Zuwendungen und Verzicht auf Herausgabe der Zuwendungen Musterklauseln

Zuwendungen und Verzicht auf Herausgabe der Zuwendungen. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zur Annahme und Gewährung von Zuwendungen (z. B. Provisionen) nach den Vorschriften des Wertpapier- handelsgesetzes (insbesondere § 70 WpHG) nimmt der Kunde nachfolgende Regelungen zur Kenntnis und erklärt sich mit diesen einverstanden: • Die ebase hat das Recht, an den Vermittler für seine Vermittlungstätigkeit bzw. an dessen Vertriebsorganisation bzw. an deren IT-Dienstleister eine lau- fende Vertriebsprovision für Konten zu gewähren. Die Höhe dieser laufenden Vertriebsprovision bei der ebase berechnet sich als prozentualer Wert des jeweiligen Kontoguthabens des Kunden. Dem Kunden entstehen aus der Gewährung dieser laufenden Vertriebsprovision keine zusätzlichen Kosten, da diese nicht aus dem Kontoguthaben oder aus anderen dem Kunden zu- stehenden Beträgen entnommen wird. • Darüber hinaus gewährt die ebase dem Vermittler bzw. dessen Vertriebsor- ganisation bzw. deren IT-Dienstleister unter Umständen geringfügige nicht- monetäre Zuwendungen (wie z. B. in Form der Teilnahme an Seminaren und anderen Bildungsveranstaltungen). Nähere Informationen zu den von der ebase erhaltenen und gewährten Zuwen- dungen sind in den Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten (Conflict of Interest Policy) enthalten sowie auf Anfrage bei der ebase erhältlich.
Zuwendungen und Verzicht auf Herausgabe der Zuwendungen. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zur Annahme und Gewä hrung von Zuwendungen (z. B. Provisionen) nach den Vorschriften des Wertpapierhan- delsgesetzes (insbesondere § 70 WpHG) nimmt der Kunde nachfolgende Re- gelungen zur Kenntnis und erklä rt sich mit diesen einverstanden: • ebase hat das Recht, an den Vermittler fü r seine Vermittlungstä tigkeit bzw. an dessen Vertriebsorganisation bzw. an deren IT-Dienstleister eine laufende Vertriebsprovision fü r Konten zu gewä hren. Die Hö he dieser laufenden Ver- triebsprovision bei ebase berechnet sich als prozentualer Wert des jeweiligen Kontoguthabens des Kunden. Dem Kunden entstehen aus der Gewä hrung dieser laufenden Vertriebsprovision keine zusä tzlichen Kosten, da diese nicht aus dem Kontoguthaben oder aus anderen dem Kunden zustehenden Beträ gen entnommen wird. • Darü ber hinaus gewä hrt ebase dem Vermittler bzw. dessen Vertriebsorga- nisation bzw. deren IT-Dienstleister unter Umstä nden geringfü gige nichtm- o netä re Zuwendungen (wie z. B. in Form der Teilnahme an Seminaren und anderen Bildungsveranstaltungen). Nä here Informationen zu den von der ebase erhaltenen und gewä hrten Zuwe- n dungen sind in den Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten (Conflict of Interest Policy) enthalten sowie auf Anfrage bei ebase erhältlich.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.