Zuverlässigkeit Musterklauseln

Zuverlässigkeit. Gewährleistungsziel: Gewährleistung, dass alle Funktionen des Systems zur Verfügung stehen und auftretende Fehlfunktionen gemeldet werden. Getroffene Maßnahmen: Die Verfügbarkeit der IT-technischen Systeme unterliegt einem 24/7 Monitoring.
Zuverlässigkeit. Gewährleistung, dass alle Funktionen des Systems zur Verfügung stehen und auftretende Fehlfunktionen gemeldet werden.
Zuverlässigkeit. ● Belonio wird ständig überwacht. Bei Fehlern werden Meldungen in mehreren Eskalationsstufen an unterschiedliche Personen gesendet. Das Rechenzentrum und die Dienste-Infrastruktur wird separat vom Betreiber überwacht. Es wird eine Verfügbarkeit von 99,95% garantiert.
Zuverlässigkeit. Gewährleistung, dass alle Funktionen des Systems zur Verfügung stehen und auftretende Fehlfunktionen gemeldet werden: • Monitoring aller Systeme, Anwendungen und Datenbanken sowie der dazu gehörigen Infrastruktur • Historische Aufzeichnung von Messpunkten und grafisches Reporting in Messkurven • Alarmierungen im Störungsfall • 24/7-IT-Betrieb mit Einsatz von Rufbereitschaft • Präventivmaßnahmen für sicheren und stabilen Betrieb (Security-Maßnahmen gemäß Sicherheitsrichtlinie, regelmäßige Updates der IT-Komponenten)
Zuverlässigkeit. Alle Teilsysteme und Dienste werden vollständig mittels einer Monitoringsoftware überwacht. Eine Meldung über ein Problem erfolgt per E-Mail an entsprechende Mitarbeiter. Wesentliche Komponenten sind redundant ausgelegt, so dass ein Ausfall einer Komponente keine Auswirkung hat.
Zuverlässigkeit. Gewährleistungsziel: Gewährleistung, dass alle Funktionen des Systems zur Verfügung stehen und auftretende Fehlfunktionen gemeldet werden. Getroffene Maßnahmen: ― Die Verfügbarkeit der IT-technischen Systeme unterliegt einer regelmäßigen Überwachung.
Zuverlässigkeit. Maßnahmen, die gewährleisten, dass alle Funktionen des Systems zur Verfügung stehen und auftretende Fehlfunktionen gemeldet werden: • Automatisches Monitoring mit automatischen E-Mail-Benachrichtigungen • regelmäßige Tests der Datenwiederherstellung • Notfallpläne mit Verantwortlichkeiten
Zuverlässigkeit. Ein Nachweis der Zuverlässigkeit durch Dritte (Subunternehmer oder sonstige Dritte) ist nicht möglich; der Bieter (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied) sowie jeder Subunternehmer, egal ob eignungsrelevanter oder bloß zweckmäßiger Subunternehmer, müssen nachweisen, dass sie zuverlässig sind.
Zuverlässigkeit. Gewährleistung, dass alle Funktionen des Systems zur Verfügung stehen und auftretende Fehlfunktionen gemeldet werden. Folgende Maßnahmen bestehen: Alle Systeme werden regelmäßig gewartet, diese Wartungen werden protokolliert (Ticketsystem). In diesem Zuge werden auch restore-tests durchgeführt. Ein Monitoring der Systeme ist vorhanden.
Zuverlässigkeit. Maßnahmen, die gewährleisten, dass alle Funktionen des Systems zur Verfügung stehen und auftretende Fehlfunktionen gemeldet werden: Beschreibung der Maßnahmen zur Zuverlässigkeit: − Automatisches Monitoring mit InstantMessaging-Benachrichtigungen − Recovery-Prozesse sind Tool- und Codegestützt. Diese unterliegen damit aller Qualitätssicherungen wie Code-Review Prozesse, Versionssicherheit und Dokumentation − Notfallpläne mit Verantwortlichkeiten − Klar definierte Zeitfenster für Wartungen sowie im Rahmen des Release-/Patch Managements − Regelmäßige Tests