Verantwortlichkeiten des Kunden. (a) Übertragung und Wiederverkauf von Software. Der Kunde wird das Übertragen, Ausleihen, Leasen, Veröffentlichen oder Nutzen von Software für Dritte oder zugunsten von Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SISW vornehmen oder genehmigen, es sei denn, in dieser Vereinbarung ist etwas anderes vorgesehen oder dies muss durch geltendes Recht gestattet sein.
(b) Reverse Engineering, Änderung, Nutzung von APIs,Der Kunde wird den Quellcode der Software weder rückentwickeln (reverse engineer), dekompilieren noch anderweitig zu erkennen versuchen. Der Kunde wird die in Form von Quellcode bereitgestellte Software nur verwenden, um die Software für ihre berechtigte Nutzung zu ändern oder zu verbessern. Ferner wird der Kunde die Software nicht anderweitig ändern, anpassen oder zusammenführen. Der Kunde wird die Software keiner Open-Source-Softwarelizenz unterordnen, die im Widerspruch zu dieser Vereinbarung steht oder auf diese Software auch sonst nicht zutrifft. Der Kunde wird die Software nicht zum Zwecke der Entwicklung oder Verbesserung von Produkten verwenden, die mit der Software in Konkurrenz stehen. Der Kunde wird nur APIs verwenden, die in der Dokumentation als veröffentlicht gekennzeichnet sind und nur in der darin beschriebenen Weise, um die berechtigte Nutzung der Software zu unterstützen. Die in diesem Abschnitt beschriebenen Einschränkungen gelten nicht, sofern sie im Widerspruch zu geltendem Recht stehen.
(c) Hosting von Software durch Dritte; Freistellung. Der Kunde darf einen Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SISW mit dem Hosting der Software („Provider”) beauftragen. SISW kann eine gesonderte schriftliche Vereinbarung als Bedingung für eine solche Zustimmung verlangen. Software, die von einem Provider gehostet wird, muss zu jeder Zeit unter der alleinigen Kontrolle des Kunden bleiben, es sei denn, die Verwaltung und der Betrieb der Software durch den Provider wird ausdrücklich von SISW genehmigt. In diesem Fall stellt der Kunde sicher, dass der Provider die Software in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden, wie in diesem Vertrag angegeben, verwaltet und betreibt. Falls der Kunde oder SISW Kenntnis von einer tatsächlichen oder vermuteten unbefugten Nutzung oder Offenlegung der Software erlangt oder falls SISW nach gründlicher Abwägung feststellt, dass die Konformität mit der anwendbaren Lizenzvereinbarung nicht gewährleistet ist, unterbindet der ...
Verantwortlichkeiten des Kunden. Sie stimmen Folgendem zu: • einen technischen Leiter zuzuweisen, der als Verbindung zu Lenovo fungiert. Der technische Leiter koordiniert den Zugriff auf Ihre anderen Ressourcen (z. B. Programmierer usw.) nach Bedarf; • sicherzustellen, dass der vorgesehene Rechenzentrumsstandort über die erforderliche Leistung und Kühlung verfügt und dass diese Leistung und Kühlung zur Unterstützung der entsprechenden Systeme geeignet ist; • sicherzustellen, dass die erforderlichen Strom- und Netzwerkverbindungen vollständig betriebsbereit und angeschlossen sind; • sicherzustellen, dass alle Knoten und Netzwerk-Switches verfügbar sind; • verantwortlich zu sein für: o die Beschaffung der Produkte (wie etwa der erforderlichen Software oder Hardware) und Services, auf die sich Lenovo bei der Bereitstellung des Gesundheitschecks verlässt; o die Bereitstellung und Bezahlung von Internetzugangsservices oder Telekommunikationstransportschaltungen; und o Ihre eigene Netzwerksicherheitsrichtlinie und Verfahren zur Reaktion auf Sicherheitsverletzungen. Gesundheitscheck-Services umfassen nicht Folgendes, können aber separat erworben werden: • Hardware-Installationsservices • Bereitstellungsdienste • Zusätzliche Daten- oder Workload-Migration • Implementierung von Backup/Recovery oder Disaster Recovery • Schulungsservices • Unterstützung bei der Dokumentation, den Prozessen und den Standardarbeitsanweisungen des Kunden. • Fehlerbehebung bei Netzwerkverbindungsproblemen Wenn der Berater zum Gesundheitscheck vor Ort eintrifft und eine der oben genannten Pflichten des Kunden nicht erfüllt wird, so dass die Services nicht erfolgreich abgeschlossen werden können, können für eine erneute Terminvergabe zusätzliche Gebühren anfallen. Der Kunde kann zusätzliche, nicht in der Gesundheitscheck-Umfrage beschriebene Services anfordern, indem er ein Project Change Request („PCR“-Formular) einreicht oder eine Leistungsbeschreibung („SOW“) für diese Services anfordert. Für diese zusätzlichen Services fallen zusätzliche Gebühren an. Alle Verantwortlichkeiten, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung enthalten sind, da die Verantwortlichkeiten von Lenovo außerhalb des Geltungsbereichs liegen.
Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde oder die Gastbenutzer des Kunden sind dafür verantwortlich:
a. die Verbindung zwischen den Kundensystemen und dem Cloud-Service einzurichten und mit IBM bei der Durchführung gemeinsamer Verbindungstests zusammenzuarbeiten;
b. angemessene Sicherheit für die Anwendungen und Hardware (einschließlich Installation und Wartung entsprechender Firewalls zum Schutz vor unbefugtem Zugriff), Mailboxen und Übertragungen des Kunden zu gewährleisten und die Mailboxen und Übertragungen zu überwachen;
c. die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und dafür zu sorgen, dass geeignete Sicherheitseinrichtungen vorhanden sind, um Daten-, Verarbeitungs- und Übertragungsfehler zu erkennen;
d. IBM unverzüglich über alle Konvertierungsfehler oder -mängel, Verarbeitungsfehler oder -mängel, fehlerhafte Übertragungen, Fehler beim Senden oder Empfangen von Übertragungen oder das Unvermögen des Zugriffs auf die Mailboxen zu informieren.
e. die anwendbaren Datenverarbeitungs- und Übertragungsparameter festzulegen.
f. für jedes vom Kunden verwaltete Repository Unterstützungsdaten und geeignete Sicherungen der Inhalte zu warten, um die Wiederherstellung aller Daten, Dateien und sonstigen Materialien zu ermöglichen, die für die erneute Inbetriebnahme eines über den Cloud-Service erbrachten Service erforderlich sind.
g. die Business-Continuity aufrechtzuerhalten und voraussichtliche Testzeiten, Migrationen und Konvertierungen in den und aus dem Cloud-Service der Partnergemeinschaft des Kunden mitzuteilen. Die Gastbenutzer des Kunden müssen ggf. einer von IBM bereitgestellten Onlinevereinbarung zustimmen, damit sie auf den Cloud-Service zugreifen und diesen nutzen können. Der Kunde ist für Folgendes verantwortlich:
(1) Nutzung des Cloud-Service durch die Gastbenutzer
(2) Ansprüche, die ggf. von den Gastbenutzern in Bezug auf diese Nutzung geltend gemacht werden, und
(3) von einem Gastbenutzer verursachte Gebühren.
h. einen Eskalationsprozess einzurichten, damit Eskalationen von IBM gegen Gastbenutzer effizient ausgeführt und die Eskalation innerhalb von dreißig (30) Tagen abgewickelt werden kann.
i. alle Partnerprofildaten und Partnerübertragungsdaten bereitzustellen, die zum Füllen der Cloud- Service-Dialoge erforderlich sind, SFG zu konfigurieren und für die zukünftige Verwendung durch IBM im vereinbarten Datendateiformat mindestens einen (1) Geschäftstag vor jedem Startdatum einer Kampagne im PR bereitzuhalten.
Verantwortlichkeiten des Kunden. Bei der Nutzung der Dienstleistungen Verarbeitet der Kunde Personenbezogene Daten im Einklang mit den Datenschutzgesetzen und -verordnungen, einschließlich der Aufrechterhaltung der rechtlichen Grundlage (z. B. Zustimmung) und der Rechte zur Nutzung und Bereitstellung personenbezogener Daten als Teil des Kundeninhalts. Die Anweisungen des Kunden für die Verarbeitung Personenbezogener Daten halten die Datenschutzgesetze und -verordnungen ein.
Verantwortlichkeiten des Kunden. OPTION 1: ODER OPTION 2:
Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde ist für Folgendes verantwortlich: - LAN/WAN-Infrastruktur des Kunden; einschließlich Er- füllung der Netzanforderungen für den Service; - Konfiguration von LAN/Quality of Service (QoS); - Konfiguration von Firewall oder Access Control List (ACL); - Aktivierung / Konfiguration des Power-over-Ether- net-Ports (PoE); - Konfiguration und Installation von Software auf Kun- den-PCs und anderen Geräten; - Außerbetriebnahme und Entsorgung von Altgeräten; - rechtzeitige Bereitstellung vollständiger Daten, die während des Planungs- und Designprozesses erfor- derlich sind; - Anschluss und Test von etwaigen Nicht-Standard-Ge- räten, einschließlich Overhead-Paging; Frankierma- schinen, Kreditkarten- oder Point-of-Sale-Maschinen (PoS); Türsummer oder automatischer Türsteuerun- gen; externer SIP-Telefone; Headsets; analoger Geräte oder Anwendungen Dritter; - Eingabe der registrierten Notfalladresse und Standor- tinformationen in ServiceWeb. Hierbei handelt es sich um kritische Informationen, die von Ersthelfern bei einem Notfall genutzt werden; daher muss der Kunde sicherstellen, dass die von ihm in ServiceWeb eingege- benen Informationen korrekt sind; - Umsetzung von Empfehlungen, die während der Net- work Readiness Assessment abgegeben werden; - Anpassungen an individuellen Nutzerendpunkten oder Telefoneinstellungen; - physikalische Implementierung von CPE; - Einrichtung von CPE, die nicht über Vodafone be- schafft wurden, in ServiceWeb; - Bereitstellung von Endnutzerhandbüchern, sofern nicht in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich ver- einbart.
Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde ist in Bezug auf alle personenbezogenen Daten, die IBM durch oder über den Kunden zur Verfügung gestellt werden, als alleiniger Verantwortlicher für die Daten für die Einhaltung aller anwendbaren Datenschutzgesetze oder ähnlicher Gesetze zuständig, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die EU-Richtlinie 95/46/EG (und Gesetze zur Umsetzung dieser Richtlinie), die die Verarbeitung personenbezogener Daten einschließlich besonderer Datenkategorien gemäß der Definition dieser Begriffe in dieser Richtlinie (und den Gesetzen zur Umsetzung dieser Richtlinie) regeln. Der Kunde verpflichtet sich, vor (i) der Aufnahme personenbezogener Daten in den Inhalt und (ii) der Nutzung der Aktivierungssoftware und von IBM SaaS alle gesetzlich erforderlichen Zustimmungen, Berechtigungen und Genehmigungen einzuholen und alle erforderlichen Offenlegungen vorzunehmen. Der Kunde bestätigt, dass er allein für alle personenbezogenen Daten verantwortlich ist, die im Inhalt enthalten sein können, einschließlich aller Informationen, die ein IBM SaaS-Benutzer in seinem Namen gemeinsam mit Dritten nutzt. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten durch IBM unter diesen Nutzungsbedingungen zu entscheiden, insbesondere dafür, dass IBM durch die Verarbeitung gemäß seinen Anweisungen nicht gegen geltende Datenschutzgesetze verstößt. IBM SaaS ist nicht für die Speicherung oder den Erhalt sensibler personenbezogener Daten oder geschützter Gesundheitsdaten (Protected Health Information, PHI) (wie nachstehend definiert) in jeglicher Form vorgesehen, und der Kunde muss für alle angemessenen Kosten und sonstigen Ausgaben aufkommen, die IBM im Zusammenhang mit solchen Informationen entstehen, die an IBM weitergegeben wurden oder deren Verlust oder Offenlegung durch IBM verursacht wurde, einschließlich der Aufwendungen, die sich aus den Ansprüchen Dritter ergeben. „Sensible personenbezogene Daten“ sind
1) personenbezogene Daten, deren Verlust zwingend eine Benachrichtigung über eine Datenschutzverletzung auslösen würde, und umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, Finanzdaten, nationale Identifikationsnummern (z. B. Sozialversicherungsnummern) oder andere behördlich ausgestellte Identifikationsnummern, z. B. Führerschein- oder Passnummern, Bankkontonummern, Kreditkarten- oder Kundenkartennummern; und 2) personenbezogene Daten, die sich auf die Rassen- oder ethnische Zugehörigkeit, sexuelle Ausrichtung, politische Meinu...
Verantwortlichkeiten des Kunden. (a) Der Kunde muss HP unverzüglich benachrichtigen, falls sich irgendeine der Informationen ändert, welche im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt wurden.
(b) Der Kunde verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit HP mit vertretbarem Aufwand bei der Remote- Lösung von Problemen, dem Ausführen von Selbsttests oder Diagnoseprogrammen, dem Bereitstellen von Informationen und dem Ausführen grundlegender Schritte zur Behebung des Problems, wenn HP den Kunden dazu auffordert.
(c) Der Kunde trägt sämtliche Telekommunikationskosten im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Telefon- und Remote-Service.
(d) Der Kunde trägt die Verantwortung für die Kompatibilität nicht unterstützter Produkte, Zubehörteile und Geräte mit dem Produkt.
(e) Der Kunde sorgt selbst für die Sicherheit seiner eigenen urheberrechtlich geschützten und vertraulichen Informationen und für die Durchführung eines hardwareexternen Verfahrens zur Wiederherstellung verlorener oder geänderter Dateien, Daten oder Programme.
Verantwortlichkeiten des Kunden. Bei der Fehleranalyse und -beseitigung benötigt STP unter Umständen Zugang zu den Systemen des Kunden. Zur Unterstützung des Supports in der Lösung des Problems erklärt sich der Kunde bereit, STP Kontrolle über die Lösungen bspw. mittels Fernzugriff zu gewähren, oder während der durchgeführten Arbeiten verfügbar zu bleiben, um bei Bedarf Zugang zu gewähren. Wird der Zugang zu den erforderlichen Servern nicht gewährt, kann dies zu Beeinträchtigungen bei der Lösung des Problems führen.
Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde ist für die Durchführung von Sicherungen selbst verantwortlich, da der Service nur über begrenzte Business-Continuity und Disaster-Recovery verfügt. Der Kunde ist zudem für das Schwachstellenmanagement der eigenen Images zuständig.