Zusätzliche Dienstleistungen / Reaktionsgebühren Musterklauseln

Zusätzliche Dienstleistungen / Reaktionsgebühren. Erstellung eines Alarm- und Reaktionsplanes und Erstprogrammierung im Leitstellensystem. Durchführung und Test der Aufschaltung mit dem Errichter/Techniker vor Ort EUR 84,00. Objektbegehung durch die Securitas Streife, Erstellung eines Alarm- und Reaktionsplanes und Erstprogrammierung im Leitstellensystem. Durchführung und Test der Aufschaltung mit dem Errichter/Techniker vor Ort EUR 180,00. Erstellung eines Protokolls von Alarm- und Störungsmeldungen bis zu 12 Monate zurückliegend EUR 8,40. Erstellung eines Protokolls von Alarm- und Störungsmeldungen länger als 12 Monate zurückliegend EUR 16,80. Jährliche Servicepauschale in der Höhe von EUR 23,88 für die Administration der Stammdaten und administrative Änderung der Kundenstammdaten (z.B. Ansprechpartner, Kontakttelefonnummern, etc.).
Zusätzliche Dienstleistungen / Reaktionsgebühren. Erstellung eines Alarm- und Reaktionsplanes und Erstprogrammierung im Leitstellensystem. Durchführung und Test der Aufschaltung mit dem Errichter/Techniker vor Ort EUR 70,00. Objektbegehung durch die Securitas Streife, Erstellung eines Alarm- und Reaktionsplanes und Erstprogrammierung im Leitstellensystem. Durchführung und Test der Aufschaltung mit dem Errichter/Techniker vor Ort EUR 150,00 Erstellung eines Protokolls einer Alarm- und Störungsmeldung bis zu 12 Monate zurückliegend EUR 7,00 Erstellung eines Protokolls einer Alarm- und Störungsmeldung länger als 12 Monate zurückliegend EUR 14,00. Jährliche Servicepauschale in der Höhe von EUR 19,90 für die Administration der Stammdaten und administrative Änderung der Kundenstammdaten (z.B. Ansprechpartner, Kontakttelefonnummern, etc.) Beistellung eines Standpostens zu einem Stundensatz von (je angefangener Stunde) EUR 39,40 zuzüglich An- und Abfahrt und amtliches Kilometergeld. Bei Stellung eines Standpostens erfolgt die Verrechnung laut tatsächlichem Aufwand, mindestens jedoch 6 Stunden pro Mitarbeiter und Dienstschicht.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.