Verantwortlichkeiten des Kunden. (a) Übertragung und Wiederverkauf von Software. Der Kunde wird das Übertragen, Ausleihen, Leasen, Veröffentlichen oder Nutzen von Software für Dritte oder zugunsten von Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SISW vornehmen oder genehmigen, es sei denn, in dieser Vereinbarung ist etwas anderes vorgesehen oder dies muss durch geltendes Recht gestattet sein.
(b) Reverse Engineering, Änderung, Nutzung von APIs,Der Kunde wird den Quellcode der Software weder rückentwickeln (reverse engineer), dekompilieren noch anderweitig zu erkennen versuchen. Der Kunde wird die in Form von Quellcode bereitgestellte Software nur verwenden, um die Software für ihre berechtigte Nutzung zu ändern oder zu verbessern. Ferner wird der Kunde die Software nicht anderweitig ändern, anpassen oder zusammenführen. Der Kunde wird die Software keiner Open-Source-Softwarelizenz unterordnen, die im Widerspruch zu dieser Vereinbarung steht oder auf diese Software auch sonst nicht zutrifft. Der Kunde wird die Software nicht zum Zwecke der Entwicklung oder Verbesserung von Produkten verwenden, die mit der Software in Konkurrenz stehen. Der Kunde wird nur APIs verwenden, die in der Dokumentation als veröffentlicht gekennzeichnet sind und nur in der darin beschriebenen Weise, um die berechtigte Nutzung der Software zu unterstützen. Die in diesem Abschnitt beschriebenen Einschränkungen gelten nicht, sofern sie im Widerspruch zu geltendem Recht stehen.
(c) Hosting von Software durch Dritte; Freistellung. Der Kunde darf einen Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SISW mit dem Hosting der Software („Provider”) beauftragen. SISW kann eine gesonderte schriftliche Vereinbarung als Bedingung für eine solche Zustimmung verlangen. Software, die von einem Provider gehostet wird, muss zu jeder Zeit unter der alleinigen Kontrolle des Kunden bleiben, es sei denn, die Verwaltung und der Betrieb der Software durch den Provider wird ausdrücklich von SISW genehmigt. In diesem Fall stellt der Kunde sicher, dass der Provider die Software in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden, wie in diesem Vertrag angegeben, verwaltet und betreibt. Falls der Kunde oder SISW Kenntnis von einer tatsächlichen oder vermuteten unbefugten Nutzung oder Offenlegung der Software erlangt oder falls SISW nach gründlicher Abwägung feststellt, dass die Konformität mit der anwendbaren Lizenzvereinbarung nicht gewährleistet ist, unterbindet der ...
Verantwortlichkeiten des Kunden. Sie stimmen Folgendem zu: • einen technischen Leiter zuzuweisen, der als Verbindung zu Lenovo fungiert. Der technische Leiter koordiniert den Zugriff auf Ihre anderen Ressourcen (z. B. Programmierer usw.) nach Bedarf; • sicherzustellen, dass der vorgesehene Rechenzentrumsstandort über die erforderliche Leistung und Kühlung verfügt und dass diese Leistung und Kühlung zur Unterstützung der entsprechenden Systeme geeignet ist; • sicherzustellen, dass die erforderlichen Strom- und Netzwerkverbindungen vollständig betriebsbereit und angeschlossen sind; • sicherzustellen, dass alle Knoten und Netzwerk-Switches verfügbar sind; • verantwortlich zu sein für: o die Beschaffung der Produkte (wie etwa der erforderlichen Software oder Hardware) und Services, auf die sich Lenovo bei der Bereitstellung des Gesundheitschecks verlässt; o die Bereitstellung und Bezahlung von Internetzugangsservices oder Telekommunikationstransportschaltungen; und o Ihre eigene Netzwerksicherheitsrichtlinie und Verfahren zur Reaktion auf Sicherheitsverletzungen. Gesundheitscheck-Services umfassen nicht Folgendes, können aber separat erworben werden: • Hardware-Installationsservices • Bereitstellungsdienste • Zusätzliche Daten- oder Workload-Migration • Implementierung von Backup/Recovery oder Disaster Recovery • Schulungsservices • Unterstützung bei der Dokumentation, den Prozessen und den Standardarbeitsanweisungen des Kunden. • Fehlerbehebung bei Netzwerkverbindungsproblemen Wenn der Berater zum Gesundheitscheck vor Ort eintrifft und eine der oben genannten Pflichten des Kunden nicht erfüllt wird, so dass die Services nicht erfolgreich abgeschlossen werden können, können für eine erneute Terminvergabe zusätzliche Gebühren anfallen. Der Kunde kann zusätzliche, nicht in der Gesundheitscheck-Umfrage beschriebene Services anfordern, indem er ein Project Change Request („PCR“-Formular) einreicht oder eine Leistungsbeschreibung („SOW“) für diese Services anfordert. Für diese zusätzlichen Services fallen zusätzliche Gebühren an. Alle Verantwortlichkeiten, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung enthalten sind, da die Verantwortlichkeiten von Lenovo außerhalb des Geltungsbereichs liegen.
