Änderung der Teilnahmebedingungen. Der Veranstalter kann die Teilnahmebedingungen jederzeit ändern.
Änderung der Teilnahmebedingungen. 14.1. INTERSPORT behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Teilnehmer nicht zumutbar. Über Änderungen der Teilnahmebedingungen wird INTERSPORT den Teilnehmer rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Teilnehmer der Geltung der neuen Teilnahmebedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten Teilnahmebedingungen als vom Teilnehmer angenommen. INTERSPORT wird den Teilnehmer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Teilnehmer den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fort.
14.2. INTERSPORT behält sich darüber hinaus vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern, ● soweit INTERSPORT hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist; ● soweit INTERSPORT damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommen; ● soweit INTERSPORT zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den Teilnahmebedingungen bedürfen, es sei denn, das bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert; ● wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Teilnehmer ist; oder ● wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Teilnehmer.
14.3. Das Kündigungsrecht gemäß Ziffer 13 bleibt hiervon unberührt.
Änderung der Teilnahmebedingungen. 8.1 Die aktuell gültigen Teilnahmebedingungen sind auf xxx.xxxxxxxxx.xx und/oder in den Swisscard Digital Services (z.B. Swisscard App) abrufbar oder können bei Swisscard angefordert werden.
8.2 Swisscard kann die Teilnahmebedingungen jederzeit ändern. Sie informiert den Teilnehmer darüber in geeigneter Form:
a) Durch Bereitstellung der aktuellsten Teilnahmebedingungen im Rahmen des jeweiligen Angebots: Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde auch die Änderungen der Teilnahmebedingen; oder
b) Durch separate Mitteilung an den Teilnehmer (z.B. per SMS, E-Mail oder durch Swisscard Digital Services [z.B. Swisscard App]): Der Teilnehmer kann die Änderung durch Mitteilung an Swisscard akzeptieren (z.B. mittels Swisscard Digital Services). Die Änderung gilt auch als akzeptiert, sofern sich der Teilnehmer nicht innert Frist gemäss Änderungsmitteilung von Pay with Points abmeldet.
Änderung der Teilnahmebedingungen. TUI CARS, CAMPER & ROLLER behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies dem billigen Ermessen von TUI CARS, CAMPER & ROLLER entspricht und es für den Publisher zumutbar ist. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen werden durch Benachrichtigung mindestens in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Publisher nicht innerhalb von zwei Wochen mindestens in Textform Widerspruch einlegt. Auf diese Folge wird bei Bekanntgabe besonders hingewiesen. Widerspricht der Publisher der Änderung, so kann seine Teilnahme am Partnerprogramm seitens TUI CARS, CAMPER & ROLLER durch ordentliche Kündigung gemäß Ziffer 1.5 beendet werden.
Änderung der Teilnahmebedingungen. 10.1. Änderungen dieser zwischen dem Kunden und der Bank vereinbarten Teilnahmebedingungen (gegenüber Verbrauchern nur insoweit möglich, sofern nicht das Bestehen oder der Umfang von wechselseitigen Hauptleistungen oder von Entgelten betroffen ist) werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Inkrafttretens vorgeschlagen. Die Zustimmung des Kunden zu diesen Änderungen gilt als erteilt und die Änderungen gelten damit als vereinbart, wenn der Kunde der Bank seine Ablehnung der Änderungen nicht vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Inkrafttretens angezeigt hat. Der oben genannte Änderungsvorschlag sowie die Gegenüberstellung über die von den Änderungen der Teilnahmebedingungen Internetbanking betroffenen Bestimmungen werden dem Kunden durch elektronische Übermittlung in die Internetbanking- Postbox mitgeteilt. Die Bank wird den Kunden in ihrem Änderungsvorschlag darauf hinweisen und aufmerksam machen, dass
10.2. Gegenüber einem Unternehmer ist es ausreichend, das Anbot spätestens zwei Monate vor dem geplanten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen in die Internetbanking-Postbox zuzustellen. Das Änderungsangebot gilt in jenem Zeitpunkt als zugestellt, in dem es in der Internetbanking-Postbox abrufbar ist.
