Verantwortlichkeiten des Kunden Musterklauseln

Verantwortlichkeiten des Kunden. (a) Übertragung und Wiederverkauf von Software. Der Kunde wird das Übertragen, Ausleihen, Leasen, Veröffentlichen oder Nutzen von Software für Dritte oder zugunsten von Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SISW vornehmen oder genehmigen, es sei denn, in dieser Vereinbarung ist etwas anderes vorgesehen oder dies muss durch geltendes Recht gestattet sein.
Verantwortlichkeiten des Kunden. Bei der Nutzung der Dienstleistungen Verarbeitet der Kunde Personenbezogene Daten im Einklang mit den Datenschutzgesetzen und -verordnungen, einschließlich der Aufrechterhaltung der rechtlichen Grundlage (z. B. Zustimmung) und der Rechte zur Nutzung und Bereitstellung personenbezogener Daten als Teil des Kundeninhalts. Die Anweisungen des Kunden für die Verarbeitung Personenbezogener Daten halten die Datenschutzgesetze und -verordnungen ein.
Verantwortlichkeiten des Kunden. OPTION 1: ODER OPTION 2:
Verantwortlichkeiten des Kunden. Die folgenden Verantwortlichkeiten ergänzen die in der zugehörigen ETS-Basis- Leistungsbeschreibung aufgelisteten Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde wird
Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde ist für Folgendes verantwortlich: - LAN/WAN-Infrastruktur des Kunden; einschließlich Er- füllung der Netzanforderungen für den Service; - Konfiguration von LAN/Quality of Service (QoS); - Konfiguration von Firewall oder Access Control List (ACL); - Aktivierung / Konfiguration des Power-over-Ether- net-Ports (PoE); - Konfiguration und Installation von Software auf Kun- den-PCs und anderen Geräten; - Außerbetriebnahme und Entsorgung von Altgeräten; - rechtzeitige Bereitstellung vollständiger Daten, die während des Planungs- und Designprozesses erfor- derlich sind; - Anschluss und Test von etwaigen Nicht-Standard-Ge- räten, einschließlich Overhead-Paging; Frankierma- schinen, Kreditkarten- oder Point-of-Sale-Maschinen (PoS); Türsummer oder automatischer Türsteuerun- gen; externer SIP-Telefone; Headsets; analoger Geräte oder Anwendungen Dritter; - Eingabe der registrierten Notfalladresse und Standor- tinformationen in ServiceWeb. Hierbei handelt es sich um kritische Informationen, die von Ersthelfern bei einem Notfall genutzt werden; daher muss der Kunde sicherstellen, dass die von ihm in ServiceWeb eingege- benen Informationen korrekt sind; - Umsetzung von Empfehlungen, die während der Net- work Readiness Assessment abgegeben werden; - Anpassungen an individuellen Nutzerendpunkten oder Telefoneinstellungen; - physikalische Implementierung von CPE; - Einrichtung von CPE, die nicht über Vodafone be- schafft wurden, in ServiceWeb; - Bereitstellung von Endnutzerhandbüchern, sofern nicht in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich ver- einbart. Elemente, die in dieser Leistungsbeschreibung nicht aus- drücklich aufgeführt sind, gelten als nicht im Service enthal- ten. Derartige Elemente können durch einen Service-Auf- trag angefordert werden und ein zusätzliches Entgelt zur Folge haben, sofern sie von Vodafone akzeptiert werden. Der Implementierungsservice mit einer Vor-Ort-Unterstüt- zung beim Go-Live bietet eine projektgesteuerte Implemen- tierung des Service. Der Umfang dieses Professional Service wird nachfolgend im Einzelnen dargelegt und ist für die Kundenstandorte und Endnutzer zu erbringen, die im Kundenvertrag, in den Ser- vicebedingungen und/oder im Auftrag genannt sind. Weitere Tätigkeiten wie zusätzliche Vor-Ort-Tage, Unter- stützung außerhalb der Geschäftszeiten oder zusätzliche Schulungseinheiten können angeboten und durch einen Service-Auftrag vereinbart werden.
Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde ist für die Durchführung von Sicherungen selbst verantwortlich, da der Service nur über begrenzte Business-Continuity und Disaster-Recovery verfügt. Der Kunde ist zudem für das Schwachstellenmanagement der eigenen Images zuständig.
Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde ist in Bezug auf alle personenbezogenen Daten, die IBM durch oder über den Kunden zur Verfügung gestellt werden, als alleiniger Verantwortlicher für die Daten für die Einhaltung aller anwendbaren Datenschutzgesetze oder ähnlicher Gesetze zuständig, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die EU-Richtlinie 95/46/EG (und Gesetze zur Umsetzung dieser Richtlinie), die die Verarbeitung personenbezogener Daten einschließlich besonderer Datenkategorien gemäß der Definition dieser Begriffe in dieser Richtlinie (und den Gesetzen zur Umsetzung dieser Richtlinie) regeln. Der Kunde verpflichtet sich, vor (i) der Aufnahme personenbezogener Daten in den Inhalt und (ii) der Nutzung der Aktivierungssoftware und von IBM SaaS alle gesetzlich erforderlichen Zustimmungen, Berechtigungen und Genehmigungen einzuholen und alle erforderlichen Offenlegungen vorzunehmen. Der Kunde bestätigt, dass er allein für alle personenbezogenen Daten verantwortlich ist, die im Inhalt enthalten sein können, einschließlich aller Informationen, die ein IBM SaaS-Benutzer in seinem Namen gemeinsam mit Dritten nutzt. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten durch IBM unter diesen Nutzungsbedingungen zu entscheiden, insbesondere dafür, dass IBM durch die Verarbeitung gemäß seinen Anweisungen nicht gegen geltende Datenschutzgesetze verstößt. IBM SaaS ist nicht für die Speicherung oder den Erhalt sensibler personenbezogener Daten oder geschützter Gesundheitsdaten (Protected Health Information, PHI) (wie nachstehend definiert) in jeglicher Form vorgesehen, und der Kunde muss für alle angemessenen Kosten und sonstigen Ausgaben aufkommen, die IBM im Zusammenhang mit solchen Informationen entstehen, die an IBM weitergegeben wurden oder deren Verlust oder Offenlegung durch IBM verursacht wurde, einschließlich der Aufwendungen, die sich aus den Ansprüchen Dritter ergeben. „Sensible personenbezogene Daten“ sind
Verantwortlichkeiten des Kunden. (a) Der Kunde muss HP unverzüglich benachrichtigen, falls sich irgendeine der Informationen ändert, welche im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt wurden.
Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, TRIMBLE über einen jeglichen möglichen Schaden an der Ausrüstung spätestens bei Rückgabe der Ausrüstung zu informieren. Dies gilt auch, falls der Kunde nur meint, dass ein Schaden möglich ist (z. B. nach einem Kontakt mit Wasser, Stößen oder einer unüblichen oder gefährlichen Nutzung). Falls der Kunde dies versäumt, gilt dies als arglistige Täuschung mit allen daraus folgenden rechtlichen Konsequenzen. TRIMBLE muss den Kunden unverzüglich über jegliche Defizite bei der Vollständigkeit oder offensichtliche sichtbare Schäden an der Ausrüstung nach Rückgabe der Ausrüstung nach einer anfänglichen visuellen Inspektion informieren. Daher ist der Kunde verpflichtet, während der Rückgabe anwesend zu sein und jegliche Fragen über die Ausrüstung zu beantworten. Im Falle von Mängeln und Schäden, die zum Zeitpunkt der Übergabe nicht entdeckt und gemeldet wurden, wird angenommen, dass sie während der Mietdauer entstanden sind. TRIMBLE wird die Ausrüstung, sobald sie zurückgegeben wurde, visuell inspizieren und einen Funktionstest durchführen. Der Kunde haftet für einen jeglichen in diesem Prozess identifizierten Schaden, wenn nachgewiesen wird, dass er nicht in dem Zeitraum zwischen der Rückgabe und unserer Inspektion eingetreten ist. Der Kunde behält sich jedoch in jedem Fall das Recht vor, nachzuweisen, dass er bereits ein zum Zeitpunkt der Lieferung mangelhaftes Gerät erhalten hat. Falls der Kunde keine Servicemitarbeiter von MITARBEITER gebucht hat, muss der Kunde während der Mietdauer alle notwendigen Wartungsarbeiten professionell und auf eigene Kosten ausführen lassen. Außerdem muss der Kunde alle von ihm schuldhaft verursachten Mängel professionell korrigieren lassen oder haftet für deren Korrektur. Die Ausrüstung darf nur im Einklang mit allen zugehörigen technischen Bestimmungen und ausschließlich durch qualifiziertes Personal installiert und betrieben werden. Falls Gegenstände ohne Mitarbeiter von TRIMBLE gemietet werden, muss der Kunde sicherstellen, dass alle geltenden Sicherheitsvorschriften jederzeit eingehalten werden. Der Kunde muss während der Nutzung der Ausrüstung eine störungsfreie Stromzufuhr sicherstellen. Der Kunde haftet für Schäden aufgrund von Stromausfällen oder -unterbrechungen oder überhöhte Spannung. Der Kunde muss sicherstellen, dass die Ausrüstung nicht Gegenstand jeglicher Belastungen, Forderungen und Pfandrechte Dritter wird. Der Kunde muss TRIMBLE unverzüglich schriftlich informieren, falls die Ausrüstung ...
Verantwortlichkeiten des Kunden. Autorisierte Ansprechpartner für die Sicherheit