Verantwortlichkeiten des Kunden. Bei der Nutzung der Dienstleistungen Verarbeitet der Kunde Personenbezogene Daten im Einklang mit den Datenschutzgesetzen und -verordnungen, einschließlich der Aufrechterhaltung der rechtlichen Grundlage (z. B. Zustimmung) und der Rechte zur Nutzung und Bereitstellung personenbezogener Daten als Teil des Kundeninhalts. Die Anweisungen des Kunden für die Verarbeitung Personenbezogener Daten halten die Datenschutzgesetze und -verordnungen ein.
Verantwortlichkeiten des Kunden. OPTION 1: ODER OPTION 2:
Verantwortlichkeiten des Kunden a. Der Kunde ist für Folgendes verantwortlich:
(1) Die Verbindung zum Internet sowie zur Hardware oder Software (außer den von IBM bereitgestellten Programmen), die für die Nutzung des Cloud-Service erforderlich sind.
(2) Mindestens fünf (5) Geschäftstage vor der geplanten Vor-Ort-Implementierung durch IBM (sofern vorgesehen) sicherzustellen, dass die gesamte Hardware erfolgreich installiert wurde.
(3) Das Marketing und den Vertrieb der kundenspezifischen Anwendung sowie die Einhaltung der Bedingungen von App Stores.
(4) Die Bereitstellung seiner eigenen Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen für die kundenspezifische Anwendung. Die Datenschutzrichtlinie muss eine Regelung enthalten, die externen Auftragsverarbeitern ausdrücklich den Zugriff auf, den Empfang und die Verwendung von Endbenutzerinformationen erlaubt, die für den Betrieb der kundenspezifischen Anwendung erforderlich sind, wie beispielsweise eindeutige Kennungen und Standortinformationen, die vom Endbenutzer bereitgestellt werden.
(5) Die Einholung der ausdrücklichen Zustimmung der Endbenutzer, da über die kundenspezifische Anwendung Informationen erfasst, verarbeitet oder offengelegt werden, die den geografischen Standort eines Endbenutzers exakt angeben.
(6) Die Aufrechterhaltung und Beachtung seiner Datenschutzrichtlinie sowie die Einhaltung geltender Gesetze und Bestimmungen.
