Common use of Zweite Zahnarztmeinung Clause in Contracts

Zweite Zahnarztmeinung. Wird auf Grund einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung eine zweite Zahnarztmeinung (auch z. B. über Internetdienste) eingeholt, werden die dafür entstandenen Kosten je versicherte Person bis zu 50 € je Versicherungsjahr ersetzt, soweit diese nicht von der GKV oder einem sonstigen Kostenträger übernommen werden. Eine Anrechnung dieser Kostenerstattung auf die Leistungsstaffel nach Ziffer 4.2 erfolgt nicht.

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Samples: ws.huvecdn.com, www.veritas-versicherungen.de, www.testsiegertarife.de

Zweite Zahnarztmeinung. Wird auf Grund einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung eine zweite Zahnarztmeinung (auch z. B. über Internetdienste) eingeholt, werden die dafür entstandenen Kosten je versicherte Person bis zu 50 € je Versicherungsjahr Kalenderjahr ersetzt, soweit diese nicht von der GKV oder einem sonstigen Kostenträger übernommen werden. Eine Anrechnung dieser Kostenerstattung auf die Leistungsstaffel nach Ziffer 4.2 erfolgt nicht.

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Samples: ws.huvecdn.com, www.testsiegertarife.de, www.ihre-zahnzusatzversicherung.de

Zweite Zahnarztmeinung. Wird auf Grund einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung eine zweite Zahnarztmeinung (auch z. B. über Internetdienste) eingeholt, werden die dafür entstandenen Kosten je versicherte Person bis zu 50 € je Versicherungsjahr ersetzterstattet, soweit diese nicht von der GKV oder einem sonstigen Kostenträger übernommen werden. Eine Anrechnung dieser Kostenerstattung auf die Leistungsstaffel nach Ziffer 4.2 3.1 erfolgt nicht.

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Samples: ws.zahnzusatzversicherung-direkt.de, www.waizmanntabelle.de