Zuverlässigkeit. Gewährleistungsziel: Gewährleistung, dass alle Funktionen des Systems zur Verfügung stehen und auftretende Fehlfunktionen gemeldet werden. Getroffene Maßnahmen: Die Verfügbarkeit der IT-technischen Systeme unterliegt einem 24/7 Monitoring.
Zuverlässigkeit. Gewährleistung, dass alle Funktionen des Systems zur Verfügung stehen und auftretende Fehlfunktionen gemeldet werden.
Zuverlässigkeit. Das Belonio-System wird ständig überwacht. Bei Fehlern werden Meldungen in mehreren Eskalationsstufen an unterschiedliche Personen gesendet. Das Rechenzentrum und die Dienste-Infrastruktur werden separat vom Betreiber überwacht. Es wird eine Verfügbarkeit von 99,95% garantiert.
Zuverlässigkeit. Gewährleistung, dass alle Funktionen des Systems zur Verfügung stehen und auftretende Fehlfunktionen gemeldet werden: • Monitoring aller Systeme, Anwendungen und Datenbanken sowie der dazu gehörigen Infrastruktur • Historische Aufzeichnung von Messpunkten und grafisches Reporting in Messkurven • Alarmierungen im Störungsfall • 24/7-IT-Betrieb mit Einsatz von Rufbereitschaft • Präventivmaßnahmen für sicheren und stabilen Betrieb (Security-Maßnahmen gemäß Sicherheitsrichtlinie, regelmäßige Updates der IT-Komponenten)
Zuverlässigkeit. Alle Teilsysteme und Dienste werden vollständig mittels einer Monitoringsoftware überwacht. Eine Meldung über ein Problem erfolgt per E-Mail an entsprechende Mitarbeiter. Wesentliche Komponenten sind redundant ausgelegt, so dass ein Ausfall einer Komponente keine Auswirkung hat.
Zuverlässigkeit. Maßnahmen, die gewährleisten, dass alle Funktionen des Systems zur Verfügung stehen und auftretende Fehlfunktionen gemeldet werden: • Automatisches Monitoring mit automatischen E-Mail-Benachrichtigungen • regelmäßige Tests der Datenwiederherstellung • Notfallpläne mit Verantwortlichkeiten
Zuverlässigkeit. Gewährleistungsziel: Gewährleistung, dass alle Funktionen des Systems zur Verfügung stehen und auftretende Fehlfunktionen gemeldet werden. Getroffene Maßnahmen: ― Die Verfügbarkeit der IT-technischen Systeme unterliegt einer regelmäßigen Überwachung.
Zuverlässigkeit. Ein Nachweis der Zuverlässigkeit durch Dritte (Subunternehmer oder sonstige Dritte) ist nicht möglich; der Bieter (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied) sowie jeder Subunternehmer, egal ob eignungsrelevanter oder bloß zweckmäßiger Subunternehmer, müssen nachweisen, dass sie zuverlässig sind.
Zuverlässigkeit. Gewährleistung, dass alle Funktionen des Systems zur Verfügung stehen und auftretende Fehlfunktionen gemeldet werden. Folgende Maßnahmen bestehen: Alle Systeme werden regelmäßig gewartet, diese Wartungen werden protokolliert (Ticketsystem). In diesem Zuge werden auch restore-tests durchgeführt. Ein Monitoring der Systeme ist vorhanden.
Zuverlässigkeit. Gewährleistung, dass alle Funktionen des Systems zur Verfügung stehen und auftretende Fehlfunktionen gemeldet werden
a. Monitoring Überwachung der Systeme