Zweckbindung, Pfandrechtverzicht. (1) Die Konten dürfen nur für den Zweck der Sicherheitenstellung (Verpfändung) zu Guns- ten Dritter (Pfandgläubiger) genutzt werden. Die Nutzung des Xxxxxx im Rahmen des Zahlungsverkehrs oder zur Anlage von Geldern ist nicht zulässig. Die Verpfändung des Gut- habens (Pfandgegenstand) hat das Einlagenkreditinstitut der Bank binnen 30 Kalendertagen nach Kontoeröffnung anzuzeigen. Anderenfalls ist die Bank berechtigt, das Konto fristlos zu kündigen.
Appears in 16 contracts
Samples: www.bundesbank.de, www.bundesbank.de, www.bundesbank.de
Zweckbindung, Pfandrechtverzicht. (1) Die Konten dürfen nur für den Zweck der Sicherheitenstellung (Verpfändung) zu Guns- ten Gunsten Dritter (Pfandgläubiger) genutzt werden. Die Nutzung des Xxxxxx im Rahmen des Zahlungsverkehrs oder zur Anlage von Geldern ist nicht zulässig. Die Verpfändung des Gut- habens Guthabens (Pfandgegenstand) hat das Einlagenkreditinstitut Einlagenkreditinsti- tut der Bank binnen 30 Kalendertagen nach Kontoeröffnung anzuzeigen. Anderenfalls Ande- renfalls ist die Bank berechtigt, das Konto fristlos zu kündigen.
Appears in 1 contract
Samples: www.bundesbank.de