Zusätzlich versicherbare Sachen Musterklauseln

Zusätzlich versicherbare Sachen. Nur wenn dies besonders vereinbart ist, sind zusätzlich versichert Zusatzgeräte und Reserveteile.
Zusätzlich versicherbare Sachen. Sofern vereinbart, sind zusätzlich versichert: a) Zusatzgeräte, Reserveteile und Fundamente versicherter Sachen; b) Ausmauerungen, Auskleidungen und Beschichtungen von Öfen, Feuerungs- und sonstigen Erhitzungsanlagen, Dampferzeugern und Behältern, die während der Lebens- dauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen.
Zusätzlich versicherbare Sachen. Nur wenn dies gesondert vereinbart ist, sind zusätzlich versichert a) Medizinisch-technische Einrichtungen und Laboreinrichtungen; b) Stromerzeugungsanlagen, Datenverarbeitungs- und sonstige selbstständige elektronische Anlagen; c) Bestandteile von unverhältnismäßig hohem Kunstwert; d) Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe; e) Baugrund und Bodenmassen, soweit sie nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind; f) Altbauten, die nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind.
Zusätzlich versicherbare Sachen. Sofern im Versicherungsvertrag gesondert vereinbart, sind zusätzlich versichert a) Montageausrüstung; nur wenn diese gesondert vereinbart sind, auch aa) Autokrane und sonstige Fahrzeuge; bb) schwimmende Sachen sowie cc) Eigentum des Montagepersonals; b) fremde Sachen, die nicht Teil des Montageobjektes oder der Montageausrüstung sind.
Zusätzlich versicherbare Sachen. Nur wenn dies besonders vereinbart ist, sind zusätzlich versichert:
Zusätzlich versicherbare Sachen. Sofern gesondert vereinbart und bei der Bildung der Versicherungssumme berücksichtigt, können zusätzlich mitversichert werden: - Batteriespeichersysteme (Akkumulatoren) inklusive Laderegler - Transformatoren Voraussetzungen für die Versicherbarkeit der Batteriespeicher: Siehe Nr. 14.1.
Zusätzlich versicherbare Sachen. Sofern vereinbart, sind zusätzlich versichert a) Medizinisch-technische Einrichtungen und Laboreinrichtun- gen; b) Stromerzeugungsanlagen, Datenverarbeitungs- und sonstige selbstständige elektronische Anlagen; c) Bestandteile von unverhältnismäßig hohem Kunstwert; d) Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe; e) Baugrund und Bodenmassen, soweit sie nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind; f) Altbauten, die nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistun- gen sind.
Zusätzlich versicherbare Sachen. Sofern vereinbart, sind zusätzlich versichert Zusatzgeräte, deren Werte in der Versicherungssumme enthalten sind.
Zusätzlich versicherbare Sachen. Nur wenn dies besonders vereinbart ist, sind zusätzlich versichert a) medizinisch-technische Einrichtungen und Laboreinrichtungen; b) Stromerzeugungsanlagen, Datenverarbeitungs- und sonstige selbstständige elektronische Anlagen; c) Bestandteile von unverhältnismäßig hohem Kunstwert; d) Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe; e) Baugrund und Bodenmassen, soweit sie nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind; f) Altbauten, die nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind (nach Maßgabe der Klauseln TK5155, TK5180 oder TK5181).
Zusätzlich versicherbare Sachen. Nur wenn dies besonders vereinbart ist, sind zusätzlich versichert Zu- satzgeräte und Reserveteile.