Zwangsschließung Musterklauseln

Zwangsschließung eine Marktstörung (Ziffer 16.3) über das Geschäftsende des dritten Geschäftstags nach ihrem Eintritt hinaus andauert und ein Ende der Marktstörung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) des Market Makers nicht abzusehen ist; _ eine Ausnahme gemäß der Ziffer 4.1 (Aktien Dividenden und Ausschüttungen) gemäß D, Kontraktspezifikationen vorliegt _ eine Ausnahme gemäß der Ziffer 5 (Kapitalmaßnahmen) des Preis-und Leistungsverzeichnisses für Kunden der PlaNorm Flat-Trader vorliegt _ ein Fall der Ziffern 4.2 und 5.2 (Besondere Ereignisse) gemäß D, Kontraktspezifikationen vorliegt oder wenn _ eine offene Position nach Ankündigung des Fortfalls der Kurs- stellung (Ziffer 16.4) nicht rechtzeitig glattgestellt wird; _ ein Fall der Ziffer 20 (Störung des Betriebs) vorliegt; _ die zuständigen Aufsichtsbehörden eine entsprechende Auf- forderung an die Bank, den Market Maker oder an den Kun- den gerichtet haben; _ ein hinreichender Verdacht besteht, dass der Kunde im Besitz von Insider-Informationen im Sinne von Art. 7 MMVO ist, die im Zusammenhang mit einer offenen CFD-Position des Kun- den stehen; _ ein hinreichender Verdacht besteht, dass der Kunde im Zu- sammenhang mit dem Handel in CFDs Straftaten begeht oder gegen Vorschriften zum Marktmissbrauch oder zu Marktma- nipulation verstößt (z.B. gleichzeitig an einem der Referenz- märkte und auf der HandelsplaNorm agiert oder agieren lässt)
Zwangsschließung. Eine offene CFD-Position kann unter den nachstehenden Vor- aussetzungen ganz oder teilweise glattgestellt oder beschränkt werden, wenn eine Marktstörung (Ziffer 15.3) über das Geschäftsende des dritten Geschäftstages nach ihrem Eintritt hinaus andau- ert und ein Ende der Marktstörung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) des Market Makers nicht abzusehen ist; eine offene Position nach Ankündigung des Fortfalls der Kurs- stellung (Ziffer 15.4) nicht rechtzeitig glattgestellt wird; ein Fall der Ziffer 19 (Störung des Betriebs) vorliegt; die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder eine andere zuständige Behörde eine entsprechende Aufforde- rung an den Intermediär, den Market Maker oder an den Kun- den gerichtet hat; ein hinreichender Verdacht besteht, dass der Kunde im Besitz von Insider-Informationen im Sinne von § 13 WpHG ist, die im Zusammenhang mit einer offenen CFD-Position des Kunden stehen; ein hinreichender Verdacht besteht, dass der Kunde im Zu- sammenhang mit dem Handel in CFDs Straftaten begeht oder gegen Vorschriften zum Marktmissbrauch oder zu Marktmanipulation verstößt (z.B. gleichzeitig am Referenz- markt und auf der Handelsplattform agiert oder agieren lässt).

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.