Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise. Ereignet sich der Schaden auf einer Reise an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich nach A.3.4 ohne Deutschland), erbringen wir zusätzlich folgende Leistungen: 1. Bei Panne, Unfall oder Diebstahl: a. Wenn das Fahrzeug repariert werden muss, helfen wir bei der Suche nach einer Werkstatt. Für die Leistungen der Werkstatt übernehmen wir keine Haftung. Wenn Ersatzteile vor Ort nicht beschafft werden können, sorgen wir dafür, dass Sie diese schnellstmöglich erhalten. Dabei übernehmen wir die Versandkosten, nicht aber die Kosten der Ersatzteile. Voraussetzung ist, dass - der Schadenort mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohn- bzw. Firmensitz in Deutschland entfernt ist und - die Ersatzteile weder am Schadenort noch in dessen Nähe verfügbar sind. b. Wir sorgen bei Panne oder Unfall des Fahrzeugs für dessen Transport zu einer Werkstatt. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohn- bzw. Firmensitz, wenn das Fahrzeug - an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe und - nicht innerhalb von drei Werktagen, bei Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse innerhalb von fünf Werktagen fahrbereit gemacht werden kann. Die voraussichtlichen Reparaturkosten dürfen dabei nicht höher sein als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass der Schadenort mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohn- bzw. Firmensitz in Deutschland entfernt ist.
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Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise. Ereignet sich der Schaden auf einer Reise an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich nach A.3.4 ohne Deutschland), der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir zusätzlich folgende Leistungen: A.3.8.1 Bei Panne und Unfall:
1. Bei Panne, Unfall a Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort oder Diebstahl:
a. Wenn das Fahrzeug repariert werden muss, helfen wir bei der Suche nach einer Werkstatt. Für die Leistungen der Werkstatt übernehmen wir keine Haftung. Wenn Ersatzteile vor Ort in dessen Nähe nicht beschafft werden könnenwerden, sorgen wir dafür, dass Sie diese schnellstmöglich erhaltenauf schnellstmöglichem Wege erhalten sowie gegebenenfalls Austauschteile (Getriebe, Achsen, Motoren) zurücktransportiert werden. Dabei Hierfür übernehmen wir die Versandkostenalle entstehenden Versand- sowie Abholkosten, nicht aber die Kosten der ErsatzteileErsatzteile selbst. Voraussetzung ist, dass - der Schadenort mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohn- bzw. Firmensitz in Deutschland entfernt ist und - die Ersatzteile weder am Schadenort noch in dessen Nähe verfügbar sind.
b. Wir sorgen bei Panne oder Unfall des Fahrzeugs für dessen Transport zu einer Werkstatt. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohn- bzw. Firmensitz, wenn b Kann das Fahrzeug - an einem ausländischen am Schadenort oder in dessen Nähe und - nicht innerhalb von drei Werktagen, bei Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse innerhalb von fünf Werktagen fahrbereit gemacht werden kann. Die und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten dürfen dabei nicht höher sein als den Betrag, polizeiliche Bestätigung nachgewiesen werden. Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt nicht, wenn gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen oder das Fahrzeug nach Diebstahl in fremdes Eigentum übergegangen ist. A.3.8.2 Bei Fahrzeugdiebstahl:
a Wird das gestohlene Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland wieder aufgefunden und muss es bis zur Durchführung des Rücktransports oder der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass der Schadenort mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohn- Verzollung bzw. Firmensitz in Deutschland entfernt istVerschrottung untergestellt werden, sind wir Ihnen dabei behilflich und übernehmen die dadurch entstehenden Kosten, längstens für zwei Wochen.
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Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise. Ereignet sich der Schaden auf einer Reise an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich nach A.3.4 ohne Deutschland), der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir zusätzlich folgende Leistungen: A.3.8.1 Bei Panne und Unfall:
1. Bei Panne, Unfall a Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort oder Diebstahl:
a. Wenn das Fahrzeug repariert werden muss, helfen wir bei der Suche nach einer Werkstatt. Für die Leistungen der Werkstatt übernehmen wir keine Haftung. Wenn Ersatzteile vor Ort in dessen Nähe nicht beschafft werden könnenwerden, sorgen wir dafür, dass Sie diese schnellstmöglich erhaltenauf schnellstmöglichem Wege erhalten sowie gegebenenfalls Austauschteile (Getriebe, Achsen, Motoren) zurücktransportiert werden. Dabei Hierfür übernehmen wir die Versandkostenalle entstehenden Versand- sowie Abholkosten, nicht aber die Kosten der ErsatzteileErsatzteile selbst. Voraussetzung ist, dass - der Schadenort mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohn- bzw. Firmensitz in Deutschland entfernt ist und - die Ersatzteile weder b Kann das Fahrzeug am Schadenort noch oder in dessen Nähe verfügbar sind.
b. Wir nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der am Schadentag in Deutschland für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug aufgewandt werden muss, sorgen bei Panne oder Unfall wir für den Transport des Fahrzeugs für dessen Transport zu einer WerkstattWerkstatt an einem anderen Ort. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten Kosten für einen Rücktransport an Ihren Wohn- bzw. Firmensitz, wenn das Fahrzeug - an einem ausländischen Schadenort ständigen Wohnsitz oder in dessen Nähe und - nicht innerhalb von drei Werktagen, bei Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse innerhalb von fünf Werktagen fahrbereit gemacht werden kann. Die voraussichtlichen Reparaturkosten dürfen dabei nicht höher sein als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass der Schadenort mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohn- bzw. Firmensitz in Deutschland entfernt istDeutschland.
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Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise. Ereignet sich der Schaden auf einer Reise an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich nach A.3.4 ohne Deutschland), erbringen wir zusätzlich folgende Leistungen:
1. : A.3.8.1 Bei Panne, Unfall oder Diebstahl:
a. Wenn das Fahrzeug repariert werden muss, helfen wir bei der Suche nach einer Werkstatt. Für die Leistungen der Werkstatt übernehmen wir keine Haftung. Wenn Ersatzteile vor Ort nicht beschafft werden können, sorgen wir dafür, dass Sie diese schnellstmöglich erhalten. Dabei übernehmen wir die Versandkosten, nicht aber die Kosten der Ersatzteile. Voraussetzung ist, dass - der Schadenort mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohn- bzw. Firmensitz in Deutschland entfernt ist und - die Ersatzteile weder am Schadenort noch in dessen Nähe verfügbar sind.
b. Wir sorgen bei Panne oder Unfall des Fahrzeugs für dessen Transport zu einer Werkstatt. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohn- bzw. Firmensitz, wenn das Fahrzeug - an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe und - nicht innerhalb von drei Werktagen, bei Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse innerhalb von fünf Werktagen fahrbereit gemacht werden kann. Die voraussichtlichen Reparaturkosten dürfen dabei nicht höher sein als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass der Schadenort mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohn- bzw. Firmensitz in Deutschland entfernt ist.
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