(7) IBM bei der Einhaltung ihrer Verpflichtungen als Auftragsverarbeiter zu unterstützen, wie beispielsweise bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen, die ihre Rechte wahrnehmen, und durch Mitwirkung bei Audits.
b. Der Kunde wird die kundenspezifische Anwendung nur unter seiner Marke weitergeben. Er verpflichtet sich, keine Marken Dritter oder von IBM oder Eigentumsvermerke, die in den Grafiken oder anderen Materialien (z. B. Karten) enthalten sind, zu entfernen und ansonsten alle Zitieranforderungen von IBM in Bezug auf Daten jederzeit einzuhalten.
c. Der Kunde bestätigt, dass die Daten bestimmte Datenelemente Dritter enthalten können, und erklärt sich damit einverstanden, dass IBM, falls die Bereitstellung dieser Datenelemente aus irgendeinem Grund eingestellt werden sollte, das Recht hat, die Übertragung dieser Datenelemente zu beenden und Ersatzprodukte unter dieser Servicebeschreibung bereitzustellen.
d. Der Kunde versichert, dass seine Inhalte keine beleidigenden Inhalte, Erwachsenenthemen, sexuellen, gewalttätigen oder kriminellen Inhalte, keine Inhalte über Tabak, Alkohol, Glücksspiel (auße...
Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde ist für Folgendes verantwortlich: - LAN/WAN-Infrastruktur des Kunden; einschließlich Er- füllung der Netzanforderungen für den Service; - Konfiguration von LAN/Quality of Service (QoS); - Konfiguration von Firewall oder Access Control List (ACL); - Aktivierung / Konfiguration des Power-over-Ether- net-Ports (PoE); - Konfiguration und Installation von Software auf Kun- den-PCs und anderen Geräten; - Außerbetriebnahme und Entsorgung von Altgeräten; - rechtzeitige Bereitstellung vollständiger Daten, die während des Planungs- und Designprozesses erfor- derlich sind; - Anschluss und Test von etwaigen Nicht-Standard-Ge- räten, einschließlich Overhead-Paging; Frankierma- schinen, Kreditkarten- oder Point-of-Sale-Maschinen (PoS); Türsummer oder automatischer Türsteuerun- gen; externer SIP-Telefone; Headsets; analoger Geräte oder Anwendungen Dritter; - Eingabe der registrierten Notfalladresse und Standor- tinformationen in ServiceWeb. Hierbei handelt es sich um kritische Informationen, die von Ersthelfern bei einem Notfall genutzt werden; daher muss der Kunde sicherstellen, dass die von ihm in ServiceWeb eingege- benen Informationen korrekt sind; - Umsetzung von Empfehlungen, die während der Net- work Readiness Assessment abgegeben werden; - Anpassungen an individuellen Nutzerendpunkten oder Telefoneinstellungen; - physikalische Implementierung von CPE; - Einrichtung von CPE, die nicht über Vodafone be- schafft wurden, in ServiceWeb; - Bereitstellung von Endnutzerhandbüchern, sofern nicht in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich ver- einbart.
Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde wird:
1. Spätestens vier [4] Wochen vor Servicebeginn IBM die Konfigurationen und/oder Verarbeitungskapazitäten der zum Service berechtigten Maschinen mitteilen sowie innerhalb von jeweils 4 Wochen über alle Änderungen während des Wartungszeitraumes an den beim Kunden installierten berechtigten Maschinen informieren und IBM mitteilen, wenn Maschinentypen an einem ausgewählten Aufstellungsort hinzugefügt oder entfernt werden oder neue Aufstellungsorte eingerichtet werden sollen. Unter der Konfiguration werden die Details zur Maschinenausstattung verstanden (z.B. CPU-, Datenträger- , Feature-, Speicher- Karten mit Modell und Type sowie Stückzahl). Die vereinbarten Service Level gelten mit einer Vorlaufzeit von vier [4] Wochen nach Zumeldung der Details zur Maschinenausstattung. Sollten die Details zur Maschinenausstattung nicht vorliegen, ist mit einer Einschränkung der Wartungsleistung zu rechnen. Solche Einschränkungen können zur Überschreitung der Service Level bis hin zu zusätzlichen Wartungskosten führen. Für eine solche Nichteinhaltung der Service Level hat der Kunde keinen Anspruch auf Zahlung einer Pönale/Vertragsstrafe oder Schadensersatz.
