Zweck und Inhalt der Vereinbarung Musterklauseln

Zweck und Inhalt der Vereinbarung. Der Verein Swissdec bezweckt die Standardisierung, Vereinheitlichung und Vereinfachung der (elektro- nischen) Übermittlung von Daten (insbesondere Lohndaten, Leistungsdaten und Finanzdaten). Durch die Zertifizierung von Unternehmenssoftware im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den von der Ver- einbarung betroffenen Swissdec-Standards soll sowohl die Qualität der übermittelten Daten als auch die standardisierte Übermittlung gewährleistet werden. Der Vorteil für die im Verein Swissdec direkt oder indirekt vertretenen Datenempfänger liegt darin, dass sie die Daten bereits elektronisch, struktu- riert und in guter Qualität erhalten. Dies ermöglicht eine automatisierte Weiterverarbeitung der Daten und reduziert den Aufwand für Revisionen resp. weitere manuelle Abklärungen erheblich. Die vorliegende Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Firma und des Vereins Swissdec im Zusammenhang mit der Beratung, Zertifizierung und der Re- bzw. Neuzertifizierung der Unternehmens- software nach den vereinbarten Swissdec-Standards. Mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung endet eine allenfalls noch laufende Vereinbarung betreffend die Zertifizierung einer Unternehmenssoftware automatisch. Zertifikate, welche nach der bisherigen Verein- barung erteilt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit bis zur Ausstellung eines neuen Zertifikats, so- fern die vereinbarte jährliche Vergütung gemäss 8 bezahlt wird. Für Übermittlungen behält das alte technische Zertifikat weiterhin seine Gültigkeit, solange die zertifizierte Version, auf die das technische Zertifikat ausgestellt wurde seitens Distributors und Datenempfänger unterstützt werden. Abhängig davon, welche Standards zertifiziert werden, besteht die vertragliche Vereinbarung der Par- teien aus den folgenden Dokumenten:
Zweck und Inhalt der Vereinbarung. Die IV setzt sich zum Ziel, die Arbeitsplätze von Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung im ersten Arbeitsmarkt zu erhalten oder diese Personen frühzeitig wieder im ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Um dieses Ziel zu erreichen, kann sie externe Partner beauftragen, Massnahmen der Frühintervention nach Art 7d IVG, Integrationsmassnahmen nach Art. 14a IVG, Abklärungsmassnahmen nach Art. 69 bzw. Art. 78 Abs. 3 IVV und berufliche Massnahmen nach Art. 15 bis 18 IVG durchzuführen. Diese Vereinbarung regelt übergeordnet die Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringer und IV, die Art, Qua- lität, Berichtswesen und Entschädigung der Massnahmen sowie das Reporting und Controlling. Es soll eine fach- gerechte, kostenbewusste, ziel- und bedarfsorientierte Durchführung gewährleistet werden.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.