Änderung der Anleihebedingungen. 5 bis 22 des Gesetzes über Schuldverschreibun- gen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz) findet auf die Schuldverschrei- bung und diese Anleihebedingungen Anwendung. Infolgedessen können die Anleihegläubi- ger Änderungen der Anleihebedingungen - einschließlich der einzelnen oder aller Maßnah- men nach § 5 Abs. 5 des Schuldverschreibungsgesetzes - durch Mehrheitsbeschluss zu- stimmen und einen gemeinsamen Vertreter für die Wahrnehmung ihrer Rechte bestellen.
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Samples: Wertpapierprospekt, Wertpapierprospekt
Änderung der Anleihebedingungen. 5 bis 22 des Gesetzes über Schuldverschreibun- gen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz) findet auf die Schuldverschrei- bung Teilschuldver- schreibung und diese Anleihebedingungen Anwendung. Infolgedessen können die Anleihegläubi- ger Anleihe- gläubiger Änderungen der Anleihebedingungen - einschließlich der einzelnen oder aller Maßnah- men nach § 5 Abs. 5 des Schuldverschreibungsgesetzes - durch Mehrheitsbeschluss zu- stimmen zustimmen und einen gemeinsamen Vertreter für die Wahrnehmung ihrer Rechte bestellen.
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Samples: Endgültige Angebotsbedingungen
Änderung der Anleihebedingungen. 5 bis 22 des Gesetzes über Schuldverschreibun- gen Schuldverschrei- bungen aus Gesamtemissionen (SchuldverschreibungsgesetzSchuldver- schreibungsgesetz - SchVG) findet auf die Schuldverschrei- bung Schuldverschreibung und diese Anleihebedingungen Anleihebe- dingungen Anwendung. Infolgedessen können kön- nen die Anleihegläubi- ger Anleihegläubiger Änderungen der Anleihebedingungen - einschließlich der einzelnen ein- zelnen oder aller Maßnah- men Maßnahmen nach § 5 Abs. 5 des Schuldverschreibungsgesetzes - durch Mehrheitsbeschluss zu- stimmen zustimmen und einen gemeinsamen Vertreter für die Wahrnehmung Wahr- nehmung ihrer Rechte bestellen.
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Samples: Wertpapierprospekt
Änderung der Anleihebedingungen. 5 bis 22 des Gesetzes über Schuldverschreibun- gen Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz) findet auf die Schuldverschrei- bung Schuldverschreibung und diese Anleihebedingungen Anwendung. Infolgedessen können die Anleihegläubi- ger Änderungen Anleihegläubiger Änderun- gen der Anleihebedingungen - einschließlich der einzelnen oder aller Maßnah- men Maßnahmen nach § 5 Abs. 5 des Schuldverschreibungsgesetzes - durch Mehrheitsbeschluss zu- stimmen zustimmen und einen gemeinsamen Vertreter für die Wahrnehmung ihrer Rechte bestellen.
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Samples: Anleihebedingungen
Änderung der Anleihebedingungen. 5 bis 22 des Gesetzes über Schuldverschreibun- gen Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz) findet finden auf die Schuldverschrei- bung Teilschuldverschreibung und diese Anleihebedingungen Anwendung. Infolgedessen können die Anleihegläubi- ger Anleihegläubiger Änderungen der Anleihebedingungen - einschließlich der einzelnen oder aller Maßnah- men Maßnahmen nach § 5 Abs. 5 des Schuldverschreibungsgesetzes - durch Mehrheitsbeschluss zu- stimmen zustimmen und einen gemeinsamen Vertreter für die Wahrnehmung ihrer Rechte bestellen.
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Samples: Anleihebedingungen