Zusätzliche Vorschriften für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Fonds Musterklauseln

Zusätzliche Vorschriften für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Fonds. Bei der Berechnung des Nettoinventarwerts der einzelnen Teilfonds oder Anteilsklassen gelten, sofern im Teilfondsprospekt nicht anders angegeben, die folgenden Grundsätze: