Common use of Zwischenbericht Clause in Contracts

Zwischenbericht. Für den Zeitraum 2021-2025 wird ein ausführlicher Zwischenbericht erstellt, der dem Land Berlin bis zum 30.06.2026 übergeben wird. Darin wird neben der jährlichen Verbrauchs- und CO2-Bilanzierung ein Abgleich mit dem unter Kapitel III definierten Zwischenziel vorgenommen. Weiterhin sollte der Zwischenbericht eine Beschreibung der bisherigen und zukünftig geplanten Vorgehensweise zur Zielerreichung enthalten, die sich insbesondere auf die bereits umgesetzten, in Umsetzung befindlichen und noch umzusetzenden Maßnahmen und deren erzielte bzw. erwartete Wirkung bezieht. Bei einer Verfehlung des unter Kapitel III definierten Zwischenziels werden die Ursachen dargestellt.

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Zwischenbericht. Für den Zeitraum 20212016-2025 2020 wird ein ausführlicher Zwischenbericht erstellt, der dem Land Berlin bis zum 30.06.2026 30.06.2021 übergeben wird. Darin wird erfolgt neben der jährlichen Verbrauchs- und CO2-Bilanzierung ein Abgleich mit dem unter Kapitel III definierten Zwischenziel vorgenommenZwischenziel. Weiterhin sollte wird der Zwischenbericht eine Beschreibung der bisherigen und zukünftig geplanten Vorgehensweise zur Zielerreichung enthalten, die sich insbesondere auf die bereits umgesetzten, in Umsetzung befindlichen und noch umzusetzenden Maßnahmen und deren erzielte bzw. erwartete Wirkung bezieht. Bei einer Verfehlung des unter Kapitel III definierten Zwischenziels werden die Ursachen dargestellt.

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Zwischenbericht. Für den Zeitraum 20212019-2025 2023 wird ein ausführlicher Zwischenbericht erstellt, der dem Land Berlin bis zum 30.06.2026 30.06.2024 übergeben wird. Darin wird neben der jährlichen Verbrauchs- und CO2-Bilanzierung ein Abgleich mit dem unter Kapitel III definierten Zwischenziel vorgenommen. Weiterhin sollte der Zwischenbericht eine Beschreibung der bisherigen und zukünftig geplanten Vorgehensweise zur Zielerreichung enthalten, die sich insbesondere auf die bereits umgesetzten, in Umsetzung befindlichen und noch umzusetzenden Maßnahmen und deren erzielte bzw. erwartete Wirkung bezieht. bezieht.‌ Bei einer Verfehlung des unter Kapitel III definierten Zwischenziels werden die Ursachen hierfür dargestellt.

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Zwischenbericht. Für den Zeitraum 20212016-2025 wird 2020 ist ein ausführlicher Zwischenbericht erstelltzu erstellen, der dem Land Berlin bis zum 30.06.2026 30.06.2021 zu übergeben wirdist. Darin wird ist neben der jährlichen Verbrauchs- und CO2-Bilanzierung ein Abgleich mit dem unter Kapitel III definierten Zwischenziel vorgenommenvorzunehmen. Weiterhin sollte der Zwischenbericht eine Beschreibung der bisherigen und zukünftig geplanten Vorgehensweise zur Zielerreichung enthalten, die sich insbesondere auf die bereits umgesetzten, in Umsetzung befindlichen und noch umzusetzenden Maßnahmen und deren erzielte bzw. erwartete Wirkung bezieht. Bei einer Verfehlung des unter Kapitel III definierten Zwischenziels werden sind die Ursachen dargestelltdarzustellen.

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Zwischenbericht. Für den Zeitraum 2021-2025 wird ein ausführlicher Zwischenbericht erstellt, der dem Land Berlin bis zum 30.06.2026 übergeben wird. Darin wird neben der jährlichen Verbrauchs- und CO2-Bilanzierung ein Abgleich mit dem unter Kapitel III definierten Zwischenziel vorgenommen. Weiterhin sollte der Zwischenbericht eine Beschreibung der bisherigen und zukünftig geplanten Vorgehensweise zur Zielerreichung enthalten, die sich insbesondere auf die bereits umgesetzten, in Umsetzung befindlichen und noch umzusetzenden Maßnahmen und deren erzielte bzw. erwartete Wirkung bezieht. Bei einer Verfehlung des unter Kapitel III definierten Zwischenziels werden die Ursachen hierfür dargestellt.

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Zwischenbericht. Für den Zeitraum 20212022-2025 2026 wird ein ausführlicher Zwischenbericht erstellt, der dem Land Berlin bis zum 30.06.2026 30.06.2027 übergeben wird. Darin wird neben der jährlichen Verbrauchs- und CO2-Bilanzierung ein Abgleich mit dem unter Kapitel III definierten Zwischenziel vorgenommenvorgenom- men. Weiterhin sollte der Zwischenbericht eine Beschreibung der bisherigen und zukünftig geplanten geplan- ten Vorgehensweise zur Zielerreichung enthalten, die sich insbesondere auf die bereits umgesetztenum- gesetzten, in Umsetzung befindlichen und noch umzusetzenden Maßnahmen und deren erzielte er- zielte bzw. erwartete Wirkung bezieht. Bei einer Verfehlung des unter Kapitel III definierten Zwischenziels werden die Ursachen hier- für dargestellt.

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Zwischenbericht. Für den Zeitraum 20212020-2025 2024 wird ein ausführlicher Zwischenbericht erstellt, der dem Land Berlin bis zum 30.06.2026 30.06.2025 übergeben wird. Darin wird neben der jährlichen Verbrauchs- und CO2-Bilanzierung ein Abgleich mit dem unter Kapitel III definierten Zwischenziel sowie mit den festgelegten Umweltschutzmaßnahmen vorgenommen. Weiterhin sollte der Zwischenbericht eine Beschreibung der bisherigen und zukünftig geplanten Vorgehensweise zur Zielerreichung enthalten, die sich insbesondere auf die bereits umgesetzten, in Umsetzung befindlichen und noch umzusetzenden Maßnahmen und deren erzielte bzw. erwartete Wirkung bezieht. Bei einer Verfehlung des unter Kapitel III definierten Zwischenziels werden die Ursachen hierfür dargestellt.

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