2. Nachträglich in den Vertrag aufzunehmende Maschinen spätestens vier [4] Wochen vor Servicebeginn IBM mitteilen;
3. IBM alle angeforderten Informationen, soweit sie die Erbringung der Leistungen betreffen, zur Verfügung stellen und IBM über alle Änderungen informieren;
4. sich damit einverstanden erklären, dass der elektronische Zugriff auf die IBM Support-Center und bestimmte Datenbanken möglicherweise den Abschluss eines separaten Vertrags erfordert, für den ggf. zusätzliche Gebühren fällig werden;
5. bei einem auszutauschenden Maschinenelement die entfernbaren Datenträger sowie Änderungen und Anbauten entfernen, die ohne Zustimmung von IBM ergänzt wurden. Serviceleistungen an Maschinen werden nur an dem ungeänderten Teil einer Maschine durchgeführt, d.h., diese muss sich in dem Zustand befinden, wie sie unter Wartung genommen wurde,
6. Im Falle der Rückgabe einer Maschine, gleich aus welchem Grund,
1. in der Maschine (z.B. Kasse) befindliche Zahlungsmittel entfernen
2. alle von IBM nicht mit der Maschine bereitgestellten Programme sowie sämtliche Daten, einschließlich (1) personenbezogener Daten und (2) vertraulicher oder anderweitig geschützter Informationen des Kunden, löschen. Ist das Entfernen oder Löschen personenbezogener Daten nicht möglich, verpflichtet sich der Kunde, diese Informationen so...
Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde oder die Handelspartner des Kunden sind dafür verantwortlich:
a. die Verbindung zwischen den Kundensystemen und dem Cloud-Service einzurichten und mit IBM bei der Durchführung gemeinsamer Verbindungstests zusammenzuarbeiten.
b. angemessene Sicherheit für die Anwendungen und Hardware (einschließlich Installation und Wartung entsprechender Firewalls zum Schutz vor unbefugtem Zugriff), Mailboxen und Übertragungen des Kunden zu gewährleisten und die Mailboxen und Übertragungen zu überwachen.
c. die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und dafür zu sorgen, dass geeignete Sicherheitseinrichtungen vorhanden sind, um Daten-, Verarbeitungs- und Übertragungsfehler zu erkennen.
d. IBM unverzüglich über alle Konvertierungsfehler oder -mängel, Verarbeitungsfehler oder -mängel, fehlerhafte Übertragungen, Fehler beim Senden oder Empfangen von Übertragungen oder das Unvermögen des Zugriffs auf die Mailboxen zu informieren.
e. die anwendbaren Datenverarbeitungs- und Übertragungsparameter festzulegen.
f. für jedes vom Kunden verwaltete Repository Unterstützungsdaten und geeignete Sicherungen der Inhalte zu warten, um die Wiederherstellung aller Daten, Dateien und sonstigen Materialien zu ermöglichen, die für die erneute Inbetriebnahme eines über den Cloud-Service erbrachten Service erforderlich sind.
g. die Business-Continuity aufrechtzuerhalten und voraussichtliche Testzeiten, Migrationen und Konvertierungen in den und aus dem Cloud-Service der Partner-Community des Kunden mitzuteilen.
h. Die Gastbenutzer des Kunden müssen ggf. einer von IBM bereitgestellten Onlinevereinbarung zustimmen, damit sie auf den Cloud-Service zugreifen und diesen nutzen können. Der Kunde trägt die Verantwortung für a) die Nutzung des Cloud-Service durch die Gastbenutzer, b) sämtliche Forderungen der Gastbenutzer in Bezug auf diese Nutzung und c) die Gebühren, die durch die Gastbenutzer entstehen.
Verantwortlichkeiten des Kunden. 5.1 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Leihgegenstand jederzeit als Eigentum des Unternehmens erkennbar bleibt, und nach Möglichkeit dafür zu sorgen, dass ein entsprechend sichtbares Schild an dem Leihgegenstand angebracht wird.