10.3. Im Fall einer beabsichtigten Änderung der Teilnahmebedingungen Internetbanking hat der Kunde, der Verbraucher ist, das Recht, seine Rahmenverträge für Zahlungsdienste (insbesondere den Girokontovertrag oder diese Teilnahmebedingungen Internetbanking/DenizMobile App) vor dem Inkrafttreten der Änderungen kostenlos fristlos zu kündigen. Auch hierauf wird die Bank in ihrem Änderungsvorschlag an den Kunden hinweisen.
10.4. Ergänzend gelten für das gegenständliche Vertragsverhältnis die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wobei die in diesen Teilnahmebedingungen Internetbanking/DenizMobile App enthaltenen Regelungen den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen vorgehen.
Änderung der Teilnahmebedingungen. Der FCB behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern. Änderungen eines bereits laufenden Gewinnspiels, insbesondere Änderungen der Regeln des Gewinnspiels, die Simulation weiterer Nutzer oder abwesender Nutzer oder Eingriffe in die Nutzerauswahl oder Kürzungen des Gewinns sind jedoch nicht zulässig.
Änderung der Teilnahmebedingungen. Auf eine Änderung der Teilnahmebedingungen durch die Bank wird der Teilnehmer schriftlich oder per E-Mail hingewiesen. Die aktuelle
Änderung der Teilnahmebedingungen. 15.1. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit abzuändern. Eine Änderung der in diesen Teilnahmebedingungen angeführten Hauptleistungspflichten der Gesellschaft (insbesondere die Höhe der dem Teilnehmer zustehenden, jährlichen Vergütung, die Höhe der Gegenleistung gemäß Punkt 14.4, die Höhe der Miteigentumsquote sowie eine Einschränkung der Mitbestimmungsrechte zum Nachteil der Teilnehmer) oder des Teilnehmers ist nicht möglich. Eine Änderung der Teilnahmebedingungen wird dem Teilnehmer mittels eingeschriebenen Briefes unter detaillierter Darstellung der geplanten Änderung (samt einer textlichen Gegenüberstellung des Wortlauts der bestehenden und der geänderten Bestimmung) mitgeteilt. Widerspricht der Teilnehmer der Änderung der Teilnahmebedingungen nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang des Schreibens der Gesellschaft über die Änderung der Teilnahmebedingungen an die zuletzt bekannt gegebene Adresse in schriftlicher Form, gilt dies als Zustimmung des Teilnehmers zu der betreffenden Änderung der Teilnahmebedingungen. In diesem Fall wird die Änderung der betreffenden Bestimmung gegenüber dem jeweiligen Teilnehmer zu dem im Schreiben genannten Termin wirksam. Sofern der Teilnehmer der Änderung der Teilnahmebedingungen jedoch innerhalb der 4-wöchigen Frist schriftlich widerspricht, wird die betreffende Änderung gegenüber dem widersprechenden Teilnehmer nicht wirksam und die Bestimmungen der zuletzt in Geltung stehenden Teilnahmebedingungen bleiben gegenüber dem jeweiligen Teilnehmer aufrecht. Die Gesellschaft hat den Teilnehmer auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie die Folge eines nicht (rechtzeitig) erhobenen Widerspruchs im jeweiligen Schreiben besonders hinzuweisen.
Änderung der Teilnahmebedingungen. (1) Der Veranstalter kann die Teilnahme am „VR KUNSTPREIS der DKB in Kooperation mit CAA Berlin“ modifizieren, aussetzen oder beenden, soweit dies aufgrund höherer Gewalt oder äußerer, nicht vom Veranstalter zu beeinflussender Umstände, erforderlich sein sollte oder wenn nur so eine ordnungsgemäße Durchführung des „VR KUNSTPREIS der DKB in Kooperation mit CAA Berlin“ gewährleistet werden kann.
(2) Aus einer solchen Aussetzung, Absage oder vorzeitigen Beendigung der Teilnahme am „VR KUNSTPREIS der DKB in Kooperation mit CAA Berlin“ entstehen den Teilnehmer*innen keinerlei Ansprüche, insbesondere keine Ansprüche auf Erhalt eines Arbeitsstipendiums oder auf Ausschüttung eines Preises. Dies gilt nicht, sofern Teilnehmer*innen bereits über den Erhalt des Arbeitsstipendiums oder des Preises informiert worden sind.
Änderung der Teilnahmebedingungen. Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen, der Kartenarten sowie deren Leistungen oder sonstiger in den Programmunterlagen für die PARTNER FLIEGEN Karte beschriebenen Abläufe durch uns sind jederzeit möglich.