieses Prospekts, auch hinsichtlich einer späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzie- rung der Wertpapiere durch diese Finanzintermediäre, die die Zustimmung zur Verwendung des Pros- pekts erhalten. Die Zustimmung ist an keine weiteren Bedingungen geknüpft. Diese Zustimmung ent- bindet die Finanzintermediäre ausdrücklich nicht von der Einhaltung der Verkaufsbeschränkungen und sämtlicher anderer anwendbarer Vorschriften. Etwaige neue Informationen zu Finanzintermediären, die zum Zeitpunkt der Prospektbilligung unbekannt waren, werden auf der Internetseite der Emittentin (xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx-xxxxxxxxx00) veröffentlicht. Die Emittentin kann die Zustimmung jedoch jederzeit einschränken oder widerrufen, wobei der Widerruf der Zustimmung eines Nachtrags zum Prospekt bedarf.
ZUSTIMMUNG ZUR VERWENDUNG DES PROSPEKTS DURCH FINANZINTERMEDIÄRE. Entfällt. Eine spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzie- rung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre ist nicht vorgese- hen.