5.2 Der Kunde ergreift die erforderlichen Maßnahmen (einschließlich der Einhaltung aller vom Unternehmen bereitgestellten Sicherheits- und Gebrauchsanweisungen), um sicherzustellen, dass der Leihgegenstand zu jeder Zeit sicher und ohne Gesundheitsrisiko ist, wenn er von einer Person am Arbeitsplatz eingestellt, benutzt, gereinigt oder gewartet wird.
5.3 Der Kunde verpflichtet sich dazu: • Den Leihgegenstand nur für die Zwecke zu verwenden, für die er bestimmt ist und die sein Zustand zulässt, • geeignete Verfahren für die Freigabe des Leihguts für den vorgesehenen Verwendungszweck zu beschaffen, z. B. Dekontaminierung, Desinfektion und Sterilisation vor der Verwendung, und der Kunde muss sicherstellen und kontrollieren, dass diese Verfahren vor der Freigabe des Leihguts für den vorgesehenen Verwendungszweck eingehalten werden, • sich zu vergewissern und zu kontrollieren, dass der Benutzer des Leihguts alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen des Unternehmens oder seiner Tochtergesellschaften gelesen und verstanden hat, bevor ein Leihgut an den Benutzer übergeben wird. Alle Mitarbeiter des Kunden, die mit der Vorbereitung des Leihgutes für die Rückgabe des Leihguts betraut sind, müssen vom Kunden mit ähnlichen Informationen versorgt werden, und • geeignete Verfahren für die Instandhaltung des Leihgegenstands zu gewährleisten und verpflichtet sich, diese Verfahren einzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich, den Leihgegenstand während der gesamten Dauer der Ausleihe in einem guten Betriebszustand zu halten, der den technischen Spezifikationen und dem voraussichtlichen Verwendungszweck entspricht, wie er in der Versandanzeige angegeben ist. • eine angemessene Rückgabe des Leihgegenstands unter denselben Bedingungen wie bei der Lieferung zu gewährleisten, einschließlich aller seiner Bestandteile, Werkzeuge und der dazugehörigen Dokumentation.
5.4 Der Kunde als Nutzer der Instrumente haftet für alle Folgen, die sich aus der Nutzung des Leihguts ergeben. Die Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung des Leihgegenstands gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Das Unternehmen oder seine verbundenen Unternehmen haften nicht für Personen- oder Sachschäden, die sich aus der missbräuchlichen, unangemessenen oder fahrlässigen Verwendung...
Verantwortlichkeiten des Kunden a. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle anwendbaren lokalen, regionalen, nationalen und ausländischen Gesetze, Verträge und Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung der Abonnementdienste seitens des Kunden einzuhalten, einschließlich derer, die sich auf Datenschutz, internationale Mitteilungen und die Übermittlung technischer oder personenbezogener Daten beziehen. Der Kunde muss: (i) den Lizenzgeber unverzüglich über jede unbefugte Nutzung eines Logins oder jede andere bekannte oder vermutete Sicherheitsverletzung benachrichtigen; (ii) den Lizenzgeber unverzüglich über eine Vervielfältigung oder eine Verbreitung von Inhalten, von denen der Kunde weiß oder vermutet, dass sie rechtsverletzend oder ungesetzlich sind, informieren und angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Vervielfältigung oder Verbreitung von solchen Inhalten, zu unterbinden; und (iii) er darf sich nicht als ein anderer Kunde des Lizenzgebers ausgeben oder falsche Identitätsinformationen angeben, um Zugang zu den Abonnementdiensten zu erhalten oder diese zu nutzen.
b. Der Kunde ist für alle Kosten im Zusammenhang mit der Einrichtung und Unterhaltung der notwendigen Internetverbindung zu den Abonnementdiensten selbst verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Telefonverbindungen, Kosten des Internetdienstanbieters, Computer-Hardware, von Dritten erhobene Gebühren, Versicherungen, Internetzugangssoftware oder alle anderen Kosten, die dem Kunden durch den Zugriff auf die Abonnementdienste entstehen.