Common use of Änderung der Anleihebedingungen Clause in Contracts

Änderung der Anleihebedingungen. 5 bis 22 des Gesetzes über Schuldverschreibun- gen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz) findet auf die Teilschuldver- schreibung und diese Anleihebedingungen Anwendung. Infolgedessen können die Anleihe- gläubiger Änderungen der Anleihebedingungen durch Mehrheitsbeschluss zustimmen und einen gemeinsamen Vertreter für die Wahrnehmung ihrer Rechte bestellen.

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Änderung der Anleihebedingungen. 5 bis 22 des Gesetzes über Schuldverschreibun- gen Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz) findet auf die Teilschuldver- schreibung Schuldverschreibung und diese Anleihebedingungen Anwendung. Infolgedessen können die Anleihe- gläubiger Änderungen Anleihegläubiger Änderun- gen der Anleihebedingungen - einschließlich der einzelnen oder aller Maßnahmen nach § 5 Abs. 5 des Schuldverschreibungsgesetzes - durch Mehrheitsbeschluss zustimmen und einen gemeinsamen Vertreter für die Wahrnehmung ihrer Rechte bestellen.

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Änderung der Anleihebedingungen. 5 bis 22 des Gesetzes über Schuldverschreibun- gen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz) findet auf die Teilschuldver- schreibung Schuldverschrei- bung und diese Anleihebedingungen Anwendung. Infolgedessen können die Anleihe- gläubiger Anleihegläubi- ger Änderungen der Anleihebedingungen - einschließlich der einzelnen oder aller Maßnah- men nach § 5 Abs. 5 des Schuldverschreibungsgesetzes - durch Mehrheitsbeschluss zustimmen zu- stimmen und einen gemeinsamen Vertreter für die Wahrnehmung ihrer Rechte bestellen.

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Änderung der Anleihebedingungen. 5 bis 22 des Gesetzes über Schuldverschreibun- gen Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz) findet finden auf die Teilschuldver- schreibung Teilschuldverschreibung und diese Anleihebedingungen Anwendung. Infolgedessen können die Anleihe- gläubiger Anleihegläubiger Änderungen der Anleihebedingungen - einschließlich der einzelnen oder aller Maßnahmen nach § 5 Abs. 5 des Schuldverschreibungsgesetzes - durch Mehrheitsbeschluss zustimmen und einen gemeinsamen Vertreter für die Wahrnehmung ihrer Rechte bestellen.

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