Zusätzliche Leistungen 3.11.1Proaktive Einleitung der Entstörung Musterklauseln

Zusätzliche Leistungen 3.11.1Proaktive Einleitung der Entstörung. Durch zyklisches Abfragen eines A1 Ether Link Anschlusses wird die Erreichbarkeit eines A1 Ether Link Anschlusses durch A1 laufend geprüft. Bei dreimaligem Nichterreichen eines A1 Ether Link Anschlusses erfolgen die Alarmierung in den Managementsystemen von A1, die Verständigung des Etherlinkvertragspartners sowie in Abhängigkeit der jeweils vereinbarten SLA-Klasse, die Einleitung der Störungsbehebung durch A1. Die Entgelte für die proaktive Einleitung der Entstörung sind in Anhang 4 Entgelte geregelt. Zur Gewährleistung der Funktion der A1 Ether Link MP Services bei Ausfall der Primärstromversorgung am Standort des Etherlinkvertragspartners kann optional von A1 eine NTU mit redundanter Stromversorgung installiert werden. Bei Ausfall der Primärstromversorgung erfolgt eine automatische Umschaltung auf die Sekundärstromversorgung. Das redundante Stromversorgungsmodul kann wahlweise als Gleich- oder Wechselstrommodul ausgeführt sein. Die Bestellung und Installation einer redundanten Stromversorgung kann entweder gleichzeitig mit der Herstellung des A1 Ether Link Anschlusses oder nachträglich erfolgen. Eine nachträgliche Installation einer redundanten Stromversorgung ist mit einem Austausch des Equipments von A1 sowie Serviceunterbrechungen verbunden. Die Entgelte für die redundante Stromversorgung eines A1 Ether Link Anschlusses sind in Anhang 4 Entgelte geregelt. Die geschützte Wegeführung steht nur für A1 Ether Link MP Services mit der Serviceklasse Premium zur Verfügung. Bei der geschützten Wegeführung werden jeweils zwei gleichwertige A1 Ether Link MP Services von einem A1 Ether Link Anschluss zu zwei (Haupt-) A1 Ether Link Anschlüssen getrennt durch das Netz von A1 geführt. Durch technische Maßnahmen wird sichergestellt, dass diese beiden A1 Ether Link MP Services nicht über gleiche Einrichtungen und Verbindungen innerhalb des Netzes von A1 geführt werden. Im Störungsfall kann das Equipment des Etherlinkvertragspartners den Datenverkehr auf das jeweils andere A1 Ether Link MP Service routen. Die Aufteilung des Datenverkehrs erfolgt durch das Equipment des Etherlinkvertragspartners. Bei Wartungsarbeiten durch A1 wird sichergestellt, dass nicht zwei zusammengehörige Einrichtungen und Anschlussleitungen gleichzeitig gewartet werden. Die Bestellung und Herstellung der geschützten Wegeführung kann sowohl gleichzeitig mit der Herstellung des A1 Ether Link MP Services als auch nachträglich erfolgen. In beiden Fällen fällt für die Herstellung ein einmaliges Entg...

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.